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Bamberg

Amtsgericht bestätigt: Haftstrafe auf Bewährung wegen Faeser-Meme

Jetzt bestätigt auch das Amtsgericht Bamberg, dass David Bendels nur wegen eines Faeser-Memes zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Er soll so „erkennbar bewusst unwahre und verächtlichmachende Tatsachenbehauptungen“ verbreitet haben.

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Fühlte sich persönlich durch Bender angegriffen: Bundesinnenministerin Nancy Faeser

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Am Montag wurde der Chef des AfD-nahen „Deutschland-Kurier“, David Bendels, durch das Amtsgericht Bamberg aufgrund eines Memes, das er im Februar des vergangenen Jahres auf X (ehemals Twitter) veröffentlicht hatte, zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt (Apollo News berichtete).

Gegenüber Apollo News bestätigte das Amtsgericht Bamberg nun auch, dass Bendels wegen einer Verleumdung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist. Bendels soll, laut Amtsgericht, „erkennbar bewusst unwahre und verächtlichmachende Tatsachenbehauptungen“ über Faeser verbreitet haben.

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Grund für die Verurteilung war ein Meme, das Bendels im Kontext von Faesers Ankündigung, gegen vermeintliche Staatsverhöhnung vorzugehen, am 28. Februar 2024 auf X veröffentlicht hatte. Darin trug Faeser, im Nachhinein mit einem Bildbearbeitungsprogramm bearbeitet, ein Schild vor ihrem Körper, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ stand.

Wegen dieses Memes wurde David Bendels offenbar vom Amtsgericht Bamberg verurteilt

Tatsächlich war auf dem Schild, das anlässlich des Holocaust-Gedenktages einen Monat zuvor erstellt wurde, der Schriftzug „We Remember“ zu sehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser fühlte sich dadurch offenbar angegriffen und stellte selbst den Strafantrag gegen Bendels gestellt.

Gegenüber Apollo News bestätigte das Amtsgericht jetzt auch, dass die Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Verurteilung eigentlich acht Monate Freiheitsstrafe für Bendels gefordert hatte. Der Chef des „Deutschland-Kurier“ hat bereits angekündigt, gegen die Strafe in Berufung zu gehen.

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Verfolgt wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Bamberg, genau die Behörde, die bereits vor wenigen Monaten durch die Strafverfolgung des fränkischen Rentners Stefan Niehoff auffiel. Dieser teilte einen Beitrag eines anderen Nutzers auf X, auf dem ein satirisches Bild von Bundeswirtschaftsminister Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Firma Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ zu sehen war (lesen Sie hier mehr).

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84 Kommentare

  • „Je näher der Zusammenbruch eines Imperiums rückt, desto verrückter sind seine Gesetze.“
    Marcus Tullius Cicero (106 – 43 v.Chr.)

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  • Der US Vice hat völlig Recht mit seiner Beurteilung der Meinungsfreiheit.

  • Wann nimmt mal jemand endlich die Neutralität der Gerichte unter die Lupe?

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  • Mao lässt grüßen: Bestrafe einen, erziehe hunderte!

  • So wie wir Fau Faser kennen, ist ja eindeutig nicht erkennbar, dass es sich um Satire handelt. Jeder der das Bild sieht, denkt sofort, ja klar, dafür steht Sie.

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  • Er soll „erkennbar bewusst unwahre und verächtlichmachende Tatsachenbehauptungen“ über Faeser verbreitet haben. Wo ist dann, bei dieser Formulierung des Gerichts, das Problem? Wenn die gegebenen Informationen ERKENNBAR „unwahr“ waren, düfte doch kein Mediennutzer sie ernst genommen haben und Frau Faeser angelastet haben. Damit kann das Foto im Grunde genommen nur schwerlich Beleidigung oder üble Nachrede sein, denn das würde nach meinem Verständnis voraussetzen, dass man die Zielperson mit dem Gesagten tatsächlich in Verbindung bringt.

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  • Das ist der „wohlgepriesene Rechtsstaat“, wo Jahrzehnte an Haftstrafen auf Personen aus Berlin warten, aber im Gegenzug suchen sich wohlwollende Justizvertreter hunderte Kilometer entfernt, um Kritiker auszuschalten.

    Mehrklassenjustiz ad its best.

    Der Bürger muss zahlen für die Chance, Recht zu bekommen,
    der Politiker lässt Bürger zahlen, um Unrecht umzusetzen.

  • für mich besteht hier der Anfangsverdacht der Rechtsbeugung. In einem freiheitlichen Rechtsstaat, darf man nicht für eine Satire ins Gefängnis kommen. Solche Form der Satire gab es schon vor 200 Jahren. In Bamberg ist irgendetwas aus dem Ruder gelaufen. Da muss man einmal genauer hinschauen.

    17
  • Frage an Radio Eriwan: Darf man in Deutschland alles sagen, was man denkt?

    Antwort Radio Eriwan: Selbstverständlich! Solange Sie nur denken, was Sie auch sagen dürfen!

    15
  • DDR 2.0 halt. Der Michel muß was machen, sonst wird das immer schlimmer. Faust in der Tasche ballen hilft nicht.

    26
  • Wie sagte doch dieser Steineier noch: „Wir leben im besten Deutschland, welches es jemals gab“.
    Nur wo das genau liegen soll, hat er nicht übermittelt.

    31
  • Da wird die „Dienstherrin“ ihrer Staatsanwaltschaft ordentlich eingeheizt haben – diese Eitelkeiten dieser Nichtskönner ist unübertrefflich.

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  • Er hat aber doch ein recht schönes Bild von ihr gefunden. Erstaunlich!

