Frau zeigt Bild von Lauterbach mit erhobenem rechten Arm – und soll 3.500 Euro Strafe zahlen
Weil eine Frau ein Bild von Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm teilte, forderte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt eine Strafe von 3.500 Euro. Sie wirft der Frau vor, damit einen Hitlergruß verbreitet zu haben - dabei benutzte sie das Bild für eine Gegenüberstellung.

Das Amtsgericht Schweinfurt hat einen Strafbefehl gegen eine Frau aus Coburg erlassen, weil sie ein Bild von Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm in der Öffentlichkeit ausgestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft vermutete dahinter den Versuch, einen Hitlergruß darzustellen, und beantragte einen Strafbefehl wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches.
Das Amtsgericht erließ daraufhin den Strafbefehl über 3.500 Euro in 70 Tagessätzen – die Beschuldigte lehnte ab. Am 12. Mai kommt es deshalb zur Hauptverhandlung, wie das Gericht gegenüber Apollo News bestätigte. Der Grund für die Ablehnung des Strafbefehls: Das Standbild von Lauterbach war eine Momentaufnahme aus einer Rede des Bundesgesundheitsministers, das nicht den Hitlergruß darstellen, sondern den juristischen Umgang mit Gesten, die an das verbotene Zeichen erinnern könnten, vergleichen sollte.
Doch das ignorierte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Für sie war das Zeigen des Standbildes der Versuch, den Hitlergruß öffentlich darzustellen. Die Beschuldigte soll damit willentlich bezweckt haben, dass die Geste von Passanten wahrgenommen werde, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Bereits nach Lauterbachs Rede, die er am 22. Juni 2022 in Magdeburg hielt, hatte die Armbewegung für viel Aufsehen gesorgt und war mehrfach in den Sozialen Medien geteilt worden.
Sogar Correctiv griff das verbreitete Standbild auf und kam zu dem Schluss: „Nein, Karl Lauterbach zeigte nicht den Hitlergruß“. Diese Schlussfolgerung lässt sich auch aus Aufnahmen der gesamten Rede ableiten. Hier ist zu sehen, dass Lauterbach die Geste nutzt, um sich an verschiedene Zuhörergruppen zu wenden. Und dennoch geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Beschuldigte mit dem gezeigten Bild einen Hitlergruß verbreiten wollte.
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Tatsächlich war das Standbild von Lauterbachs Armbewegung jedoch auf dem Plakat neben die Berichterstattung über einen Querdenken-Redner gestellt worden, der zuvor in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden war, weil er den Hitlergruß beim Winken gezeigt haben soll. Die vergleichende Gegenüberstellung hatte die Beschuldigte auf ein Plakat abgedruckt, das sie im März 2024 gezeigt hatte.

Links ist der Block zu dem Querdenken-Redner Michael F. mit der Frage „Hitlergruß? Justizwillkür?“ zu sehen, auf der rechten Seite ist das Lauterbach-Bild mit der Beschreibung „Lauterbachgruß“ platziert. Unter den beiden Texten ist wiederum eine zentrierte Schlussfolgerung zu lesen: „Auf alle Fälle: zweierlei Maß“, steht dort geschrieben.
Der Querdenken-Redner muss sich mittlerweile im bundesweit für Aufsehen sorgenden Reichsbürger-Prozess verantworten. Er soll an der Planung eines möglicherweise auch gewalttätigen Umsturzes beteiligt gewesen sein, die Verteidigung bestreitet das jedoch.
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Gezeigt hatte der suspendierte Polizist die als Hitlergruß verstandene Geste auf einer Kundgebung im Oktober 2020, wo er von den Zuschauern aus betrachtet links auf der Bühne stand. Die Bewegung war hier wesentlich deutlicher als später bei Lauterbach.
Auf dem Plakat der Frau aus Coburg ging es jedoch auch nicht um die Frage, ob tatsächlich ein Hitlergruß gezeigt wurde, sondern wie streng die Strafverfolgung bei einer dahingehend interpretierbaren Geste in verschiedenen Fällen ausfällt. Denn: Der Querdenken-Redner hatte das Zeigen einer verbotenen Geste stets dementiert. Vielmehr habe es sich um eine winkende Geste gehandelt, sagte er vor Gericht. Der Richter tat das damals als „Quatsch“ ab.
