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EU-Recht schlägt Asylgesetz: Das Berliner Verwaltungsgericht sendet ein fatales Signal

Ein Verwaltungsgericht zwingt Deutschland einen Eritreer doch einreisen zu lassen – EU-Recht bricht deutsches Recht. Die Richter senden damit ein fatales Signal: Der Wählerwille nach einer „Migrationswende“ darf nicht mal mit moderaten Mitteln umgesetzt werden.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat vor Gericht eine neue Klatsche erhalten (IMAGO/Chris Emil Janßen)

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Das deutsche Recht ist eigentlich eindeutig: In Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes heißt es unter anderem: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat (…) für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Aufnahmeverfahren oder ein Verfahren für Wiederaufnahmemitteilungen eingeleitet wird.“

Genau das war auch im März 2026 der Fall: Als ein Eritreer versuchte, über den Grenzübergang Gubinek in einem Auto die polnisch-deutsche Grenze zu überqueren, wurde er von der Bundespolizei daran gehindert und nach Polen zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts hatte er dabei ein Asylgesuch geäußert – die Bundespolizei bestreitet das.

So oder so ist die Vorgehensweise eigentlich logisch: Der Eritreer versuchte, illegal nach Deutschland einzureisen; zuständig für sein Asylverfahren wäre eigentlich Polen. Als Erstes hatte er nämlich dort, als er durch einen Schleuser über Belarus einreiste, europäischen Boden betreten.

Doch nun darf der Eritreer doch einreisen: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ihm durch die verweigerte Einreise sein Recht auf ein Dublin-Verfahren nach EU-Recht verwehrt worden sei.

Diese Entscheidung – unabhängig davon, wie sie juristisch einzuschätzen ist – sendet ein verheerendes politisches Signal und offenbart die Absurdität des EU-Rechts: Bei einer solch elementaren Frage wie der Grenzpolitik des eigenen Staates wurde dem deutschen Volk, das bei der Bundestagswahl 2025 mehrheitlich für eine „Migrationswende“ gestimmt hatte, die Entscheidungsgewalt entzogen.

Stattdessen entscheiden nun Richter, die von niemandem gewählt wurden, über Deutschlands Grenzpolitik – und das unter Berufung auf EU-Recht, welches ebenso eine fragwürdige Legitimation besitzt. Das geltende Asylrecht, das als kompliziertes Konstrukt von EU-Kommission, Mitgliedstaaten und dem immerhin gewählten EU-Parlament ausgehandelt wurde, wurde von keinem deutschen Wähler jemals tatsächlich abgesegnet.

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Man muss Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und auch der Merz-Regierung zugutehalten: Man machte immerhin kleine Schritte bei der angekündigten „Migrationswende“. Entscheidend war hierbei die Frage, um die es schon seit über einem Jahrzehnt geht: Altkanzlerin Merkel hatte Zurückweisungen trotz Asylgesuch 2015 praktisch abgeschafft – Dobrindt ging den Schritt zurück, der ihm jetzt aber auf juristischem Wege verwehrt wird.

Die Zurückweisungen an deutschen Grenzen waren eindeutig ein richtiger Schritt – ein souveräner Staat muss kontrollieren können, wer einreisen darf und wer nicht, ansonsten verliert er faktisch eine der Grundvoraussetzungen für einen Staat: eigene Staatsgrenzen.

Angesichts dessen, dass Union und AfD (die Ergebnisse des migrationskritischen BSW und der FDP sogar außer Acht gelassen) bei der letzten Bundestagswahl rund 49 Prozent der Stimmen erhalten haben, entspricht das Vorgehen Dobrindts eindeutig dem Wählerwillen. Auch rechtlich hat sich das Bundesinnenministerium versucht abzusichern: Mit einem Notstand, wie er angesichts zehntausender illegaler Einreisen im Jahr offensichtlich gegeben ist, will man das Recht auf ein Dublin-Verfahren aussetzen.

Doch damit hat Dobrindt zumindest beim Verwaltungsgericht Berlin bereits wiederholt kein Gehör gefunden – die Botschaft, die das Gericht damit, egal ob freiwillig oder nicht, sendet, ist klar: Der Wähler hat, selbst wenn er eine strengere Migrationspolitik will, kein Recht, darüber zu entscheiden.

Die Judikative ist eigentlich dazu da, Exzessen von Legislative und Exekutive entgegenzuwirken und Grundrechte zu schützen – das ist rechtsstaatlich. Bei diesem Urteil geht es aber um keine Exzesse, keine realen Grundrechtseinschränkungen, sondern um die grundlegende Möglichkeit, die Grenzen eines Staates tatsächlich durchzusetzen. Wenn in einem Rechtsstaat schon diese Entscheidung dem Wählerwillen entzogen wird, läuft darin gehörig etwas schief.

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179 Kommentare

  • Wenn ein Staat seine Landesgrenzen nicht mehr schützen darf und für innere Sicherheit dadurch nicht mehr sorgen kann, dann ist es für mich kein Staat mehr.

    208
    • Für WEF Globalisten existieren keine Staatsgrenzen.

    • Wir leben ja auch in der EUDSSR

    • Wenn ich noch jung wäre, würde ich mich fragen wie und warum ich ein Land schützen soll, das garkeine Granzen hat.

