7 Monate Bewährung
Jetzt Haftstrafe wegen Faeser-Meme: Dieselbe Staatsanwaltschaft stand schon hinter der „Schwachkopf“-Razzia
Sieben Monate Haft auf Bewährung – wegen eines Memes über Nancy Faeser, das sei das Urteil des Amtsgerichts Bamberg. Verfolgt wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Bamberg, genau die Behörde, die bereits vor Monaten die Razzia in der „Schwachkopf“-Affäre erwirkt hatte.
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David Bendels, Chef des AfD-nahen „Deutschland-Kuriers“, wurde laut Berichten am Montag vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und ist bislang nicht rechtskräftig. Anlass des Verfahrens soll ein Meme gewesen sein, welches Bendels auf X veröffentlicht hatte.
Auf diesem war ein bearbeitetes Bild der scheidenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu sehen. Darauf war Faeser mit einem Schild zu sehen, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ stand. Ursprünglich trug das Schild, das einen Monat zuvor anlässlich des Holocaust-Gedenktages gestaltet worden war, die Aufschrift „We Remember“. Faeser fühlte sich durch die Montage offenbar persönlich angegriffen und soll demnach daraufhin selbst Strafantrag gegen Bendels gestellt haben.
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Interessant ist, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg bereits vor wenigen Monaten durch die Strafverfolgung des fränkischen Rentners Stefan Niehoff auffiel. Dieser teilte einen Beitrag eines anderen Nutzers auf X, auf dem ein satirisches Bild von Bundeswirtschaftsminister Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Firma Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ zu sehen war.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte infolge des eröffneten Ermittlungsverfahrens gegen Niehoff auch den Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung beim Amtsgericht Bamberg beantragt, welcher auch gebilligt und im Rahmen des bundesweiten „Aktionstags gegen Hasspostings“ am 12. November 2024 durchgeführt wurde.
Zuvor hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Strafantrag wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Paragraph 185 und 188 des Strafgesetzbuchs eingereicht. Paragraph 188 stellt dabei Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen, die gegen „Personen des öffentlichen Lebens“ gerichtet sind, gesondert unter Strafe.
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Eine Antwort auf eine kurzfristige Anfrage an die Staatsanwaltschaft Bamberg ist derzeit noch unbeantwortet.
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7 Monate Haft auf Bewährung wegen einer Tatsachenbehauptung? Das ist ein sogenanntes Überaschungsurteil.
Da fühlt man sich richtig wohl im besten D aller Zeiten.
Brauch es noch mehr Zeichen, um zum Schluss zu kommen, dass sich das einst demokratische Deutschland nach und nach in einen autoritären Staat verwandelt mit bösartigen und machtgeilen Politikern?
Das perfide daran ist, dass David Bendels recht hat! Frau Faeser will auch sog. Beleidigungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze verfolgen, verurteilen und bestrafen. Frau Faeser kann es nicht ertragen, wenn ihr jemand den Spiegel vor die Nase hält. Mein Gott, wie ist dieses Land mittlerweile verkommen. Erschreckend.
Ich halte solche Urteile für Rechtsbeugung. Es ist völlig offensichtlich, dass eine solche Aktion „das öffentliche Wirken“ von Frau Faeser nicht erschwert, wie es der Gesetzeswortlaut verlangt. Außerdem ist offensichtlich, dass dies als politische Kritik an Frau Faeser von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt ist. Das Urteil ist ein Justizskandal erster Güte.
Unglaublich !! Und auf Jeden fall nicht im Namen des Deutschen Volkes !!
Auch bei der Formulierung von Leserkommentaren muss man „die Schere im Kopf haben“. Die Demokratie in Deutschland muss wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden.
Wenn Demokratie Debatte, Pluralismus und Gleichheit bedeutet, dann passt ein besonderer Strafschutz wie § 188 systematisch nicht zur Idee einer offenen Gesellschaft. Cui bono? Einem System, das seine Obrigkeit unantastbar machen will. Es fühlt sich an wie: prozedurale Repression – nicht durch das Urteil, sondern durch das Verfahren selbst.
Björn Höcke und Alice Weidel haben es mit ihren Klagen vorgemacht. Unterschied, sie hatten keinen Erfolg, was bei ihren Anhängern einen Sturm der Entrüstung auslöste, der bis heute anhält.
Mahnende Stimmen wurden übrigens verlacht.
Wer kennt sie nicht diese „Zweierleimaßurteile“ ?!?!