Sachsen-Anhalt
Staatsrechtler sieht keine Handhabe: Falls die AfD den Rundfunkstaatsvertrag kündigt, ist der MDR machtlos
Regiert die AfD in Sachsen-Anhalt, will sie den Rundfunkstaatsvertrag kündigen. „Mir leuchtet nicht ein, wie der MDR gegen eine solche Kündigung vorgehen will“, meint der Medienrechtler Degenhart dazu. Gleichzeitig warnt er vor zu hohen Erwartungen.
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Der Medien- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart sieht die Rundfunk-Pläne der AfD in Sachsen-Anhalt aufgrund von Sachbedenken kritisch – bejaht aber ihre grundsätzliche Zulässigkeit. Die AfD in dem mitteldeutschen Bundesland hatte erklärt, bei einem Wahlsieg und einer Regierungsübernahme den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen, auf dessen Basis das Land Sachsen-Anhalt zusammen mit Thüringen und Sachsen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) betreibt.
Der MDR hatte bereits erklärt, gegen den möglichen Schritt einer eventuellen AfD-Regierung dann klagen zu wollen. Keine Chance, meint Degenhart: „Mir leuchtet nicht so recht ein, wie der MDR gegen eine solche Kündigung vorgehen will. Die Kündigung ist im Staatsvertrag geregelt und es gibt keine verfassungsrechtliche Garantie für die Existenz einzelner Rundfunkanstalten“, so der Jurist im Interview mit dem Medien-Branchenportal DWDL.de.
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Somit könnten die Sachsen-Anhaltiner auch vom Rundfunkbeitrag befreit sein – jedenfalls vorerst. „Die Grundlage der Beitragserhebung ist nach wie vor der Staatsvertrag, lediglich die Höhe des Beitrags wurde durch die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgericht geregelt“, erklärt Degenhart mit Blick auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Rundfunkbeitrag.
Er erklärt: „Wenn ein Staatsvertrag gekündigt wird und wegfällt, ist aber nichts mehr da, was vollstreckt werden kann. Der aktuelle Rundfunkbeitrag würde in einem solchen Fall also wohl nicht mehr bezahlt werden müssen.“ 2021 hatte Sachsen-Anhalt eine solche Erhöhung verweigert und war vom Bundesverfassungsgericht dann gezwungen worden, diese doch zu ratifizieren – Degenhart vertrat damals das Land im Prozess gegen die Öffentlich-Rechtlichen.
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Dennoch sähe sich die AfD unter Ulrich Siegmund einer Reihe von Fallstricken gegenüber – und ihre Anhänger könnten enttäuscht sein. Schon die tatsächliche Umsetzung der Kündigung des Staatsvertrages könnte schwierig und langwierig werden.
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Zudem hat das Bundesverfassungsgericht Maßstäbe und Grenzen gesetzt. „Sachsen-Anhalt wäre dann nach der Rechtsprechung aus Karlsruhe in der Pflicht, eine eigene Rundfunkanstalt aufzubauen oder jedenfalls ein öffentlich-rechtliches Angebot zu organisieren. Das wird ein schwieriges Unterfangen. Wie soll ein kleines Land wie Sachsen-Anhalt eine eigene Rundfunkanstalt aus dem Boden stampfen? Meines Erachtens wäre das aber die Konsequenz einer Kündigung des MDR-Staatsvertrags.“
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Der von der AfD als Ersatz versprochene „Grundfunk“ würde die Kriterien aus Karlsruhe wohl nicht erfüllen, so Degenhart weiter. „Grundversorgung“, wie das BVerfG sie verstehe, reiche deutlich weiter und umfasse nicht nur ein Basisangebot. „Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt muss die volle Breite der Berichterstattung abdecken. Es genügt nicht, nur über Sachsen-Anhalt und die verschiedenen Landkreise zu berichten. Zur vollen Breite gehört auch das Geschehen in Deutschland, Europa und der Welt. Das muss eine solche Anstalt berücksichtigen. Aber Sachsen-Anhalt wird ja nicht plötzlich Korrespondenten in die Welt schicken.“
Die Wähler und Anhänger der AfD, drückt Degenhart aus, dürften am Ende also enttäuscht sein. „Es ist einfach gesagt, Staatsverträge zu kündigen. Und rechtlich ist es auch möglich. Aber der Teufel steckt im Detail, in der Abwicklung. Am Ende würden wohl die Ergebnisse einer möglichen Neuaufstellung nicht weit entfernt liegen von dem System, das wir aktuell haben, jedenfalls dann, wenn wir uns an der Rundfunkrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientieren, die ich zwar in vielen Punkten für höchst problematisch halte, an der sich die Länder nun einmal orientieren müssen. Ein Ausstieg wäre „kompliziert, langwierig und teuer“, so der Jurist.
