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EU-Recht schlägt Asylgesetz: Das Berliner Verwaltungsgericht sendet ein fatales Signal

Ein Verwaltungsgericht zwingt Deutschland einen Eritreer doch einreisen zu lassen – EU-Recht bricht deutsches Recht. Die Richter senden damit ein fatales Signal: Der Wählerwille nach einer „Migrationswende“ darf nicht mal mit moderaten Mitteln umgesetzt werden.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat vor Gericht eine neue Klatsche erhalten (IMAGO/Chris Emil Janßen)

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Das deutsche Recht ist eigentlich eindeutig: In Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes heißt es unter anderem: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat (…) für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Aufnahmeverfahren oder ein Verfahren für Wiederaufnahmemitteilungen eingeleitet wird.“

Genau das war auch im März 2026 der Fall: Als ein Eritreer versuchte, über den Grenzübergang Gubinek in einem Auto die polnisch-deutsche Grenze zu überqueren, wurde er von der Bundespolizei daran gehindert und nach Polen zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts hatte er dabei ein Asylgesuch geäußert – die Bundespolizei bestreitet das.

So oder so ist die Vorgehensweise eigentlich logisch: Der Eritreer versuchte, illegal nach Deutschland einzureisen; zuständig für sein Asylverfahren wäre eigentlich Polen. Als Erstes hatte er nämlich dort, als er durch einen Schleuser über Belarus einreiste, europäischen Boden betreten.

Doch nun darf der Eritreer doch einreisen: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ihm durch die verweigerte Einreise sein Recht auf ein Dublin-Verfahren nach EU-Recht verwehrt worden sei.

Diese Entscheidung – unabhängig davon, wie sie juristisch einzuschätzen ist – sendet ein verheerendes politisches Signal und offenbart die Absurdität des EU-Rechts: Bei einer solch elementaren Frage wie der Grenzpolitik des eigenen Staates wurde dem deutschen Volk, das bei der Bundestagswahl 2025 mehrheitlich für eine „Migrationswende“ gestimmt hatte, die Entscheidungsgewalt entzogen.

Stattdessen entscheiden nun Richter, die von niemandem gewählt wurden, über Deutschlands Grenzpolitik – und das unter Berufung auf EU-Recht, welches ebenso eine fragwürdige Legitimation besitzt. Das geltende Asylrecht, das als kompliziertes Konstrukt von EU-Kommission, Mitgliedstaaten und dem immerhin gewählten EU-Parlament ausgehandelt wurde, wurde von keinem deutschen Wähler jemals tatsächlich abgesegnet.

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Man muss Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und auch der Merz-Regierung zugutehalten: Man machte immerhin kleine Schritte bei der angekündigten „Migrationswende“. Entscheidend war hierbei die Frage, um die es schon seit über einem Jahrzehnt geht: Altkanzlerin Merkel hatte Zurückweisungen trotz Asylgesuch 2015 praktisch abgeschafft – Dobrindt ging den Schritt zurück, der ihm jetzt aber auf juristischem Wege verwehrt wird.

Die Zurückweisungen an deutschen Grenzen waren eindeutig ein richtiger Schritt – ein souveräner Staat muss kontrollieren können, wer einreisen darf und wer nicht, ansonsten verliert er faktisch eine der Grundvoraussetzungen für einen Staat: eigene Staatsgrenzen.

Angesichts dessen, dass Union und AfD (die Ergebnisse des migrationskritischen BSW und der FDP sogar außer Acht gelassen) bei der letzten Bundestagswahl rund 49 Prozent der Stimmen erhalten haben, entspricht das Vorgehen Dobrindts eindeutig dem Wählerwillen. Auch rechtlich hat sich das Bundesinnenministerium versucht abzusichern: Mit einem Notstand, wie er angesichts zehntausender illegaler Einreisen im Jahr offensichtlich gegeben ist, will man das Recht auf ein Dublin-Verfahren aussetzen.

