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Landgericht Schweinfurt

Berufung abgeschmettert: Corona-Kritikerin zeigte Lauterbach mit erhobenem rechten Arm – und soll 1.800 Euro zahlen

Weil sie Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm zeigte, soll eine Frau 1.800 Euro Strafe zahlen. Ihre Berufung wurde nun vom Landgericht abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine noch höhere Strafe und trickste vor Gericht bei Zeugenaussagen.

Standbild aus einer Rede von Karl Lauterbach – im Video sieht die Bewegung normal aus (Quelle: Screenshot via NTV, Imago / imagebroker).

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Eine Frau aus Bayern, die auf einer Demonstration ein Bild des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm gezeigt hatte, muss 1.800 Euro Strafe zahlen. Das entschied das Landgericht Schweinfurt am 27. März im Berufungsverfahren und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt.

45 Tagessätze zu 40 Euro soll die Frau nun zahlen, wie es das Amtsgericht zuvor entschieden hatte. Die Staatsanwaltschaft war ebenso wie die Frau selbst gegen das Urteil in Berufung gegangen, weil „nach Ansicht des Sachbearbeiters die Strafhöhe zu gering“ ausgefallen sei (mehr dazu hier). Die Strafverfolgungsbehörde forderte deshalb 70 Tagessätze, blieb damit aber erfolglos.

Auch die Frau hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt – für sie kam nur ein Freispruch infrage, teilte sie gegenüber Apollo News mit. Sie musste sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches verantworten.

Auf einer Demonstration im März 2024 hatte die Beschuldigte ein Standbild aus einer Rede von Lauterbach gezeigt, das den damaligen Gesundheitsminister mit erhobenem rechten Arm zeigt. Hier soll ein Hitlergruß zu sehen sein, meinte zumindest die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, und beantragte einen Strafbefehl – aus dem Video der Rede geht jedoch hervor, dass Lauterbach keinen Hitlergruß gezeigt hatte. Die Frau lehnte den Strafbefehl ab, weshalb es zunächst zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kam.

Mit der Aufnahme wollte die Frau lediglich die Rechtsprechung in Fällen von augenscheinlich als Hitlergruß zu interpretierenden Standbildern vergleichen und hatte das Lauterbach-Bild deswegen neben die Berichterstattung über einen Querdenken-Redner abgedruckt, der zuvor in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden war, weil er den Hitlergruß beim Winken gezeigt haben soll (mehr dazu hier).

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Mit dieser Argumentation und dem Verweis auf die Meinungs- und Kunstfreiheit hatte sie aber weder vor dem Amtsgericht noch in der Berufung Erfolg. Während die Richterin den Fall nüchtern abarbeitete, sorgte der Staatsanwalt mit einem Manöver für Aufsehen: Vor dem Landgericht war die Polizistin als Zeugin geladen, die 2024 auf der Demonstration auf das Plakat aufmerksam geworden war.

Sie wurde von einem der Anwälte der Beschuldigten gefragt, ob es denn in Bayern nicht möglich sei, Fälle an die Staatsanwaltschaft zu geben, ohne direkt eine Strafverfolgung zu beabsichtigen. Dies bejahte die Zeugin. Die Staatsanwaltschaft könne zur Prüfung hinzugezogen werden. Der Anwalt fragte, ob dennoch auch die Option einer Anzeige bestünde. Auch das bejahte die Polizistin.

Sie erklärte, der Fall sei zunächst zur Prüfung – nicht als Anzeige – an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden. Denn für sie sei zunächst unklar gewesen, ob es sich um eine strafbewehrte Darstellung des Hitlergrußes handele. Das ist ein entscheidender Punkt: Die Polizei meldete das Plakat nicht zwingend mit dem Ziel einer Verurteilung. Doch der Staatsanwalt drehte den Spieß umgehend um.

Die Frau hatte die Beschreibung der Situation als „unklar“ in einem umgangssprachlichen Kontext benutzt – der Staatsanwalt hob diese Aussage jedoch auf die Sachebene. Und hier gilt: Unklare Situationen müssen untersucht und bei hinreichendem Tatverdacht eben zur Anklage gebracht werden. Und weil Paragraf 86a StGB weit gefasst werden kann, fällt dieser Umstand letztlich nachteilig für die Beschuldigte aus.

