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Thüringen

AfD-Prüffall als Kramers Privatentscheidung: Nächste Befragung im U-Ausschuss soll Klarheit bringen

Die zweite Runde von Zeugenbefragungen im Thüringer Untersuchungsausschuss zur Affäre um Verfassungsschutzchef Stephan J. Kramer steht an. Geladen sind erneut zwei ehemalige Leiter des fachlich wichtigsten Referats im Amt – dieses Mal geht es auch um die gerichtlich einkassierte AfD-Prüffallverkündung durch Kramer.

Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan J. Kramer (IMAGO/Funke Foto Services)

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Am kommenden Montag steht die zweite öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Affäre rund um den Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan J. Kramer im Thüringer Landtag an. Im Verlauf der ersten Sitzung, während der zwei ehemalige Referatsleiter befragt wurden, wurden bereits Teile der Apollo News-Recherche zum Kramer-Komplex bestätigt (mehr dazu hier). Auch während der Sitzung am kommenden Montag stehen brisante Themen auf der Tagesordnung.

Erneut werden die beiden ehemaligen Leiter im Referat Rechts- und Linksextremismus als Zeugen befragt – erstmals kommt dabei bei einem der beiden der Themenkomplex rund um Kramers Verkündung im Jahr 2018, wonach die Thüringer AfD von seinem Amt als Prüffall geführt werden würde, zur Sprache. Intern wurde Kramers Vorgehen in diesem Fall äußerst kritisch gesehen: So habe Kramer sich im Vorfeld der Verkündung nicht mit dem zuständigen Referat für Rechts- und Linksextremismus abgesprochen. Im Amt wurde die Einstufung als Kramers Privatentscheidung angesehen.

Die interne Kritik im Amt an der Prüffallverkündung gelangte rasch auch in die Öffentlichkeit: In einer Mail an Kramer kritisierte der fachlich zuständige Referatsleiter Kramers Vorgehen scharf. Darin heißt es beispielsweise, dass Kramer bei der Prüfung der für die Einstufung entscheidenden Sachverhalte das zuständige Referat „bewusst außen vor gelassen“ habe. Der Inhalt der Mail wurde später durch Medien veröffentlicht.

Im Nachhinein wurde Kramer die Verkündung des Prüffalls gerichtlich untersagt: Er hätte die Einstufung des Amtes nicht veröffentlichen dürfen, da dies außerhalb seiner Befugnisse gelegen habe und auf keiner rechtlichen Grundlage gestanden habe.

Es sollte dabei nicht das letzte Mal bleiben, dass Kramers Amtshandlungen gerichtlich abgestraft wurden: Am 1. Dezember vergangenen Jahres entschied das Verwaltungsgericht Weimar, dass bestimmte Äußerungen Kramers gegen die AfD gegen das Neutralitätsgebot verstoßen – das Urteil wurde dabei auf den Tag genau am 10. Jahrestag seines Amtsantritts im Verfassungsschutz gefällt (mehr dazu hier).

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Bei der ersten Befragung war die Befragung des Zeugen rasch abgehakt

Nun wird einer der beiden vorgeladenen Zeugen zu all diesen Vorgängen den Ausschussmitgliedern Rede und Antwort stehen müssen. Bei seiner ersten Ladung Ende August wurde seine Befragung äußerst schnell abgehandelt. Der Grund: Er gehörte dem Amt lediglich bis Mitte 2019 an. Vorgeladen war er jedoch explizit nur zum Themenkomplex rund um die Einstufung der Thüringer AfD als „gesichert rechtsextrem“ im Frühjahr 2021, einem Vorgang, während dessen er also schon gar nicht mehr im Amt war. Schon nach wenigen Fragen hatte sich die Fortsetzung der Befragung deshalb bereits erübrigt.

Nun wird er zum Prüffall befragt, der genau in seine Amtszeit als Referatsleiter fällt – deshalb könnte die Befragung dieses Mal deutlich ergiebiger ausfallen. Abzuwarten bleibt, wie die Befragung des anderen ehemaligen Referatsleiters ausfällt – er folgte dem Ersten Mitte 2019 in dieser Position nach und amtierte dort bis 2022, als er das Amt verließ. Er wird auch zum gleichen Thema befragt wie bei seiner ersten Vorladung Ende August – ebenfalls zum Themenkomplex rund um die Einstufung der Thüringer AfD als „gesichert rechtsextrem“.

Damals konnte er bereits einige Teile der Apollo News-Recherche aus dem Dezember 2024 bestätigen – etwa den internen Streit rund um die sogenannte Indemnität, also den Schutz vor staatlicher Verfolgung aufgrund von Aussagen, die in der Funktion eines Abgeordneten getroffen wurden. Die Indemnität ist nach der Thüringer Verfassung besonders weit gefasst und würde nach Ansicht vieler nahezu alle öffentlich getätigten Aussagen von Abgeordneten umfassen – damit dürften zumindest fast alle Aussagen von AfD-Abgeordneten vom Verfassungsschutz nicht für eine Einstufung der AfD genutzt werden. Es gibt jedoch eine deutlich engere Auslegung, die das zulassen würde.

