Südwestrundfunk
„Defizite nicht feststellbar“: Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ab
Ein Berufungsgericht hat sieben Klagen gegen den Rundfunkbeitrag des ÖRR abgewiesen. Etwaige Defizite der Programmqualität seien „nicht feststellbar“. Ein Aspekt des Urteils könnte den Kritikern des ÖRR jedoch Grund zur Hoffnung geben.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat sieben Berufungsklagen gegen den Rundfunkbeitrag zurückgewiesen und damit die grundsätzliche Beitragspflicht bestätigt. Das Gericht kam laut einer Pressemitteilung zu dem Ergebnis, dass „evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms (…) nicht feststellbar“ seien. Zugleich distanzierte sich der Senat von der Anforderung, Beitragszahler müssten zunächst ein wissenschaftlich tragfähiges Sachverständigengutachten vorlegen.
Ausgangspunkt des Verfahrens waren Gebührenbescheide des Südwestrundfunks (SWR), gegen die die Kläger vorgingen. Sie vertraten die Auffassung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) werde seinem verfassungsgemäßen Auftrag wegen mangelnder Ausgewogenheit in der politischen Berichterstattung nicht gerecht. In erster Instanz blieb die Klage ohne Erfolg. Die Kläger stützten sie sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Oktober 2025, wonach Beitragszahlern in dieser Frage grundsätzlich der Rechtsweg offensteht.
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Das Bundesverwaltungsgericht stellte bei seinem Urteil jedoch zugleich hohe Anforderungen an eine solche Klage. Wer gegen einen Gebührenbescheid des ÖRR vorgehen will, müsse demnach ein umfangreiches Gutachten vorlegen, das einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren erfasst und belegt, dass die Programmpflichten grob einseitig und dauerhaft verletzt worden seien. Das Urteil wurde deshalb zwar teilweise als Öffnung des Rechtswegs begrüßt. Zugleich galt die definierte Hürde manchen als praktisch kaum erfüllbar.
Erwartungsgemäß hielt auch der VGH in seinem Urteil fest, dass sich beim SWR im Sinne des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts keine grobe und dauerhafte Verletzung der Programmpflichten nachweisen lasse. Die von den Klägern vorgebrachten Mängel seien kein Beleg für ein dauerhaftes qualitatives Defizit.
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In einem wesentlichen Punkt wich der VGH jedoch von der Linie des Bundesverwaltungsgerichts ab. Die Pflicht, ein derart umfangreiches Gutachten einzureichen, sieht der Senat kritisch, weil sie die Hürden für Kläger übermäßig erhöht. Die möglichen Kosten könnten den Erfolg einer Klage unter Umständen „von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rundfunkbeitragspflichtigen abhängig“ machen, heißt es in der Pressemitteilung.
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Natürlich haut sich das System nicht selbst in die Pfanne. Ist doch klar.
Die Gerichte können nicht anders entscheiden – hier wird es niemals eine Änderung geben.
Was würde denn sonst passiere?
Das jahrzehntelang gepflegte System würde zusammenbrechen.
Selbst die Freunde des aktuellen ÖRR würden doch die Zahlungen einstellen.
Letztendlich müßte dann der Rundfunk Steuerfinanziert werden, aber dafür ist kein Geld da
Es fällt mir schwer andere Meinungen und Gerichtsurteile zu akzeptieren.
Sie Armer. Damit sind Sie hier aber in bester Gesellschaft.
Gerichte die Zwangsabgaben als legitim urteilen, urteilen somit im gleichen Zug eine Entmündigung des Menschen würden manche sagen.
Zwang oder „Pflicht“ ist KEINE freie und selbst bestimmte Handlung.
Und wer bei Propaganda von „Qualität“ spricht bzw. danach sucht, kann man ebenfalls nicht ernst nehmen.
Diese „Demokratieabgabe“ ist und bleibt was es ist für viele im Volk …
Es wird in den nächsten Jahren einen Machtwechsel geben, welcher mit der Festnahme zehntausender Systemlinge einhergehen wird. Lustig wird das nicht. Es gibt keine Gewaltenteilung mehr, die Systemlinge haben sich die Republik zur Beute gemacht. Da ist alles mit allem und jeder mit jedem verschmolzen. Leider war und ist dies nur deshalb möglich, weil die Huren der Regierenden, nämlich die Medien und Journalisten, mehrheitlich ebenso mit den Systemlingen verschmolzen sind………
Ach gehen’S. Sollte es Ihren „Machtwechsel“ geben, was glauben Sie, wie schnell Ihre „Systemlinge“ ihr Fähnchen neu ausrichten und weiter Karriere machen werden!