Auch der zunächst abgeschaffte Rundfunkbeitrag könnte also zurückkommen – sogar noch höher als bisher. „Sachsen-Anhalt ist ein kleines Bundesland und gerade die Anlaufkosten, um eine solche Rundfunkanstalt neu aufzubauen, wären sehr hoch“, erklärt Degenhart. „Ich sehe da keine realistische Möglichkeit, dass der Beitrag in einer solchen Konstellation geringer ausfällt.“
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„Grundversorgung“, wie das BVerfG sie verstehe, reiche deutlich weiter und umfasse nicht nur ein Basisangebot. „Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt muss die volle Breite der Berichterstattung abdecken.
Das macht der ÖRR doch jetzt auch nicht, auf keinem seiner Sender.
Der Fehler liegt darin zu behaupten, dass es einen ÖRR geben muss. Das ist falsch. Laut Verfassung muss es keinen geben.
Ich halte diese Argumentation des BVerfG bzgl. Grundversorgung auch für falsch – Weil:
Hier geht es um eine Landesrundfunkanstalt – wieso solle diese auch die Berichterstattung über die ganze Welt mit abdecken?
Das kann man allenfalls dem ARD-Verbund insgesamt als Aufgabe aufdrücken. Und die sollten sich das natürlich untereinander aufteilen, statt doppelt und dreifach dasselbe zu berichten.
Insgesamt halte ich die Aussagen von Prof. Dr. Christoph Degenhart zur Kündigungsmöglichkeit als solche für ein hoffnungsvolles Zeichen – die sollten „breit getreten“ werden. 😉
Brächte womöglich der AfD das eine oder andere Prozentpünktchen zusätzlich.
Klar: Die auch erwähnten Auseinandersetzungen um Pensionen und Vermögen nach Kündigung werden sicher schwierig.
Was mir als Info bisher noch fehlt:
Gibt es im Rundfunkstaatsvertrag eine Kündigungsfrist?
Oder gälte die Kündigung „sofort und unverzüglich“?
Also so wie es Schabowski damals zum Ende der Ausreisesperre formuliert hatte?
😉
Wollte wie Felix gerade dasselbe schreiben:
Man muss Sätze logisch erfassen können:
„Ein ÖRR muss …“ heißt:
WENN ÖRR, DANN …
Es bedeutet nicht, DASS es überhaupt einen ÖRR geben muss.
Liebe AfD:
Zieht es konsequent durch!
Lasst diesen „Grundfunk“-Bullshit!
ÖRR ganz weg und fertig.
Das ist schon ein Grund AFD zu wählen.
Wo steht geschrieben, dass jedes Bundesland eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt betreiben muss- und in welchem Umfang?
Dann muss die AfD eben Bundesweit in Alleinverantwortung regieren und dann sehen wir weiter. ÖRR muss weg.
Wir schaffen das.
Ach, sie werden das Recht schon biegen, beugen und brechen, um ihren Willen zu bekommen.
Sollen Sie machen…
Seit der Maßnahmen Zeit gilt: Wir können Sie nicht zwingen die Wahrheit zu sagen, doch wir können Sie zwingen, immer mehr zu lügen.
…
Hm naja, das Problem der AFD hier ist, dass sich ein Aktivist vom Zentrum für politische Schönheit irgendwo abgelegen ein Häuschen kaufen und dann darauf klagen könnte, dass der Staat ihn mit Rundfunk zu versorgen hätte.
