Interne Protokolle
„Größtes Problem sind die Ungeimpften“: Neue Dokumente zeigen, wie der Corona-Krisenstab die „Impfkampagne“ forcierte
Neben den RKI-Files und den Protokollen des Corona-Expertenrats wurden jetzt auch die Dokumente zum Krisenstab der Bundesregierung veröffentlicht. Sie zeigen: das Gremium drängte auf schnelle und massenhafte Impfungen – bis zu 60 Millionen im Monat.
Die kürzlich veröffentlichten Protokolle des unter Bundeskanzler Olaf Scholz eingerichteten Corona-Krisenstabs werfen neue Fragen auf. Der Frankfurter Arzt Christian Haffner, der momentan auch die Herausgabe der Expertenrat-Protokolle vor Gericht erstreiten möchte, hat die brisanten Dokumente veröffentlicht. Darin wird deutlich: Die Mission des Gremiums war nicht die allgemeine Bekämpfung der Corona-Krise, sondern vielmehr die millionenfache Verbreitung des Impfstoffs.
Geleitet wurde das Gremium vom heutigen Bundeswehr-Generalinspekteur Carsten Breuer, der schnell klarstellte: Das Impftempo müsse angezogen werden. So wurde im ersten Protokoll vom 16. Dezember 2021 festgehalten, „(Geschwärzt) hat mehrfach betont, dass die Impfquote zu erhöhen ist. Delta-Welle und Omikron-Welle nur brechbar, wenn Booster-Impfungen gesteigert werden. Ziel 30 Mio. Impfdosen bis Ende des Jahres. Große Impfbereitschaft in der Bevölkerung.“
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Eine interne wissenschaftliche Auswertung dieser Ziele gab es nicht. Dennoch heißt es in den Protokollen: „Größtes Problem sind die Ungeimpften“ – obwohl der Krisenstab auch eingestehen musste, dass die „Boosterung“ die „Virusausbreitung dennoch nur gering“ verlangsamt.
Impfen um jeden Preis
Am 4. Januar wurde dann das Verabreichen von 30 Millionen Impfdosen bis Ende 2021 protokolliert. Obendrein sollen im Januar 2022 noch einmal 30 Millionen Dosen verabreicht werden, erklärt der Krisenstab – obwohl die „Erstimpfung von mindestens 80 Prozent der Bevölkerung kein vordringliches Ziel der BReg ist“. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits rund 60 Millionen Menschen, also 71 Prozent der Bevölkerung vollständig gegen Covid-19 geimpft.
Dennoch bringt der Krisenstab bereits am 3. Februar 2022 eine vierte Impfung ins Spiel, es stünde genügend Impfstoff zur Verfügung – obwohl die Immunitätsdauer aufgrund einer Impfung „wissenschaftlich noch ungeklärt“ sei. Dennoch rät das Gremium am 17. Februar „zu einer einheitlichen Kommunikation, um durch eine höhere Akzeptanz die Effektivität der Regelungen zu erhöhen“, heißt es in dem Protokoll.
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Allerdings schien der Krisenstab vom Antrag der Bundeswehr nicht überzeugt: „(Geschwärzt) trägt die Zurückhaltung des Gremiums vor“. Dennoch keimt das Thema am 5. April erneut auf: „Impftempo nimmt weiterhin kontinuierlich ab“, protokolliert der Krisenstab. Auf Drängen des Gremiums solle das Bundesgesundheitsministerium deshalb die Zahlen zur vierten Impfung veröffentlichen. Das Ministerium kündigt dies „für die Zukunft an“ – konkrete Zahlen werden in der Folge aber nicht genannt.
60 Millionen Bürger im Monat impfen
Stattdessen wurde schon seit Februar die Strategie für Impfungen im Einzelhandel, Einkaufszentren oder Autobahnraststätten evaluiert. „Als weitere Sprachen der Kampagne“ wurden zudem Ukrainisch und Russisch aufgenommen, um wegen des Krieges nach Deutschland gekommene von der Impfung zu überzeugen und Gespräche mit der Deutschen Rentenversicherung geführt, um die „Impfbereitschaft“ bei Rentnern zu verbessern.
Dass im Frühjahr 2022 einige Bevölkerungsteile auf einen angepassten Impfstoff warteten, der gegen die im November 2021 entdeckte Omikron-Variante wirken sollte, betrachtete der Krisenstab kritisch und hob am 17. Februar 2022 schleunigst „die gute Wirkung der aktuell zugelassenen Impfstoffe hervor. Diese ist auch ein wichtiges Argument, sich jetzt impfen zu lassen und nicht auf einen angepassten Impfstoff zu warten.“
Am 24. Februar hält der Krisenstab einmal mehr fest, „dass das Impftempo nach wie vor zu niedrig ist.“ Das Gremium erinnert sogar an den Anspruch, 60 Millionen Bürger monatlich impfen zu können. Dieses Ziel wird auch am 3. und 9. März wiederholt.