Also Sie meinen Richter sind nicht unabhängig.
Dann gehen Sie dorthin und sagen es dem Richter.
Vielleicht klärt er Sie auf.
Oder Sie sind von Grund auf ein sehr ,sehr ,sehr mistrauischer Mensch ohne Grund.
Ich kann ebenfalls keine Defizite beim SWR feststellen, weil ich ihn seit Jahren nicht mehr höre oder sehe.
nirgendwo sonst muss man zahlen, wenn man etwas nicht braucht
Geschätzt 3/4 der Steuern muss man zahlen, obgleich man die damit bezahlten Aktivitäten des Staates nicht braucht.
…aber bezahle….
Mit diesem Urteil könnte man wohl beweisen, wie „unabhängig“ Gerichte sind…
Rechtsstaat , lange her das ganze !
“ Im Namen des Volkes “ ? Lächerlich !
Verhöhnung der Bürger und das ist noch viel zu vorsichtig ausgedrückt !
Ohne Einheitsmedien, die ich als Staatsfunk wahrnehme, wäre die Regierung wohl schon lange nicht mehr im Amt. Da ich an der Gewaltenteilung auch große Zweifel habe, passt das alles zusammen.
Große Zweifel? Das ist wirklich noch nett ausgedrückt.
Wer hätte etwas anderes erwartet?
Sie natürlich nicht. Und? Weiter?
Ich habe keinerlei Ruhegehalt. Müssten Sie aber wissen.
Pensionsanwartschaften gab es zu meiner Zeit erst ab 2 Wahlperioden.
Das wurde erst vor wenigen Jahren zugunsten der berufslosen grünen und dunkelroten Namenstänzer und Festers und Gänserinnens geändert.
Das müsste Ihnen als linksextremen AgitProp doch bekannt sein.
Diese Nachhilfe war kostenlos. In Ihrem Fall bestimmt auch umsonst.
„Das müsste Ihnen als linksextremen AgitProp doch bekannt sein.“
Dann gratuliere Ich Ihnen zu Ihrem fehlenden Ruhegehalt und Ihrem damit verbundenen Beamtenneid, weil Sie auf halber Strecke hängengeblieben sind.
Auf jeden Fall liefern Sie täglich den Beweis, dass Mitgliedschaft im BT und Einsitzen bei der Stasi nicht zu Urteilsfähigkeit führen. Sonst fiele Ihnen etwas besseres als dieser „linksextrem-AGITProp“-Unsinn ein.
Und, sind Sie auch auf der Honorarliste? Ihr Geschreibsel spricht dafür.
Korrektur:
„seit 25 Jahren“
Nein. Bin ich nicht. Habe seit 25 kein Fernsehen mehr konsumiert.
Wie schaut es eigentlich mit Ihrem Ruhegehalt als angeblicher Ex-MdBler aus, Sie Schwätzer?
Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand.
Vor Gericht meist in “ Linker Hand “ !
Auf hoher See hat man wenigsten eine Chance!
Es ist hoffnungslos, von den Gerichten hier Hilfe zu erwarten. Das ist ähnlich wie bei Corona. Wenn das RKI sagte: Corona kann Millionen töten, die Impfung hilft und ist ohne größere Nebenwirkungen, dann sagte das Gericht: Corona kann Millionen töten, die Impfung hilft und ist ohne größere Nebenwirkungen.
Und wenn nun der SWF sagt: Der SWF ist ein Sender für alle, unparteiisch und ausgewogen, dann sagt das Gericht: Der SWF ist ein Sender für alle, unparteiisch und ausgewogen.
Eigentlich ist das einfach zu verstehen.
Hilfe kann nur aus der Politik kommen, und zwar durch neue Mehrheiten. Aber selbst dann wird sich der tiefe Staat mit aller Macht dagegen stemmen. Nirgendwo im Grundgesetz gibt es eine Ewigkeitsgarantie für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk. Dennoch hat im Lauf der Jahrzehnte das Verfassungsgericht das verfassungsfrei einfach so befunden. Und da werden die Beharrer ansetzen. Sie werden die Justiz gegen das Volk losschicken. Es wird ein langer Kampf werden.
Exakt.
Aber ich setze auf den Sieg der Freiheit.
