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EuGH-Urteil gewährt Palästinensern aus Gaza Asylanspruch

Droht Europa ein neuer Flüchtlingsstrom aus Gaza? Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes öffnet jetzt Palästinensern die Tür, in der EU einen Anspruch auf Flüchtlingsstatus gelten zu machen. Das Gericht verweist dabei auf die gefährliche Lage in Gaza infolge des Hamas-Kriegs mit Israel.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein Urteil gefällt, das erhebliche Auswirkungen auf die Asylpolitik der Europäischen Union haben könnte. Am Donnerstag entschied der EuGH, dass staatenlose Palästinenser, die bei der UN-Behörde United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) registriert sind, unter bestimmten Bedingungen in der EU als Flüchtlinge anerkannt werden können. Diese Bedingungen beziehen sich auf die Aufgabe des UNRWA, ein „Mindestmaß an Sicherheit und menschenwürdigen Lebensbedingungen“ zu garantieren. Ist dies nicht der Fall, kann den Betroffenen in der EU Asyl gewährt werden.

Der Fall, der zu diesem Urteil führte, wurde vom bulgarischen Gericht an den EuGH weitergeleitet. Es handelt sich um eine Mutter und ihre minderjährige Tochter aus Gaza, die 2018 in Bulgarien Asyl beantragten, nachdem das UNRWA ihnen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten konnte. Das EuGH-Urteil (Az. C-563/22) betont, dass die Prüfung der Situation vor Ort – insbesondere die Lebensbedingungen und die Sicherheitslage der Palästinenser – entscheidend für die Gewährung von Asyl ist.

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Laut EuGH bedeutet dies konkret, dass der „Schutz oder Beistand“ nicht längerer als gegeben angesehen wird, wenn das UNRWA „aus irgendeinem Grund keinem Staatsangehörigen palästinensischer Herkunft, der sich in dem Operationsgebiet des Einsatzgebiets dieser Organisation aufhält, in dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, menschenwürdige Lebensbedingungen und ein Mindestmaß an Sicherheit mehr gewährleisten kann.“

Ebenfalls erklärt man, dass sich die Lebensbedingungen und die Handlungsfähigkeit der UN-Körperschaft „aufgrund der Folgen der Ereignisse vom 7. Oktober 2023 in noch nie dagewesener Weise verschlechtert haben“. Das bulgarische Gericht muss nun den spezifischen Fall der Mutter und ihrer Tochter neu bewerten, wobei das EuGH-Urteil eine wesentliche Grundlage für die Entscheidungsfindung darstellt.

Die UNRWA hat eigentlich die Aufgabe, sich um palästinensische Flüchtlinge aus den arabischen Kriegen gegen Israel zu kümmern. Entsprechend übernimmt die Behörde gerade in Gaza viele halbstaatliche Aufgaben, etwa den Betrieb von Schulen. Dort fiel die UNRWA immer wieder mit wüster antisemitischer Propaganda auf, denn vieler ihrer Mitarbeiter im Gaza-Streifen gelten als Hamas-nah.

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Mindestens zwölf Mitarbeiter der UN-Behörde UNRWA haben sich an der Hamas-Terrorattacke gegen Israel am 7. Oktober beteiligt. Das zeigen Ermittlungen von israelischen Behörden, die entsprechenden Mitarbeiter wurden daraufhin von der UNRWA suspendiert. Zudem seien Fahrzeuge und Einrichtungen des UN-Hilfswerks genutzt worden (Apollo News berichtete).

Zahlreicher Mitarbeiter deutscher Institutionen und NGOs vor Ort, die man als Ortskräfte bezeichnet wurden, wollte die Bundesregierung gegen Ende des vergangenen Jahres nach Deutschland holen. Wie das Magazin Focus berichtete, fielen bei Gesprächen mit dem Verfassungsschutz in Ägypten, wohin rund 200 der palästinensischen Mitarbeiter gebracht wurden, etwa 100 der Ausgereisten in einer Sicherheitsüberprüfung durch. Heißt: Etwa die Hälfte der Gaza-Palästinenser, die die Ampel-Koalition nach Deutschland holen wollten, haben ein extremistische, wohl antisemitische Gesinnung.

Ende November hatte die Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), geantwortet, seit dem terroristischen Angriff der Hamas in Israel am 7. Oktober seien mit dem Ziel einer Ausreise 412 deutsche Staatsangehörige und ihre 152 Ehepartner und Kinder betreut worden sowie eine Gruppe von 186 Menschen, die sich aus jenen lokalen Mitarbeitern und deren Familienangehörigen zusammensetzt.

Die Zusammenfassung von all diesen Personen als „Ortskräfte“ gerade auch in Anlehnung auf den Afghanistan-Einsatz ist dabei irreführend, denn natürlich gab es keinen deutschen Militäreinsatz in Gaza, geschweige denn ist Israels Armee mit der Terrormiliz der Taliban vergleichbar, vor der afghanische Ortskräfte fliehen mussten.

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