Doch damit hat Dobrindt zumindest beim Verwaltungsgericht Berlin bereits wiederholt kein Gehör gefunden – die Botschaft, die das Gericht damit, egal ob freiwillig oder nicht, sendet, ist klar: Der Wähler hat, selbst wenn er eine strengere Migrationspolitik will, kein Recht, darüber zu entscheiden.

Die Judikative ist eigentlich dazu da, Exzessen von Legislative und Exekutive entgegenzuwirken und Grundrechte zu schützen – das ist rechtsstaatlich. Bei diesem Urteil geht es aber um keine Exzesse, keine realen Grundrechtseinschränkungen, sondern um die grundlegende Möglichkeit, die Grenzen eines Staates tatsächlich durchzusetzen. Wenn in einem Rechtsstaat schon diese Entscheidung dem Wählerwillen entzogen wird, läuft darin gehörig etwas schief.

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81 Kommentare

  • Wenn ein Staat seine Landesgrenzen nicht mehr schützen darf und für innere Sicherheit dadurch nicht mehr sorgen kann, dann ist es für mich kein Staat mehr.

    • Wir leben ja auch in der EUDSSR

    • Für WEF Globalisten existieren keine Staatsgrenzen.

    • Wenn ich noch jung wäre, würde ich mich fragen wie und warum ich ein Land schützen soll, das garkeine Granzen hat.

    • Das ist halt so, wenn Linke und Grüne Roben tragen. Vielleicht sollte der Justizminister mal etwas seinen Laden aufräumen.

    • das hast du genau richtig erkannt.

      nach plan der EU werden die nationalstaaten abgeschafft zugunsten des kontinentstaates europa.

      da braucht es keine nationaltstaatlichen grenzen mehr.

      und genau zu diesem zweck wurde die massenmigration angekurbelt.

      auswischung der natinalstaaten.

      zentrale regierung aus bruessel.

      die uebernimmt dann auch das grenzregime fuer die aussengrenzen des neuen europastaates mittels eigener kraefte.

    • Im Fall der Fälle gut vorbereitet sein:
      die Innenminister der Länder haben auf ihrer Konferenz mehr Eigenvorsorge von den Bürgerinnen und Bürgern gefordert:
      Sie sollten einen Notfallrucksack für Krisen- und Katastrophenfälle immer griffbereit neben der Haustür haben.
      Darin: Lebensmittel, Medikamente, Dokumente und etwa eine Taschenlampe.
      Es gebe Situationen, in den staatliche Stellen nicht garantieren können, dass immer alles im Supermarkt erhältlich sei, hieß es von den Ministern. (BR3)

    • Wer sich beherrschen läst ist SCHWACH und verdient es für die Starken Wasser tragen zu müssen.

      • Schau mal in Deinen Einstellungen und setze den Schalter „Legasthenie Modus“ auf AUS!

        • Regeln sind für schwache Menschen

          -3
      • Gerdolfo will den starken Angeber spielen🤣

    • Wenn der Wählerwille nicht maßgebend ist, wozu dann überhaupt noch Wahlen und Parteien. Wenn Brüssel über Länder bestimmt, dann wird es Zeit diesen Verein aufzulösen. Es wird von dort Macht ausgeübt, die überhaupt nicht hinnehmbar ist.

  • dann macht es doch wie die Dänen…die warten auch nicht, bis das EU Recht angepasst ist …die handeln jetzt.

    • Es ist leider genau umgekehrt: Die Dänen waren so schlau, sich eine Ausstiegsklausel (Opt-Out-Regelung) zu sichern und sind daher nicht an die einschlägigen EU-Normen gebunden.
      https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/560202/daenemarks-ansatz-zur-einwanderung-und-die-debatte-ueber-die-eu-asyl-und-migrationspolitik/

      • Mir wäre jede Klausel auf gut Deutsch scheissegal.
        Was will vdL machen.
        Einmarschieren?
        Geld streichen?
        Ist eh unseres,bekäme sie eben keinen Cent mehr.
        Die Wahrheit ist:
        Die Merkel CDU will die Migration.

        • Die übt Macht aus, die ihr gar nicht zusteht. Solche Frauen sind ein Horror.

