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Landgericht Schweinfurt

Berufung abgeschmettert: Corona-Kritikerin zeigte Lauterbach mit erhobenem rechten Arm – und soll 1.800 Euro zahlen

Weil sie Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm zeigte, soll eine Frau 1.800 Euro Strafe zahlen. Ihre Berufung wurde nun vom Landgericht abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine noch höhere Strafe und trickste vor Gericht bei Zeugenaussagen.

Standbild aus einer Rede von Karl Lauterbach – im Video sieht die Bewegung normal aus (Quelle: Screenshot via NTV, Imago / imagebroker).

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Eine Frau aus Bayern, die auf einer Demonstration ein Bild des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm gezeigt hatte, muss 1.800 Euro Strafe zahlen. Das entschied das Landgericht Schweinfurt am 27. März im Berufungsverfahren und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt.

45 Tagessätze zu 40 Euro soll die Frau nun zahlen, wie es das Amtsgericht zuvor entschieden hatte. Die Staatsanwaltschaft war ebenso wie die Frau selbst gegen das Urteil in Berufung gegangen, weil „nach Ansicht des Sachbearbeiters die Strafhöhe zu gering“ ausgefallen sei (mehr dazu hier). Die Strafverfolgungsbehörde forderte deshalb 70 Tagessätze, blieb damit aber erfolglos.

Auch die Frau hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt – für sie kam nur ein Freispruch infrage, teilte sie gegenüber Apollo News mit. Sie musste sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches verantworten.

Auf einer Demonstration im März 2024 hatte die Beschuldigte ein Standbild aus einer Rede von Lauterbach gezeigt, das den damaligen Gesundheitsminister mit erhobenem rechten Arm zeigt. Hier soll ein Hitlergruß zu sehen sein, meinte zumindest die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, und beantragte einen Strafbefehl – aus dem Video der Rede geht jedoch hervor, dass Lauterbach keinen Hitlergruß gezeigt hatte. Die Frau lehnte den Strafbefehl ab, weshalb es zunächst zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kam.

Mit der Aufnahme wollte die Frau lediglich die Rechtsprechung in Fällen von augenscheinlich als Hitlergruß zu interpretierenden Standbildern vergleichen und hatte das Lauterbach-Bild deswegen neben die Berichterstattung über einen Querdenken-Redner abgedruckt, der zuvor in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden war, weil er den Hitlergruß beim Winken gezeigt haben soll (mehr dazu hier).

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Mit dieser Argumentation und dem Verweis auf die Meinungs- und Kunstfreiheit hatte sie aber weder vor dem Amtsgericht noch in der Berufung Erfolg. Während die Richterin den Fall nüchtern abarbeitete, sorgte der Staatsanwalt mit einem Manöver für Aufsehen: Vor dem Landgericht war die Polizistin als Zeugin geladen, die 2024 auf der Demonstration auf das Plakat aufmerksam geworden war.

Sie wurde von einem der Anwälte der Beschuldigten gefragt, ob es denn in Bayern nicht möglich sei, Fälle an die Staatsanwaltschaft zu geben, ohne direkt eine Strafverfolgung zu beabsichtigen. Dies bejahte die Zeugin. Die Staatsanwaltschaft könne zur Prüfung hinzugezogen werden. Der Anwalt fragte, ob dennoch auch die Option einer Anzeige bestünde. Auch das bejahte die Polizistin.

Sie erklärte, der Fall sei zunächst zur Prüfung – nicht als Anzeige – an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden. Denn für sie sei zunächst unklar gewesen, ob es sich um eine strafbewehrte Darstellung des Hitlergrußes handele. Das ist ein entscheidender Punkt: Die Polizei meldete das Plakat nicht zwingend mit dem Ziel einer Verurteilung. Doch der Staatsanwalt drehte den Spieß umgehend um.

