EU-Recht schlägt Asylgesetz: Das Berliner Verwaltungsgericht sendet ein fatales Signal
Ein Verwaltungsgericht zwingt Deutschland einen Eritreer doch einreisen zu lassen – EU-Recht bricht deutsches Recht. Die Richter senden damit ein fatales Signal: Der Wählerwille nach einer „Migrationswende“ darf nicht mal mit moderaten Mitteln umgesetzt werden.
Das deutsche Recht ist eigentlich eindeutig: In Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes heißt es unter anderem: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat (…) für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Aufnahmeverfahren oder ein Verfahren für Wiederaufnahmemitteilungen eingeleitet wird.“
Genau das war auch im März 2026 der Fall: Als ein Eritreer versuchte, über den Grenzübergang Gubinek in einem Auto die polnisch-deutsche Grenze zu überqueren, wurde er von der Bundespolizei daran gehindert und nach Polen zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts hatte er dabei ein Asylgesuch geäußert – die Bundespolizei bestreitet das.
So oder so ist die Vorgehensweise eigentlich logisch: Der Eritreer versuchte, illegal nach Deutschland einzureisen; zuständig für sein Asylverfahren wäre eigentlich Polen. Als Erstes hatte er nämlich dort, als er durch einen Schleuser über Belarus einreiste, europäischen Boden betreten.
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Doch nun darf der Eritreer doch einreisen: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ihm durch die verweigerte Einreise sein Recht auf ein Dublin-Verfahren nach EU-Recht verwehrt worden sei.
Diese Entscheidung – unabhängig davon, wie sie juristisch einzuschätzen ist – sendet ein verheerendes politisches Signal und offenbart die Absurdität des EU-Rechts: Bei einer solch elementaren Frage wie der Grenzpolitik des eigenen Staates wurde dem deutschen Volk, das bei der Bundestagswahl 2025 mehrheitlich für eine „Migrationswende“ gestimmt hatte, die Entscheidungsgewalt entzogen.
Stattdessen entscheiden nun Richter, die von niemandem gewählt wurden, über Deutschlands Grenzpolitik – und das unter Berufung auf EU-Recht, welches ebenso eine fragwürdige Legitimation besitzt. Das geltende Asylrecht, das als kompliziertes Konstrukt von EU-Kommission, Mitgliedstaaten und dem immerhin gewählten EU-Parlament ausgehandelt wurde, wurde von keinem deutschen Wähler jemals tatsächlich abgesegnet.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat erneut entschieden, dass die Zurückweisung von Asylbewerbern an deutschen Grenzen unzulässig ist. Das Gericht sah das Recht eines Eritreers auf ein Dublin-Verfahren als verletzt an, weil dieser an der deutschen Grenze zurückgewiesen worden war.Man muss Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und auch der Merz-Regierung zugutehalten: Man machte immerhin kleine Schritte bei der angekündigten „Migrationswende“. Entscheidend war hierbei die Frage, um die es schon seit über einem Jahrzehnt geht: Altkanzlerin Merkel hatte Zurückweisungen trotz Asylgesuch 2015 praktisch abgeschafft – Dobrindt ging den Schritt zurück, der ihm jetzt aber auf juristischem Wege verwehrt wird.
Die Zurückweisungen an deutschen Grenzen waren eindeutig ein richtiger Schritt – ein souveräner Staat muss kontrollieren können, wer einreisen darf und wer nicht, ansonsten verliert er faktisch eine der Grundvoraussetzungen für einen Staat: eigene Staatsgrenzen.
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Angesichts dessen, dass Union und AfD (die Ergebnisse des migrationskritischen BSW und der FDP sogar außer Acht gelassen) bei der letzten Bundestagswahl rund 49 Prozent der Stimmen erhalten haben, entspricht das Vorgehen Dobrindts eindeutig dem Wählerwillen. Auch rechtlich hat sich das Bundesinnenministerium versucht abzusichern: Mit einem Notstand, wie er angesichts zehntausender illegaler Einreisen im Jahr offensichtlich gegeben ist, will man das Recht auf ein Dublin-Verfahren aussetzen.
