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Einstufung als „gesichert rechtsextrem“: Bereitet Haldenwang für die Ampel das AfD-Verbot vor?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz plant noch in diesem Jahr eine Entscheidung darüber, ob die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird. Auch ein Verbotsverfahren würde damit deutlich näher rücken. Er spielt der Regierung damit auffällig in die Karten.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz will noch in diesem Jahr entscheiden, ob die AfD als Gesamtpartei als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang gab am Montag in Berlin bekannt, dass ein entsprechendes Gutachten in Arbeit sei. Die Behörde wolle sich nun endgültig festlegen, wie die AfD einzustufen sei.

Grundsätzlich sind drei Szenarien denkbar. So könnte der Rechtsextremismusverdacht für die Partei vollständig entfallen. Doch schon vorab erklärte Haldenwang, dass er dies „für äußerst unwahrscheinlich“ hält. Wahrscheinlicher sei seiner Meinung nach die Beibehaltung des Status der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Ebenso sei die Hochstufung als „erwiesen rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt“ möglich. Noch „im Laufe des Jahres“ sei hier mit einer Entscheidung zu rechnen. Die Aussagen Haldenwangs kommen zu einem Zeitpunkt, in dem die Debatte über ein Verbot der AfD wieder Fahrt aufgenommen hat.

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Im Vorfeld des Tags der Deutschen Einheit äußerte sich auch Bundeskanzler Olaf Scholz zu einem AfD-Verbot. Ihm zufolge würde die Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz aktuell zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben zählen. Schließlich müsse einem möglichen Parteiverbotsverfahren gegen die AfD eine äußerst gründliche Vorbereitung vorausgehen. Genau hierfür will der Verfassungsschutz nun offenbar Schützenhilfe leisten.

Der Verfassungsschutz macht sich damit mehr und mehr zum Steigbügelhalter der übrigen Parteien. In Deutschland hat eine Regierungsbehörde mit 4.000 Mitarbeitern die Befugnis erhalten, Oppositionsparteien zu überwachen. Wird eine Partei als Beobachtungsobjekt eingestuft, dürfen nachrichtendienstliche Methoden wie das Abhören oder der Einsatz von V-Leuten angewendet werden. In anderen demokratischen Ländern wäre dies undenkbar, da man den Missbrauch einer solchen Behörde durch die Regierung fürchten würde. In Deutschland wird diese Praxis aus der Geschichte heraus gerechtfertigt.

Der Leiter des Verfassungsschutzes trägt daher eine immense Verantwortung und muss sich seiner absoluten Pflicht zur politischen Neutralität stets bewusst sein. Dies erfordert Charakterstärke und Integrität. Haldenwang hingegen fällt immer wieder durch fragwürdige Entscheidungen auf. Anders als seine Amtskollegen vom BND und vom MAD, die eher im Hintergrund arbeiten, hält es Haldenwang für notwendig, ständig in die Öffentlichkeit zu drängen und insbesondere die AfD zu attackieren.

Mit der zumindest indirekt gefassten Ankündigung, die Partei als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen, zündet er die nächste Eskalationsstufe. Die Folgen für die Mitglieder der AfD wären dabei noch deutlich weitreichender als bei der Einstufung als Verdachtsfall. Der Verfassungsschutz hat bei „gesichert rechtsextremen“ Bestrebungen und „Verdachtsfällen“ grundsätzlich die gleichen Überwachungsmöglichkeiten. Allerdings ist der Einsatz dieser Maßnahmen bei einer als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften Organisation juristisch deutlich leichter zu rechtfertigen, da die Verhältnismäßigkeit eher angenommen wird.

Bei einer Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ würde auch die staatliche Verpflichtung zur politischen Neutralität gegenüber der Partei entfallen. In der Vergangenheit klagte die AfD bereits erfolgreich gegen Regierungsmitglieder wie Horst Seehofer oder Angela Merkel wegen Verletzung der Neutralitätspflicht. Mit solchen Anträgen dürfte sie bei einer Hochstufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz aber wohl keinen Erfolg mehr haben. Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Staat gegenüber Gegnern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zur Neutralität verpflichtet.

Staatliche Stellen dürften zudem deutlich offensiver gegen die Partei vorgehen. Die AfD könnte größere Schwierigkeiten bekommen, Räumlichkeiten für Parteiveranstaltungen zu finden, da sich Kommunen bei der Vergabe öffentlicher Gebäude nicht mehr an den Grundsatz der Chancengleichheit für politische Parteien gebunden fühlen müssten. Auch der Druck auf einzelne Parteimitglieder würde zunehmen. Der Verfassungsschutz hätte erweiterte Befugnisse zur Datensammlung und -speicherung sowie zur Überwachung von Politikern. Die Hürden für solche Maßnahmen wären niedriger als bei einem bloßen Verdachtsfall.

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Auch der Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern der Partei würde wesentlich einfacher werden. Die persönliche Zuverlässigkeit gilt hier als Voraussetzung. Zwar ist die Rechtsprechung hier nicht einheitlich, jedoch hätten es die Mitglieder der AfD noch schwerer, ihre waffenrechtliche Erlaubnis beizubehalten oder auch nur eine solche ausgestellt zu bekommen. Auch wäre bei Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eine Entfernung aus dem öffentlichen Dienst möglich.

Mit der Hochstufung der AfD wäre zudem auch ein Punkt erreicht, bei dem man leichter einen Verbotsantrag gegen die Partei voranbringen könnte. Zahlreiche Politiker plädieren gegenwärtig dafür, die AfD gänzlich vom politischen Markt zu entfernen. Thüringens geschäftsführender Innenminister Georg Maier (SPD) erklärte jüngst, dass die AfD „aggressiv-kämpferisch gegen den Parlamentarismus“ vorgehe. Nach den Ereignissen bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags seien „die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben.“

Tobias Hans, Ex-Ministerpräsident des Saarlandes, fordert ebenfalls, nun ein Verbot der AfD anzustrengen. Ihm zufolge sei die AfD „gefährlicher und menschenverachtender als es die NPD je war“. In Thüringen hätte die Partei einen „beinahe erfolgreichen Umsturzversuch“ initiiert. Um Schlimmeres zu verhindern, müsse man nun endlich einschreiten und die AfD als Ganzes verbieten. Nach der zunächst gescheiterten Konstituierung des Thüringer Landtags unter Führung des Alterspräsidenten Jürgen Treutler (AfD) wurde erstmals auch erfolgreich ein Verbotsantrag der AfD in den Bundestag eingebracht.

In der Politik bereitet man sich bis hin zu Olaf Scholz offenbar auf das Endspiel gegen die AfD vor. Statt den politischen Wettbewerb zu suchen, will man der Partei mit juristischen Mitteln beikommen und schlussendlich ein Verbot der gesamten Partei erwirken. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang leistet hierfür Unterstützung.

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