Das käme der AFD aber nicht unbedingt ungelegen, denn der Staat hat die tieferen Taschen und könnte das Verfahren einfach beliebig in die Länge (und damit dem ZfS das Geld aus der Tasche ziehen).
Die Lizenzrechte sind kein Problem, sollte das Land da etwas haben, kann es einfach darauf verzichten oder in eine Stiftung auslagern. Selbiges mit bestehender Hardware. Das ist alles möglich, man muss es nur wollen.
Es sind ja noch ÖRR Sender da,niemand hält ihn dann davon ab freiwillig ein Abo fürs Lügen-TV abzuschließen.
„Sachsen-Anhalt wäre dann nach der Rechtsprechung aus Karlsruhe in der Pflicht, eine eigene Rundfunkanstalt aufzubauen oder jedenfalls ein öffentlich-rechtliches Angebot zu organisieren.
Einfach mal mit „Kontrafunk“ sprechen und dies hinsichtlich des Themas „Welt“ etwas „aufpeppen“, dann passt das schon.
Dein Traum von AfD Diktatur wird niemals wahr werden!
Trotzdem erstmal kündigen und schonmal alle Zahlungen einstellen solange der Rechtstreit läuft.
Dann wird in aller Ruhe geklagt.
Wenn das Gericht einen neuen ÖRR verlangt sollten die einfach mal bei RedBull nachfragen, wie die ihren TV Sender aufgebaut haben.
Wo ein Wille ist findet sich auch ein Weg.
Und das Foto dazu 🙂
Ich werf mich weg.
Ja, so ist das in der Demokratie. Wenn die Mehrheit einen Richtungswechsel wünscht, hat er zu geschehen!
P.s.: Und wenn der Staat diesen verhindert, nennt man das Faschismus!
So sahen wir alle schon mal aus. Mit Verstopfung auf dem Klo – als es endlich durchging…
MDR wäre machtlos?
Macht nichts!
Das gesamte ÖRR muss weg.
Unter anderem davor haben sie panische Angst…
Wenn der ÖRR dem nachkommen würde, wozu er eigentlich verpflichtet ist, nämlich ordentlich recherchierte, neutrale, korrekte Berichterstattung, vollumfängliche Bürgerinformation ohne persönliche oder politische Färbung, könnte er sich vllt. noch retten.
Piepsegal. Wenn das Bundesverfassungsgericht eine AFD-Landesregierung zum Staatsfunk zwingt, wird das der AFD m.E. nicht schaden, aber dem Ruf des Bundesverfassungsgerichts.
Der nächste nette Versuch, dem AfD-Wähler einzureden, dass es nichts bringt, die AfD zu wählen.
Sehe ich etwas anders:
– Der Prof. erläutert erst einmal, daß die Kündigung grundsätzliich möglich ist – und Klage dagegen wohl schwer.
– Er zitiert die aktuellen Ansichten/Rechtslage des BVG zu den Pflichten einer (neu aufzubauenden) Landesrundfunkanstalt – es geht aber auch hervor, daß er diese selbst kritisch sieht.
– Die Problematik mit Pensionen, Rechten, Vermögen erwähnt er natürlich – das ist aber auch seine Pflicht als Rechtskundiger wenn er seine Ansichten dazu äußert.
Da darf halt nix an potentiellen Problemen einfach weg gelassen werden.
Insofern halte ich seine Einlassungen eher nicht für einen Versuch dem AfD-Wähler einzureden, daß es nix bringt.
So sind meine Gedanken dazu…
@Ein alter tumber Ossi: Sie wissen doch: Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch!
