Thüringen
Kramer-Untersuchungsausschuss: Zeugen bestätigen Teile der Apollo News-Recherche
Die Aufarbeitung der Affäre rund um Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan J. Kramer hat einen wichtigen Schritt genommen: Bei der Befragung von zwei ehemaligen Referatsleitern im Untersuchungsausschuss des Landtags wurden mehrere Teile der Apollo News-Recherche bestätigt.
Der erste wichtige Schritt bei der Aufarbeitung des Kramer-Komplexes durch den Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag ist geschafft: Die beiden ersten Zeugen in der Affäre rund um den Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan J. Kramer wurden durch den Ausschuss vernommen. Teile der Apollo News-Recherche vom Dezember 2024, die schwere Vorwürfe gegen die Amtsführung Kramers zutage gebracht hatte, wurden durch die Aussagen bestätigt.
Nachdem der nicht öffentliche Teil der Sitzung erst verspätet beendet worden war, wurde auch die Befragung des ersten Zeugen, des ehemaligen Leiters des Referats Rechts- und Linksextremismus, erst mit Zeitverzögerung begonnen. Auch Stephan Kramer persönlich war als „Betroffener“ anwesend. Der Zeuge war, wie er während der Befragung angab, von Januar 2018 bis Mitte Juni Leiter des wichtigsten fachlichen Referats im Amt – insgesamt war er seinen Angaben zufolge 17 Jahre im Verfassungsschutzamt tätig.
Doch weitere Informationen wurden rasch Mangelware: Der Zeuge erklärte, dass er zum festgelegten Thema der Befragung nichts sagen könne. Denn er wurde ausschließlich zum Themenkomplex rund um den Prozess der Einstufung der Thüringer AfD als „gesichert rechtsextrem“, der sich zwischen März 2020 und März 2021 abspielte, geladen. Da war er aber bereits nicht mehr im Amt.
Der Zeuge gab jedoch an, dass er zu anderen Themenkomplexen durchaus etwas sagen könne und sich darauf vorbereitet habe, da er davon ausgegangen sei, dass er auch zu diesen befragt werden könnte. Doch eine Befragung zu anderen Themen des Kramer-Komplexes zu diesem Zeitpunkt war bei einigen Abgeordneten, etwa bei denen der Linksfraktion oder auch beim CDU-Abgeordneten Wolfgang Weißkopf, sichtlich nicht erwünscht. Weißkopf kommentierte lapidar: „Da ist der Weg für mich beendet.“
Eine fachlich interessante Stelle gab es während der Befragung des Zeugen dennoch: Als er nach der Beachtung der Indemnität vor der Verkündung der Einstufung der Thüringer AfD als Prüffall gefragt wurde, führte der ehemalige Verfassungsschützer aus, dass er dazu nichts sagen könne, da er im Vorfeld der Verkündung nicht beteiligt worden sei, obwohl er zum Zeitpunkt der Verkündung 2018 Referatsleiter gewesen sei.
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Erstmals Zeugen im Untersuchungs-Ausschuss: Ex-Referatsleiter des Verfassungsschutzes sollen zu Kramer aussagen
Der Thüringer Untersuchungsausschuss zur Affäre um den Thüringer Verfassungschef Stephan Kramer steht vor einem Meilenstein: Zwei ehemalige Referatsleiter des dortigen Verfassungsschutzes sagen am Montag im Landtag aus – und könnten ihren früheren Chef in Bedrängnis bringen.Damit scheint der Zeuge einen Teil der Apollo News-Berichterstattung zu bestätigen: In der Brandmail eines Mitarbeiters an Kramer wurde 2018 beklagt, er habe das verantwortliche Referat bei der Prüfung der für die Einstufung entscheidenden Sachverhalte „bewusst außen vor gelassen“.
Da der Zeuge zum eigentlichen Thema nichts sagen konnte, war die Befragung entsprechend schnell vorbei. Spannender wurde es deshalb erst beim zweiten Zeugen des Tages: Der Amtsnachfolger im Referat „Rechts- und Linksextremismus“, der dieses laut seiner Aussage rund drei Jahre lang bis 2022 leitete, konnte schon deutlich mehr zum Prozess rund um die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ aussagen, da er zu diesem Zeitpunkt der fachlich verantwortliche Referatsleiter war.