Die Frau hatte die Beschreibung der Situation als „unklar“ in einem umgangssprachlichen Kontext benutzt – der Staatsanwalt hob diese Aussage jedoch auf die Sachebene. Und hier gilt: Unklare Situationen müssen untersucht und bei hinreichendem Tatverdacht eben zur Anklage gebracht werden. Und weil Paragraf 86a StGB weit gefasst werden kann, fällt dieser Umstand letztlich nachteilig für die Beschuldigte aus.

Dass der Paragraf umfassend auslegbar ist, war infolge der NS-Herrschaft beabsichtigt – ist aber aus heutiger Sicht mindestens fragwürdig. Denn: Geht es um die Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen, werden die Ausnahmen, die es von Gesetzen immer gibt, nur äußerst restriktiv angewendet. Mit anderen Worten: Kunst- und Meinungsfreiheit können also beispielsweise nicht ohne Weiteres als Argument für das Darstellen verbotener Symbole herangezogen werden – dass die Beschuldigte gar nicht den Hitlergruß zeigen wollte, sei hier einmal außen vor gelassen.

Auch abseits von inhaltlichen Fragen kam es in diesem Fall zu merkwürdigen Vorgängen: Zunächst sollte die Verhandlung in einem kleinen Saal stattfinden. Eine telefonische Anfrage, ob denn auch der große Saal verfügbar wäre, blieb erfolglos. Stattdessen wurde eine Verfügung erlassen, dass es Personenkontrollen am Eingang geben müsse. Prozessbeobachter wurden daraufhin einzeln aufgerufen und erst nach einer Durchsuchung in den Saal eingelassen.

Übrigens steuerte das Gericht kurzfristig und ohne Ankündigung doch um: Die Verhandlung fand im großen Saal statt, 20 Beobachter und drei Pressevertreter konnten Platz nehmen. Dennoch mussten zahlreiche Sympathisanten der Beschuldigten vor dem Gericht warten. Dort war die Polizei mit mehreren Beamten und Einsatzwagen vor Ort, sogar Hunde kamen zum Einsatz. Ein fragwürdiges Aufgebot.

Die Verteidigung hat bereits innerhalb der Frist von einer Woche Revision beantragt. Jetzt ist das Bayerische Oberste Landesgericht für den Fall zuständig; das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Im Revisionsverfahren wird nicht mehr das Urteil an sich, sondern lediglich die rechtliche Argumentation des Landgerichts geprüft. Dementsprechend gibt es keine neue Tatsachenprüfung.

Dass sie rechtskräftig verurteilt werden könnte, ist für die Beschuldigte aber gar nicht das Schlimmste: Vielmehr ist sie entsetzt über den Umgang, den sie erlebt hat. Sie sei behandelt worden wie eine Schwerverbrecherin, monierte sie gegenüber Apollo News. Das habe sie nachhaltig schockiert.

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227 Kommentare

  • „Hier soll ein Hitlergruß zu sehen sein, meinte zumindest die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, und beantragte einen Strafbefehl …“

    Die Staatsanwaltschaft sieht einen Hitlergruss und ermittelt nicht gegen Lauterbach ? Sondern „nur“ gegen die „Verbreiterin“ ?

    Die „Interpretation“ des Gesetzes ist mir unverständlich.

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    • Die Interpretation ist einfach: was nicht passt, wird passend gemacht. Gesinnungsjustiz@Work

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      • Es gab praktisch NIE eine andere Justiz, ob Domenikaner oder Freisler-
        Ausnahmen gingen in die Geschichte ein, so Salomon oder Kambyses bei der Verurteilung des Sisamnes.

        • Wenn schon, dann: Dominikaner!!

          0
      • die frage nur,was wäre,wenn der die oder das rechtvertreter.. richtig reagiert hätte,der daumen ist an der hand angelegt…wollen sie ihre beamten pension oder nicht ? usw aber wenns mal kommt,mitgegangen,mitgefangen ,mitgehangen,dann helfen keine ausreden,ich mußte ja

    • Vermutlich würde behauptet, das Photo mit Lauterbach sei KI-generiert und ein Beweis für die „digitale Vergewaltigung“ eines Politikers.

