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Sachsen-Anhalt

Verfassungsschutz kürzt Zitat zu „ermordeten Kindern“ – Abwahl-Aufruf gilt weiter als extremistisch

Im Verfassungsschutzbericht von Sachsen-Anhalt ist ein Zitat über das Andenken ermordeter Kinder in Reaktion auf einen Apollo News-Bericht gekürzt worden. Zum „verfassungsfeindlichen Kern“ der betreffenden Aussage soll demnach aber weiterhin die Forderung nach der Abwahl der politisch Verantwortlichen zählen.

Von

Michael Kyrath engagiert sich als Vater einer von Migranten ermordeten Tochter und fühlte sich im Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt mit gemeint. (IMAGO/teutopress)

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Nach einem Bericht von Apollo News kündigte Sachsen-Anhalt an, seinen Verfassungsschutzbericht an einer Stelle korrigieren zu wollen (Apollo News berichtete). Inzwischen ist nur noch eine kommentarlos geänderte Fassung des Berichts verfügbar. Darin fehlen mehrere zitierte Sätze aus der ursprünglichen Fassung über die Erinnerung an „ermordete Kinder“. Die Forderung, die für die Folgen der „illegalen und unkontrollierten Zuwanderung“ Verantwortlichen abzuwählen, wird jedoch weiterhin als rechtsextrem und fremdenfeindlich gebrandmarkt.

Die ursprüngliche Fassung des Berichts hatte einen Facebook-Eintrag des AfD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag von Sachsen-Anhalt mit fünf Sätzen zitiert: „Lasst uns die ermordeten Kinder, die diese illegale und unkontrollierte Zuwanderung durch die Altparteien zu verantworten hat, niemals vergessen. Es kann jeden in Deutschland treffen, immer und überall! Wir dürfen unseren moralischen Kompass niemals verlieren und müssen diese Zustände immer weiter bekämpfen. Lasst uns gemeinsam die abwählen, an deren Händen das Blut der Opfer klebt und die für diese Zustände verantwortlich sind. 10 Jahre illegale und unkontrollierte Zuwanderung mit Mord und Totschlag und Vergewaltigung sind genug!“

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In der nun gekürzten Fassung heißt es nur noch: „Lasst uns gemeinsam die abwählen, an deren Händen das Blut der Opfer klebt und die für diese Zustände verantwortlich sind. 10 Jahre illegale und unkontrollierte Zuwanderung mit Mord und Totschlag und Vergewaltigung sind genug!“ Die Forderungen, die „ermordeten Kinder“ niemals zu vergessen und „unseren moralischen Kompass“ niemals zu verlieren, sowie die Aussage, es könne „jeden in Deutschland“ treffen, sind entfallen.

Die Kürzung des Zitats ist als Zugeständnis an Michael Kyrath erfolgt. Die ursprüngliche Fassung hatte nicht nur bei ihm den Eindruck erweckt, wer der von Migranten ermordeten Kinder gedenke, gerate ins Visier der Verfassungsschutzbehörden. Der Vater der in einem Zug in Schleswig-Holstein ermordeten 17-jährigen Ann-Marie hatte die Passage auf X thematisiert und sich selbst als vom Verfassungsschutz Beobachteten identifiziert. Explizit war das jedoch zu keinem Zeitpunkt der Fall – Kyrath löschte den missverständlichen Eintrag mit einer Reichweite von mehreren Hunderttausend später wieder.

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Das Innenministerium Sachsen-Anhalt sah sich daraufhin zu einer Klarstellung genötigt. „Wir können Ihnen versichern, dass der Verfassungsschutz niemanden als extremistisch einstuft, weil er um die Opfer von grausamsten Straftaten trauert“, schrieb der offizielle Account des Ministeriums an die Adresse Kyraths. Die Kürzung erfolge, da „ein falscher Eindruck entstanden zu sein scheint“.

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Der noch bestehende, angeblich fremden- und „verfassungsfeindliche Kern“ der Aussage ist die Aufforderung zur Abwahl der politisch Verantwortlichen im Kontext der Migrantenkriminalität. Eine solche Rhetorik stelle „eine gezielte Herabwürdigung einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer ethnischen Herkunft dar und missachte so die Menschenwürde als Grundprinzip der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, erklärte der Verfassungsschutz gegenüber der Welt.

mb

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93 Kommentare

  • Mittlerweile ist in Deutschland der demokratische Vorgang einer Abwahl der Regierung schon extremistisch.
    Dann bin ich ein bekennender Extremist.

    204
    • Der Verfassungsschutz outet sich als Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

      Gut zu wissen!!!