Dass der Paragraf umfassend auslegbar ist, war infolge der NS-Herrschaft beabsichtigt – ist aber aus heutiger Sicht mindestens fragwürdig. Denn: Geht es um die Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen, werden die Ausnahmen, die es von Gesetzen immer gibt, nur äußerst restriktiv angewendet. Mit anderen Worten: Kunst- und Meinungsfreiheit können also beispielsweise nicht ohne Weiteres als Argument für das Darstellen verbotener Symbole herangezogen werden – dass die Beschuldigte gar nicht den Hitlergruß zeigen wollte, sei hier einmal außen vor gelassen.

Auch abseits von inhaltlichen Fragen kam es in diesem Fall zu merkwürdigen Vorgängen: Zunächst sollte die Verhandlung in einem kleinen Saal stattfinden. Eine telefonische Anfrage, ob denn auch der große Saal verfügbar wäre, blieb erfolglos. Stattdessen wurde eine Verfügung erlassen, dass es Personenkontrollen am Eingang geben müsse. Prozessbeobachter wurden daraufhin einzeln aufgerufen und erst nach einer Durchsuchung in den Saal eingelassen.

Übrigens steuerte das Gericht kurzfristig und ohne Ankündigung doch um: Die Verhandlung fand im großen Saal statt, 20 Beobachter und drei Pressevertreter konnten Platz nehmen. Dennoch mussten zahlreiche Sympathisanten der Beschuldigten vor dem Gericht warten. Dort war die Polizei mit mehreren Beamten und Einsatzwagen vor Ort, sogar Hunde kamen zum Einsatz. Ein fragwürdiges Aufgebot.

Die Verteidigung hat bereits innerhalb der Frist von einer Woche Revision beantragt. Jetzt ist das Bayerische Oberste Landesgericht für den Fall zuständig; das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Im Revisionsverfahren wird nicht mehr das Urteil an sich, sondern lediglich die rechtliche Argumentation des Landgerichts geprüft. Dementsprechend gibt es keine neue Tatsachenprüfung.

Dass sie rechtskräftig verurteilt werden könnte, ist für die Beschuldigte aber gar nicht das Schlimmste: Vielmehr ist sie entsetzt über den Umgang, den sie erlebt hat. Sie sei behandelt worden wie eine Schwerverbrecherin, monierte sie gegenüber Apollo News. Das habe sie nachhaltig schockiert.

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54 Kommentare

  • „Hier soll ein Hitlergruß zu sehen sein, meinte zumindest die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, und beantragte einen Strafbefehl …“

    Die Staatsanwaltschaft sieht einen Hitlergruss und ermittelt nicht gegen Lauterbach ? Sondern „nur“ gegen die „Verbreiterin“ ?

    Die „Interpretation“ des Gesetzes ist mir unverständlich.

    • Vermutlich würde behauptet, das Photo mit Lauterbach sei KI-generiert und ein Beweis für die „digitale Vergewaltigung“ eines Politikers.

      • Die Probleme in Deutschland, die von den Altparteienversager
        mit Freude geschaffen wurden, sind ganz einfach zu lösen,
        AfD 67 %.

        • Ich gehe davon aus das es anders nicht mehr gehen wird.
          Allerdings selbst wenn das so passieren würde, was macht man mit diesen Beamten die wie hier bei der Staatsanwaltschaft in den Behörden sitzen? Dieser linkswoke Ungeist verschwindet ja nicht so einfach. Und sie sind zahlreich.

          7
        • Dann müsste die AfD eine JustizReform fahren und diese Trottel alle aussetzen.

          2
      • Nein, das wurde nicht behauptet. Es wurde nur behauptet, dass der Gruß ohne entsprechenden Begleittext gezeigt wurde, was ihn somit offenbar zu einem Nichtgruß macht, wofür die Beklagte aber trotzdem zu bestrafen ist.
        Logisch geht anders, weshalb man hierbei nur noch zwischen „Irrenhaus“ oder „Willkürjustiz“ wählen kann.

    • Die Interpretation ist einfach: was nicht passt, wird passend gemacht. Gesinnungsjustiz@Work

  • Sie hat doch ganz offensichtlich keinen Gruß zeigen wollen, sondern nur, dass es -völlig logisch – ohne Weiteres möglich ist, einen normalen Bewegungsablauf zu einem solchen umzudeuten.

    Q.e.d.

    • Es kommt immer darauf an, WER die Hand zum Gruße hebt.
      Ein Sozialist darf sich mit Armbeteiligung dabei ausweiten. Ein Bürger muss es ohne Armbeteiligung aus dem Handgelenk in Hüftnähe tun. Um Handgelenk-Zerrungen vorzubeugen, hier ein Tipp: Wenn Sie Jemanden grüßen wollen, heben Sie das Bein und winken mit dem Fuße.