      187
      • Die Probleme in Deutschland, die von den Altparteienversager
        mit Freude geschaffen wurden, sind ganz einfach zu lösen,
        AfD 67 %.

        254
        • Ich gehe davon aus das es anders nicht mehr gehen wird.
          Allerdings selbst wenn das so passieren würde, was macht man mit diesen Beamten die wie hier bei der Staatsanwaltschaft in den Behörden sitzen? Dieser linkswoke Ungeist verschwindet ja nicht so einfach. Und sie sind zahlreich.

          147
        • Oh, oh. Gut, das so nicht der Tino gesehen wurde.

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        • Dann müsste die AfD eine JustizReform fahren und diese Trottel alle aussetzen.

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        • @ HGruessing

          GSD sind diese Gestalten absolut situationsflexibel und ordnen sich den Anweisungrn jeglicher „Herren“ rasant unter.
          Ist ne alte deutsche Fähigkeit, zu beobachten nach beiden faschistischen Herrschaften.
          Keiner war dabei, keiner hat mitgemacht, keiner hat was gewußt und dagegen waren sie sowieso schon immer.

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      • Nein, das wurde nicht behauptet. Es wurde nur behauptet, dass der Gruß ohne entsprechenden Begleittext gezeigt wurde, was ihn somit offenbar zu einem Nichtgruß macht, wofür die Beklagte aber trotzdem zu bestrafen ist.
        Logisch geht anders, weshalb man hierbei nur noch zwischen „Irrenhaus“ oder „Willkürjustiz“ wählen kann.

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    • War mein erster Gedanke.

    • Als Student habe ich einen renommierten Rechtsanwalt gefahren und habe mich damals schon manchmal über Gerichtsurteile gewundert und in meinem jugendlichen Leichtsinn nach Gerechtigkeit gefragt. Seine Antwort war damals vor 50 Jahren,“ vor Gericht gibt es ein Urteil“ und das hat weniger mit Gerechtigkeit als mit Geld zutun und welchen Anwalt man sich leisten kann. Was da heute teilweise für Urteile im Namen des Volkes gesprochen werden, bleiben mir häufig unverständlich.

    • Vor dieser deutschen Justiz kann einem himmelangst werden!

    • Kann man eigentlich nur so verstehen, dass man den Arm heben darf, aber nicht darauf hinweisen darf, wenn Andere den Arm heben. Oder verstehe ich da was falsch?

      • Nicht ganz. Sie haben auch die Möglichkeit eine Lizens zum Hinweisen zu erwerben, oder, viel einfacher, eine anonyme Petzstelle anzulaufen. Das Ergebnis wird aber im Falle eines Ehrenmannes wie Lauterbach immer gleich ausfallen. Und jeder hier weiss das.

    • Mir nicht. Ich erlebe jeden Tag dieses Regime. Indem sie Lauterbach mit Hitlergruß zeigt, macht sie deutlich, dass sie den Nationalsozialismus verehrt. Lauterbach selbst hat ihn natürlich gar nicht gezeigt, jeder weiß, dass er das nicht tun würde. Alles klar?

      • Noch nicht ganz ausgeschlafen um 9:49?

        • Erst ab 9:50 Uhr kennzeichne ich meine Kommentare als das, was sie meistens sind. Für Kaiser Wilhelm stelle ich mir jetzt den Wecker um 11.30 Uhr.

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    • Lauterbach könnte klagen, weil sein Abbild gegen seinen Willen benutzt wurde, um verfassungsfeindliche Symbole darzustellen. Aber offenbar beweist er Größe und verzichtet auf sein gutes Recht. Auf diese perfide Weise einen Hitlergruß in die Öffentlichkeit zu tragen muß unbedingt geahndet werden, denn es beweist die Heimtücke der Coronaleugner. 🙂

    • Nun … nur noch widerlich diese Doppelmoral und Standards der Staatsanwälte und Gerichte. Zunehmend kehrt eine dunkle deutsche Zeit ein und es ist nicht durch die AFD!

      • Zum Glück hat die AFD nichts zu sagen und wird es
        auch niemals haben!

