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Keine Transparenz

Würde „öffentliche Sicherheit gefährden“ – Coronakrisenstab-Protokolle zu Impf-Druck großflächig geschwärzt

Die Protokolle des Coronakrisenstabs sind jetzt publik, aber wichtige Passagen, etwa wo es um mehr Impf-Druck auf die Bevölkerung geht, wurden geschwärzt. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass „das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann“.

Generalmajor Carsten Breuer, Leiter des Corona-Krisenstabs im Bundeskanzleramt

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Der Arzt Dr. Christian Haffner hat mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Protokolle des Coronakrisenstabs unter Leitung von General Breuer angefragt und auch bekommen. Von Bundeskanzler Scholz eingerichtet, sollte der Coronakrisenstab zu einer besseren Koordinierung von Bund-Ländern sowie Ministerien beitragen und so bei der Bekämpfung des Coronavirus helfen. Diese Protokolle sind vor allem interessant, weil in dem Zeitraum, aus dem die Protokolle stammen, intensiv über eine allgemeine Impfpflicht debattiert wurde und eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für medizinisches Personal bereits eingeführt wurde.

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Apollo News hat sich die 178 Seiten durchgelesen und ist ernüchtert. Denn neben den seitenlangen Anwesenheitslisten, die aus Datenschutzgründen geschwärzt wurden, sind die Protokolle, die die Sitzungen von Dezember 2021 bis Mai 2022 umfassten, auch an wichtigen Stellen geschwärzt. So wurden Lageberichte des Auswärtigen Amtes, die unter anderem über Lockerungen im Ausland berichteten, großzügig geschwärzt.

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Auch zur „Handlungslinie Impfquote erhöhen“ wurde sehr konsequent ein Großteil geschwärzt wie hier exemplarisch aus dem Protokoll vom 3. März 2022.

Begründet wurden die Schwärzungen in den Protokollen mit §3 Nr. 1 lit.a) und Nr. 3 lit. a), die sich beide auf den Schutz beziehungsweise die Vertraulichkeit internationaler Beziehungen berufen. Außerdem beruft man sich auf IFG §3 Nr. 2, der eine Schwärzung zulässt, „wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann“. Der ebenfalls angewandte IFG §3 Nr. 6. erlaubt Schwärzungen, „wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen“.

Eine genaue Zuordnung und weitergehende Begründungen der Schwärzung auf eine Ausnahmeregelung im IFG geht aus den Apollo News vorliegenden Unterlagen nicht hervor. Dennoch zeigt sich, dass jedes Protokoll als Begründung für die Schwärzungen, zumindest IFG §3 Nr. 2, angeführt wird, der eine Schwärzung zulässt, wenn durch eine Veröffentlichung der Information die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Inwiefern nach Ende der Coronapandemie eine Veröffentlichung von Informationen aus den Protokollen noch die öffentliche Sicherheit gefährden kann, bietet weiteren Raum für Spekulationen.

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Lauterbachs angebliche Transparenzoffensive

Diese Schwärzungen, vor allem in dieser Größenordnung, passen nicht zu Lauterbachs Vorstoß nach der Veröffentlichung der Corona-Protokolle des RKI. Nachdem das Magazin Multipolar diese Protokolle frei geklagt hatte und nur in einer sehr geschwärzten Version bekommen hatte, versprach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine weitgehende Entschwärzung zu veranlassen, damit „nicht erst der Hauch eines Eindrucks entsteht, hier würde von Seiten des Robert Koch-Instituts irgendetwas bewusst verborgen“, wie er gegenüber dem Deutschlandfunk Ende März erklärt hatte.

Während die RKI-Protokolle von Multipolar die Zeit vor Lauterbachs Antritt zum Bundesgesundheitsminister betreffen, Lauterbach zu dem Zeitpunkt nur passiv am Spielfeldrand saß, steht er bei den Protokollen des Corona-Krisenstabes im Mittelpunkt, da diese kurz nach seiner Ernennung zum Bundesgesundheitsminister erst gegründet wurde. Lauterbach weiß also bestens über die Protokolle und deren Inhalt Bescheid.

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