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„Public-Value“-System

Eingriff in den Algorithmus & Uploadfilter gegen „Hetze“: Daran arbeiten Deutschlands Medienregulierer

Die Landesmedienanstalten träumen von einem KI-Uploadfilter, der Inhalte auf „Hetze“ überprüft. Auch sollen sie mehr Befugnisse bei der Löschung von Inhalten erhalten, u.a. wenn es um „Politikerbeleidigung“ geht.

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Thorsten Schmiege will einen KI-Upload-Filter, der Inhalte bereits vor Veröffentlichung auf „Hetze“ überprüft. (IMAGO/Horst Galuschka)

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Die Landesmedienanstalten wollen über das „Public-Value“-System in die Algorithmen sozialer Medien eingreifen. Einzelne Artikel „verlässlicher“ Medien mit angeblichem Mehrwert für die öffentliche Meinungsbildung sollen im Feed der sozialen Medien leicht auffindbar sein. Auch über eine „gesetzliche Quote“ wird nachgedacht, wie ein internes Papier zeigt, das Apollo News vorliegt (mehr dazu hier). Doch die Medienanstalten sind nicht die Einzigen, die in die Algorithmen eingreifen wollen.

Auch die Rundfunkkommission der Länder befürwortet staatliche Qualitätskriterien für Inhalte. Das geht aus dem Diskussionspapier der Rundfunkkommission zur Überarbeitung des Digitalen-Medien-Staatsvertrags vom Oktober 2025 hervor. Im Sommer dieses Jahres soll die Rundfunkkommission erneut zusammentreten und einen ersten Entwurf des Digitalen-Medien-Staatsvertrags vorlegen.

Ein Vorschlag der Rundfunkkommission, wie die Ausweitung des „Public-Value-Systems“ technisch auf Internetplattformen umgesetzt werden könnte, lautet: „Vorzugswürdig erscheint dabei eine Lösung, die bestimmte Beiträge im Rahmen der Sucherergebnisse/Timeline/Feeds für den Nutzer niedrigschwellig und ohne besondere Zwischenschritte oder Mitwirkungshandlungen (wie es z.B. das Ansteuern eines dezidierten Bereichs für verlässliche Inhalte wäre) sichtbar macht und das Nutzungserlebnis möglichst wenig ,stört‘“.

Die Rundfunkkommission und die Landesmedienanstalten scheinen sich also in der Stoßrichtung einig zu sein, sowohl was das Ziel als auch die technische Umsetzung angeht. Sie wünschen sich einen umfassenden Eingriff in den Algorithmus von Internetplattformen. Damit würde das persönliche Nutzungserlebnis stark durch staatliche Institutionen reguliert. Denn in der Rundfunkkommission treten die Landesregierungen zusammen und legen mit dem Medienstaatsvertrag die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Medienanstalten.

Die Chefs der 14 Medienanstalten entscheiden wiederum, welche Medien den Status des „Public Value“ verliehen bekommen sollen. Gewählt werden sie vom jeweiligen Medienrat, dessen Zusammensetzung ganz oder teilweise durch die Landesparlamente bestimmt wird.

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Doch die Ausweitung des „Public-Value“-Systems auf soziale Medien ist nicht die einzige angestrebte Änderung. Auch „allgemeine Vielfaltsanforderungen“ seien „denkbar“. Ebenfalls wichtig ist die mögliche Ausweitung von Kompetenzen, was die Löschung von Inhalten angeht. Die Landesmedienanstalten sollen sich auch auf „demokratierelevante Schutzgüter“ fokussieren können, wie es in dem Diskussionspapier der Rundfunkkommission heißt.

Das bedeutet, dass sie leichter Inhalte löschen und Behörden melden können – unter anderem Aussagen, die gegen den „Politikerbeleidigungsparagrafen“ 188 StGB oder gegen den „Blasphemieparagrafen“ 166 StGB verstoßen könnten.