    • RICHTIG. Diese Justiz ist fragwürdig!! WER hat denn zuerst den vermeintlichen Hitlergruß gezeigt – und wurde dann so photographiert? Das war doch Lauterbach!!
      Auch wenn man einen SPD-Abgeordneten aus der Zeit VOR Hitler mit dem Ausspruch zitiert: „Alles für Deutschland“ – macht man sich strafbar!!!! In der Staatsanwaltschaft scheinen überwiegend Speichellecker und Dummköpfe zu sitzen, Leute, die nicht unterscheiden können- und offensichtlich keine Bildung haben!!

  • Linke können Bilder von Musk in ähnlicher Pose zeigen und ihn als Faschisten verleumden.

    Wer darauf aufmerksam macht, dass die gleiche Geste auch bei linken Politikern vorkommt, wird bestraft.

    Dieses Rechtssystem ist vollkommen erodiert.

    318
    • Ich vermute:
      Es ist vorsätzlicher, linker Justiz-Terror gegen die Bevölkerung. Die Justiz ist völlig links unterwandert.
      Der Bevölkerung soll gezeigt werden, dass sie wegen jeglicher Kritik an den Altparteien-Politikern vom Staat verfolgt werden kann. Dass niemand vor politischer Verfolgung durch den Staat sicher ist.
      Gleichzeitig werden migrantische Intensivtäter nach der Festnahme sofort wieder freigelassen oder erhalten lächerlich milde Strafen.
      Dies alles dient dazu, die Deutschen zu demütigen, zu demoralisieren und in die Resignation zu treiben. Sie sollen verinnerlichen, dass sie in ihrem eigenen Land keine Rechte mehr haben und es für sie keine Gerechtigkeit mehr gibt.

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    • Linke dürfen das, die dürfen diesbezüglich mit Bildern auch denunzieren.

      Da passiert nichts!

      Das hängt wahrscheinlich mit damit zusammen, dass Staatsanwälte weisungsgebundene Beamte sind. Und natürlich ergibt sich daraus eine strukturelle Karriereförderung bei erwünschtem (politischen) Verhalten. Ob noch politische Überzeugung hinzukommt, ist natürlich on top möglich.

    • Es ist nicht „das System“, es sind immer die Menschen:
      Die Polizisten, Staatsanwälte und Richter und die WÄHLER, welche diejenigen Parteien zur Macht verhelfen (INSBESONDERE AUCH DURCH NICHT-WÄHLEN!), deren Innen- und Justizminister dann SOLCHE Polizisten, Staatsanwälte und Richter einstellen (lassen), im Fall von Bayern also der ach so beliebte Maggus.
      Deshalb kann ich all diese Verschwörungshysterie hier nicht ernst nehmen. Es sind wir alle, bzw. gut 70 %.

      • Und diese Leute operieren alle außerhalb des Systems? Stelle ich mir schwierig vor. Ich denke nicht jeder Sachverhalt eignet sich zur Simplifizierung. Daraus auch noch ein Werturteil zu fummeln ist geradezu infantil.

  • Der „Armhebende“ heißt ja auch Lauterbach und nicht Höcke. Es kommt eben IMMER auf den Namen an, egal um welche (Straf)Taten es sich handelt UND neuerdings ob sie echt sind oder (ge)deepfaked!

    212
    • Sowas nannte man früher Gesinnungsjustiz. Scheint ja zum neuen normal zu gehören

      • Das „neue Normal“ – fragen Sie Klaus Schwab (ehemals Leiter des WEF).

    • Und wieder ist ein Gericht in Schweinfurt beteiligt.

    • Deutschland’s „Linkssprechung“ funktioniert bestens!

      Das Regime wird immer sichtbarer, die Meinungsfreiheit ist bereits beerdigt, die Demokratie wird spätestens bei der nächsten Bundestagswahl eingeebnet.