      • Und ich wäre längst weg.

    • Das ist halt so, wenn Linke und Grüne Roben tragen. Vielleicht sollte der Justizminister mal etwas seinen Laden aufräumen.

      • Konservative Politiker gibt es nur in der AfD, alles andere ist Links.

      • Im o.g. Fall traf ein LINKER Anwalt (beauftragt und bezahlt von einer NGO, diese vermutlich wiederum aus Steuergeld gefördert wie z.B. „Demokratie leben“ etc. .auf einen ebenso linken Richter an einem Berliner Verwaltungsgericht. Sowohl Richter als auch Anwalt sind bekannt, s. Artikel bei WELT (Autor: Andreas Rosenfelder). Nicht zum ersten Mal! Ein schon im Vorfeld feststehendes Ergebnis!!

    • das hast du genau richtig erkannt.

      nach plan der EU werden die nationalstaaten abgeschafft zugunsten des kontinentstaates europa.

      da braucht es keine nationaltstaatlichen grenzen mehr.

      und genau zu diesem zweck wurde die massenmigration angekurbelt.

      auswischung der natinalstaaten.

      zentrale regierung aus bruessel.

      die uebernimmt dann auch das grenzregime fuer die aussengrenzen des neuen europastaates mittels eigener kraefte.

    • Wenn der Wählerwille nicht maßgebend ist, wozu dann überhaupt noch Wahlen und Parteien. Wenn Brüssel über Länder bestimmt, dann wird es Zeit diesen Verein aufzulösen. Es wird von dort Macht ausgeübt, die überhaupt nicht hinnehmbar ist.

    • Im Fall der Fälle gut vorbereitet sein:
      die Innenminister der Länder haben auf ihrer Konferenz mehr Eigenvorsorge von den Bürgerinnen und Bürgern gefordert:
      Sie sollten einen Notfallrucksack für Krisen- und Katastrophenfälle immer griffbereit neben der Haustür haben.
      Darin: Lebensmittel, Medikamente, Dokumente und etwa eine Taschenlampe.
      Es gebe Situationen, in den staatliche Stellen nicht garantieren können, dass immer alles im Supermarkt erhältlich sei, hieß es von den Ministern. (BR3)

      • Rund 120 Milliarden Euro an Rückzahlungsverpflichtungen kommen bis 2030 auf Deutschland zu, die in KEINER nationalen Schuldenstatistik auftauchen. Heruntergerechnet auf die 83,5 Millionen Einwohner ergibt das rund 1.437 Euro pro Kopf.
        Zu diesem Ergebnis kommen das ZEW Mannheim und die Stiftung Marktwirtschaft in einer aktuellen Analyse der gemeinschaftlichen EU-Verschuldung.
        Die Dimension ist beachtlich: Bereits Ende 2024 beliefen sich die ausstehenden gemeinschaftlichen Schulden der EU auf gut 800 Milliarden Euro.
        Bis 2030 werden sie allein auf Basis bereits beschlossener Instrumente auf etwa 1,15 Billionen Euro anwachsen – das entspricht rund sieben Prozent der nationalen Staatsschulden aller Mitgliedstaaten zusammen.
        Eurobonds, so das Fazit des ZEWs, seien längst Realität, auch wenn die politische Debatte sie weiterhin als Zukunftsprojekt behandle.
        aus https://www.telepolis.de/article/EU-Schulden-Warum-auf-jedem-Deutschen-1-437-Euro-verdeckte-Lasten-liegen-11336985.html

    • Wer sich beherrschen läst ist SCHWACH und verdient es für die Starken Wasser tragen zu müssen.

      • Schau mal in Deinen Einstellungen und setze den Schalter „Legasthenie Modus“ auf AUS!

        • Regeln sind für schwache Menschen

          -13
      • Gerdolfo will den starken Angeber spielen🤣

    • Er kann,er will nicht.
      Ungarn konnte und kann das doch auch,trotz EUGH.
      Tatsache ist,die CDU versteckt sich gerne hinter dem sozialistischen Gerichtshof.
      Good Cop/ Bad Cop Spielchen sind das.
      Und die Leute fallen wieder auf die Lügenpartei herein.

  • dann macht es doch wie die Dänen…die warten auch nicht, bis das EU Recht angepasst ist …die handeln jetzt.

    113
    • Es ist leider genau umgekehrt: Die Dänen waren so schlau, sich eine Ausstiegsklausel (Opt-Out-Regelung) zu sichern und sind daher nicht an die einschlägigen EU-Normen gebunden.
      https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/560202/daenemarks-ansatz-zur-einwanderung-und-die-debatte-ueber-die-eu-asyl-und-migrationspolitik/

      • Mir wäre jede Klausel auf gut Deutsch scheissegal.
        Was will vdL machen.
        Einmarschieren?
        Geld streichen?
        Ist eh unseres,bekäme sie eben keinen Cent mehr.
        Die Wahrheit ist:
        Die Merkel CDU will die Migration.

        105
        • Die übt Macht aus, die ihr gar nicht zusteht. Solche Frauen sind ein Horror.

