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Niedersachsen

Alle Daten gelöscht: Innenministerium verweigert Auskunft über Wahlausschluss-Empfehlungen zu AfD-Kandidaten

Das niedersächsische Innenministerium hat darauf hingewirkt, dass AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen im September ausgeschlossen werden. Zum Teil mit Erfolg. In wie vielen Fällen es versucht wurde, verrät das SPD-geführte Ministerium nicht. Die Daten seien gelöscht.

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Die SPD-Politikerin Daniela Behrens führt das niedersächsische Innenministerium seit 2023. (IMAGO/Rüdiger Wölk)

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Das niedersächsische Innenministerium verweigert die Auskunft darüber, bei wie vielen der auf Verfassungstreue überprüften AfD-Kandidaten es den Ausschluss von den Kommunalwahlen empfohlen hat. Als Grund dafür gibt das von der Sozialdemokratin Daniela Behrens geführte Ministerium gegenüber Apollo News an, dass alle Daten zu den umstrittenen Prüfverfahren gemäß den gesetzlichen Vorschriften gelöscht worden seien.

Grundlage für diese Verfahren, die in vier Fällen zum Ausschluss von AfD-Kandidaten geführt haben, ist eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, die die rot-grüne Regierungsmehrheit erst wenige Monate vor der Kommunalwahl auf den Weg brachte. Seitdem können die örtlich zuständigen Wahlausschüsse bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Landrats- und Bürgermeisterbewerbern eine ausführliche Stellungnahme der übergeordneten Kommunalaufsichtsbehörde anfordern. Dabei können Erkenntnisse des Verfassungsschutzes genutzt werden.

In einer ersten Auskunft teilte das sowohl für die Kommunalaufsicht als auch für den Verfassungsschutz zuständige Landesinnenministerium Apollo News mit, dass vor den Wahlen am 13. September gegen insgesamt 18 Bewerber ein solches Prüfverfahren eingeleitet wurde. In 17 dieser Fälle ging es um AfD-Kandidaten. Neun Fälle wurden auf Landkreisebene behandelt, acht in der Kommunalaufsicht des Innenministeriums. Diese acht Verfahren, die direkt im Ministerium geführt wurden, „bezogen sich ausschließlich auf Kandidaten der AfD“, hieß es in der ersten Auskunft.

Die entscheidende Frage, in wie vielen Fällen die Kommunalaufsicht als Ergebnis ihrer Prüfung eine Nichtzulassung zur Wahl empfohlen hat, ließ das Ministerium unbeantwortet. Zunächst schrieb die Pressestelle: „Es wird um Verständnis gebeten, dass grundsätzlich zu Verfahrensdetails keine Angaben gemacht werden können.“ Als wir auf unseren presserechtlichen Auskunftsanspruch beharrten und darauf hinwiesen, dass die Prüfergebnisse in öffentlichen Sitzungen der zuständigen Wahlausschüsse behandelt wurden, lieferte das Ministerium eine neue Begründung: Die Daten seien nicht mehr vorhanden.

Der Gesetzgeber habe eine Löschverpflichtung eingeführt, „nach der die im Rahmen des Verfahrens erhobenen personenbezogenen und verfahrensbezogenen Daten nach Abschluss der Entscheidung des jeweiligen Wahlausschusses bei der Kommunalaufsichtsbehörde zu löschen sind“, antwortete das Innenministerium am Dienstag – wenige Tage, nachdem in der Woche zuvor die letzten Wahlausschüsse zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen getagt hatten. Dass sich niemand im Ministerium mehr daran erinnern kann, wie die Verfahren zumindest bei den acht dort geprüften AfD-Kandidaten ausgingen, ist unrealistisch.

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Das gesamte Ausmaß des von Innenministerin Behrens eingeführten Prüfverfahrens, bei dem schon eine Tätigkeit als Kassenwart des AfD-Kreisverbands ausreichen kann, um das passive Wahlrecht zu verlieren, bleibt damit nebulös. Denn es sind nicht alle Einzelfälle öffentlich bekannt geworden.

Eine mediale Debatte löste zunächst der Wahlausschluss des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert aus. Sichert wurde im Landkreis Friesland nicht als Landratskandidat zugelassen, weil angeblich Zweifel an seiner Verfassungstreue bestanden hätten. Die Entscheidung stützte sich auf ein Empfehlungsschreiben des niedersächsischen Innenministeriums, das von einer Zulassung Sicherts abriet.

In den darauffolgenden Wochen wurden drei weitere – teils aussichtsreiche – AfD-Kandidaten von Direktwahlen ausgeschlossen. In anderen Fällen setzten sich die kommunalen Wahlausschüsse über entsprechende Empfehlungen hinweg. So entschied etwa der Wahlausschuss der Landeshauptstadt Hannover, die AfD-Politikerin Jessica Schülke als Oberbürgermeisterkandidatin zuzulassen. Das Innenministerium hatte empfohlen, sie abzulehnen. Der Grund: Sie sei Landtagsabgeordnete einer rechtsextremistischen Partei.