„Um die zeitnahe Löschung auf medienrechtlicher Ebene sicherzustellen und damit einen Gleichlauf zwischen Medienregulierung und Strafverfolgung zu erreichen, wird geprüft, weitere Straftatbestände in JMStV oder in MStV aufzunehmen“, heißt es in dem Papier. Auch die öffentliche Aufforderung zu Straftaten sowie das sogenannte „Doxing“, die gefährdende Verbreitung personenbezogener Daten, sollen von den Medienanstalten leichter gelöscht und an Behörden weitergegeben werden können.

Doch der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Thorsten Schmiege, hat noch weitere Pläne. Er will eine Art KI-gesteuerter Vorzensur gegen „Hetze“, die vor dem Upload von Inhalten wie etwa YouTube-Videos greifen würde. Anders jedenfalls kann man seine Aussagen in einem kürzlich erschienenen Interview mit dem Münchener Merkur kaum deuten. Dort erklärte er: „Dieselben Algorithmen, die Feeds hochindividuell ausrichten, können auch erkennen, ob ein Inhalt eine Beleidigung, eine Straftat oder Hetze darstellt.“

Am Beispiel YouTube würde sich zeigen, wie das funktionieren könne, und er führt aus: „YouTube wurde einst von Ansprüchen der Musikindustrie bedroht, weil hochgeladene Inhalte Musikrechte verletzten“. YouTube entwickelte automatisierte Upload-Filter. „Das zeigt: Plattformen können technisch kontrollieren, wenn es ihr wirtschaftliches Interesse erfordert. Dasselbe Prinzip muss auch für rechtswidrige Inhalte gelten“.

Dabei vergleicht Schmiege hier Äpfel mit Birnen: Dass YouTube urheberrechtlich relevante Musikinhalte erkennt, hängt nicht mit einer KI-getriebenen inhaltlichen Überprüfung zusammen, sondern mit dem technischen Erkennen eines individuellen Songs. Mit anderen Worten: Man erkennt technisch eindeutig bestimmte Audioinhalte.

Was Schmiege aber bezüglich vermeintlicher „Hetze“ vorschwebt, hat wenig mit der technischen Erkennung bestimmter Audiotracks zu tun, sondern damit, dass eine KI die gesprochenen Inhalte, die Clips, die Texte eines Videos dahingehend überprüft, ob es sich um „Hetze“ handelt, und, wenn ja, den Upload verhindert. Das wäre nichts anderes als eine faktische Vorzensur – willkürlich per KI.

Auch die Rundfunkkommission zeigt sich offen für den Einsatz von KI, damit die Landesmedienanstalten ihren Aufgaben nachgehen können. Bereits jetzt nutzen die Anstalten das KI-Tool KIVI, um Inhalte im Internet auf potenzielle Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag zu durchsuchen. Die Rundfunkkommission will die Verwendung von KI auf eine rechtssichere Grundlage stellen. Dazu heißt es in einem Papier von 2024 zum Digitalen-Medien-Staatsvertrag, dass ein neuer Paragraf 109a im Medienstaatsvertrag eingerichtet werden solle.

Den Landesmedienanstalten solle dann erlaubt werden, technische Mittel einzusetzen, „die Text, Bild, Audio und Bewegtbild in Rundfunk und Telemedien automatisiert auf potenzielle Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Staatsvertrages abgleichen“. Eine Vorabüberprüfung vor dem Hochladen, wie sie dem obersten Chef der Landesmedienanstalten, Thorsten Schmiege, vorschwebt, ist das freilich noch nicht. Doch der Weg dorthin wäre rechtlich geöffnet.

Wie eine schriftliche Anfrage des AfD-Politikers Robert Eschricht im Berliner Abgeordnetenhaus ergab, wird das KI-Tool KIVI seit 2022 von der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg genutzt. Auch alle anderen Landesmedienanstalten verwenden das KI-Tool. Es arbeitet mit Stichwortlisten. „Diese sind jedoch nicht öffentlich, damit Anbieter ihre Angebote dahingehend nicht ,optimieren‘“. Potenzielle Verstöße werden gesammelt, und dann entscheidet ein Mitarbeiter, ob die Meldungen der KI tatsächlich gegen den Medienstaatsvertrag verstoßen oder nicht.