    • die frage ,wie frei ist dieses land bzw wer regiert es wirklich ,wer briefwahlen als christliches parteimitglied fälschen kann,da werden wohl andere auch mitziehen und aussagen über fehlverhalten darüber mit haft zu bestrafen ,sich dokumentieren lassen

  • Sie hat doch ganz offensichtlich keinen Gruß zeigen wollen, sondern nur, dass es -völlig logisch – ohne Weiteres möglich ist, einen normalen Bewegungsablauf zu einem solchen umzudeuten.

    Q.e.d.

    178
    • Es kommt immer darauf an, WER die Hand zum Gruße hebt.
      Ein Sozialist darf sich mit Armbeteiligung dabei ausweiten. Ein Bürger muss es ohne Armbeteiligung aus dem Handgelenk in Hüftnähe tun. Um Handgelenk-Zerrungen vorzubeugen, hier ein Tipp: Wenn Sie Jemanden grüßen wollen, heben Sie das Bein und winken mit dem Fuße.

      • In diesem Fall zeigt das Bild einen Faschisten, der den Hitlergruß zeigt. Sowas muß man nun wirklich nicht veröffentlichen. Ist halt verboten. Ich verstehe euer Gemecker hier gar nicht.

        • WARUM wird Lauterbach nicht bestraft?? Er hat doch diese Armbewegung gemacht!!!

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    • Ist doch mit Worten das gleiche. Manche werden seit es die deutsche Sprache gibt verwendet. Jetzt werden welche in den Giftschrank gesetzt. Aber auch hier sind wieder nicht alle gleich. Manche dürfen sich aus der neuen feudalkaste ungestraft bedienen. Andere normale oder gar unbequeme dürfen es nicht. Ebenso der Böhmermann Paragraf der hat in einer Demokratie, wenn es denn eine sein will, nichts zu suchen. Es ist richtig wie die AfD fordert jenen abzuschaffen.

  • Meint die Staatsanwaltschaft ernsthaft, man könnte etwas zeigen, was es gar nicht gibt?

    Entweder hat Lauterbach keinen Gruß gezeigt (wovon ich ausgehe). Dann kann ein Foto von ihm auch keinen Gruß zeigen.

    Oder umgekehrt. Dann fehlt aber jemand auf der Anklagebank.

    129
    • Sie wollen nicht ernsthaft das hohe Gericht in Sachen Logik belehren.

      • Schlimmer noch: er delegitimert unseren Rechtsstaat, in dem er die Unabhängigkeit unserer Justiz leugnet. Solche Dissidenten müssen in unserer Demokratie die ganze Härte unserer Gesetze zu spüren bekommen.

        Merkelland. CDU-Land. Scheißland.

        • Nein, das ist KEIN Sch…Land, sondern unser Vaterland, das Land unserer Vorfahren, die dafür gearbeitet (brüderlich mit Herz und Hand), gekämpft und gelitten haben. Und wieder lassen wir es zu, dass eine Bande von finsteren Gestalten mit unlauteren Motiven es in den Schmutz zerrt. Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland…

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        • Ja, da haben mal welche für das Scheissland gekämpft, aber verloren. Lass es auf Deiner Zunge zergehen: VERLOREN. In der Geopolitik gibt es keine zweite Chance – genau genommen nirgends.

          -5
  • Mein Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz wurde damit ungemein gestärkt. Jetzt geht’s wieder bergauf.

  • Ziel dieses Verfahrens ist doch, dass der Bürger sich das sehr gut merkt – nach dem Motto „Bestrafe einen, erziehe hundert“.
    Da fällt mir doch spontan ein Herr Gambetta ein…

    • Gesagt hat es Mao, seine Bibel haben viele deutsche Richter aus ihren Uni-Zeiten heute noch unter ihrem Kopfkissen liegen…

      • Und wie Sie sehen trägt es Früchte. Mao war eben ein Guter.

  • Mit 77 Jahren wundere ich mich jeden Tag aufs Neue, wie gefährlich es hier wird, den Mund auf zu machen. Nie hätte ich es für möglich gehalten, daß die „Christlich Demokratische Union“, die sie ja mal war, sich an dieser Hexenjagd mit Meldestellen und sog. NGO’s auf Regierungskritiker beteiligt. Ich habe das Gefühl, die arbeitende Bevölkerung wird nur noch zur Finanzierung des Erhalts der Macht angesehen und wenn sie Kritik übt, klopft es im Morgengrauen an der Tür.