          42
    • die daenische regierung ist starke anhaengerin der agenda 2030 und regelmaessig beim WEF.

      da wird nur auf dem papier *jetzt* gehandelt.
      die neue regierung, noch mehr linksrot als die vorige, setzt dem tun naemlich ihren stempel auf.

      auch das christentum wurde aus dem regierungprogramm gestrichen.
      500.000 praktizierende muslime sind nicht nichts.

      **Mit Unterstützung der IOC (Islamische Internationale Kooperationsorganisation) setzt sich die muslimische Glaubensgemeinschaft seit vielen Jahren dafür ein, dass der Islam als „Volkskirche“ gleichberechtigt neben der dänischen Kirche anerkannt wird.**

      **Indem die Radikalen und die Einheitspartei die traditionelle Formulierung in der Verfassung der Regierung, Dänemark sei ein christliches Land, gestrichen haben, ist ihnen ein entscheidender Durchbruch bei ihren vielen islamischen Wählern gelungen.**

      die daenische klima und energieminsiterin ist uebrigens afghanische muslimin, verheitatet mit einem afghanen.

      • Es gibt in DK „nur“ ca. 250.000 bis 300.000 Muslime.
        Das entspricht ungefähr 4–5 % der Bevölkerung.

        —Mit Unterstützung der IOC (Islamische Internationale Kooperationsorganisation) setzt sich die muslimische Glaubensgemeinschaft seit vielen Jahren dafür ein, dass der Islam als „Volkskirche“ gleichberechtigt neben der dänischen Kirche anerkannt wird.—

        Klappt aber nicht und wird auch nicht klappen.

        Bereits in den frühen 2000er Jahren stellte man fest, dass die Zuwanderung aus Außer-Europa, vor allem aus dem Nahen Osten mehr Schaden als Nutzen bringt.

        Das Thema wird seit Jahrzehnten offensiv diskutiert. Das was gerade in Deutschland ein „zartes Pflänzchen“ der ehrlichen Diskussion ist, war es in DK schon vor Jahrzehnten.

      • In der dänischen Verfassung stand noch nie, dass DK ein christliches Land ist.

        Aber, § 4 der dänischen Verfassung regelt, dass die evangelisch-lutherische Folkekirken die offizielle Staatskirche ist.

        Das bedeutet konkret:

        – Der Staat garantiert ihre Unterstützung finanziell und institutionell.
        – Der König bzw. die Königin muss laut Verfassung Mitglied dieser Kirche sein.
        – Gleichzeitig garantiert die Verfassung Religionsfreiheit (also kein Zwang zum Christentum).

        Fazit:

        Dänemark ist kein „christlicher Staat“ im religiösen Sinn, aber es ist ein Staat mit einer verfassungsrechtlich verankerten evangelisch-lutherischen Staatskirche.

        Das was Sie hier verbreiten ist nicht korrekt.

        • Die dän. Energieministerin ist Samira Nawa, geb. 1980 im dän. Aalborg.

          Die Eltern sind integrierte Flüchtlinge aus Afghanistan. Sie flohen, als es noch keine Taliban und nicht diesen extrem radikalen Islamismus gab.

          https://de.wikipedia.org/wiki/Samira_Nawa

          Sie fiel nie durch irgendwelche islam. Anwürfe auf.

          Sie musste sich in DK auch deutlich kritischeren Fragen zu ihrer Herkunft stellen, als das bis heute hierzulande üblich ist.

          Und zwei wichtige Dinge:

          Die Silvesterrede früher der Königin, jetzt des Königs wird immer mit „Gud bevare Danmark“ beendet.

          Und noch eins:

          Die dänische Gesellschaft strebte nie eine multikulturelle Gesellschaft an. Diesen Trend gab es dort nicht.
          Dafür gibt es jedoch eine Menge Patriotismus.

          Schon vor über 40 Jahren, bis heute, können sie in vielen Fußgängerzonen, zu Volksfesten, vor einfachen Wohnhäuser hunderte von dänischen Flaggen.

          Jeder Kindergeburtstag wird mit ganz viel Nationlkolorit gefeiert.

          5
      • https://www.westfalen-blatt.de/ueberregional/nachrichten/meldungen/danemark-verlangt-handschlag-fur-staatsburgerschaft-1220443

        Das war bereits 2018 der Fall. Man duldet nicht, dass Männer Frauen nicht die Hand geben wollen u.ä,

        Sie würden sich noch über einiges mehr in DK wundern, was alles so geht, wenn der politische Wille da ist und der nationale Zusammenhalt groß.

        Zudem ist Dänemark neben Ungarn die sicherste Heimstatt für Juden in Europa.

    • handeln jetzt !?
      Sie haben das mit der EU noch nicht so ganz verinnerlicht ?
      Handeln will keiner wirklich n den Altparteien . Der Staus Quo in der Illegalen Migration soll unbedingt beibehalten werden .

      Nur Michel soll glauben das man ja alles Menschenmögliche versucht aber wie immer die Böse EU es ja nicht zulässt !