          0
    • die daenische regierung ist starke anhaengerin der agenda 2030 und regelmaessig beim WEF.

      da wird nur auf dem papier *jetzt* gehandelt.
      die neue regierung, noch mehr linksrot als die vorige, setzt dem tun naemlich ihren stempel auf.

      auch das christentum wurde aus dem regierungprogramm gestrichen.
      500.000 praktizierende muslime sind nicht nichts.

      **Mit Unterstützung der IOC (Islamische Internationale Kooperationsorganisation) setzt sich die muslimische Glaubensgemeinschaft seit vielen Jahren dafür ein, dass der Islam als „Volkskirche“ gleichberechtigt neben der dänischen Kirche anerkannt wird.**

      **Indem die Radikalen und die Einheitspartei die traditionelle Formulierung in der Verfassung der Regierung, Dänemark sei ein christliches Land, gestrichen haben, ist ihnen ein entscheidender Durchbruch bei ihren vielen islamischen Wählern gelungen.**

      die daenische klima und energieminsiterin ist uebrigens afghanische muslimin, verheitatet mit einem afghanen.

    • handeln jetzt !?
      Sie haben das mit der EU noch nicht so ganz verinnerlicht ?
      Handeln will keiner wirklich n den Altparteien . Der Staus Quo in der Illegalen Migration soll unbedingt beibehalten werden .

      Nur Michel soll glauben das man ja alles Menschenmögliche versucht aber wie immer die Böse EU es ja nicht zulässt !

      Die EU wendet nur Gesetze an die Ihr Vorher von den Altparteien zugesprochen wurden . Und in der EU kommt kein Gesetz zur Anwendung ohne die Zustimmung Deutschlands !
      Alles nur Unions Theater um das das dumme Wählervieh ruhig zu stellen !
      Zwischenzeitlich läuft der Freiwillige Familiennachzug und die Turboeinbürgerungen auf Maximalen Touren weiter !
      Während Abschiebungen an Nichtigkeiten weiter scheitern .

      • volksabstimmung und eu-austritt.
        die eu war von anfang an gedacht, nationale souveränität schleichend zu untergraben und die gesetzgebung der länder auszuhebeln.

        europa über deutschland zu fall bringen, die beiden monster der deutschen hexenschaft haben ihren job durchgezogen.

  • Nochmal:
    Ursprünglich war das Asylrecht in Artikel 16 GG verankert. Der bestand aus einem einzigen Satz:
    „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“.
    Um dem Schengener Abkommen (Wegfall der Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen) beizutreten, musste EU-Vertragsrecht (hier Dublin- Regelungen) in deutsches Recht überführt werden. Dies geschah über den neuen Artikel 16a Absatz 2 GG: „Auf Absatz 1 (Asylrecht für politisch Verfolgte) kann sich nicht berufen, wer über einen EU-Staat oder anderen sicheren Drittstaat einreist (sinngemäß abgekürzt).
    Damit hat die Ablehnung von Asyl an der Grenze von vornherein Verfassungsrang. Hier muss das Verfahren endlich vor das BVerfG gebracht werden.

    • @Durchblicker:
      Das ist nicht sinngemäß abgekürzt sondern die oft genutzte, laienhafte Formulieren. Die ist aber eben nicht richtig.
      Tatsächlich steht kein Wort von sicheren Drittstaaten im Abs 2. dort steht:
      „… Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. “
      Wo der Asylbeantragende herkommt ist nach dieser Formulierung im Art 2 völlig unrelevant. Relevant ist, das seine Rechte und alle Abkommen eingehalten werden. Das ist der entscheidende Teil. Da Polen das nicht tut, ist Polen zwar ein EU Mittgliedsstaat aber keiner bei dem die Rechte des Asylanten nach dem hier definierten Standard beachtet werden. Daraus folgt das Art. 2 bei Einreise über Polen in diesem Fall nicht zur Anwendung kommt.

      • „oder“ – entweder aus einem Land der Europäischen Gemeinschaften ODER … PL ist EU, also „europäische Gemeinschaften“, das reicht dann.