    • Danke für Ihren Kommentar, „Alter Weiser Mann“! Ich bin genauso entsetzt wie Sie, wie viele unsere Mitbürger, die dieses Land lieben. Vielleicht kennen Sie noch das Lied der Bläck Fööss, in dem es heißt: Mer werde immer meh, hoffentlich immer meh, denn nur so hale mer se uff… Wohlan!

      • Ich lehne diese Verhunzung unserer Sprache ab. Das ist ja grausam! Bläck Fööss muss weg!!!

        • Das ist Dialekt, du Esel. Dialekt ist OK!!

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    • Die CDU „beteiligt sich“ nicht, sie ist die treibende Kraft.

      Merkelland, CDU-Land, Scheißland.

    • Den Mund auf zu machen? Auf zu auf zu auf zu… Deutsch 6 Deutsch 6 Deutsch 6…

    • Eine bemerkenswerte Duckmäuserei und Sprachakrobatik konnten Sie auch schon vor 30 Jahren beobachten

    • Richtig!! EINSCHÜCHTERUNG heißt das Programm – und die Justiz und Polizei macht wie immer mit!! „Das beste D., das wir je hatten“ (Steinmeier) – auf dem Weg zum Untertanenstaat und schlechter!!

  • Strafrechtsnormen mögen weit gefasst sein, sind aber wegen der Grundrechtseingriffe durch Verfahren und Strafe sehr eng auszulegen. Heutzutage scheint das nicht mehr bekannt zu sein.

    • Bitte präzisieren.

    • Es wird auch offensichtlich nicht mehr verstanden. Deshalb bekommen Sie Minus von den Usern hier. Also für alle hier, die zu doof sind beim Hintern wischen das Papier festzuhalten: Gefängnisstrafen z.B. sind Grundrechtseingriffe. Und weil unsere Grundrechte besonders schützenswert sind, dürfen Gesetze, die – warum auch immer – unscharf formuliert sind, nur mit größter Umsicht interpretiert werden. Eben um den Grundrechtseingriff nicht ausufern zu lassen. Im Grunde genommen ist das hier ja passiert. 45 Tagessätze sind nicht viel. Da geht erheblich mehr – vor allem wenn es gegen Rechts geht.

      • Für dich geht offensichtlich „erheblich mehr“ – hoffentlich dann für dich!

  • Für den Normalbürger nicht mehr nachvollziehbar was in den Amtsstuben und Gerichten abgeht.
    Das soll noch eine Demokratie sein, wenn der „Staats“anwalt entscheidet was normal ist und was nicht.
    Argumente die nachvollziehbar wären werden einfach ignoriert weil es einem Staatsanwalt nicht passt.
    Hier läuft etwas gewaltig schief.

    • Doch, ich kann das sehr gut nachvollziehen. Wenn Linientreue, Untertansgeist und absolute menschliche Bösartigkeit zusammentreffen, kommt am Ende genau so etwas heraus.

  • Ich bin kein Jurist. Ich versuche es einfach mal mit logischem Denken. Entweder hat die Beklagte ein „Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ (Hitlergruß) verwendet/verbreitet, dann ist Lauterbach der Täter. Oder das, was Lauterbach da macht, ist kein Hitlergruß. Dann hat die Beklagte auch nichts verwendet/verbreitet. Welcher Jurist erklärt mir meinen Denkfehler?

    • Ich als Nichtjurist kann Ihnen das erklären: Eine Gesinnungsjustiz spricht Urteile nicht nach mathematischer Logik, sondern nach Willküraspekten.

      • War auch mein erster Gedanke. Kann aber nicht sein, denn man versichert uns dauernd, dass wir in einer Vorzeige-Demokratie und einem Rechtsstaat leben („in einem Rechtsstaat wird das so gehandhabt“). Da ist es unmöglich, dass nicht entscheidend ist, WAS gesagt oder getan wurde, sondern WER es gesagt oder getan hat.