    • Ist doch mit Worten das gleiche. Manche werden seit es die deutsche Sprache gibt verwendet. Jetzt werden welche in den Giftschrank gesetzt. Aber auch hier sind wieder nicht alle gleich. Manche dürfen sich aus der neuen feudalkaste ungestraft bedienen. Andere normale oder gar unbequeme dürfen es nicht. Ebenso der Böhmermann Paragraf der hat in einer Demokratie, wenn es denn eine sein will, nichts zu suchen. Es ist richtig wie die AfD fordert jenen abzuschaffen.

  • Der „Armhebende“ heißt ja auch Lauterbach und nicht Höcke. Es kommt eben IMMER auf den Namen an, egal um welche (Straf)Taten es sich handelt UND neuerdings ob sie echt sind oder (ge)deepfaked!

  • Ziel dieses Verfahrens ist doch, dass der Bürger sich das sehr gut merkt – nach dem Motto „Bestrafe einen, erziehe hundert“.
    Da fällt mir doch spontan ein Herr Gambetta ein…

    • Gesagt hat es Mao, seine Bibel haben viele deutsche Richter aus ihren Uni-Zeiten heute noch unter ihrem Kopfkissen liegen…

  • Linke können Bilder von Musk in ähnlicher Pose zeigen und ihn als Faschisten verleumden.

    Wer darauf aufmerksam macht, dass die gleiche Geste auch bei linken Politikern vorkommt, wird bestraft.

    Dieses Rechtssystem ist vollkommen erodiert.

  • Meint die Staatsanwaltschaft ernsthaft, man könnte etwas zeigen, was es gar nicht gibt?

    Entweder hat Lauterbach keinen Gruß gezeigt (wovon ich ausgehe). Dann kann ein Foto von ihm auch keinen Gruß zeigen.

    Oder umgekehrt. Dann fehlt aber jemand auf der Anklagebank.

    • Sie wollen nicht ernsthaft das hohe Gericht in Sachen Logik belehren.

  • Für den Normalbürger nicht mehr nachvollziehbar was in den Amtsstuben und Gerichten abgeht.
    Das soll noch eine Demokratie sein, wenn der „Staats“anwalt entscheidet was normal ist und was nicht.
    Argumente die nachvollziehbar wären werden einfach ignoriert weil es einem Staatsanwalt nicht passt.
    Hier läuft etwas gewaltig schief.

  • Wir werden meines Erachtens alle nicht gesünder durch derartige Prozesse. Zumimindestens als Arbeitsthese mal ein Stichwort: Michael Kolhaas (Novelle, Heinrich von Kleist). Die Schilderung der Vorgänge hat mein Gedächtnis getriggert. Einmal googlen und ich erfahre, das es sogar ein anerkanntes psychiatrisches Syndrom gibt.
    „Die Grenze zum querulatorischen Wahn, auch Querulantenwahn[6][7] oder Michael-Kohlhaas-Syndrom[8][9] genannt, zeigt sich durch die gänzlich fehlende Möglichkeit des Betroffenen, einen „Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner eigenen Position und des eigenen Verhaltens“ zu hegen.[10] Er unterstellt seiner Umwelt in weiten Teilen feindliche, verwerfliche Motive und ist von Verschwörungen zu seinen Ungunsten überzeugt.“(Quelle Wikipedia)
    In Kenntnis dieser Definition eine rhetorische Frage: Bin ich der einzige der eine höhere Gefährdung zu erkranken bei Juristen erwartet? P.S. Für eigene Verfahren gut zu wissen

  • Ich verstehe diese Richter nicht? Sie sollten doch eigentlich unabhängig sein.

    • Auch das Urteil zum Polizisten ist für den Normalbürger schwer nachvollziehbar, wie mag es denn erst den Angehörigen gehen.

  • Nach dieser Argumentation muesste Lauterbach einfahren…

  • Bei dem Plakat der AfD wo die beiden Eltern schützend die Hand über ihre Kinder halten soll das als Hitlergruß gelten,bei SPD Corona-Führer Lauterbach nicht.
    Achja,ich vergaß,die Frau hat Geld,die kann man ausnehmen.

    • Da das Plakat von der AfD stammt, KANN es ja nur DER Gruß sein.

      • Auch Richter wollen Karriere machen in unserer Demokratie und anscheinend geht das nur so. Vielleicht hätten erfahrene nicht mehr Karriere erwartende Richter schon die ganze Sache wegen Nichtigkeit fallen gelassen. So nach dem Motto belastet die Gerichte nicht noch zusätzlich

  • Rechtsstaat , lange her das Ganze !