Doch damit hat Dobrindt zumindest beim Verwaltungsgericht Berlin bereits wiederholt kein Gehör gefunden – die Botschaft, die das Gericht damit, egal ob freiwillig oder nicht, sendet, ist klar: Der Wähler hat, selbst wenn er eine strengere Migrationspolitik will, kein Recht, darüber zu entscheiden.
Die Judikative ist eigentlich dazu da, Exzessen von Legislative und Exekutive entgegenzuwirken und Grundrechte zu schützen – das ist rechtsstaatlich. Bei diesem Urteil geht es aber um keine Exzesse, keine realen Grundrechtseinschränkungen, sondern um die grundlegende Möglichkeit, die Grenzen eines Staates tatsächlich durchzusetzen. Wenn in einem Rechtsstaat schon diese Entscheidung dem Wählerwillen entzogen wird, läuft darin gehörig etwas schief.
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Wenn ein Staat seine Landesgrenzen nicht mehr schützen darf und für innere Sicherheit dadurch nicht mehr sorgen kann, dann ist es für mich kein Staat mehr.
Für WEF Globalisten existieren keine Staatsgrenzen.
Wir leben ja auch in der EUDSSR
Wenn ich noch jung wäre, würde ich mich fragen wie und warum ich ein Land schützen soll, das garkeine Granzen hat.
Das ist halt so, wenn Linke und Grüne Roben tragen. Vielleicht sollte der Justizminister mal etwas seinen Laden aufräumen.
Konservative Politiker gibt es nur in der AfD, alles andere ist Links.
das hast du genau richtig erkannt.
nach plan der EU werden die nationalstaaten abgeschafft zugunsten des kontinentstaates europa.
da braucht es keine nationaltstaatlichen grenzen mehr.
und genau zu diesem zweck wurde die massenmigration angekurbelt.
auswischung der natinalstaaten.
zentrale regierung aus bruessel.
die uebernimmt dann auch das grenzregime fuer die aussengrenzen des neuen europastaates mittels eigener kraefte.
Im Fall der Fälle gut vorbereitet sein:
die Innenminister der Länder haben auf ihrer Konferenz mehr Eigenvorsorge von den Bürgerinnen und Bürgern gefordert:
Sie sollten einen Notfallrucksack für Krisen- und Katastrophenfälle immer griffbereit neben der Haustür haben.
Darin: Lebensmittel, Medikamente, Dokumente und etwa eine Taschenlampe.
Es gebe Situationen, in den staatliche Stellen nicht garantieren können, dass immer alles im Supermarkt erhältlich sei, hieß es von den Ministern. (BR3)
Wenn der Wählerwille nicht maßgebend ist, wozu dann überhaupt noch Wahlen und Parteien. Wenn Brüssel über Länder bestimmt, dann wird es Zeit diesen Verein aufzulösen. Es wird von dort Macht ausgeübt, die überhaupt nicht hinnehmbar ist.
Wer sich beherrschen läst ist SCHWACH und verdient es für die Starken Wasser tragen zu müssen.
Schau mal in Deinen Einstellungen und setze den Schalter „Legasthenie Modus“ auf AUS!
Regeln sind für schwache Menschen
Gerdolfo will den starken Angeber spielen🤣
dann macht es doch wie die Dänen…die warten auch nicht, bis das EU Recht angepasst ist …die handeln jetzt.
Es ist leider genau umgekehrt: Die Dänen waren so schlau, sich eine Ausstiegsklausel (Opt-Out-Regelung) zu sichern und sind daher nicht an die einschlägigen EU-Normen gebunden.
https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/560202/daenemarks-ansatz-zur-einwanderung-und-die-debatte-ueber-die-eu-asyl-und-migrationspolitik/
Mir wäre jede Klausel auf gut Deutsch scheissegal.