  • Verfolgung Unschuldiger. Normalerweise wird man dafür aus dem Amt entfernt.

    • Was ist heute in Deutschland schon noch normal?

    • An § 344 StGB musste ich auch gleich denken. Ich habe dazu ChatGPT befragt (ich habe die Plus-Version). Die hat volle 2m 16s gebraucht für die Suche nach einer Statistik über Verurteilungen wegen Verfolgung Unschuldiger und nur äußerst geringe Zahlen gefunden: 2004: 7, 2005: 9, 2007: 6, 2021: 3.
      Warum das so ist, sagt einem die eigene Lektüre des Gesetzes, aber sogar auch die KI:
      Extrem hohe Hürde im Gesetz
      § 344 StGB verlangt Absicht oder sicheres Wissen, dass der Beschuldigte unschuldig ist
      Fahrlässigkeit oder „schlechte Ermittlungsarbeit“ reicht nicht

      Kombination aus drei Faktoren
      Sehr enger Tatbestand (Vorsatz + sichere Unschuld)
      Interne Strafverfolgung innerhalb der Justiz
      Hohe Beweisprobleme (subjektiver Vorsatz)

      Selbst bei Fehlurteilen oder fragwürdigen Ermittlungen wird meist kein § 344 StGB erfüllt.

      Nach meinem Gerechtigkeitsgefühl bedeutet das: § 344 StGB ist dringend reformbedürftig.

  • Ein Staat, der sich so benimmt, muss sich nicht wundern, wenn sich am Ende alle die Köpfe einschlagen. Das kann nicht gut enden.

    • Das ist offensichtlich so gewollt, dass die deutsche Bevölkerung rebelliert, denn dann können sie endlich ein absolut totalitäres System installieren.

  • Deshalb wähle ich nur noch AfD!!!

    • 👍 me to

      • Vergeblich probiert, sich modegerecht in Englisch auszudrücken. Klasse wiederholen.

  • An AN:
    Kann das „Opfer“ dieser Linken, polarisierten, Gesinnungsjustiz in deren Feldzug gegen Vernunft und Verstand, finanziell im Kampf für Freiheit und Gerechtigkeit unterstützt werden?

    Leute, es wird Zeit von passiv auf aktiv zu wechseln!

    • 👏 Klatsch-Klatsch-Klatsch…

      • Das reicht jetzt aber an Aktivismus.

    • Hallo Frank,

      ja, die Betroffene ist dankbar für jede finanzielle Unterstützung. Nähere Infos hier: https://t.me/sonnebergzeigtgesicht/7161

      Vielen Dank und österliche Grüße
      Christoph Hänig

  • Mich wundert hier überhaupt nichts mehr. Es riecht schwer nach Willkür und Messen nach zweierlei Maß. Wäre auf dem Plakat ein anderer als Herr L. abgebildet, so vermute ich, wäre der Vorgang anders bewertet worden.

  • Ich verstehe diese Richter nicht? Sie sollten doch eigentlich unabhängig sein.

    • Auch das Urteil zum Polizisten ist für den Normalbürger schwer nachvollziehbar, wie mag es denn erst den Angehörigen gehen.

    • Richtig – und mit Verstand!

    • Das verstehen wiederum diese Richter nicht.

  • Es ist das Paradebeispiel einer Justiz, die auf einem Auge blind und auf dem anderen mit dem Mikroskop unterwegs ist. Während echte Kriminelle oft mit Samthandschuhen angefasst werden, rückt bei Kritikern wegen eines banalen Screenshot sofort die Staatsanwaltschaft aus, um jede Handbewegung zur Straftat zu erklären.

    Diese Zwei-Klassen-Justiz vergiftet das Klima: Wer das „Richtige“ meint, darf fast alles – wer aber das System kritisiert, wird mit saftigen Geldstrafen mundtot gemacht. Wenn die Justiz den Unterschied zwischen einer echten Bedrohung und einer plumpen Fotomontage nicht mehr sieht, verkommt das Gesetz zum Maulkorb.