      • Die wollen doch nur „unsere Demokratie“ schützen; auch wieder nicht gut.

        • „Ihre Demokratie“, halt halt NICHTS mit Demokratie zu tun

          5
    • Ich sage nur dieses Land hat Fertisch!, die Kartellparteien haben Fertisch!!

      • Wo ein Weech, da ein Wille. Isch over.

  • Ich wähle AfD.

    159
    • Was sonst. 👍 Ich auch. Seit sie auf dem Wahlzettel stehen. Und das ist auch gut so.

    • Ich schon lange. Ich habe vermutet was da kommt. Doch das konnte ich mir in den kühnsten Träumen nicht ausmalen.

    • Ich dachte immer, dass Machtkritik und die Möglichkeit, dass die Opposition jederzeit durch Wahlen zur Mehrheit werden oder in Regierungsverantwortung kommen kann, notwendige Bedingungen einer Demokratie sind. Aber nicht nach dem Staatsschutz, der als Verfassungsschutz camoufliert… Die Regierung kann also folglich durch Personen besetzt sein, die verfassungsfern ideologisiert und kompetenzfrei sind, gegen die Interessen des Volkes handeln und großen Schaden anrichten. Sie dürfen nicht kritisiert und von der unlauteren Machausübung vertrieben werden. Das muss dann wohl UnsereDemokratie(TM) sein…

    • Im Sommer herrscht Hitze,
      im Winter fällt Schnee,
      Rot-schwarz-grün baut Bullshit,
      ich wähl AFD!

    • Ich erst seit 2013.

  • Diese Kürzung macht es nicht unbedingt besser, sondern eher noch schlimmer. Eine Abwahl der Verantwortlichen darf man also auch nicht mehr fordern? Die Aussage wird so nur noch mehr fehlinterprentiert, nur um der AFD etwas anzudichten. Das macht Institutionen wie den Verfassungsschutz nicht glaubwürdiger.

    103
  • Verstehe ich das richtig? Mein verfassungsmässiges Recht als Bürger, in meinen Augen schlecht performende Politiker abwählen zu dürfen, ist verfassungsfeindlich, bzw rechtsextrem?

  • In der Wirtschaft werden Menschen, wenn sie keine oder auch schlechte Leistung bringen vom Arbeitgeber gekündigt. Die Arbeitgeber von Politikern sind die Bürger und warum soll ihnen nicht das Recht zustehen, ihre Mitmenschen dazu aufzufordern Politiker, welche versagen nicht mehr zu wählen? Die Wahl ist ein demokratischer Prozess und keiner kann dazu gezwungen werden, irgendeine Partei zu wählen. Auch kann niemand gezwungen werden jemanden abzuwählen. Es ist aber im Rahmen der politischen Willensbildung möglich und legitim mit korrekten Informationen eine Beeinflussung herbeizuführen. Wäre das nicht möglich, dann wäre auch die Presse verboten.
    Es ist schon traurig genug, dass die Politik nicht selbst handelt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, aber nun über den Verfassungsschutz in die Willensbildung eingreifen zu wollen, schlägt dem Fass den Boden aus
    Für mich verstößt deshalb, was hier der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt macht, gegen demokratische Grundprinzipien.

    • Die Wahlen werden abgesagt, weil die Freien Sachsen als NSDAP-lastig im ÖRR eingestuft werden. Experten meinen, die AfD würde massenweise Stimmen an die FSa verlieren. Ist also die Bemerkung von Bas bezogen auf Ostdeutschland tendenziell doch nicht falsch?

      -13
      • Wenn es von der Bas kommt, kann es nur falsch sein…

  • „Die Forderungen, die „ermordeten Kinder“ niemals zu vergessen und „unseren moralischen Kompass“ niemals zu verlieren, sowie die Aussage, es könne „jeden in Deutschland“ treffen, sind entfallen.“
    Was wäre denn jetzt das Gegenteil der Aussagen?

  • Demokratie bedeutet, dass Wahlergebnisse akzeptiert werden – auch dann, wenn sie unbequem sind. Wer Bürger beschimpft, weil sie anders wählen, verliert sie. Wer politische Konkurrenz verbieten will, statt bessere Argumente zu liefern, beschädigt das Vertrauen in die demokratische Ordnung. Wer staatliche Instrumente nutzt, um politische Gegner zu schwächen, untergräbt die Neutralität, die eine Demokratie braucht. Ein überzeugter Demokrat akzeptiert Wahlergebnisse – und kämpft mit besseren Ideen für die nächste Wahl. Nicht mit Verboten. Nicht mit moralischem Druck. Sondern mit Respekt vor dem Souverän: den Bürgern.