Was will vdL machen.
Einmarschieren?
Geld streichen?
Ist eh unseres,bekäme sie eben keinen Cent mehr.
Die Wahrheit ist:
Die Merkel CDU will die Migration.
Die übt Macht aus, die ihr gar nicht zusteht. Solche Frauen sind ein Horror.
die daenische regierung ist starke anhaengerin der agenda 2030 und regelmaessig beim WEF.
da wird nur auf dem papier *jetzt* gehandelt.
die neue regierung, noch mehr linksrot als die vorige, setzt dem tun naemlich ihren stempel auf.
auch das christentum wurde aus dem regierungprogramm gestrichen.
500.000 praktizierende muslime sind nicht nichts.
**Mit Unterstützung der IOC (Islamische Internationale Kooperationsorganisation) setzt sich die muslimische Glaubensgemeinschaft seit vielen Jahren dafür ein, dass der Islam als „Volkskirche“ gleichberechtigt neben der dänischen Kirche anerkannt wird.**
**Indem die Radikalen und die Einheitspartei die traditionelle Formulierung in der Verfassung der Regierung, Dänemark sei ein christliches Land, gestrichen haben, ist ihnen ein entscheidender Durchbruch bei ihren vielen islamischen Wählern gelungen.**
die daenische klima und energieminsiterin ist uebrigens afghanische muslimin, verheitatet mit einem afghanen.
handeln jetzt !?
Sie haben das mit der EU noch nicht so ganz verinnerlicht ?
Handeln will keiner wirklich n den Altparteien . Der Staus Quo in der Illegalen Migration soll unbedingt beibehalten werden .
Nur Michel soll glauben das man ja alles Menschenmögliche versucht aber wie immer die Böse EU es ja nicht zulässt !
Die EU wendet nur Gesetze an die Ihr Vorher von den Altparteien zugesprochen wurden . Und in der EU kommt kein Gesetz zur Anwendung ohne die Zustimmung Deutschlands !
Alles nur Unions Theater um das das dumme Wählervieh ruhig zu stellen !
Zwischenzeitlich läuft der Freiwillige Familiennachzug und die Turboeinbürgerungen auf Maximalen Touren weiter !
Während Abschiebungen an Nichtigkeiten weiter scheitern .
volksabstimmung und eu-austritt.
die eu war von anfang an gedacht, nationale souveränität schleichend zu untergraben und die gesetzgebung der länder auszuhebeln.
europa über deutschland zu fall bringen, die beiden monster der deutschen hexenschaft haben ihren job durchgezogen.
Nochmal:
Ursprünglich war das Asylrecht in Artikel 16 GG verankert. Der bestand aus einem einzigen Satz:
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“.
Um dem Schengener Abkommen (Wegfall der Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen) beizutreten, musste EU-Vertragsrecht (hier Dublin- Regelungen) in deutsches Recht überführt werden. Dies geschah über den neuen Artikel 16a Absatz 2 GG: „Auf Absatz 1 (Asylrecht für politisch Verfolgte) kann sich nicht berufen, wer über einen EU-Staat oder anderen sicheren Drittstaat einreist (sinngemäß abgekürzt).
Damit hat die Ablehnung von Asyl an der Grenze von vornherein Verfassungsrang. Hier muss das Verfahren endlich vor das BVerfG gebracht werden.
@Durchblicker:
Das ist nicht sinngemäß abgekürzt sondern die oft genutzte, laienhafte Formulieren. Die ist aber eben nicht richtig.
Tatsächlich steht kein Wort von sicheren Drittstaaten im Abs 2. dort steht:
„… Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. “
Wo der Asylbeantragende herkommt ist nach dieser Formulierung im Art 2 völlig unrelevant. Relevant ist, das seine Rechte und alle Abkommen eingehalten werden. Das ist der entscheidende Teil. Da Polen das nicht tut, ist Polen zwar ein EU Mittgliedsstaat aber keiner bei dem die Rechte des Asylanten nach dem hier definierten Standard beachtet werden. Daraus folgt das Art. 2 bei Einreise über Polen in diesem Fall nicht zur Anwendung kommt.