      Die EU wendet nur Gesetze an die Ihr Vorher von den Altparteien zugesprochen wurden . Und in der EU kommt kein Gesetz zur Anwendung ohne die Zustimmung Deutschlands !
      Alles nur Unions Theater um das das dumme Wählervieh ruhig zu stellen !
      Zwischenzeitlich läuft der Freiwillige Familiennachzug und die Turboeinbürgerungen auf Maximalen Touren weiter !
      Während Abschiebungen an Nichtigkeiten weiter scheitern .

      • volksabstimmung und eu-austritt.
        die eu war von anfang an gedacht, nationale souveränität schleichend zu untergraben und die gesetzgebung der länder auszuhebeln.

        europa über deutschland zu fall bringen, die beiden monster der deutschen hexenschaft haben ihren job durchgezogen.

    • zum Handeln braucht man Männer und Frauen und keine weichgespülten Lügenbarone

  • Nochmal:
    Ursprünglich war das Asylrecht in Artikel 16 GG verankert. Der bestand aus einem einzigen Satz:
    „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“.
    Um dem Schengener Abkommen (Wegfall der Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen) beizutreten, musste EU-Vertragsrecht (hier Dublin- Regelungen) in deutsches Recht überführt werden. Dies geschah über den neuen Artikel 16a Absatz 2 GG: „Auf Absatz 1 (Asylrecht für politisch Verfolgte) kann sich nicht berufen, wer über einen EU-Staat oder anderen sicheren Drittstaat einreist (sinngemäß abgekürzt).
    Damit hat die Ablehnung von Asyl an der Grenze von vornherein Verfassungsrang. Hier muss das Verfahren endlich vor das BVerfG gebracht werden.

    • @Durchblicker:
      Das ist nicht sinngemäß abgekürzt sondern die oft genutzte, laienhafte Formulieren. Die ist aber eben nicht richtig.
      Tatsächlich steht kein Wort von sicheren Drittstaaten im Abs 2. dort steht:
      „… Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. “
      Wo der Asylbeantragende herkommt ist nach dieser Formulierung im Art 2 völlig unrelevant. Relevant ist, das seine Rechte und alle Abkommen eingehalten werden. Das ist der entscheidende Teil. Da Polen das nicht tut, ist Polen zwar ein EU Mittgliedsstaat aber keiner bei dem die Rechte des Asylanten nach dem hier definierten Standard beachtet werden. Daraus folgt das Art. 2 bei Einreise über Polen in diesem Fall nicht zur Anwendung kommt.

      • #schnuersi
        Nein. Sie ignorieren den Wortlaut. Da steht wortwörtlich: “ Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung … Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt … ist“.
        Und „einreist“ bedeutet „einreisen aus zB Polen oder Österreich“. Aus welchem Land der Einreisende herkommt im Sinne von „stammt“ ist völlig egal.
        Versuchen Sie doch nicht den Gesetzeswortlaut zu verdrehen. Das hat die Roth auch schon gemacht und sich dabei total blamiert.

        • Und ausserdem geniessen politisch Verfolgte!……..politisch Verfolgte, keine Wirtschaftsmigranten, Asylrecht. Ein Umstand, der total negiert wird!

          2
      • „oder“ – entweder aus einem Land der Europäischen Gemeinschaften ODER … PL ist EU, also „europäische Gemeinschaften“, das reicht dann.

        • An MCS,

          schnuersi schreibt wieder Quatsch.

          „Wenn es reichen würde währe das Urteil nicht wie es ist.“

          Warum gibt es im Gerichtswesen in der Regel die Möglichkeit der Revision? Offensichtlich weil Richter doch keine göttlichen Wesen sind, die keine Fehlurteile begehen können.

          Ich find es auch „interesant“ wie ’schnuersi‘ sich so sicher ist, über die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Berlin bzgl des Art. 16a Abs. 2 GG. Ob ihm wohl in die Urteilsbegründung Einsicht gewährt wurde? Nur dann wäre es nett, wenn er auch daraus zitieren würde.

          Und bei der Lesart bzgl. des ‚oder‘ im Rechtstext des Art. 16a Abs. 2 GG haben sie vollkommen Recht. Mitgliedsstaaten der EU gelten als sicheres Herkunftsland.

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        • @MCS
          Wenn es reichen würde währe das Urteil nicht wie es ist.
          Das „oder“ bezieht sich hier laut Auffassung des Gerichts auf den Mitgliedsstaat oder einen Drittstaat. Die Anwendung des Abkommens und Folgendes gilt für beide.
          Das man das so verquast Formuliert hat ist Absicht. Es ging nie darum etwas zu Begrenzen, sondern darum durch juristische Spitzfindigkeiten Begrenzung unmöglich zu machen.
          Wenn man sicherstellen wollte, dass keiner der aus aus EU-Staaten einreist in Deutschland Asyls beantragen kann, würde da stehen: Bei Einreise über einen EU-Mitgleidsstaat hat man in der BRD kein Recht auf Asyl. Oder eine ähnliche kurze, klare, deutliche und unmissverständliche Formulierung.
          Immer wenn das nicht so ist, soll das Gesetz nicht so wirken wie es auf den ersten Blick scheint.

