Bundestag
Papier von Verfassungsrechtlern hält AfD-Verbot für realistisch – kommt es zur Abstimmung noch im Dezember?
17 Verfassungsrechtler sind der Ansicht, dass ein Verbotsverfahren der AfD Aussichten auf Erfolg hat. Ihre Gründe legen sie in einer unaufgeforderten Stellungnahme dar. Der Initiator sorgte zuletzt für Aufsehen als er für die CSU vor das Bundesverfassungsgericht zog.
16 Verfassungsrechtler um Emanuel Towfigh sind sich einig, dass ein AfD-Verbot Erfolg haben könnte. Das ist das Ergebnis einer unaufgeforderten rechtswissenschaftlichen Stellungnahme, die dem Rechtsausschuss und dem Innenausschuss des Bundestages übergeben wurden. Damit mehren sich die Stimmen, die auf ein Verbot der Partei drängen und dafür die Initiative ergreifen. Die Juristen kommen in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass “eine belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens möglich” sei, selbst wenn noch kein Material vom Verfassungsschutz vorliegt.
Dem Spiegel liegt das Dokument vor. Die Juristen schreiben, dass die AfD “der prototypische Fall einer Partei” sei, durch die “die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen”. Die Stellungnahme gründet sich auf öffentliche Aussagen von AfD-Politikern auf Bundes- oder Landesebene. Für die Einschätzung wurden Beiträge aus den Sozialen Medien, Aussagen auf Bundesparteitagen oder in Talkshows untersucht. Die Verfassungsrechtler sagen, dass die AfD demokratische Prozesse delegitimieren wolle. Durch die Stärkung “parteinaher Kanäle und Medien” sollen die Menschen davon überzeugt werden, dass “es eines gewaltsamen politischen Umbruchs bedarf”.
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Weiter heißt es in dem Dokument, dass die Partei ein “völkisch-nationalistisches Programm” vertrete, was sich sowohl an den Zielen als auch am Verhalten der Politiker ablesen lasse. Zudem wird gesagt, dass die AfD sich in den letzten Jahren radikalisiert habe und die Parteimitglieder hätten “ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten” offenbart. Die Verfassungrechtler verweisen darauf, dass durch ein Parteiverbot die Ansichten der Wähler nicht aus der Gesellschaft verschwinden.
Dennoch verhindere ein Parteiverbot “auf überaus wirksame Weise, die weitere Unterhöhlung demokratischer Institutionen, auf die eine verfassungswidrige Partei in der Übergangsphase hin zu einem anderen politischen System notwendig angewiesen ist”, wie der Spiegel aus der Stellungnahme zitiert. Die AfD inhaltlich zu stellen, lehnen die Verfassungsrechtler ab. Da die AfD “im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung agiere” wäre eine inhaltliche Auseinandersetzung zwecklos. Dem Verhalten der AfD “stehen demokratische Parteien faktisch machtlos gegenüber”.
Neben Initiator Towfigh gehören den 17 Autoren der Stellungnahme unter anderem folgende Verfassungsrechtler an: Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für Öffentliches Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg , Fabian Wittreck, Leiter des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Münster, Antje von Ungern-Sternberg, Direktorin des Instituts für Rechtspolitik an der Uni Trier und Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln. Schwarz hatte die CSU vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten, als diese gegen die Wahlrechtsreform der Ampel klagte, 2021 berief man ihn in den Expertenkreis Politischer Islamismus im Bundesinnenministerium. Das Gutachten kommt überraschend, zuvor war die überwiegende verfassungsrechtliche Meinung skeptisch gegenüber dem Verbots-Verfahren. Es spielt Wanderwitz & Co. ideal politisch in die Karten.
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Bekommt der Antrag eine einfache Mehrheit, würde der Bundestag das Verfassungsgericht darum ersuchen, die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens zu prüfen. Geht man davon aus, dass alle 733 Bundestagsabgeordneten anwesend sind, so wären 367 Ja-Stimmen nötig. Aktuell fehlen also noch über 250 Stimmen. Marco Wanderwitz will darum noch Überzeugungsarbeit leisten, gibt sich zugleich aber siegessicher: „Wir sind entschlossen, das zu schaffen.“ Der CDU-Abgeordnete betonte, dass es jetzt schnell ein Verbotsverfahren geben müsse. Er erklärte: “Leider steht zu befürchten, dass die AfD nach der nächsten Wahl noch stärker sein wird. Wir brauchen jetzt einen sehr zügigen Antrag vorm Bundesverfassungsgericht.“ (lesen Sie mehr).
Wie schrieb im 19. Jhd Ernst August an seinen Cousin den preussischen König: „Komödianten, Huren und Professoren bekommt man für Geld an jeder Straßenecke“.
Dieses Vorgehen macht deutlicher als jede Geschichtsstunde, wie es zu der Entwicklung vor 90 Jahren kommen konnte.
Da trieft das Geschwurbel ja aus jedem Satz! Man will also eine Partei verbieten, ohne auf ihre Inhalte einzugehen?! Okay, ist halt ein Wahlkampfpamphlet und hat mit Wissenschaft so viel zu tun wie der Ethikbeirat oder das RKI.
Es ist doch so durchschaubar: Hinter jedem AfD-Baum wird ein Nazi vermutet, damit man einen Grund hat, diese Partei, die vielleicht so überzeugt freiheitlich-demokratisch ist wie kaum eine andere in Deutschland, weiterhin bekämpfen zu können. Langsam gehen die Begründungen aus, weil alles letztlich nicht gefruchtet hat. Nicht einmal das angedrohte Verbotsverfahren hält die Wähler davon ab, die AfD zu wählen. So versteigt man sich in immer absurdere Begründungen, um der AfD am Zeug flicken zu können.
Wow, das gäbe der AfD für die Wahlen nochmal einen gigantischen Schub!
Was ich so mitkriege würde ich eher mal sagen, das die Grünen und die Roten die grössten Feinde der Demokratie, der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit in diesem Land sind.
Ein „unaufgeforderte“ Stellungnahme also…