„oder“ – entweder aus einem Land der Europäischen Gemeinschaften ODER … PL ist EU, also „europäische Gemeinschaften“, das reicht dann.
@MCS
Wenn es reichen würde währe das Urteil nicht wie es ist.
Das „oder“ bezieht sich hier laut Auffassung des Gerichts auf den Mitgliedsstaat oder einen Drittstaat. Die Anwendung des Abkommens und Folgendes gilt für beide.
Das man das so verquast Formuliert hat ist Absicht. Es ging nie darum etwas zu Begrenzen, sondern darum durch juristische Spitzfindigkeiten Begrenzung unmöglich zu machen.
Wenn man sicherstellen wollte, dass keiner der aus aus EU-Staaten einreist in Deutschland Asyls beantragen kann, würde da stehen: Bei Einreise über einen EU-Mitgleidsstaat hat man in der BRD kein Recht auf Asyl. Oder eine ähnliche kurze, klare, deutliche und unmissverständliche Formulierung.
Immer wenn das nicht so ist, soll das Gesetz nicht so wirken wie es auf den ersten Blick scheint.
Die Formulierung ist eigentlich klar, lässt aber tatsächlich eine andere Interpretation zu.
Der Artikel 16a (2) sollte dringend umformuliert werden. Oder wir müssen das machen, was Polen auch macht, denn wenn Polen das darf, dürfen wir das auch.
Guter Beitrag vom 16.06.26 im Kontrafunk
Ronald G. Asch: Die große Macht des Europäischen Gerichtshofs
Das muss in die nächste Instanz gezogen werden. Das Bonner Grundgesetz muss endlich wieder gelten. Bereits Merkel hat es ohne persönliche Folgen brechen können. Wo bleibt da die Rechtsstaatlichkeit?
Eine nächste Instanz gibt es in diesem Verfahren nicht, da in Rechtsstreitigkeiten nach dem AsylG keine Beschwerde statthaft ist (§ 80 AsylG), anders ausgedrückt: im vorläufigen Rechtsschutz gibt es nur eine Instanz.
Anders im Hauptsacheverfahren (Klage) – ein solches steht am 9. Juli an.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-berlin-28l27026a-zurueckweisung-asylsuchende-asyl-dobrindt
Du hast in der Schule dauernd gepetzt. Weil Regeln müssen ja sein.
Jetzt gipt die EU die Regeln vor HAHA
Gerdolfo wurde immer in der Schule verpetzt und gemobbt🤣
Was ist denn mit der Bestimmung des Aufenthaltsgesetzes, das unerlaubte Einreise mit Haftstrafe geahndet werden kann? Wäre das eine Brücke, solange wir noch Mitglied der EU sind?
Welche NGO hat die Klage finanziert und den Eriträer beraten sowie begleitet?
Es ist nicht nur das Asylgesetz, das durch EU-Recht außer Kraft gesetzt wird. Viel schlimmer empfinde ich es, dass unser Grundgesetz in solchen Fällen nicht mehr gilt.
In Art 16a steht:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften […] einreist, […].
Da bekomme ich Blutdruck.
ja, das predige ich jetzt hier schon seit gefuehlten jahren.,
und es ist wie ein wunder, dass AN tatsaechlich mal mit einer von vielen wahrheiten rausrueckt und ueber die vormachtstellung von EU recht schreibt.
den meisten menschen war das anscheinend gar nicht bewusst, weil sie staendig so penetrant auf ausfuehrung deutscher gesetzte pochen ?
wer in die EU eintritt, stimmt damit zu, dass EU recht in fast allen bereichen vor nationalrecht geht.
das werden auch saemtliche neue beitrittskandidaten zu spueren bekommen.
aber die wollen es ebenso wie die schon beigetretenen.
immerhin sind es ja unsere regierungen, die an derartigen entscheidungen feilen und sich dafuer einsetzen.