„Düsteres Bild“ – Gremium befeuert Impfpflicht-Debatte
Nachdem Bundeskanzler Scholz in der Ministerpräsidenten-Konferenz am 9. Dezember 2021 mit den Länderchefs vereinbart hatte, eine Impfpflicht anzugehen, wurde das Thema in der Folge auch im Bundestag debattiert. Kurz vor der entscheidenden Abstimmung am 7. April 2022 hielt der Krisenstab am 3. März fest: Der Corona-Expertenrat würde derzeit evaluieren, „wie eine Intensivierung der Impfkampagne erreicht werden kann. […] Das Expertengremium habe in seiner letzten Sitzung ein düsteres Bild zum nachlassenden Infektionsschutz gezeichnet. Es wird ein zeitgerechtes Handeln erforderlich sein“.
Wie genau der Krisenstab eine allgemeine Impfpflicht einschätzte, geht aus den Protokollen nicht hervor. Lediglich die Befürwortung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist erkennbar. Diese wurde vom Bundestag in die Tat umgesetzt – eine breitere Impfpflicht allerdings abgelehnt. In der Folge wurde auch die Tätigkeit des Corona-Krisenstabs der Bundesregierung am 4. Mai offiziell für beendet erklärt.
Die Protokolle fallen, ähnlich wie die RKI-Files (Apollo News berichtete), mit wesentlichen Schwärzungen auf. Brisant: neben der häufigsten Begründung dafür – der Gefährdung für die öffentliche Sicherheit durch die Veröffentlichung nach IFG §3 Nr. 2 – werden einige Schwärzungen gerechtfertigt, weil das „Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen“ (Apollo News berichtete).
Ähnlich wie der Krisenstab des Robert-Koch-Instituts oder der Expertenrat der Bundesregierung fehlte auch dem Corona-Krisenstab die demokratische Legitimation – und wurde dennoch verwendet, um die harten Corona-Maßnahmen gesellschaftlich zu rechtfertigen. Während das Online-Magazin Multipolar derzeit die Entschwärzung der RKI-Files anstrebt – die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eigentlich für Mitte Mai angekündigt hatte – möchte der Arzt Christian Haffner auch die Protokolle des Expertenrats gänzlich frei klagen. Beides könnte die Politisierung der Corona-Gremien weiter aufklären.
Das ist super fantastisch !
Jetzt wissen unsere Feinde, man braucht einfach nur einen leicht manipulierten Virus freizulassen und eine „segensreiche“ Impfung anzubieten, den Rest erledigen unsere Militärstäbe !
Wer solche „Verteidigungsorgane“ hat, braucht keine Feinde mehr.
Deppenland ist bald abgebrannt !
Ja ja, wir Ungeimpften waren das Übel der Gesellschaft. Heute halten wir vielerorts die Läden am Laufen, weil die vorbildlichen, solidarischen Geimpften und Geboosterten laufend krank sind.
Ich kenne in meinem Umfeld keinen, der die Genbehandlung unbeschadet überstanden hat: Ausschläge, Allergien, Durchblutungsstörungen, Dauererkältung, Lungenembolie, Turbo-Krebs, Konzentrationsschwäche, Dauermüdigkeit….
Ich kenne aber auch keinen Ungeimpften, der durch das Ungeimpftsein gesundheitlichen Schaden genommen hätte. Im Gegenteil. Unser Immunsystem ist stark wie eh und je, und das OHNE Impfung, OHNE Maske und OHNE einen einzigen Test!!
Deshalb: Mir braucht keiner mehr mit irgendeiner Impfung zu kommen. Höchstens Tetanus.
Auf die aus meiner Sicht problematische Einstellung des Generals Breuer hatte ich schon hingewiesen.
Die jetzige Erkenntnis, dass die „Ungeimpften“ für die Politik trotz fehlender Evidenz das eigentliche Problem darstellten zeigt, dass es wohl eher um „Ungehorsame“ ging.
Denen wird man jetzt über das Klima beizukommen versuchen.
Größtes lebensgefährliches Problem in Deutschland sind die „Ungebildeten“ und „hochbezahlten Untätigen“, die unzuständig Unfug in Gang setzen!
Siehe: „Strategiewechsel: Public Health und robuster Kampf gegen SARS-CoV-19 — bis zur Eradikation!“
Ich bin mRNA-ungeimpft.
Ich bin also kein Mensch mehr,
sondern ein Problem.
Danke – mir reicht´s! 🙁
Corona war eine Fake, Russland ist im Recht, das Klima muss nicht geschützt werden!
Ins Stammbuch des Allgemeinwissens:
Das Gesetz wurde geändert, um dieses mRNa Mittel darunter zu subsumieren.
Dieses Mittel ist KEINE und wird NIE eine Impfung sein können.
Grundrechtseinschränkung Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz inklusive.
Siehe:
§ 21 – Infektionsschutzgesetz (IfSG)
§ 21 Impfstoffe
§ 21 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert
1Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können.
²Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.