Da mit dieser Begründung so gut wie alle AfD-Politiker von Landrats- und Bürgermeisterwahlen ausgeschlossen werden könnten, stellt sich die Frage, ob es das Innenministerium in allen acht von ihm geprüften Fällen versucht hat. Doch es weigert sich hartnäckig, diese Frage zu beantworten.

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110 Kommentare

  • Das geht heute so viel leichter mit Löschen. Damals hat die Stasi noch Tag und Nacht schreddern müssen…

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    • Der ist gut und sooo wahr! Die tarnten sich noch als Bürgerrechtler, die die Stasi „stürmen“ wollten. Lügen, Betrügen, Täuschen konnten die Linken schon immer.

      • Manchmal denke ich, es ist schade, dass es den Hexenhammer nicht mehr gibt.

    • Vor allem hatte die (böse) Stasi ja nicht annähernd die technischen Möglichkeiten, die die „Guten“ heute haben. Die Stasi wäre jedenfalls vor Neid erblasst, wenn sie auch nur annähernd so viele Informationen über ihre Bürger hätte so problemlos sammeln können …

  • Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) Tatbestand: Strafbar macht sich, wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen (sowie unter bestimmten Umständen Datenträger), die sich in amtlichem Gewahrsam befinden, vernichtet, unbrauchbar macht oder der Verfügung der berechtigten Stelle entzieht. Amtliche Akten und ministerielle Weisungen stehen im amtlichen Gewahrsam. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.

    • Wenn kein Staatsanwalt was tut?
      Wenn Anne Brorhilker von ihren Staatsanwaltskollegen behindert wird?

    • Warum sind solche Darsteller noch nicht im Gefängnis wegen Hochverrats am Bürger?🤢🤢🤢

    • Und Bundesrecht bricht Landesrecht !!! Bravo Remigrationsbeauftragter !!!👍🏻

  • Ich empfehle Apollo News in dieser Sache mal ein bisschen nachzuhaken, ich glaube ihr seid da an etwas dran. Wenn ich sehe, welche Aufbewahrungsfristen für private Dokumente bestehen, da geht ja fast nichts unter 5 Jahren und hier erzählt man, dass Vorgänge, die Personen von Wahlen ausschließen, nach wenigen Monaten oder sogar Wochen oder Tagen gelöscht werden müssen? Zudem steht den Betroffenen sicherlich der Rechtsweg offen und selbstverständlich sind diese Dokumente Gegenstand eines möglichen Gerichtsverfahren. Außerdem hebt der deutsche Beamtenstaat alles auf. Und zwar wirklich alles! Holt euch die Rechtsvorschrift, auf die sich das Innenministerium beruft, isoliert einzelne Entscheidungsträger und macht die wahren Abläufe transparent. Ab einem bestimmten Zeitpunkt kommen die justiziablen Sachverhalte an die Oberfläche!

  • Wer jetzt noch SPD wählt …

    • Während Deutschland sowas von militant diktatorisch links gesteuert und verseucht ist dass eine AFD längst nicht mehr ausreicht um das was in den letzten 20 Jahren angerichtet wurde wieder in Ordnung zu bringen!

  • So, so, Daten schon einmal vorsorglich gelöscht! Nennt man das Datenschutz oder darf man hier von krimineller Energie sprechen?

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    • Das nennt man Methode Uschi! Ursula von der Leyen!

    • Ich neige zu dem zweiten Punkt. Wenn ein solches Verhalten von der eigenen Partei gedeckt wird, dann ist die ganze Partei nicht mehr wählbar und jeder der noch einen Rest von Charakter hat, der sollte sein Parteibuch zurückgeben.

    • Legal, also salonfähig gemachte Antidemokratie – sprich auf dem Weg gebrachte Machtsicherung mit ALLEN MITTELN. Pfui Deibel!

    • KRIMINELL

    • Wenn das passive Wahlrecht politisch motiviert entzogen wird, dann geht es darum, Wahlergebnisse zu manipulieren.
      Und wie soll das anders initiiert werden, ohne das kriminelle poltische Energie im Spiel ist?

  • Urkundenunterdrückung und Datenunterdrückung (§ 274 StGB) Tatbestand: § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Vernichtung oder Unterdrückung einer echten Urkunde, die dem Täter nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen (z. B. der Öffentlichkeit, den Ermittlungsbehörden oder einem Untersuchungsausschuss) einen Nachteil zuzufügen. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Löschen oder Unterdrücken von beweiserheblichen Daten, über die der Täter nicht alleine verfügen darf. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

    • Danke lb. Remigrationsbeauftragter.

    • Behrens und ihr linkes Gefolge in den Knast….

  • Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB i. V. m. § 258 StGB)Tatbestand: Liegt den gelöschten oder unrechtmäßigen ministeriellen Anweisungen eine Straftat von Amtsträgern oder Dritten zugrunde (z. B. Amtsmissbrauch, Untreue oder verfassungswidrige Handlungen mit Straftatbestand), und dient die Löschung dazu, die Bestrafung der Verantwortlichen ganz oder teilweise zu verhindern. Strafrahmen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren (in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe).

  • Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computersabotage (§ 303b StGB)Tatbestand: Rechtswidriges Löschen, Unbrauchbarmachen oder Verändern elektronisch gespeicherter Daten. Wird dadurch ein Datenverarbeitungsvorgang gestört, der für eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, greift der Tatbestand der Computersabotage. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (bei § 303a StGB) bzw. bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (bei § 303b StGB).

    • Ja, in einem Rechtsstaat wäre das so.

  • Wer löscht, hat was zu verbergen, genau wie bei der in Brüssel, die damit auch noch durchkam.

  • Dass ein brisanter Verwaltungsvorgang mit potentiell und tatsächlich gravierenden Konsequenzen für das passive Wahlrecht Betroffener rasch gelöscht wird, öffnet Tür und Tor für staatliche Willkür.
    Danke AN für die Recherchen!

  • Dann löschen wir einfach mal das Gehalt der Behördenangehörigen. Vermutlich hilft das beim erinnern.

  • Also: die Innenministerin erteilt über den Verfassungsschutz, der ihr rechtlich unterstellt ist, die Anweisung, Empfehlungen zu den Kandidaten auszusprechen. Sie muss das, nehme ich an, Ja absegnen. Diese Empfehlungen werden dann gelöscht ( von wem?). Damit kann der Abgelehnte Kandidat nicht mehr in einem späteren gerichtlichen Verfahren darauf zurückgreifen. Damit dürften seine prozessualen Rechte beschnitten werden. Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob das Löschen der „Empfehlungen“ überhaupt rechtlich zulässig ist. Weiterhin, wer die Anweisung dazu gegeben hat. Hier wird in meinen ( juristischen) Augen ganz klar versucht, vorsorglich mit Blick auf künftige gerichtliche Verfahren Beweismittel zu vernichten.

    • Das ist offensichtlich so. Das ist auch strafrechtlich zu prüfen. In einem funktionierenden Rechtsstaat würde es nicht so weit kommen.

  • Der Begriff des Datenschutzes wurde wohl gründlich missverstanden.

  • Da sollten dringend Aufbewahrungsfristen eingeführt werden.
    Was für ein anti-demokratisches Verhalten!

    • Sind doch schon eingeführt. Als Privatperson muss ich Handwerkerrechnungen 2 Jahre aufbewahren. Politiker wie Frau Behrens muss doch offenbar nicht. Quod licet Iovi …

    • Die gesetzlichen Fristen gibt es doch längst!

  • Die Staatssicherheit hat mitten im Zusammenbruch der DDR auch alle Unterlagen vernichtet.

  • Macht erhalten, Basisdemokratie gezielt zerstören und die Beweise dazu vorenthalten, bzw. vernichten. So geht „unsere Demokratie“. Es wird der Tag kommen, an dem sich andere dieser Vorlage bedienen. Die SPD wird die Quittung vom Souverän erhalten.

  • Es lebe der Rechtsstaat in „Unserer Demokratie“.

    Dagegen ist kein Kraut mehr gewachsen.

    • Politiker „Unserer Demokratie“ korrumpieren den Rechtsstaat auf internationaler wie nationaler Ebene seit Jahrzehnten.
      Wenn diese Politiker dann dreist von Werten sprechen, muss ich mich leicht übergeben!

    • Jetzt, wo ich gerade darueber nachdenke:

      Ein abgelehnter Kandidat hat ja das Recht nach der Wahl gegen die Entscheidung zu klagen. Aber gegen was soll er noch klagen ? Nun sind se wech die Daten….

  • Urkundenunterdrückung ist eine eigenständige Straftat.
    Viel Spaß Frau Behrens.

    • Ich hoffe wirklich sehr, dass die über ihre eigene Boshaftigkeit stürzt.

  • Ohne Daten keine Kontrolle möglich, also ungültig.

  • Omas gegen Recht

  • Die Kriminalistik nennt dies „eindeutiges Täterverhalten“! Jedoch muss auch polit-kriminelles Verhalten strafrechtlich verfolgt werden. Und erst Recht der faschistoide Kampf gegen die Demokratie und Verfassung!

  • Ich habe die Befürchtung das die kommenden Wahlen gefälscht werden. Das was sich jetzt abspielt hat mit Demokratie nichts mehr zu tun.

  • Die Löschverpflichtung ist eindeutig rechts- und verfassungswidrig, da die ausgeschlossenen Kandidaten klagen können müssen.

    Vor einem vernünftigen Verwaltungsgericht müssen die Kandidaten jetzt automatisch Recht bekommen, da aktuell der Ausschuss völlig ohne Begründung erfolgt ist.

    Die SPD Ministerin muss strafrechtlich verfolgt werden.

  • Wenn die Begründung von Seiten des Innenministeriums zutreffend ist, so hätte man wohl in „weiser Voraussicht“ per Gesetz möglicher späterer Klage eine wesentliche Beweisgrundlage entzogen. So ließe sich die Demokratie mit legalen Mitteln schwer beschädigen. Meine Güte – das Ganze spricht Bände und vor solchen Demokraten muss man sich wohl sehr in Acht nehmen…

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