        • @MCS
          Wenn es reichen würde währe das Urteil nicht wie es ist.
          Das „oder“ bezieht sich hier laut Auffassung des Gerichts auf den Mitgliedsstaat oder einen Drittstaat. Die Anwendung des Abkommens und Folgendes gilt für beide.
          Das man das so verquast Formuliert hat ist Absicht. Es ging nie darum etwas zu Begrenzen, sondern darum durch juristische Spitzfindigkeiten Begrenzung unmöglich zu machen.
          Wenn man sicherstellen wollte, dass keiner der aus aus EU-Staaten einreist in Deutschland Asyls beantragen kann, würde da stehen: Bei Einreise über einen EU-Mitgleidsstaat hat man in der BRD kein Recht auf Asyl. Oder eine ähnliche kurze, klare, deutliche und unmissverständliche Formulierung.
          Immer wenn das nicht so ist, soll das Gesetz nicht so wirken wie es auf den ersten Blick scheint.

          0
  • Das muss in die nächste Instanz gezogen werden. Das Bonner Grundgesetz muss endlich wieder gelten. Bereits Merkel hat es ohne persönliche Folgen brechen können. Wo bleibt da die Rechtsstaatlichkeit?

    • Du hast in der Schule dauernd gepetzt. Weil Regeln müssen ja sein.
      Jetzt gipt die EU die Regeln vor HAHA

      • Gerdolfo wurde immer in der Schule verpetzt und gemobbt🤣

  • Guter Beitrag vom 16.06.26 im Kontrafunk
    Ronald G. Asch: Die große Macht des Europäischen Gerichtshofs

  • Es ist nicht nur das Asylgesetz, das durch EU-Recht außer Kraft gesetzt wird. Viel schlimmer empfinde ich es, dass unser Grundgesetz in solchen Fällen nicht mehr gilt.

    In Art 16a steht:
    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften […] einreist, […].

    Da bekomme ich Blutdruck.

  • Er ist in der Regierung. Die Regierung kann Gesetze beschließen und ändern und so das Verwaltungsgericht in seine gesetzlichen Schranken weisen. Im Übrigen hat die EU keine Armeen, die bei uns ihre verqueren Vorstellungen umsetzen. Dort muss man mitteilen, dass wir es eben so machen, wie wir es machen und jegliche Strafzahlungsvorstellungen vom EU Beitrag abziehen, bis nichts mehr übrig bleibt.

  • Wenn dies ein souveräner Staat sein soll, in dem alle Macht vom Volk ausgeht, kann dieses Urteil nicht rechtens sein.
    Wenn unsere gewählten Volksvertreter im Grunde gar nichts zu melden haben, dann kann nur noch eine europakritische Partei helfen, die in der Lage ist aufzuräumen und dem Asylmißbrauch ein für alle Mal ein Ende setzt.

  • Benedikt Lux vergessen, der die vor vielen Jahren erfolgte Gleichschaltung der Berliner Behörden, Staatsanwälte, Polizei, Gerichte 2020 mit diesem Worten abschloß:
    „Gemessen an dem, was vorher gelaufen ist, haben wir einen Riesenerfolg erzielt. Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“

  • . Gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus.
    Wo steht, dass ein Richer über dem Volk steht?!

  • Ich bin nur noch deutscher Staatsangehöriger. Deutsche gibt’s nicht mehr. Endphase. Einfach nur schlimm.

  • Es ist zwar nebensächlich, aber das EU-Recht ist besser als das bundesdeutsche Asylgesetz.

    Gesetze sind aber nicht wichtig. Nicht ansatzweise so wichtig wie die Leute, die sie umsetzen sollen.

    -16
    • Gerdolfo fühlt sich als coolen Outlaw🤣

      • Und du glaupst wenn du ganz lieb Hoppe Hoppe Reiter mit dem Oppah spielst geht er nächsten Sonntag doch in den Zoo mit dir.

        • Gerdolfo will im Zoo besucht werden🤣

          2
  • Ich besitze ein Büchschen zuhause,
    in dem steht, wie in Deutschland Gesetzte, Verordnungen, etc. erlassen werden und wer der Souverän ist und durch wenn dieser vertreten wird.
    Ich habe den starken Eindruck einige Juristen ignorieren dies und arbeiten daran vorbei.
    Wenn das Staatsdiener tun klingt das für mich wie ein Staatsstreich,
    bei Richtern kommt mir Rechtsbeugung in den Sinn.