Er ist in der Regierung. Die Regierung kann Gesetze beschließen und ändern und so das Verwaltungsgericht in seine gesetzlichen Schranken weisen. Im Übrigen hat die EU keine Armeen, die bei uns ihre verqueren Vorstellungen umsetzen. Dort muss man mitteilen, dass wir es eben so machen, wie wir es machen und jegliche Strafzahlungsvorstellungen vom EU Beitrag abziehen, bis nichts mehr übrig bleibt.
die EU hat schon ihre mittel von zuckerbrot und peitsche, um bockige staaten gefuegig zu machen, verlass dich drauf.
das einzige was freiheit gibt, ist ein austritt.
den will aber niemand, weder die volksmehrheit, und schon gar nicht die regierung.
mir unverstaendlich, ist aber einfach so.
volk laesst sich eben mehrheitlich mit angstszenarien ins bockshorn jagen.
. Gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus.
Wo steht, dass ein Richer über dem Volk steht?!
Dann sollte die gewählte Legislative auch Gesetze beschließen. Notfalls sich aus der EU zurückziehen. Wenn man aber der Judikative die Möglichkeit gibt, dann bezieht sie sich auch auf unmögliche nicht dem Volk dienende Gesetze.
Wenn dies ein souveräner Staat sein soll, in dem alle Macht vom Volk ausgeht, kann dieses Urteil nicht rechtens sein.
Wenn unsere gewählten Volksvertreter im Grunde gar nichts zu melden haben, dann kann nur noch eine europakritische Partei helfen, die in der Lage ist aufzuräumen und dem Asylmißbrauch ein für alle Mal ein Ende setzt.
seit jahren geben alle EU laender souverainitaet ab.
seit jahren schreibe ich darueber.
merkel hat es sogar in einer ansprache explizit gefordert, weil es ihr nicht schnell genug ging.
mittlerweile fehlt nicht mehr viel zum staat europa., ausser der beitritt der verbliebenen europaeischen lander.
da soll ja nun auch mehr tempo gemacht werden.
alles laeuft nach plan.
https://tkp.at/2026/06/12/wie-leyen-das-eu-budget-zur-permanenten-entmachtung-der-nationalstaaten-umbaut/
Ich bin nur noch deutscher Staatsangehöriger. Deutsche gibt’s nicht mehr. Endphase. Einfach nur schlimm.
Für was brauchen wir eigentlich nationale Gesetze, wenn sie ein Weltreisender mithilfe der EU aushebeln kann?
Dazu muss man wissen, dass irgendein linker deutscher Minister, der genau diese Migration nach Deutschland wollte, der EU-Rückführungsrichtlinie zugestimmt hat – entweder ohne das Kleingedruckte zu lesen oder weil er wie Bas Migration nach Deutschland will.
Es wäre also an sich Aufgabe von Merz und Dobrindt, eine Änderung der Richtlinie in Brüssel zu erreichen. Das ginge wenn man mit einem Stop der deutschen Zahlungen an Brüssel droht.
Aber: Das will vermutlich die SPD nicht. Die CDU müsste also mit der AfD zusammenarbeiten, was man wegen „Brandmauer“ nicht macht.
Also bleibt alles beim alten, Migration geht ungebremst weiter. Links ist nicht vorbei.
Benedikt Lux vergessen, der die vor vielen Jahren erfolgte Gleichschaltung der Berliner Behörden, Staatsanwälte, Polizei, Gerichte 2020 mit diesem Worten abschloß:
„Gemessen an dem, was vorher gelaufen ist, haben wir einen Riesenerfolg erzielt. Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“
Natürlich ist das Verwaltungsgericht gleichgeschaltet. Und zwar nach dem Willen nicht nur der Grünen, sondern auch der Tennis-Wegner-CDU.