  • Alles möglich in UnsererDemokratie…

  • „Hier soll ein Hitlergruß zu sehen sein, meinte zumindest die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, und beantragte einen Strafbefehl“

    Nun wenn diese Falschinterpretation zur Verurteilung führt, weil man einfach darauf besteht einen Hitlergruß „sehen zu wollen“, wie kann es dann sein, den im Gegenzug Herrn Lauterbach noch nicht auch endlich ermittelt mit wird? Denn dann müsste der doch genauso fürs „machen“ zur Rechenschaft gezogen werden.

  • Wir sollten lernen den bedingungslosen Glauben an die Justiz zu verlieren:
    Denn wie andere Institutionen unserer Gesellschaft ist auch die Justiz, zumindest in Teilen, von Linksradikalen und Linksextremisten unterwandert worden.
    Hans-Georg Maßen

    • Das ist ohne mein Zutun längst geschehen.
      Die wollen uns mit Logik-abnormen Urteilen unseren gesunden Menschenverstand austreiben.

  • Irrenhaus Deutschland! Andere, die nicht annähernd der Arm so deutlich heben, werden verknackt und diese Frau soll Strafe zahlen, weil sie ein deutliches Bild zeigte.

  • „Alternative“ Medien werden vom ÖRR, von Günther, Prien & Co. gerne bezichtigt, fortwährend Unwahrheiten und Fake News zu verbreiten. Und ja, wenn man die Überschriften so sieht, könnte man glauben, dass dem so ist. Vieles mutet schlicht unglaublich an. Dann liest man die Artikel. Dann staunt man. Und dann macht man sich – wieder einmal – klar: Wir leben im Deutschland des Jahres 2026. Hier hat, initiiert durch linksgrüne Ideologen, längst der Irrsinn das Kommando übernommen. Die verurteilte Frau ist ein Opfer des Irrsinns, sie tut mir leid.

  • Zunächst müsste doch erstmal festgestellt werden, ob Herr Lauterbach den Hitlergruß gezeigt hat oder nicht. Falls er dies bejaht, müsste zunächst er verurteilt werden, und dann alle Personen, welche dieses Bild weiter verwenden. Das wäre logisch und nachvollziehbar.

    Es jedoch nicht sein, dass derjenige, welche den Gruß zeigt, nicht verurteilt wird, aber eine darauf verweisende Person.

    Deutschland wird zum Irrenhaus!

  • Völlig absurd, was hier mittlerweile abläuft.
    Auch das einstmals verlässlich konservative Bayern ist nicht mehr von einem Tollhaus zu unterscheiden. Linke Richter*innen vervollständigen das Bild einer völlig in Richtung links durchgeknallten Justiz.

  • Klarer Hitlergruss, wäre er von der AfD, dann gäbe es ein Verfahren.
    Als Schweizer Beobachter kommt einem zunehmend das Schaudern, wenn man diese Linkswoke DDR-Politik verfolgt. Missbrauch von Justiz und Verwaltung um die politische Opposition auf breiter Front zu unterdrücken. Es ist Zeit, dass sich Deutschland und auch die ganze EU von diesen linken neuen Totalitären befreit, bevor es zu spät ist. Das sind keine Demokraten.

  • Und selbst wenn der Arm gehoben wird, was ist daran auszusetzen ? Das ist der römische Gruß und der ist zweitausend Jahre alt. Und ein Gruß ist ja wohl nicht schädlich. Lauterbach gehört wegen seiner Verbrechen die er im Amt begangen hat vor Gericht und dann lebenslang in den Bau.

  • „Staatsanwaltschaft […] trickste vor Gericht bei Zeugenaussagen.“

    Standard in Deutschland.

    Voreingenommene und später in Urteilen auch lügende Richter. Mir mehrfach passiert. Das wird nie geahndet.

    Wer meint, in einem Rechtsstaat zu leben, hat einfach noch nie was mit diesem Menschenschlag (ums ganz nett auszudrucken) zu tun gehabt.

    Freisler war mit seinem Handeln keine Ausnahme., sondern eher Standard. Er ist nur bekannt geworden…

  • Hat die Richterin die Angeklagte mit „sie sind ja ein schäbiger Lump“ begrüßt???

  • Die BRD-Justiz nur ein Spiegelbild der BRD-PolitKaste. Wenn sich diese mit solch einen PippiFax beschäftigt, braucht sie sich nicht zu wundern, wenn man sie nicht mehr ernst nimmt.

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