  • Das System, so gewaltig und fundamental, so wuchtig es ist, es ist einfach nicht reformierbar (schon im Sinne von etwas anders, so n Ticken mehr das … nenenene). Das soll es auch garnicht. Mit voller Absicht, keine Chance auf ein Ventil, einen Ausweg, einen Freiraum etc. wurde die aktuelle Systematik so eingetütet.

    Entweder a) man hielt sich hier im „Westen“ für so unfehlbar, daß man nun die beste aller Zeiten erschaffen hat, welche so und und nicht anders zu sein habe. Also man war unfehlbar. Oder b) irgendwer war sich schon vorher sicher, daß das Käse ist, welcher uns mal (das bedeutet die planen über 50-100 Jahre hinaus) massiv um die Ohren fliegt und dann die Würste, welche das hinter den Kulissen betreiben dran sind.

    Beides ist mir jetzt etwas unangenehm.

  • Das deutsche Recht ist eigentlich eindeutig: In Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes ! ABER : Was interessiert einen Berliner Richter das deutsche Gesetz ?
    Deutsche Gerichte kommen durch solche Urteile immer mehr auf die schiefe Bahn !

    • Es war schon seit Beginn so dass EU Recht Länderrecht übertrumpft. Ich habe auch keinen Bock auf irgendwelche Hammel die das bundesdeutsche Gesetz zitieren, als wäre es ein heiliger Text, und nicht einfach ein Wisch der zur Versklavung geschrieben wurde.

      • Gerdolfo will der Leithammel werden🤣

  • Nein. Die Überschrift muss heißen:
    „Verwaltungsrichter degradiert das Grundgesetz“.

  • EU Recht majorisiert das Recht in den einzelnen Ländern! Mittlerweile in fast allen Bereichen. Schrieb ich schon vor Jahren, warnte und bin in allen Kommentarspalten gelöscht worden. Die aufgeblasenen Politiker und Beamten Apparate dienen nicht den normalen Bürgern, sondern nur dem Selbstzweck und als Herrschaftsinstrument der EU gegen die eigenen Bürger!

    • Auf ZEIT Online wurde nach einem einzigen Kommentar mein ganzer Account gelöscht. 😂

      • Oooooooooh jetzt hat Booooooooooomer keinen Lebenssinn mehr

        • Alles Gute zum 12. Geburtstag, Thorben!

          2
        • Gerdolfo sucht nach seinem Lebenssinn🤣

          1
    • Yepp
      Guter Beitrag vom 16.06.26 im Kontrafunk
      Ronald G. Asch: Die große Macht des Europäischen Gerichtshofs

  • Ein klares und eindeutiges Signal… Raus aus dieser EU !!! Diese Sozen-EU darf nicht über Deutsche bestimmen !!!

    • Während sich der Streit um den nächsten langfristigen EU-Haushalt zuspitzt, streiten sich die politischen Entscheidungsträger über den Umfang und die Prioritäten des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Ausgabenplans für den Zeitraum 2028–2034 in Höhe von 1,76 Billionen Euro.
      In der Haushaltsfrage gibt es traditionell zwei Lager:
      Länder, die insgesamt von den EU-Ausgaben profitieren und auf einen größeren gemeinsamen Haushalt drängen, sowie die sogenannten „Sparsamen“, die Zurückhaltung fordern.
      „Wir müssen aufhören … und die Nettozahler-Mentalität in Europa überwinden“, sagte Manfred Weber, der Vorsitzende der deutschen EVP-Fraktion…
      aus https://euractiv.com/de/news/es-ist-an-der-zeit-die-mentalitat-des-sparsamen-haushalts-hinter-sich-zu-lassen-sagt-der-deutsche-evp-vorsitzende/
      – wer zahlt die Rechnung…muss man hierzu mehr sagen?