Wobei das ein abgekartetes Spiel ist. Näncy Dobrindt erzählt densselben Unsinn wie Faeser (Rechts ist gefährlich) und es ist ein Schaulaufen, um nachher sagen zu können „wir wollten ja, aber leider haben die Gerichte nicht mitgespielt“
Genau wie des Merzens Asylwende eine Lüge ist. Auch Dobrindt (und FDP-Kubicki) haben das Merz’sche Verhältnis zur Wahrheit!
Es ist zwar nebensächlich, aber das EU-Recht ist besser als das bundesdeutsche Asylgesetz.
Gesetze sind aber nicht wichtig. Nicht ansatzweise so wichtig wie die Leute, die sie umsetzen sollen.
Gerdolfo fühlt sich als coolen Outlaw🤣
Und du glaupst wenn du ganz lieb Hoppe Hoppe Reiter mit dem Oppah spielst geht er nächsten Sonntag doch in den Zoo mit dir.
Gerdolfo will im Zoo besucht werden🤣
Ich besitze ein Büchschen zuhause,
in dem steht, wie in Deutschland Gesetzte, Verordnungen, etc. erlassen werden und wer der Souverän ist und durch wenn dieser vertreten wird.
Ich habe den starken Eindruck einige Juristen ignorieren dies und arbeiten daran vorbei.
Wenn das Staatsdiener tun klingt das für mich wie ein Staatsstreich,
bei Richtern kommt mir Rechtsbeugung in den Sinn.
dein buechschen ist veraltet.
mit beitritt zur EU und transformation dieser in einen europaeischen staat aller laender sind viele dieser regeln obsolet.
jahr fuer jahr greift sich die EU weitere bereiche der nationalen souverainitaet.
merkel hat es offen verlangt, und es ist ein plan, der schritt fuer schritt konsequent umgesetzt wird.
Ja das der Wert des Büchschens gelitten hat wurde uns allen während den Corona Maßnahmen vor Augen geführt.
Da wurde es ja schon gefährlich es öffentlich zu zeigen…
Das System, so gewaltig und fundamental, so wuchtig es ist, es ist einfach nicht reformierbar (schon im Sinne von etwas anders, so n Ticken mehr das … nenenene). Das soll es auch garnicht. Mit voller Absicht, keine Chance auf ein Ventil, einen Ausweg, einen Freiraum etc. wurde die aktuelle Systematik so eingetütet.
Entweder a) man hielt sich hier im „Westen“ für so unfehlbar, daß man nun die beste aller Zeiten erschaffen hat, welche so und und nicht anders zu sein habe. Also man war unfehlbar. Oder b) irgendwer war sich schon vorher sicher, daß das Käse ist, welcher uns mal (das bedeutet die planen über 50-100 Jahre hinaus) massiv um die Ohren fliegt und dann die Würste, welche das hinter den Kulissen betreiben dran sind.
Beides ist mir jetzt etwas unangenehm.
Nein. Die Überschrift muss heißen:
„Verwaltungsrichter degradiert das Grundgesetz“.
Das deutsche Recht ist eigentlich eindeutig: In Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes ! ABER : Was interessiert einen Berliner Richter das deutsche Gesetz ?
Deutsche Gerichte kommen durch solche Urteile immer mehr auf die schiefe Bahn !
Es war schon seit Beginn so dass EU Recht Länderrecht übertrumpft. Ich habe auch keinen Bock auf irgendwelche Hammel die das bundesdeutsche Gesetz zitieren, als wäre es ein heiliger Text, und nicht einfach ein Wisch der zur Versklavung geschrieben wurde.