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        • @Waldkauz
          Nur weil ich in der Lage bin auch Dinge wahrzunehmen und zu verstehen die mir nicht gefallen heißt das nicht, das ich Quatsch schreibe.
          Ich habe auch nie behauptet das Richter unfehlbar sind sondern mich explizit auf die Auffassung des Gerichts bezogen. Ja die kann man ggf. durch eine Revision prüfen lassen aber trotzdem ist sie bis auf Weiteres wie sie ist.
          Die Urteilsbegründung ist übrigens öffentlich einsehbar.

          Es ist schlicht lächerlich zu behaupten die Richter hätten Recht gebeugt oder würden sich nicht an das Grundgesetz halten. Wie sie selber schreiben gibt es das Mittel der Revision. Es gibt auch Rechtsbeugung im Amt. Wenn das der Fall wäre, würde dieses Urteil in kürzester Zeit aufgehoben und die betroffenen Richter entsprechend behandelt.
          Die Gesetze wie sie sind lassen die Interpretation der Richter in Berlin zu. Das ist ein Fakt. Darum ist das Urteil wie es ist. Egal ob einem das passt oder nicht.
          Wenn man das anders haben will muss man die Gesetze ändern.

          1
      • Die Formulierung ist eigentlich klar, lässt aber tatsächlich eine andere Interpretation zu.
        Der Artikel 16a (2) sollte dringend umformuliert werden. Oder wir müssen das machen, was Polen auch macht, denn wenn Polen das darf, dürfen wir das auch.

    • @Durchblicker
      Was nutzt die Diskussion? EU Recht steht immer über nationalem Recht. Deshalb waren damals so viele Bürger dagegen, dass Deutschland seine Unabhängigkeit aufgibt.

  • Welche NGO hat die Klage finanziert und den Eriträer beraten sowie begleitet?

    • @Norbert1
      …wer in diesen Drittstaaten genug Geld besitzt um teure Schleuser zu bezahlen, ist für meine Begriffe weder arm noch verfolgt. Sie kommen nur wegen des Geldes. Ansonsten hätte auch dieser Afrikaner in Polen bleiben können.

  • Guter Beitrag vom 16.06.26 im Kontrafunk
    Ronald G. Asch: Die große Macht des Europäischen Gerichtshofs

    • Ist ganz einfach:
      eine AFD Regierung KANN per Gesetz beschliessen die Urteile des Links-globalistischen sog. EUGH NiCHT umzusetzen!
      Deutsches Recht geht VOR EU Recht !!

      Und bitte beachtet auch:

      Remigration kann auch per Gesetz beschlossen werden ! Ist Völkerrechtlich zulässig!!

      Am vorletzten Wochenende fand z.b. der internationale Remigrationsgipfel in
      Porto statt:

      Remigration summit ReSum26

      s. dazu die Resum26 – Unterschriften
      Aktion

      Save Europe Act

      https://www.save-europe-act.com/

      Deutschlandkurier hat aus Portugal berichtet.
      S. ein Interview mit dem chef der
      young Republicans New York

      US Politiker Forte illegale Migration treibt die Preise hoch und bringt den Terror

      https://www.youtube.com/watch?v=279Jryuwq10

    • Kontrafunk und Tichys Morgenwecker hören wir täglich. Bei Roland Tichy gibt es in den Nachrichten auch den Energiebericht. So musste Deutschland gestern abend, wie immer Strom zukaufen. Für über 400€ pro GWh.

  • Was ist denn mit der Bestimmung des Aufenthaltsgesetzes, das unerlaubte Einreise mit Haftstrafe geahndet werden kann? Wäre das eine Brücke, solange wir noch Mitglied der EU sind?

    • Wenn EU-Recht Bundesrecht bricht, dann bricht auch die EU-Charta das Grundgesetz. Die Charta kennt nämlich kein individuelles Grundrecht auf Asyl. Das heißt, es gilt nur noch die Genfer Flüchtlingskonvention und der subsidiäre Schutz. Ein einklagbarer Asylanspruch ist damit passé!

      Wenn das keine gute Nachricht für uns ist!!!

  • Das muss in die nächste Instanz gezogen werden. Das Bonner Grundgesetz muss endlich wieder gelten. Bereits Merkel hat es ohne persönliche Folgen brechen können. Wo bleibt da die Rechtsstaatlichkeit?

    • Eine nächste Instanz gibt es in diesem Verfahren nicht, da in Rechtsstreitigkeiten nach dem AsylG keine Beschwerde statthaft ist (§ 80 AsylG), anders ausgedrückt: im vorläufigen Rechtsschutz gibt es nur eine Instanz.
      Anders im Hauptsacheverfahren (Klage) – ein solches steht am 9. Juli an.
      https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-berlin-28l27026a-zurueckweisung-asylsuchende-asyl-dobrindt

      • Es ist doch sowieso wahnsinnig, das Asylanten klagen dürfen, durch alle Instanzen, auf unsere Kosten.
        Das Ergebnis des Asylverfahtrens müsste final und sofort rechtskräftig sein, der Vollzug unmittelbar erfolgen. Duldung etc. zur Umgehung der Abschiebung gehört abgeschafft. Wer hier mit „Menschenrechten“ argumentiert, eine Frage: Wenn beliebiger Aufenthalt ein „Menschenrecht“ ist, warum gibt es dann ein Aufenthaltsrecht als gesetzliche Vorschrift? Könnte dann doch weg, oder? Dann regelt Art 1 GG eben alles, nach Gefühl und Wellenschlag.