      • Kleine modulare Reaktoren (SMR) machen Atomenergie für Entwicklungsländer erschwinglich.
        Staaten wie Ghana und Ruanda planen den Einstieg.
        Derzeit betreibt Südafrika das einzige in Betrieb befindliche Atomkraftwerk in Koeberg bei Kapstadt mit zwei Reaktorblöcken, die 1.854 MW leisten.
        Die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) zählt jedoch mittlerweile 16 weitere afrikanische Länder auf, die Atomkraftwerke bauen oder bauen wollen: Ägypten, Algerien, Äthiopien, Burkina Faso, Ghana, Kenia, Marokko, Niger, Nigeria, Ruanda, Senegal, Sudan, Tansania, Tunesien, Uganda und Sambia.
        aus https://www.telepolis.de/article/Mini-AKWs-fuer-25-Millionen-Wie-Atomkraft-jetzt-Afrika-erobert-11331355.html
        – Entwicklungshilfe?
        Seit 2012 hat die EBRD l(Europäische Bank f.Wiederaufbau u.Entwicklung) Hortoinfo fast 5,9 Milliarden EUR in 125 Projekte in Marokko investiert.

    • Die EUDSSR muss untergehen!

    • Dumm nur, daß die ganze EU-Idee in ihrer heutigen Ausrichtung ein feuchter Traum der Deutschen war – Walter Hallstein, anyone? Die EWG war bestenfalls ein Türöffner, das heutige, zutiefst totalitäre, Gebilde wird zu dem, was es von Anfang an sein sollte.

      Mit von der Leyen an der Spitze macht sich die EU nun daran, das alte Konzept ihres – wie sagt man es am schonendsten? Urvaters? – durchzusetzen: „Mit dem Westen gegen Rußland“.

      Schade, daß England heute nicht mehr so schlau ist, wie es damals noch war. Und schade, daß die Franzosen keinen de Gaulle mehr haben.

    • Ich habe lieber die EU in Brüssel weit weg als die Leute in Berlin, würden die denn tatsächlich „über mich bestimmen“. Tun sie aber nicht. Was wir sicher nicht brauchen sind dies DEXIT Idioten, die wollen, dass es den Deutschen so mies geht wie den Briten heute.

      • Gerdolfo will endlich über sich selbst bestimmen🤣

      • Oder auch den Schweizern!

  • Das Verwaltungsgericht Berlin scheint schon völlig rot-grün unterwandert zu sein. Kann man nicht mehr ernst nehmen.

  • Haben diese Verwaltungsrichter jeder ein Konto auf den Kaimaninseln? Das müsste schon prall gefüllt sein wenn für jedes solcher absurden Urteile Geld fließen würde.

  • Die EUdssr wird Deutschland zerstören.

    • Deutschland ist schon zerstört. Von weinerlichen Alten die vom Staat gepampert werden wollen.

      • Gerdolfo findet Pampers-Windeln gut🤣

  • Raus aus der EU wenn die sich nicht reformieren läßt. Die VDL gehört vor ein Gericht. Ich wünsche mir wir hätten einen Kanzler der für Deutschland in die Bresche springen würde. Aber das wird ein Wunsch bleiben und nicht Mehr. Deshalb nur noch AFD

  • Dieses Urteil das der Eritreer einreisen darf werden ausser die AFD gutheissen und ist das Empfangskomitee mit ihren Trillerpfeifen schon am Flughafen?

    Die Omis gegen Räächts werden sicher auch dabei sein.

  • Sorry, aber wer CDU gewählt hat, hat nicht für die Migrationswende gestimmt. Und das hätte auch jedem normalen Menschen, der bis 3 zählen kann, klar sein müssen.
    Die Migrationswende wird es nur mit der AfD geben – am Besten wenn wir nicht mehr in dieser Drecks-EU sind.

  • Raus aus der EU. Wir brauchen lediglich einen gemeinsamen Freihandelsraum. Aber die EU ist ein übergriffiges und korruptes Bürokratiemonster geworden, das nicht reformierbar ist. Seit 20 Jahren hat die EU absolut NICHTS für die Bürger verbessert. AFUERA!

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