Selbst, wenn es derzeit sehr nach Sozialismus, Kommunismus und Feudalismus des korrupten Politadels aussieht.
Aber es riecht inzwischen nach 1989.
„Es wird ein langer Kampf werden.“ – und wir werden ihn gewinnen!
Man sollte mal die Mitwirkungspflicht des Beklagten beantragen. Bin kein Jurist, meine aber, mal gehört zu haben, daß so etwas im Prinzip geht, wenn der Kläger keine Möglichkeit ohne die Mitwirkung des Beklagten Beweise vorlegen kann.
Die Kläger haben einen wichtigen Punkt nicht in ihren Klageschriften, und zwar dass ich mich vom ÖRR nicht nur falsch informiert fühle, sondern sogar angegriffen werde. Die Aufforderung zu „Demos gegen Rechts“ z.B. , wobei „rechts“ und „rechtsradikal“ in einen Topf geworfen werden, wirkt in mein soziales Umfeld ein und kann nicht durch abschalten meines TVs gelöst werden !!!!
Ich setze mich auch auf diese Liste.
Das wird nur auf politischem Weg gehen. Was Justitia nicht sehen will, sieht sie nicht.
„Das wird nur auf politischem Weg gehen.“
Genau *das* steht übrigens im Urteil:
„Im Übrigen sei es Aufgabe des Gesetzgebers, regelmäßig zu prüfen, ob der Rundfunk die Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise herstelle, und gegebenenfalls nachzusteuern“ (lto.de).
Ich habe aufgegeben gegen diesen Verein gerichtlich vorzugehen. Nur die AfD kann uns noch retten. Ich hoffe die AfD bleibt in dieser Frage treu.
Über meinem Rundfunkempfänger aus den 30ger Jahren wurde sogar über die Feierlichkeiten des gestrigen Tages berichtet. Rundfunkpropaganda kann man halt nicht einfach einfach aus der Welt schaffen. Das Gericht sieht es offenbar genauso.
Bei Sport oder Musikstadelveranstaltungen ist der ÖRR wahrscheinlich ausgewogen. Das die linke Einseitigkeit politischer Talkshows und Magazine nicht erkannt wird, ist bezeichnend.
Im Sport? Schön wär’s
Nicht? Ich weiß das nicht, weil ich mir ÖRR abgewöhnt habe, bzw. ich kanns nicht mehr ertragen.
Ich nix wissen aber immer kommentieren hier
Ein wohlwollendes Nichtsehenwollen des VGH ist natürlich „nicht feststellbar“.
Ich kann jedenfalls gewaltige Defizite feststellen: bei der deutschen Justiz.
Sehe ich genauso.
Sehe ich nicht so
Na mein Kleiner hast heut noch nicht dein Retalin genommen.
Ich schaue seit 2003 kein deutsches Fernsehen mehr, egal ob öffentlich rechtlich, oder privat. Das Fernsehprogramm wurde von Jahr zu Jahr primitiver und die Nachrichtern zu einseitig. Wenn ich meiner Nachbarin bei Computerproblemen zur Hand gehe, hat sie im Hintergrund stets den Fernseher an und ich merke sofort wie mein Gehirn schrumpft. Hauptsache ich darf bezahlen.
Das Essen mit den Richtern am Vorabend der Entscheidung muss vorzüglich gewesen sein…
Es gab Prometheus‘ Leber.
Idealer Weise ist Justizia ja blind.
Aber beim Beurteilen des ÖRR ist das eher kontraproduktiv.
Und kommt aber noch ein politische Sicht auf den ÖRR infrage, so könnte das Urteil von dieser geleitet sein. Dass man keine Revision zugelassen hat, hat natürlich diesbezüglich auch ein Geschmäckle…
Vielleicht ist in Zeiten von „Unsere Demokratie“ viel banaler: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die Reihen werden geschlossen…
Wie viel Bargeld wurde denn im Vorfeld „übergeben“???
DDR 2 – Perfetto !
Test: Volksempfänger
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Defizite hat wohl auch die Gerichtsbarkeit.
War leider zu erwarten. Politisch ist ARD und ZDF in weiten Teilen dem extrem linken Spektrum zuzuordnen. Eine politische Ausgewogenheit kann ich nicht erkennen.
Das Parteienkartell lässt sich sicherlich nicht ihr bestes Propagandainstrument, für das sie noch nichtmal bezahlen müssen, nehmen, aber sie habens immerhin versucht…