    • Du hast in der Schule dauernd gepetzt. Weil Regeln müssen ja sein.
      Jetzt gipt die EU die Regeln vor HAHA

      -19
      • Wer zuletzt lacht lacht am Besten.

      • Gerdolfo wurde immer in der Schule verpetzt und gemobbt🤣

  • Es ist nicht nur das Asylgesetz, das durch EU-Recht außer Kraft gesetzt wird. Viel schlimmer empfinde ich es, dass unser Grundgesetz in solchen Fällen nicht mehr gilt.

    In Art 16a steht:
    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften […] einreist, […].

    Da bekomme ich Blutdruck.

    • ja, das predige ich jetzt hier schon seit gefuehlten jahren.,

      und es ist wie ein wunder, dass AN tatsaechlich mal mit einer von vielen wahrheiten rausrueckt und ueber die vormachtstellung von EU recht schreibt.

      den meisten menschen war das anscheinend gar nicht bewusst, weil sie staendig so penetrant auf ausfuehrung deutscher gesetzte pochen ?

      wer in die EU eintritt, stimmt damit zu, dass EU recht in fast allen bereichen vor nationalrecht geht.

      das werden auch saemtliche neue beitrittskandidaten zu spueren bekommen.
      aber die wollen es ebenso wie die schon beigetretenen.

      immerhin sind es ja unsere regierungen, die an derartigen entscheidungen feilen und sich dafuer einsetzen.

  • Er ist in der Regierung. Die Regierung kann Gesetze beschließen und ändern und so das Verwaltungsgericht in seine gesetzlichen Schranken weisen. Im Übrigen hat die EU keine Armeen, die bei uns ihre verqueren Vorstellungen umsetzen. Dort muss man mitteilen, dass wir es eben so machen, wie wir es machen und jegliche Strafzahlungsvorstellungen vom EU Beitrag abziehen, bis nichts mehr übrig bleibt.

    • die EU hat schon ihre mittel von zuckerbrot und peitsche, um bockige staaten gefuegig zu machen, verlass dich drauf.

      das einzige was freiheit gibt, ist ein austritt.
      den will aber niemand, weder die volksmehrheit, und schon gar nicht die regierung.

      mir unverstaendlich, ist aber einfach so.
      volk laesst sich eben mehrheitlich mit angstszenarien ins bockshorn jagen.

  • . Gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus.
    Wo steht, dass ein Richer über dem Volk steht?!

    • In Artikel 20 Absatz 3 GG steht auch, dass die Exekutive (Regierung und nachgeordnete Behörden wie Ministerien und Ämter) und die Judikative (Gerichte) an Gesetz und Recht gebunden sind. § 58 Absatz 1 AufenthGesetz schreibt bei „vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern“ zwingend die Abschiebung vor, egal ob unbescholten, kriminell oder schwerkriminell. Und wieviel von den Hundertausenden dieser Ausländer werden abgeschoben ? Ein paar Hundert im Jahr vielleicht. Das ist ein skandalöser Verfassungsbruch, der auf einem sogenannten „Vollzugsdefizit“ beruht, das schleunigst beseitigt werden muss.
      Die Verantwortlichen drücken sich davor, weil sie Angst vor den Linken haben, die sofort die Nazi-Keule schwingen und „Deportation“ oder „Remigration“ schreien.
      Wir brauchen auch eine ICE wie in den USA um unsere Gesetze durchzusetzen.

    • Dann sollte die gewählte Legislative auch Gesetze beschließen. Notfalls sich aus der EU zurückziehen. Wenn man aber der Judikative die Möglichkeit gibt, dann bezieht sie sich auch auf unmögliche nicht dem Volk dienende Gesetze.

    • @Peter Zinga
      EU Recht hat Vorrang und das darf nicht sein. Die EU Diktatur und deren überflüssiger Wasserkopf, ist seitdem die Dame aus Niedersachsen (vdL) dort sitzt, total ausgeartet. Um aus der Nummer heraus zu kommen bleibt nur der DEXIT.

  • Wenn dies ein souveräner Staat sein soll, in dem alle Macht vom Volk ausgeht, kann dieses Urteil nicht rechtens sein.
    Wenn unsere gewählten Volksvertreter im Grunde gar nichts zu melden haben, dann kann nur noch eine europakritische Partei helfen, die in der Lage ist aufzuräumen und dem Asylmißbrauch ein für alle Mal ein Ende setzt.

  • Für was brauchen wir eigentlich nationale Gesetze, wenn sie ein Weltreisender mithilfe der EU aushebeln kann?

  • Ich bin nur noch deutscher Staatsangehöriger. Deutsche gibt’s nicht mehr. Endphase. Einfach nur schlimm.

    • Sie, wir alle, sind laut ÖRR nicht mal mehr deutsche Staatsangehörige, sondern
      „Nicht-Migranten“.