Präsentiert wurde das jetzt beanstandete Plakat in einer Ausstellungsreihe mit dem Namen „Zitate der Schande“. Hier wurden verschiedene Politikeraussagen, vor allem zu Covid-19, mit dem Hinweis „hinterfrage alles“ versehen und öffentlich zur Schau gestellt. Die Plakatreihe war von der Initiative „Dialog für Zukunft“ ins Leben gerufen und von der Gruppe „Team Schild-Bürger“ übernommen worden. Weil die Beschuldigte den betroffenen Stand im März 2024 angemeldet hatte, wurde der Strafbefehl gegen sie ausgestellt.
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In einer Pressemitteilung hatte „Dialog für Zukunft“ nach der Ausstellung des Strafbefehls dann mitgeteilt, weder sollte mit dem Bild ein Hitlergruß gezeigt werden, noch lässt sich dem Begleittext entnehmen, „dass wir vermitteln wollen, Karl Lauterbach zeige den Hitlergruß. Auch haben wir zu keinem Zeitpunkt während unserer Veranstaltungen eine dahingehende Aussage getätigt“.
Aufgenommen hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen, nachdem ein Passant während einer Veranstaltung einer Gruppe der Beschuldigten auf das Plakat aufmerksam geworden war. Daraufhin erstattete er noch vor Ort Anzeige und die Polizei untersuchte den Stand, an dem das Plakat ausgestellt worden war, berichtete die Beschuldigte gegenüber Apollo News. Jetzt muss sie sich vor Gericht verantworten, die Klageschrift wurde noch nicht ausgestellt.
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Mit zweierlei Maß wird versucht zu kaschieren, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Es wird für Demokraten zunehmend ungemütlich. Ihre Majestäten wünschen es vielleicht so. „Grün und Links“ ist eine Zumutung und keine Lösung.
Schweinfurt und Bamberg liegen rund 60 km voneinander entfernt. Dazwischen ist aber so gut wie nichts.
Demokratie war gestern.Politische Korruption ist heute.
War da nicht letztens ein Bild von Herrn Musk in dieser Pose, welches eine „renommierte“ Zeitung definitiv als H.Gruß auswies?
Mal schauen was die so zahlen dürfen.
😅 Was eine Schmierenkomödie ..
Zweierlei Mass trifft es doch genau auf den Punkt. Einige sind eben gleicher als anderes. Deutschland sollte wirklich mal ihren Schuldkult begraben. Irgendwann ist auch mal gut. Damit sich die Menschen mal wieder recken und strecken können wie es ihnen beliebt.
Die Begründungen des Gerichts sind als Scheinbegründungen zu werten. Fehlerhafte Ansichten und rechtsfehlerhaftes Argumentieren. Wenn man das Gericht ernstnimmt, hätte Lauterbach sozusagen aus Versehen einen Hitlergruß getätigt. In vielen ähnlicher Fotos haben Gerichte aber erkannt, daß „gezeigt, hingewiesen, gewedelt oder normal gegrüßt“ wurde. Ein Hitlergruß bei Lauterbach erkennen zu wollen, hieße ja, Lauterbach zum Nazi zu machen. Das Gericht verhebt sich an dieser Stelle total. Krasser Irrtum, was für eine Fehlleistung. Das deutsche Fernsehen ist voll von Hitler-Berichten. Alle diese Sendungen zeigen Hitler andauernd beim Hitlergruß. Wenn man diesem merkwürdigem Gericht folgt, müßten ja alle diese Filme den Strafttatbestand der Verbereitung von NS-Prpaganda erfüllen. Das ist doch erkennbar vollkommen absurd.
Derr Richter hat wohl seine Examensarbeit aus der Wundertüte?
Was für ein Drecksland. Das sind DDR-Verhältnisse.
Siehe § 106 im StGB der DDR.
Ein Trugschluss der Epoche Aufklärung: Ein Rechtsstaat könnte sein eigenes Gruppendenken auflösen.
Wenn eine Gesellschaft beispielsweise Gartenzwerge für Erlöser oder Schlümpfe für eine Bedrohung hält (Gruppendenken), wird ein Rechtsstaat beides umsetzen.
Die Epoche Aufklärung kann Gruppendenken nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Na das ist doch mal ein guter Witz, nicht der Verursacher wird bestraft, sondern die, die es gesehen haben.
Wie verblödet kann dieses Land noch werden
Weitere Staatsanwälte, die nicht nur aus dem Amt gejagt gehören, sondern ein lebenslanges Berufsverbot auferlegt gehört.