Nicht nur die Landesmedienanstalten, sondern auch die Landesregierungen in Form der Rundfunkkommission streben nach einer staatlichen Kontrolle über Algorithmen in den sozialen Medien. Der Einsatz von KI zur Filterung von Inhalten könnte ausgeweitet werden.

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44 Kommentare

  • Merkur: „Ich will das nicht mehr mitfinanzieren“: Warum Gutverdiener in Deutschland aussteigen.

  • Sie haben Angst! Wie die SED damals!

    • Nein, die machen das um das Volk zu entrechten und zu knechten. Es ist das Wahrzeichen für Totalitär!

      • So ist es. Und der Schlaf-Michel wählt trotzdem immer noch zu 70% seine eigene Knechtschaft. Finde den Fehler….

        • Das kommt wenn die Leute das Denken abstellen und nur noch die Meinung wiedergeben, die ihnen im ÖRR vorgebetet wird. Kritisch hinterfragen? Fehlanzeige. Totalitärer Sozialismus hat noch nie funktioniert. Aber offenbar sind die Menschen zu dumm den eingeschlagenen Weg zu verlassen.

          0
  • TikTok ist chinesisch, der Rest der „sozialen Medien“ in US-Hand.
    Vielleicht sollte Trump der EU und insbesondere Deutschland mal die „Instrumente“ zeigen, um klarzumachen, was die Amis von sozialistischer Zensur halten: nämlich ganz viel Abstand.
    Oder Google, YT, X usw. stellen einfach ihren deutschen bzw. europäischen Betrieb ein, wenn die Plattformen derart reguliert werden, werden sich die Nutzer ohnehin entfernen.

  • Also nach der Logik, könnten Linke nie mehr etwas posten 😛

  • Nein danke brauchen wir nicht.

  • Der Wunsch, andere zu bevormunden, gehört zur moralischen Entwicklung.

    Zitat: „3. Stufe … Moralische Erwartungen anderer werden erkannt. … Korrespondierend dazu richtet er ebenfalls moralische Erwartungen an das Verhalten anderer“ Quelle: Moralentwicklung

    Deshalb nimmt die allgemeine Bevormundung kontinuierlich zu, z.B. Steuern, Zensur, Bürokratie, Verbote, Pflichten, Regulierung, …

    Die aktuelle Epoche Aufklärung kann den Wunsch nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.

  • Regulierer? In einer Demokratie? Schon mal was von Rezipientenfreiheit gehört?!:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Rezipientenfreiheit

    • Nino, der Begriff schützt Bürger vor staatlicher Bevormundung bei der Informationsaufnahme. Er ist kein Freifahrtschein für Konzerne, mit Reichweitenmechaniken Hass und Radikalisierung maximal profitabel zu machen.

      Und ironischerweise wäre ein völlig unregulierter Algorithmus gerade das Ende von Rezipientenfreiheit: Dann entscheidet nicht mehr der Bürger souverän, was er sieht, sondern ein intransparenter Algorithmus, der Empörung bevorzugt, weil sie Klicks bringt.

      Trotzdem wäre es naiv anzunehmen, die Regierung würde hier den Bürger beschützen wollen, geschweige denn können. Denn niemand kann den Menschen vor sich selbst retten.

      -17
      • Immer dieser Vorwurf von „Hass und Hetze“.

        Was jemand als „Hass“ oder „Hetze“ empfindet, ist total subjektiv und individuell.