    • Im Totalitarismus gilt es keine Demokratie

  • Mir persönlich reicht die Abwahl nicht, sondern denke, dass die Vorgänge seinerzeit untersucht werden sollten, um festzustellen, ob gegen rechtliche Standards verstoßen wurde und im Falle konkreter Rechtsbrüche, die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen und aburteilen zu lassen. Das sind wir den Opfern schuldig.

  • Das Laborieren an Symptomen statt der Beseitigung der Ursachen ist Handlungsmaxime in unserem Staat, eingeführt von „Mutti“, alle Nachfolgenden perfektionieren das.

    Ändert sich das nicht, kann das nichts mehr werden.

    Wie kann man das ändern: Möglicherweise durch Austausch des Personals.

    Wie tauscht man das aus: durch Wahlen.

    Was die da veranstalten ist nichts anderes als der Versuch der Beeinflussung von Wahlen.

    Das hat hoffentlich bald ein Ende. Damit die Ursachen erkannt und diese dann rechtsstaatlich behoben werden können.

    (Man muss ja vorsichtig sein, was man schreibt … nicht wahr?)

  • Abwahl der Verantwortlichen ist Demokratie.

    Wer seine Kinder nicht schützt, missachte deren Menschenwürde.

    • Schon erbärmlich wenn eine Regierung sein Volk nicht mehr schützt auch nicht deren Kinder… wie ist das Recht auf Körperliche Unversehrtheit

  • Scheint heute schon eine Art Auszeichnung zu sein, wenn man vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Vermutlich hat man rational und sachlich Argumentiert.

    • Hinter jeder Ecke Schlapphut Träger!

    • Der Verfassungsschutz macht heute alles nur nicht das wofür er eigentlich erschaffen wurde. Man könnte fast meinen die STASI wohnt um die Ecke, krumm Furzen ist Landfriedensbruch. Deutschlandfahre auch nicht, nicht mal mehr als Schlüsselanhänger und wenn du den Kuttenträger die Füße leckst bekommst das Bundesverdienstkreuz in Platin. Wenn man die Regierung kritisiert oder neuerdings zum Wählen gehst und wählst nicht das was die wollen…. dann Hausdurchsuchung Tagessätze , Staatfeind Nr. 1 , keine Konto , keine Kreditkarte, kein Auto , kein Job ab als Obdachloser und wenn sie dich erwischen 20 Jahre Knast… Das ist die neue Demokratie die es zu verteidigen gibt…. Es gilt immer noch das alte GG Meinungsfreiheit in Wort Bild und Schrift, das ist meine Meinung über unser derzeitigen Rechtsstaat. Recht für alle nur nicht für die Einheimischen

  • Wäre es nicht an der Zeit, einen auf solche Weise urteilenden Verfassungsschutz zu beobachten?

  • Wird interessant sein zu beobachten, wie der VS von Sachsen Anhalt nach der kommenden Landtagswahl agiert. Oder der neue Innenminister!

  • Mich würde einmal interessieren, wie inzwischen eine Bewertung der Bürger zur Glaubhaftigkeit dieser Aussage aussieht: „Wir können Ihnen versichern, dass der Verfassungsschutz niemanden als extremistisch einstuft, weil er um die Opfer von grausamsten Straftaten trauert“.

  • Ich ging immer davon aus, in einer Demokratie sind politische Änderungen durch das Wählen ein normaler Vorgang und immer das Recht des Wählers, besonders bei Unzufriedenheit. Was ich fordere, liegt sowieso in der Wahlurne. Wahlplakate sind auch öffentliche Werbeaufforderungen für eine Abwahl für eine neue politische Ausrichtung. Kannste Dir alles nicht mehr ausdenken.

  • Hoffentlich ist es dieser Skandal, der die AFD über 50% hebt. Dann erledigt sich auch die Diskussion über die Abwahl der Verantwortlichen.

  • In „UnsereDemokratie“ ist die Abwahl der politisch Verantwortlichen nicht vorgesehen. Folgerichtig ist die Forderung nach einer Abwahl der politisch Verantwortlichen verfassungsfeindlich.

  • Nun, das Überschreiten der Deutschen Staatsgrenze ohne erforderliche Papiere oder einen triftigen Grund stellt für Nichtdeutsche (resp. auch Nicht-EU-Bürger) immer noch eine Straftat dar, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sanktioniert ist (vgl. § 14 AufenthG).