Eine Ermittlung wegen Verfolgung unschuldiger ( § 344 StGB) wäre selbstverständlich.
Ein weiteres Mal sollen unschuldige Bürger augenscheinlich von amtswegen kriminalisiert werden.
Unglaublich wohin sich dieser Staat entwickelt hat.
Mehr und mehr wird ein griffbereiter Bademantel neben der Eingangstür zur Normalität des Alltags unbescholtener Bürger.
Hitlergruß hin oder her, letztlich geht’s in der Demokratur Germoney nur um Gesinnung. Regierungskritische Gesinnungen werden verfolgt wo es nur irgendwie geht. Auch das ist letztlich logisch, denn die schlechteste Politik seit Gründung der BRD lässt sich gegen Kritik nicht ernstlich verteidigen, also müssen die Kritiker weggesperrt, mindestens mundtot gemacht werden. Eine Justiz, die schon einmal eine unrühmliche Rolle spielte, hilft erneut gern dabei mit.
Die deutschen Justizbehörden haben im Umgang mit kritischen Meinungsäußerungen jegliches Augenmaß und jeden Verstand verloren. Fine Schande für eine angeblich freiheitliche Demokratie.
Gleichheit vor dem Gesetz galt früher einmal. Solche Urteile werden das Vertrauen in eine politisch unabhängige Justiz weiter erodieren lassen.
Das darf man nur mit AFD-Politikern machen. Erstes Opfer war übrigens Bernd Lucke, der beide Hände wie ein großes „Y“ hielt, um sich bei den Zuhörern seiner Rede zu verabschieden.
Ein großes Magazin hatte den linken Arm fototechnisch „abgeschnitten“ und das Titelbild war fertig.
Wahnsinn ! – mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Wenn selbst der Hinweis auf eine Straftat zu einer Straftat wird, sind Hopfen & Malz verloren …
„Die Staatsanwaltschaft vermutete dahinter den Versuch, einen Hitlergruß darzustellen“
Ist das nicht längst Standart bei den Qualitätsmedien,wenn es darum geht die AfD zu verleumden und zu diffamieren?
Da scheint es Journalismusspezialabteilungen zu geben,die Aussagen und Handbewegungen von AfD Politikern in irgendeine Art und Weise in die Nähe vom Nationalsozialismus zu bringen.
Das Wesen von totalitären Systemen…
„Wenn zwei das Gleiche tun,ist das nochlange nicht dasselbe“
„Je länger das Dritte Reich tot ist, umso stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen.“ (Johannes Gross) Dieser neudeutsche Gratismut heldenhafter Staatsanwälte ist einfach nur noch lächerlich.
Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Selbe.
Es ist selbstverständlich kein Hitlergruß, weil es ein Standbild aus einer laufenden Bewegung ist, die man in dem Video erkennen kann. Außerdem gehört der Inhalt (wenn man überhaupt von Inhalt sprechen kann) der Rede dazu. Der Vollständigkeit halber sollte jedoch das Standbild in der Rede von Musk genau so bewertet werden, denn es ist ebenfalls kein Hitlergruß, aber das ist ja keiner von den „Guten“.
Staatsfeindliche Hetze (§ 106)
Unter dem Vorwurf der „staatsfeindlichen Hetze“ wurden viele Oppositionelle der DDR verhaftet, insbesondere weil die Formulierungen des Paragraphen so offen gestaltet waren, dass beinahe jede kritische Äußerung unter Bezug auf diesen Artikel geahndet werden konnte.
Der Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs von 1986 bestraft „staatsfeindliche Hetze“ mit einem Freiheitsentzug zwischen zwei und zehn Jahren.
Cool bleiben, die DDR ist doch Geschichte!
😉
Gruß an die Apollo-Redaktion!
Irgendwann stehen die Menschen im Station und bewegen sich bei einem Tor keinen cm mehr, das Arme hochreißen könnte ja Geld, oder auch ganz schnell Knast bedeuten 😩 Vielen Dank an SPD ( Linke ) und Dünnschiss 90 Die Grünen 👍
Entweder es ist ein Hitlergruß, dann müßte auch Herr Lauterbach die strafrechtlichen Konsequenzen zu spüren bekommen, oder es ist kein Hitlergruß, dann kann auch niemand, der dieses Bild zeigt, belangt werden.
Logik, so nötig!