Gerdolfo will der Leithammel werden🤣
bock oder nicht bock, recht hast du in bezug auf die uebertrumpfung nationalen rechts durch EU-recht.
das sollte eigentlich jeder waehler wissen.
aber die wenigsten scheinen es auf dem schirm zu haben.
was kann man auch erwarten von menschen, die glauben, uschi sei die keimzelle des boesen?
die haben einfach so gar nichts verstanden.
weder, wie die EU funktioniert, noch was ihre plaene sind.
vielleicht sind eure medien auch nicht so deutlich?
in oesterreich erfaehrt man zb ., dass EVP-weber sich als chef des neuen superstaates angemeldet hat.
ob er den posten bekommt ist noch ungeklaert.
vielleicht wird eines tages seli der neue koenig in bruessel?
An diesem Gericht sind dann wohl einige der „guten Leute“ am Werk, die die Linksgrünen überall reingebracht haben.
Darüber hinaus ist es ein Witz, dass EU-Mitgliedsstaaten in vielerlei Hinsicht nicht mehr souverän sind. Auch auf elementaren Feldern wie der Migrations-/Asylpolitik. DIESE EU lehne ich ab, auch da bin ich voll auf der blauen Linie.
EU Recht majorisiert das Recht in den einzelnen Ländern! Mittlerweile in fast allen Bereichen. Schrieb ich schon vor Jahren, warnte und bin in allen Kommentarspalten gelöscht worden. Die aufgeblasenen Politiker und Beamten Apparate dienen nicht den normalen Bürgern, sondern nur dem Selbstzweck und als Herrschaftsinstrument der EU gegen die eigenen Bürger!
Auf ZEIT Online wurde nach einem einzigen Kommentar mein ganzer Account gelöscht. 😂
Zeit ist leider nicht mehr das, was sie mal war. Dort ist die Wahrheit und Kritik auch nicht erwünscht.
Oooooooooh jetzt hat Booooooooooomer keinen Lebenssinn mehr
Alles Gute zum 12. Geburtstag, Thorben!
Gerdolfo sucht nach seinem Lebenssinn🤣
Yepp
Guter Beitrag vom 16.06.26 im Kontrafunk
Ronald G. Asch: Die große Macht des Europäischen Gerichtshofs
ja, auch mein schicksal.
man schreibt sich die finger wund, aber die leute kapieren es nicht , maulen herum und machen minuszeichen.
so ist das, wenn man den kopf in den sand steckt, und die realitaet verdraengt.
verantwortungsvolle waehler sollten sich darum kuemmern, ihren informationsstand endlich aufzufrischen.
wie funktioniert die EU? ( nein, uschi ist nicht chef und hat auch keine macht! )
wer steuert die EU?
welche plaene hat die EU ? usw.
wer steuert die EU?
Das Verwaltungsgericht Berlin scheint schon völlig rot-grün unterwandert zu sein. Kann man nicht mehr ernst nehmen.
was ist daran so schwer zu verstehen, dass EU recht ueber nationalem recht steht, und sich die richter ungeachtet ihrer parteilichen ausrichtung daran zu halten haben?
was ist daran schwer zu verstehen, das nach EU Recht Polen dafür verantwortlich ist ? laut Dublin Verordnung ist das EU Land für den Asylantrag zuständig, wo der Asylsuchende das erste mal den EU Boden betritt. Polen hat die GFK 1991 ratifiziert und ist somit an der GFK rechtlich gebunden. Die GFK gewährt kein Einreiserecht
die Route ist ja bekannt von Belarus über Polen nach Deutschland, daher bedarf es keine Überprüfung wer nun für den Asylantrag nach Dublin verantwortlich ist
normalerweise hätte das deutsche Gericht diese Klage gar nicht annehmen dürfen, auf Grund weil sie dafür nicht zuständig sind.
Haben diese Verwaltungsrichter jeder ein Konto auf den Kaimaninseln? Das müsste schon prall gefüllt sein wenn für jedes solcher absurden Urteile Geld fließen würde.
Raus aus der EU wenn die sich nicht reformieren läßt. Die VDL gehört vor ein Gericht. Ich wünsche mir wir hätten einen Kanzler der für Deutschland in die Bresche springen würde. Aber das wird ein Wunsch bleiben und nicht Mehr. Deshalb nur noch AFD