  • Dazu muss man wissen, dass irgendein linker deutscher Minister, der genau diese Migration nach Deutschland wollte, der EU-Rückführungsrichtlinie zugestimmt hat – entweder ohne das Kleingedruckte zu lesen oder weil er wie Bas Migration nach Deutschland will.
    Es wäre also an sich Aufgabe von Merz und Dobrindt, eine Änderung der Richtlinie in Brüssel zu erreichen. Das ginge wenn man mit einem Stop der deutschen Zahlungen an Brüssel droht.
    Aber: Das will vermutlich die SPD nicht. Die CDU müsste also mit der AfD zusammenarbeiten, was man wegen „Brandmauer“ nicht macht.
    Also bleibt alles beim alten, Migration geht ungebremst weiter. Links ist nicht vorbei.

    • @John Neumann
      Korrektur
      Es muss heißen: nehmen viele EU Länder

    • @John Neumann
      Solange diese EU Vereinbarungen bindend sind, hat Deutschland schlechte Karten. Außerdem nehmen viele EU Länder, wie z.B. Italien, die Rücknahme von Asylanten ab. Auch das ist ein Unding. Letztlich bleibt nur der Dexit, um aus diesem Schlamassel heraus zu kommen.

    • lehnen ab

  • Es ist zwar nebensächlich, aber das EU-Recht ist besser als das bundesdeutsche Asylgesetz.

    Gesetze sind aber nicht wichtig. Nicht ansatzweise so wichtig wie die Leute, die sie umsetzen sollen.

    -28
    • Gerdolfo fühlt sich als coolen Outlaw🤣

      • Und du glaupst wenn du ganz lieb Hoppe Hoppe Reiter mit dem Oppah spielst geht er nächsten Sonntag doch in den Zoo mit dir.

        -14
        • Gerdolfo will im Zoo besucht werden🤣

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  • Das kommt dabei heraus, wenn ein Land deine rechtliche Souveränität aufgibt. EU ist nur noch zum Nachteil. Dexit sofort.

  • Auch ein Argument für den DEXIT der AFD …

  • Heute hätte ich richtig Lust, aus dieser EU auszutreten.

  • „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“
    Benedikt Lux, Grüninnen

  • Die EU hat keinerlei Gesetzgebungskompetenz. Daher kann man sich nur wundern dass Richter diesen Punkt nie beleuchten. Abgesehen davon ist der Schutz der Grenzen originäres nationales Recht, weshalb den einzelnen europäischen Ländern hier ohnehin niemand „reinzureden“ hat.

  • Die Berufung vieler Kommentatoren auf deutsche Gesetze verkennt, dass deutsche Richter in vielen Bereichen EU-Recht anwenden müssen. Hier hilft ein Blick in das Grundgesetz: „Art 23 GG (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, …. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.“ Solange die CDU für die EU schwärmt, ist hier Hopfen und Malz verloren. Dass die AfD eine ausreichende Mehrheit für eine Grundgesetzänderung ohne CDU bekommt, ist derzeit nicht wahrscheinlich.

    • „Doch nun darf der Eritreer doch einreisen: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ihm durch die verweigerte Einreise sein Recht auf ein Dublin-Verfahren nach EU-Recht verwehrt worden sei.“

      Sein Recht auf ein Dublin-Verfahren ist doch auch in Polen gewährleistet. Und wenn es ihm von Polen verwehrt wird verstößt doch Polen gegen EU-Recht und nicht Deutschland. Oder was sehe ich da falsch?
      Die verweigerte Einreise ist somit nicht der Grund etwas verwehrt zu bekommen-die Urteilsbegründung somit falsch. Dann gehört doch Polen vor Gericht wenn es seiner Pflicht nicht nachkommt.

      • Das VG Berlin hat sich nicht zum Asylverfahren an sich geäußert, sondern gesagt, er dürfe einreisen, bis geklärt sei, welcher EU-Staat für die Bearbeitung seines Antrags zuständig ist.

        • da die Route bekannt ist ( von Belarus nach Polen nach Deutschland ) ist schon längst geklärt, wer nach Dublin Verfahren für den Asylantrag zuständig ist !

          es geht um was ganz anderes , ich zitiere die Presse Mitteilung vom Gericht :
          Dafür stützte sich das Gericht vor allem auf die aussichtslose Ausgangssituation des Mannes: Er sei psychisch erheblich belastet und befinde sich ohne Aufenthaltsrecht in Polen, wo er mittellos und nicht krankenversichert sei. Er werde derzeit wohl nur freiwillig über eine NGO unterstützt. Den von ihm gestellten Asylantrag in Polen, mit dem er staatliche Leistungen erhalten könnte, hätten die polnischen Behörden nicht angenommen

          der gute will mit Hilfe von einer NGO, ins deutsche Sozialsystem, denn wer einmal hier ist, der bleibt für immer,

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        • Des weiteren sagt das Gericht in einer Pressemitteilung folgendes :

          „Das VG geht davon aus, dass auch ein weiteres Schutzgesuch nicht angenommen würde, eine Zurückführung nach Polen also kein Asylverfahren zur Folge hätte. Damit aber drohe jedenfalls eine Verletzung von Art. 3 EMRK.“

          schaut man aber nach was Art. 3 EMRK aussagt, ist folgendes zu lesen :

          Verbot der Folter
          Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

          https://dejure.org/gesetze/MRK/3.html

          das Gericht ist also der Meinung , das eine Zurückführung nach Polen und somit kein Asylverfahren gleichzusetzen ist mit Folter? Ähm Hallo?