    Die Forderung nach Abwahl derer, die für die unkontrollierte Massenzuwanderung verantwortlich sind, ist durch Art. 5 GG im Rahmen der zulässigen Meinungsfreiheit gedeckt; gedeckt wäre ebenso die Forderung nach Strafverfolgung gegen diese Personen.

    Die behauptete Verfassungswidrig- oder gar -feindlichkeit dieser (o. ä.) Forderungen wäre seitens des Verfassungsschutzes detailliert begründungs- resp. beweispflichtig.

  • Also irgendwie scheint mein Sprachverständnis von dem des Verfassungschutzes abzuweichen.

    Mal Stück für Stück:
    – Es gab (spätestens seit 2015) eine illegale und unkontrollierte Zuwanderung nach Deutschland – Haken dran!
    – Es gibt in Deutschland Kinder, die von Personen ermordet wurden, die illegal und unkontrolliert nach Deutschland zugewandert sind – Haken dran!
    – Und es gibt (politisch) Verantwortliche für die illegale und unkontrollierte Zuwanderung – Haken dran!
    – Es ist völlig legitim, Wähler aufzufordern, diese (politisch) Verantwortlichen nicht mehr zu wählen

    Eine „gezielte Herabwürdigung einer ganzen Bevölkerungsgruppe…“ kann ich nicht erkennen.

    By the way: wenn (meist von linker oder grüner Seite) behauptet wird, dass „alte weiße Männer“ diskrimierend, sexistisch, rassistisch oder was auch immer seien, ist das dann nicht auch (bzw. viel mehr!) eine „gezielte Herabwürdigung einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer ethnischen Herkunft“?

  • Die Forderung, die für die Folgen der „illegalen und unkontrollierten Zuwanderung“ Verantwortlichen abzuwählen, wird jedoch weiterhin als rechtsextrem und fremdenfeindlich gebrandmarkt.

    Das darf doch wohl nicht wahr sein! Es ist doch mein demokratisches Recht jemanden abzuwählen mit dessen Politik ich nicht einverstanden bin.
    Der Verfassungsschutz ist doch kein Kartellschutz. Der gleicht immer mehr dem was ich mir unter Stasi vorstelle. Man kann doch zumindest erwarten, daß der Verfassungsschutz die Verfassung kennt. Da steht nichts davon drin, daß illegale und unkontrollierte Zuwanderung von ihr geschützt wäre.
    Was rechtsextrem sein soll steht da auch nicht drin und mit Fremdenfeindlichkeit hat das doch überhaupt nichts zu tun.

  • „Der Regierung oder anderen demokratischen Institutionen wird totalitäres, demokratie- und menschenfeindliches Handeln vorgeworfen oder die Bundesrepublik Deutschland wird mit historischen Diktaturen wie dem NS-Staat oder der DDR gleichgesetzt.“

    Mit dem Argument hätte man auch die NSDAP nicht kritisieren dürfen, denn ob es stimmt oder nicht, liegt am Ende im Auge des Betrachters. Kritik kann niemals illegal sein, nur weil sie in den Augen einiger nicht zutreffend ist.

    So richtig und in jeder Hinsicht „gleichgesetzt“ wird die BRD mit dem NS-Staat sicherlich von so gut wie niemandem. Nur weil man zwei Dinge miteinander vergleicht, setzt man sie nicht gleich. Das wollte man vor Jahren bei der ZEIT nicht kapieren, mir ist das dann zu blöde geworden. Ich kann das Sonnensystem und das Atom „vergleichen“ – das taten sogar namhafte Wissenschaftler –, eine Gleichsetzung in jeder Hinsicht ist damit sicherlich nicht verbunden.

    Das wird langsam unerträglich und nicht mehr tragbar.

  • Ist doch logisch, WAHLEN zählen jetzt konsequenterweise als extremistisch ☝️

    • Sollten ab sofort VerfassungsschMutz heißen…

  • Wohin die Reise geht ist doch klar ersichtlich.
    Jeglicher Aufschrei und jegliche Hinweise auf Straftaten von Ausländern werden verboten werden.

  • Schuld und Verantwortung sind viel zu oft nicht einfach zuzuordnen. Fakt ist aber ohne jegliche Zweifel: Keine einzige Straftat eines Migranten in Deutschland wäre je passiert, wenn man diese Leute – gemäß den geltenden Gesetzen – nie ins Land gelassen hätte.

  • Art 20
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Das (2) beinhaltet doch wohl auch die Abwahl der politisch Verantwortlichen wenn das Volk es so wünscht. Ist der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt vielleicht selbst nicht so ganz verfassungskonform?

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