Indemnitätsvermerk und Mitarbeiterumgang – bislang kaum ein Thema im Ausschuss

Bislang nur am Rande zur Sprache gekommen ist jedoch der entscheidende Vermerk zur Indemnität, der zusätzlich während des Prozesses zur Einstufung der Thüringer AfD als „gesichert rechtsextrem“ entstanden ist. Dieser wirkte entlastend – die Verwendung dieses Vermerks im eigentlichen Gutachten zur Einstufung hatte Kramer, wie Insider gegenüber Apollo News berichteten, deshalb ausgeklammert; mit der Begründung, man dürfe „dem Gegner keine Argumente liefern“.

Unklar ist, ob eben dieser Vermerk den Ausschussmitgliedern mittlerweile als Teil der Dokumente, die der Ausschuss im Rahmen seiner Arbeit vom Innenministerium erhalten hat, vorliegt. Zuletzt hatten die Ausschussmitglieder nach Apollo News-Informationen erst wenige Tage vor der ersten Befragung ungeheure Mengen an Dokumenten erhalten, obwohl diese für die anstehenden Zeugenbefragungen möglicherweise höchst relevant sein könnten.

Bereits Ende August vergangenen Jahres beklagten sich Ausschussmitglieder öffentlich über die Mauertaktik des Innenministeriums bei der Frage, ob es den Ausschuss mit den notwendigen Dokumenten versorgt (Apollo News berichtete). Ob es sich bei der späten Dokumentenlieferung Ende August erneut um einen Fall der beklagten Mauertaktik handelt, bleibt unklar.

Andere entscheidende Fragen des Kramer-Komplexes werden unterdessen auch in der nächsten Sitzung nicht zur Sprache kommen: So etwa die Vorwürfe gegen Kramer im Zusammenhang mit seinem Umgang mit Mitarbeitern – ein Mitarbeiter soll laut Apollo News-Informationen etwa beim Personalrat des Innenministeriums vorstellig geworden sein und berichtet haben, Kramer habe ihm Gewalt angedroht. Einen anderen Mitarbeiter soll Kramer nach Hinweisen der beiden MDR-Journalisten Axel Hemmerling und Ludwig Kendzia beim Innenministerium angeschwärzt haben.

Diese und weitere Vorwürfe machte Apollo News im Zuge der Exklusiv-Recherche zum Kramer-Komplex im Dezember 2024 öffentlich, infolgedessen schließlich auch der Untersuchungsausschuss eingerichtet wurde. Es geht um manipulierte Gutachten, Bedrohung und Intrigen gegen kritische Mitarbeiter.

Die ganze Recherche lesen Sie hier:

Der Kramer-Komplex

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7 Kommentare

  • Der Untersuchungsausschuss muss jetzt an den Kern: War der AfD-Prüffall tatsächlich Kramers Alleingang – oder Teil eines größeren politischen Geflechts?

    Die entscheidenden Fragen sind: Wer wusste wann Bescheid? Wer gab Rückendeckung? Welche Rolle spielte das Innenministerium? Wurden Fachleute, rechtliche Bedenken oder entlastende Vermerke bewusst übergangen? Gab es Absprachen oder Einflussnahme außerhalb des Amtes? Und wurden kritische Mitarbeiter unter Druck gesetzt?

    Der Ausschuss muss Entscheidungswege und Kommunikation lückenlos offenlegen. Ein politisches Netzwerk ist bislang nicht bewiesen. Aber genau das muss jetzt untersucht werden.

    Jetzt gibt es nur einen Maßstab: Alles auf den Tisch. Wer entschied, wer wusste, wer Einfluss nahm. Und Vorsicht: Bleiben diese Fragen ungeklärt, droht aus dem Verdacht politischen Machtmissbrauchs eine Vertrauenskrise der parlamentarischen Kontrolle zu werden.

    • Ich fürchte, die Vertrauenskrise ist längst da – und, ist der Ruf erst ruiniert…
      Ein weisungsgebundener Verfassungsschutz mit einem Präsidenten, dem
      auch noch die fachliche Qualifikation fehlt, lässt alle Spekulationen offen.
      Den Etablierten sind heute zum Machterhalt offensichtlich alle Mittel recht.

  • Es ist nicht Kramer alleine. IM Maier als Vorgesetzter, SED MP Ramelow der Kramer ins Amt brachte, über diese Leute muss gesprochen werden.

  • Kramer muss aus dem Verkehr gezogen werden!
    Fristlose Entlassung ohne Pensionsansprüche ist das Mindeste.
    Eine solche Unverfrorenheit und Lügerei muss hart bestraft werden.

  • Wir dürfen aber keinesfalls die Rolle/Funktion Kramers vergessen:

    Er ist das Scharnier zwischen Zentralrat der Juden und SED-Stasi-Kahane.

    Woraus sich wiederum die Frage ergibt, in wieweit dieser Zentralrat auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht – oder ob er eine bisher unerkannte Schattenfunktion des Mauermörderstaates darstellt.

  • Der unfähige Körper Pflege Verweigerer ist aus allen Ämtern unter Aberkennung aller Bezüge zu entfernen…
    Und moege er mir nie begegnen!!!!

  • Dieser Taliban Kramer gehört im Knast, sonst nichts

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