Besonders brisant wurde es, als er zu einem zentralen Thema des Untersuchungsausschusses befragt wurde: Apollo News hatte im Dezember 2024 berichtet, dass ein Knackpunkt in dem Prozess die Frage nach der Indemnität war, also dem Schutz vor staatlicher Verfolgung aufgrund von Aussagen, die in der Funktion eines Abgeordneten getroffen wurden. Die Indemnität ist nach Thüringer Verfassung besonders weit ausgelegt und würde nach Ansicht vieler nahezu alle öffentlich getätigten Aussagen von Abgeordneten umfassen – damit dürften zumindest fast alle Aussagen von AfD-Abgeordneten von der staatlichen Stelle des Verfassungsschutzes nicht für eine negative Einstufung der AfD genutzt werden. Es gibt jedoch eine deutlich engere Auslegung, die das zulassen würde.
Diesen Streitpunkt im Amt bestätigte der Zeuge mehrfach – er hielt sich jedoch bedeckt, als er zu einem entsprechenden Vermerk befragt wurde, der unter anderem die Indemnität thematisierte und im Prozess um die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ entlastend für die Partei wirkte. Die Verwendung dieses Vermerks im eigentlichen Gutachten zur Einstufung hatte Kramer, wie Insider gegenüber Apollo News berichteten, ausgeklammert; mit der Begründung man dürfe „dem Gegner keine Argumente liefern“.
Da er zu einem solchen „Ergänzungsgutachten“ zur Indemnität befragt wurde, stellte der Zeuge klar, dass ihm ein Dokument, das formal so genannt werde, nicht bekannt sei – andere diesbezügliche Dokumente seien jedoch als „nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft, weshalb er dazu in öffentlicher Sitzung nichts sagen dürfe.
Die Verwirrung im Ausschuss rührt wohl daher, dass das betreffende Dokument nie offiziell als „Ergänzungsgutachten“, sondern vielmehr als „Vermerk“ geführt wurde. Das ändert jedoch nichts an der Existenz eines solchen Dokuments, dass auch die ursprünglich beschriebene Wirkung und Zweck besaß.
Über weite Strecken wurde der Zeuge zu recht kleinteiligen Dingen befragt: etwa zu einem möglichen Einfluss der Bundesbehörde unter ihrem damaligen Leiter Hans-Georg Maaßen auf das Landesverfassungsschutzamt, zur internen Behandlung des ehemaligen AfD-„Flügels“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz oder zu feinen Unterschieden in den amtsinternen Diskussionen rund um die Verkündung der Einstufung der AfD als Prüffall. Erkenntnisreich waren solche Stellen während der Befragung jedoch kaum, da es dabei gar nicht um die gegen Kramer erhobenen Vorwürfe ging.
Brisant wurde es wieder, als der ehemalige Verfassungsschützer auf eine erste Materialsammlung zur AfD zu sprechen kam, die im Jahr 2018 von Kramer persönlich angefertigt worden war. Diese sei an den Bundesverfassungsschutz gesandt worden, wo davon jedoch „fachlich gar nichts oder nur in sehr geringem Umfang“ übernommen worden sei – die Materialsammlung seines damaligen Chefs sei schlichtweg „gar nicht aussagekräftig“ gewesen, so der Zeuge.
Damit bestätigt der Zeuge öffentlich erneut einen Teil der Apollo News-Recherche: Bereits im Dezember 2024 berichtete diese Redaktion, dass die Materialsammlung laut Insidern und dem bereits erwähnten Brandbrief ohne Beteiligung des zuständigen Referats entstand, sondern als Kramers Privatentscheidung galt. Die Materialsammlung sorgte aufgrund ihrer merkwürdigen Struktur und ihres Inhalts im Bundesamt für „Lacher, bis heute“, berichtete man uns.