    Wer mit Kanonen auf Spatzen schießt, während die echten Probleme im Land ignoriert werden, muss sich nicht wundern, daß der Rechtsstaat bei vielen Bürgern längst jede Glaubwürdigkeit verspielt hat – von Vertrauen kann hier schon längst keine Rede mehr sein!

    • Hier wird der Staat totalitär und zum Regime.

      • Alle Staaten neigen dazu, wenn sie unter Druck geraten. Und wir stehen am Anfang einer ausgemachten Versorgungskrise.

    • ABSOLUTE Zustimmung!! Die Justiz als willfähriges Einschüchterungsinstrument! Und hinter haben die Besagten natürlich „nichts gewusst“!

  • Jemand sollte eine NGO gründen, die die Opfer solcher Staatswillkür gerichtlich berät und vertritt!
    Das zugehörige Spendenkonto würde ich gerne finanziell unterstützen!

  • Beste Werbung für die AFD – und so günstig!

    • Nur: Wann kann sie die Werbung in Zählbares umsetzen?

      • Bei jeder Wahl hat sie ihre Stimmen im Vergleich zur vorigen verdoppelt. Wenden Sie das mal auf das Schachbrett und die Körner an.

    • Bekommt der ÖRR-Hörige, etc., doch gar nicht mit….

  • Wir werden meines Erachtens alle nicht gesünder durch derartige Prozesse. Zumimindestens als Arbeitsthese mal ein Stichwort: Michael Kolhaas (Novelle, Heinrich von Kleist). Die Schilderung der Vorgänge hat mein Gedächtnis getriggert. Einmal googlen und ich erfahre, das es sogar ein anerkanntes psychiatrisches Syndrom gibt.
    „Die Grenze zum querulatorischen Wahn, auch Querulantenwahn[6][7] oder Michael-Kohlhaas-Syndrom[8][9] genannt, zeigt sich durch die gänzlich fehlende Möglichkeit des Betroffenen, einen „Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner eigenen Position und des eigenen Verhaltens“ zu hegen.[10] Er unterstellt seiner Umwelt in weiten Teilen feindliche, verwerfliche Motive und ist von Verschwörungen zu seinen Ungunsten überzeugt.“(Quelle Wikipedia)
    In Kenntnis dieser Definition eine rhetorische Frage: Bin ich der einzige der eine höhere Gefährdung zu erkranken bei Juristen erwartet? P.S. Für eigene Verfahren gut zu wissen

    • Deutsche Juristen sind nicht gefärdet. Hätten wir eine unabhängige Justiz, dann wäre es anders. (Siehe Italien, das einzige Land in der EU mit einer freien Justiz.) Wirklich ganz schlimm gefährdet sind die armen Politiker, die so oft angefeindet werden.

  • Das eigentlich Absurde ist ja, dass die Staatsanwaltschaft dem Lauterbach keinen Hitlergruß zuschreibt, der Frau wegen des Verbreitens des Lauterbach-Fotos sehr wohl das Verbreiten eines Hitlergrußes vorwirft. Wenn, dann müsste die Staatsanwaltschaft gegen Lauterbach ermitteln. Die Frau hat mit dem Foto ja nur die Realität abgebildet – also dokumentiert. Aber das traut sich der mutige Staatsanwalt halt nicht.

  • Bildungswesen und Justiz haben das Land aufgegeben 🕊️

  • Musk: nur die AfD kann Deutschland noch retten…

    • glaub ich nicht

  • Hmm, im Umkehrschluss könnte man meinen das Gericht könnte davon ausgehen, dass Hr. Lauterbach so eine Pose nicht als Teil einer unabsichtlichen Handbewegung macht.

    • Immerhin vertritt der Herr Lauterbach einen Staat, der mittlerweile in sehr vielen Zügen dem hier gemeinten immer ähnlich wird oder sogar bereits entspricht.

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