  • Die Rede von JD Vance sollte jeder Bürger nochmal hören. Da fällt mir auch gleich nochmal das Urteil gegen Malu Dreyer ein. Die SPD ist nicht mehr vergleichbar mit der SPD vor 15 Jahren. Da wundern sich immer Leute, dass die AfD solch einen Zulauf bekommt. Ich sage mal 30% AfD Zustimmung bis September voraus.

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  • Hätte nicht auch berücksichtigt werden müssen, ob die Fakes von uns allen—-bzw. von „durchschnittlichen Lesern“–als Fake erkannt wurde oder nicht?–

    Der Richter kann uns Bürgern doch nicht unterstellen, diese Fakes nicht erkannt zu haben.
    Niemand würde einer Jurist*in doch unterstellen, solche Behauptungen tatsächlich verbreitet zu haben.

    Also ich halte dieses Urteil als falsch–weil uns mindestens durchschnittlichen Leser*innen indirekt unterstellt wird–Fakes nicht von Tatsachen unterscheiden zu können–zumindest in diesem Zusammenhang.

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  • Liebes Apollo-Team, der Wegfall des Genitiv-s tut mir direkt weh. Der Mann ist Redakteur des Deutschland-Kuriers. Wer den Deutschland-Kurier unbedingt im Nominativ bringen will, muß den Weg der Umschreibung wählen: Der Chef des Magazins „Deutschland-Kurier“.
    Aber heutzutage ist nichts mehr unmöglich. Vielleicht liest man es auch so „in die Frankfurter Allgemeine Zeitung“.

  • Ich bin mal gespannt, wann das Bundesverfassungsgericht für einen solchen oder ähnlichen Fall angerufen wird.
    Dann wissen wir genau, ob sich das BVerfG an seine alten Urteile erinnert und diese zum Thema Meinungsfreiheit ansieht und auf deren Basis weiter urteilt.

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  • Haben wir alles schon mal gehabt.

  • …-und was wäre dann, wenn der Chefredakteur mit seiner Behauptung recht hat?

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  • Neben dieses Urteils an sich, dessen Beurteilung ich hier mal aussen vor lasse, ist es interssant zu beobachten, dass Satire, in dem Fall eben an einer Person der Regierung, genauso wenig als diese anerkannt wird, wie es eine KI nicht erkennen könnte. Also, werden wir schon darauf eingestellt, dass man Ironie und Satire im Zeitalter der Angleichung an die Technik nicht mehr nutzen darf? Zumindest was die Kritik an der Regierung angeht? Wäre es auch so, wenn der Wind sich drehen würde, weil die Bewertung mehr und mehr den KI’s übergeben wird?

    Werden wir hier gerade auch an der Stelle ent-humanisiert?

    Was musste ich in den letzten Jahren an Umberto Eco’s „Der Name der Rose“ denken und den Diskurs über Humor! Wer sich erinnert, der weiß, was ich meine!

    Es gibt ein Zurück in die Menschlichkeit, Frau Faeser, in eine Mitmenschlichkeit, die bei Jedem anfängt und bei Keinem aufhören sollte – damit diese Gesellschaft funktioniert! Leben Sie es uns doch bitte vor!

    5
  • Das Problem liegt nicht im Gesetzbuch – sondern in der gelebten Auslegung. Die Äußerung im Meme ist eine polemisch-satirische Meinungsäußerung über die politische Haltung einer exponierten Amtsträgerin – nämlich der Bundesinnenministerin, die sich in diesem Fall an ihren eigenen öffentlichen Aussagen messen lassen muss. Frau Faeser hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, auch Meinungsäußerungen unterhalb strafrechtlicher Relevanz – etwa im Bereich sogenannter Hassrede – stärker zu verfolgen und regulieren zu lassen. Wer eine solche Linie vertritt, greift zwar nicht formal die Meinungsfreiheit an, stellt aber deren Reichweite zur Disposition. Wird diese Haltung zugespitzt mit dem Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ kritisiert, handelt es sich um eine zulässige, wenn auch scharfe Interpretation ihrer politischen Position – nicht um eine Tatsachenbehauptung. Aber das ist lediglich meine Meinung.

  • Als juristischer Laie hätte ich ja gemeint, zumindest jetzt nach dem Urteil hätte sich die Bendelsche Äußerung als nachweislich wahr erwiesen, könnte also keinen Straftatbestand erfüllen. Hier muss irgendein Trick im Spiel sein, und es ist natürlich ein Trick pro Berliner-Blasen-Politiker und contra Wahlbürger. Letzteres war allerdings vorher schon klar;-(

  • Quo vadis, Germania, quo vadis?

  • Dass sich Ähnliches in D 2021-2025 hunderte Male ereignet hat, ist furchtbar, unter diesem Innen-Machthaber jedoch nicht anders zu erwarten.
    Noch viel entsetzlicher aber ist, dass derlei Obrigkeits-Diktat unter den absehbar nachfolgenden Absolutisten nicht abgeschwächt, sondern intensiviert werden wird.
    PS: Man erinnere sich daran, wann, von wem und unter welchen „Umständen“ dieser Paragraph 188 umformuliert wurde – 30. März 2021!

  • Wenn ich an Ostern ein Bild eines Hasen veröffentliche und ihm einen Rucksack mit gefärbten Eiern auf den Rücken „zaubere“–werde ich dann auch wegen Qualtierhaltung! verurteilt–oder sollte man davon ausgehen dürfen, dass „durschnittliche Medienkonsumenten“ erkennen, dass ich ein Fake-Hasenfoto gepostet habe?

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