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        • @ich bin der neue
          Und wenn Polen sich das alles erlauben kann ohne Ärger mit EU oder EuGh zu bekommen ist unser Verwaltungsgericht schuld wenn es geltendes Recht nicht gegen Polen und den EuGh durchsetzt.
          Eine Verpflichtung die Pflichten Polens zu übernehmen besteht nicht und wenn die ihre Asylanten nicht bezahlen und krankenversichern müssen und ihre Gerichtsverfahren ablehnen können dann können wir das erst recht. (wenn wir wollen würden)
          Eine Klage gegen das Verwaltungsgericht wäre somit eigentlich obligatorisch damit dieser Rechtsbruch nicht weiterhin von ihm legitimiert wird.

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      • @ under,ground

        wer sagt das sich Polen sich das erlaubt? Es war eine summarische Prüfung, der Anwalt des Eritreer konnte die Richter überzeugen, das die Geschichte mit dem Asylantrag stimmt, wären die Beamten der Bundespolizei die Richter nicht überzeugen konnten

        Der Fall ist eigentlich eindeutig, PRO ASYL will, das der Eritreer nach Deutschland kommt und hier Asyl bekommt, daher werden alle Karten gezogen. Denn wie schräg muss man denken, das eine Zurückweisung nach Polen und damit kein Asylantrag, gleichzusetzen mit Folter ist? Zumal er ja sozusagen von der PRO ASYL durchgefüttert wird. Wenn PRO ASYL schon kein Einfluss auf die Gesetzgebung hat, will sie wenigstens in der Rechtsprechung mitmischen. Denn es ist PRO ASYL die hier den Eritreer unterstütz

    • Das zentrale Wort lautet „kann (!) übertragen“. Auf deutsch: Muß aber nicht. Wir können uns all´den „übertragenen“ Kram zurückholen. Lesen können wir alle.

  • Benedikt Lux vergessen, der die vor vielen Jahren erfolgte Gleichschaltung der Berliner Behörden, Staatsanwälte, Polizei, Gerichte 2020 mit diesem Worten abschloß:
    „Gemessen an dem, was vorher gelaufen ist, haben wir einen Riesenerfolg erzielt. Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“

    • Natürlich ist das Verwaltungsgericht gleichgeschaltet. Und zwar nach dem Willen nicht nur der Grünen, sondern auch der Tennis-Wegner-CDU.

      Wobei das ein abgekartetes Spiel ist. Näncy Dobrindt erzählt densselben Unsinn wie Faeser (Rechts ist gefährlich) und es ist ein Schaulaufen, um nachher sagen zu können „wir wollten ja, aber leider haben die Gerichte nicht mitgespielt“

      Genau wie des Merzens Asylwende eine Lüge ist. Auch Dobrindt (und FDP-Kubicki) haben das Merz’sche Verhältnis zur Wahrheit!

  • Welcome in EUDSSR!?

    Niemand steht über dem deutschen Souverän. Auch die EU nicht.
    Auch kein Gericht kann das nationale Recht aushebeln. Weil es dazu überhaupt keine demokratische Legitimation gibt.
    Was ins GG hineingefuscht wurde, wurde niemals vom deutschen Souverän. gebilligt und demokratisch legitimiert.
    Dem deutschen Volke kann man keine höhere Instanz vorsetzen. Und ein EU-Volk gibt es auch nicht, weil ein Volk eine gewaschsene kulturelle, soziale und ethnische Solidargemeinschaft mit eigenem Hoheitsgebiet ist.

    Von daher hat es eine Entwicklung Richtung EUDSSR gegeben.

    Wie kann ein Gericht deutsche Gesetze aushebeln?

  • Da sieht man zu was so ein Richter fähig ist, eine ganze Nation zu bevormunden, das
    muss geändert werden.

    • Entscheidet ein Richter anders als man ihm aufträgt, ist er zum nächsten 1.im Ruhestand. Hahaha.

  • Ich besitze ein Büchschen zuhause,
    in dem steht, wie in Deutschland Gesetzte, Verordnungen, etc. erlassen werden und wer der Souverän ist und durch wenn dieser vertreten wird.
    Ich habe den starken Eindruck einige Juristen ignorieren dies und arbeiten daran vorbei.
    Wenn das Staatsdiener tun klingt das für mich wie ein Staatsstreich,
    bei Richtern kommt mir Rechtsbeugung in den Sinn.

    • dein buechschen ist veraltet.

      mit beitritt zur EU und transformation dieser in einen europaeischen staat aller laender sind viele dieser regeln obsolet.

      jahr fuer jahr greift sich die EU weitere bereiche der nationalen souverainitaet.

      merkel hat es offen verlangt, und es ist ein plan, der schritt fuer schritt konsequent umgesetzt wird.

      • Ja das der Wert des Büchschens gelitten hat wurde uns allen während den Corona Maßnahmen vor Augen geführt.
        Da wurde es ja schon gefährlich es öffentlich zu zeigen…

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