Auch in einem weiteren Fall kann der Zeuge etwas aussagen: Nach Apollo News-Informationen wurde der Autor des Gutachtens, das zur Einstufung der Thüringer AfD als „gesichert rechtsextrem“ führte, zu einem Zeitpunkt beim Personalreferat des Innenministeriums vorstellig und erklärte dort, dass Kramer ihm körperliche Gewalt angedroht habe – es sei um eine Frage seines persönlichen Arbeitseinsatzes gegangen.
Als der Zeuge nun dazu befragt wurde, sagte er immerhin, dass er dazu „etwas sagen könne“. Nach Rücksprache mit dem Innenministerium wurden ihm die Ausführungen jedoch für die Sitzung nicht gestattet – einen bestimmten Sachverhalt wolle der ehemalige Referatsleiter deshalb jedoch nicht bestätigt haben, betonte er.
Einige Fragen konnten am Ende zumindest in der öffentlichen Sitzung nicht geklärt werden, etwa wie es um den offenbar entlastend wirkenden Vermerk zur Indemnität bestellt ist. Die Befragung des zweiten Zeugen wurde schließlich in einem nicht öffentlichen Teil fortgesetzt – zuvor wurde noch bekannt gegeben, dass die vier weiteren Zeugen, die die AfD geladen hatte und die offenbar aus lokalen Wahlvorständen kamen, am Montag aus Zeitgründen nicht mehr drankommen konnten. Der Ausschuss hatte zu diesem Zeitpunkt schließlich schon deutlich die vorgesehene Zeit überschritten.
Die erste öffentliche Sitzung kann durchaus als bedeutsam bewertet werden: Teile der Apollo News-Recherche wurden bestätigt – keine jedoch widerlegt oder konterkariert. Gleichzeitig bleiben immer noch einige offene Fragen, die in weiteren Vernehmungen, wohl auch mit den beiden bereits befragten Zeugen, aber auch mit anderen, geklärt werden müssen. Wie ernst Kramer die Aufarbeitung im Untersuchungsausschuss nimmt, konnte er durch seine eigene Anwesenheit bezeugen.
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Wie unangenehm für all jene, die Apollo News lieber als „unseriös“ abheften, statt sich mit den Recherchen zu beschäftigen: Plötzlich sitzen ehemalige Verfassungsschützer im Untersuchungsausschuss – und bestätigen Stück für Stück zentrale Teile der Berichterstattung.
Zuständiges Referat außen vor? Bestätigt. Streit um die Indemnität? Bestätigt. Kramers Materialsammlung fachlich kaum zu gebrauchen? Bestätigt.
Und die große Widerlegung der Apollo-Recherche? Bislang Fehlanzeige.
Das ist die Pointe: Während manche Journalisten offenbar lieber Haltung bewirtschaften, hat Apollo News recherchiert. Jetzt holt die Realität die Kritiker ein.
Unbequemer Journalismus muss nicht gefallen. Er muss dort bohren, wo andere wegsehen. Genau deshalb ist diese Aufarbeitung so wichtig! Danke dafür, Apollo!
Verfassungsschutz = Antifa Behörde
Aus welchem Grund sitzt der nicht in Untersuchungshaft hat mich mein Nachbar gefragt.
Kramer ist Leiter einer Behörde der Mario-Netten Plagiats-Regierung, die nur die eine Aufgabe hat, die AFD zu bekämpfen.
Ein Landesverfassungsschutzpräsident der offenen grundgesetzwidrig agiert.
Hatte er Rückendeckung vom Innenminister?
Oder gar eines Ministerpräsidenten?
1 , 2 oder 3
Du musst Dich entscheiden….
In einem demokratischen Rechtsstaat müssten 1,2 oder zurücktreten …angeklagt werden…
Aber in einer Simulation?
Ein Landes verfassungsschutzpräsident der auf dieser Position gar nicht sein dürfte!
Alle wissen das und keiner geht gegen seinen Vorgesetzten und dessen Regierung vor.
Ich frag mich manchmal was die Kasperle in ihren roten Roben in Karlsruhe eigentlich noch so machen, auser die Opposition zu bekämpfen.
Warum gibt man dem armen Kerl kein ordentliches Gehalt?
Er müsste dann nicht mehr unter der Brücke schlafen – er hätte dann bestimmt auch noch ein paar Euronen für den Barber-Shop.