        Ich als Schwuler unterstelle niemandem im Internet Hass, nur weil er schreibt, dass er mit Schwulen und Lesben nichts anfangen kann, den Regenbogen-Vielfaltskram ablehnt und es möglicherweise „ekelig“ findet, wenn zwei Männer sich küssen. Meine Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass diese Menschen letztlich dennoch ein „leben und leben lassen“ als Motto haben und mich als Nachbar und Mitbürger dennoch achten. Sie haben halt nur ein anderes Empfinden, eine andere Meinung.

        Gleiches gilt bei der Äußerung, es gebe nur zwei Geschlechter. Da unterstellen manche Leute irrsinnigerweise gleich Hass und Hetze – ich hingegen nenne es „gesunder Menschenverstand“.

        Und was so genannte „Politikerbeleidigungen“ angeht: Politiker haben es in einer Demokratie verdammt noch mal hinzunehmen, vom Souverän hart, derb, bissig, scharf und pointiert angegangen zu werden.

        • Natürlich ist das individuell. Hass ist nicht verboten. Und was bestraft werden kann, entscheidet die Justiz.

          Entscheidend ist aber die gesellschaftliche Wirkung: Wenn Gruppen pauschal abgewertet, entmenschlicht und dauerhaft als „unnormal“ dargestellt werden, schafft das ein Klima, in dem Ausgrenzung normalisiert wird. Und wenn Algorithmen dieses Verhalten hochschaukeln, dann hat die Gesellschaft irgendwann ein großes Problem.

          Menschen, die diese Gefahr erkennen und mit noch mehr Regulierung versuchen, sie einzudämmen, finde ich ganz nett. Aber sie werden krachend scheitern, denn das Einzige, was meines Erachtens effektiv nützen könnte, wäre, wenn sich die Menschen wieder mehr auf das Analoge und weniger in digitale Filterblasen stürzen würden.

          Im echten Leben gibt es für manche Aussagen eben keinen Beifall von ein paar anderen Gleichgesinnten aus ganz Deutschland, sondern direkte, spürbare Konsequenzen. Das macht langfristig einen großen Unterschied.

          -5
      • Wieder mal BS: Hass ist nicht verboten, und wenn dieser Klicks erzeugt, ist das exakt NICHTS, was einen Staat irgendetwas angeht.
        Und „Radikalisierung“ ist ein Wieselwort, dessen Bedeutung so weit entkernt wurde, daß das jetzt böse ist.
        Radix=Wurzel, Radikalisierung=Zurück zu den Wurzeln, zB der Demokratie, des Christentums, des Humanismus, der Marktwirtschaft…
        Sie plappern einfach die Sülze nach, die von oben verbreitet wird.

        • Vielen Dank für Ihre Antwort.

          Der Begriff „Radikalisierung“ hat im politischen Kontext eine klare Bedeutung. „Zurück zu den Wurzeln“ ist damit nicht gemeint, sondern die zunehmende Ablehnung von Pluralismus und Gewaltgrenzen. Die Wortherkunft ändert daran nichts.

          Ja, Hass als Gefühl ist nicht verboten. Trotzdem hat eine Gesellschaft ein legitimes Interesse daran, wenn Plattformen systematisch Empörung, Feindbilder und Eskalation verstärken, weil das Klicks bringt. Das ist kein Angriff auf die Meinungsfreiheit, sondern wohl eher ein Anreizproblem.

          Der Staat sollte dabei keine Gedanken kontrollieren. Das ist klar. Aber indirekt zu behaupten, algorithmische Verstärkung und dauerhafte Entmenschlichung hätten keinerlei gesellschaftliche Folgen, halte ich für realitätsfern.

          Mein Punkt bleibt also weiterhin: Wegregulieren lässt sich das nicht. Aber wahrscheinlich würde schon mehr echtes Miteinander und weniger digitale Dauererregung helfen.

          -4
  • „Unwissenheit ist Stärke“: Die Bevölkerung wird systematisch belogen, die Geschichte wird täglich umgeschrieben. Die Partei hält die Bürger absichtlich dumm und manipuliert deren Wissen. Da die Menschen keine alternativen Informationen oder historische Vergleiche kennen, hinterfragen sie das System nicht. Die unreflektierte, blinde Gefolgschaft macht das Regime stark und unangreifbar.

  • Her Schmiege, danke für die Erinnerung, aber wir wöhlen sowieso die AfD!

  • Die Hetze geht von den linken Medien aus, die der verlängerte Arm der Regierung sind.

  • Warum erinnert mich diese Person an den Privatmann Daniel Günther? Am Aussehen alleine kann es nicht liegen.

  • Merken die selbst nicht, wie chinesisch das alles ist?

    • Nein, die Wählerschaft der Altparteien merkt das nicht.

    • Das ist schlimmer als in China, denn in China kann man das alles mit einem VPN umgehen. Die Kiddies in China wissen, wie man das macht.

  • Kann mal
    Jemand diesen „Demokratieexperten“ das Grundgesetz erklären?

    Eine Zensur findet nicht statt!!

  • „Diese sind jedoch nicht öffentlich, damit Anbieter ihre Angebote dahingehend nicht ,optimieren‘“.
    Komisch, es wird von X etc. gefordert, die Algorithmen offenzulegen. Ich finde den Fehler einfach nicht.

  • „Medienregulierer“ – echt jetzt? Mir fallen ohne viel Nachdenken drei wahrheitsnähere Begriffe dafür ein: Zensoren, Medienblockwarte, Volksmeinungskommissare.

    Und was mir sonst noch dazu einfällt, kann ich schon jetzt nicht mehr schreiben, ohne mir vorher den Bademantel anzuziehen.

  • Deutschland bekommt ein neues Wahrheitsbüro und Goebbels rotiert vor Freude im Grab.

  • Politiker müssten, meine ich, mit der offenen Meinung der Bürger leben können. Egal ob positiv oder negativ. Was soll dieses infantile Gehabe nur? Weder Hass, noch Hetze oder Beleidigung, können objektiv bewertet werden. Das hängt rein vom subjektiven Empfinden ab. Es gibt ein wunderbares Sprichwort:“Wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an!“ Je mehr die Oberklasse ihre Pfründe wegschwimmen sieht, umso widerwärtiger reagiert sie. Die EU arbeitet, meines Wissens nach, auch am System Totalüberwachung. Ich möchte nicht in einem totalitären Staat leben.

  • Wie heißt es so schön:“ Der Lauscher an der Wand hört seine eigene Schand!“

    • Nur interessiert es ihn nicht, im Gegenteil er wird immer brutaler und unmenschlicher.

  • Wer ist der größte Lump im Land? Es ist der medienübergreifende ideologische „Hass & Hetze“ Algorithmus – der die UNESCO-Toleranzkonvention und die UNESCO-Kultur des Friedens aus dem öffentlichen Diskurs verdrängt hat.

  • Wie sieht es denn bei Wählerbeleidigung aus? (Graubraun, Pack, Dunkeldeutschland etc.)

  • EUdssR. China-ähnlich. Demokratiesimulation. Neuauflage der DDR. Staatsjournalismus.

    Mehr möchte ich nicht schreiben.

  • >>Landesmedienanstalten<<

    Kann ein Ministerpräsident einen solchen Laden abwickeln?

    • „Landesmedienüberwachungsanstalten“ kommt dem schon näher. Das machen totalitäre Staaten so. Früher gab es die Lager, heute macht man das subtiler.

  • Die Medien Kaste des öffentlich rechtlosen benötigt einen UploadFilter für Gehirn .
    Resterotz von völlig Verblendeten, denen das Publikum ausgeht.

  • Thorsten Schmiege träumt von einem Büro in der Normannnenstraße in Berlin von wo aus er das im Grundgesetz unserer Deutschen Demokratischen Bundesrepublik verankerte Verbot der staatsfeindlichen Hetze überwachen will.

  • Die Ratten schließen sich zusammen.

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