Es sollte und muss in allen Bundesländer der Rundfunkstaatsvertrag gekündigt und der ganze ÖRR von Grund auf reformiert werden ! Die Zwangsgebühren müssen weg und der ÖRR muss sich wie die Pay TV Sender selber mit freiwillig zahlenden Abonnenten finanzieren! Das wäre das gerechteste und vor allem Zeitgemäß
Der ÖRR kann bleiben, wenn der Beitragszwang fällt und auch durch höchstrichterliche Rechtssprechung (nach deutschem Recht und nach EU Recht) nicht wieder eingeführt werden kann. Außerdem sind die anstehenden Pensionen angemessen zu kürzen. Es muß endgültig Schluß sein mit dem Auswringen der deutschen Bevölkerung. Kuchen reicht. Mehr haben sie uns auch nicht gelassen.
Wenn sie einfach ihren job vernünftig und korrekt machen, dann ist ja nix gegen eine Neuausrichtung. Aber so kann es nicht weitergehen…
Nee – Zwangsstaatsfunk geht überhaupt nicht.
Dann berichtet der „Grundfunk“ in Sachsen-Anhalt halt über Gott und die Welt. Wo ist das Problem? Freie Infos kostenlos aus dem Netz ziehen und wiedergeben. Problem gelöst. Man braucht dafür keine Korrespondenten.
Wir leben nicht mehr letzten Jahrhundert. Wickelt diesen Apparat endlich ab!
Spart endlich und macht ein normales Programm wo für jeden etwas dabei ist.
Mehr muss es nicht sein.
Es hätte genügt, Prof Degenhart hätte das alles entscheidende Problem der Kündigung genannt: die Pensionslasten. Alles andere sind keine wirklichen, sondern künstlich geschaffene Probleme. Aber die Verarmung von Intendanten und deren gesamten Wasserkopf rührt natürlich das menschliche Herz.
Die Staatliche Propaganda Zentrale muss endlich verschwinden.
Diese Menschen feindliche Dreckspropaganda muss weg! Ich kann nicht in Worte fassen, wie voll ich die Schnauze habe!
I feel you……..
Wen interessieren die Pensionslasten?
Wenn es doch kein Staatsfunk ist, wie man immer bei den „Politikern“ behauptete, dann ist es wie mit jedem anderem Unternehmen auch, FEIERABEND.
Es sind KEINE Beamte, auch wenn sie sich eben extrem fürstlich bereicherten an Millionen von entmündigten Zwangszahlern.
Eine „Grundversorgung“ kann jeder FREI wählen, am PC, Smartphone etc. und hat nicht von Parteien geschickte Vertreter in Karlsruhe zu bestimmen.
Ein Grundfunk, was braucht der…Wetter, Verkehr, gesellschaftliche regionale Ereignisse.
Rest ist individueller Konsum, den weder Berlin, Brüssel oder Karlsruhe zu interessieren hat.
Nicht zu vergessen, der private und wirtschaftliche „Rundfunk“ ist ja auch noch existent.
Gibt da wohl Verträge über die Pensionen an die sich auch die AfD halten muss. Leider.
Wer im ÖRR fest angestellt ist, hat ausgesorgt.
Interessiert auch nicht wenn es um Arbeitsverträge, Gesellschaftsvertrag, Generationenvertrag, Rente whatever betrifft, wo staatliche Akteure einseitig aufkündigen.
Muss ein ÖRR eben sehen, wie es handhabt, DENN die zahlende Öffentlichkeit hat NIE zugestimmt und NIE einen Vertrag geschlossen.
Daher die Verursacher zur Kasse bitten, ob nun Funktionäre, Politiker etc. es betrifft, egal.
Diese Entmündigung hat noch NIE eine Daseinsberechtigung gehabt und wenn eben ex ÖRR nun in die Röhre schauen, tja das machen Millionen Menschen auch die betrogen wurden bei Krankenkasse, Rente, Pflege usw..
Ein betrügerisches System inkl. Versorgungsposten, mit dekadenten Vergütungen hat NIE der Zwangszahler gewollt und somit auch nicht die Konsequenzen zu verantworten.
Vergleicht es mit der realen Arbeits- und Unternehmenswelt, da ist es auch nicht möglich.
(Vermeintlicher) Sonderstatus wie Beamtenstatus, oder hier beim ÖRR gehört abgeschafft u.a. Art3GG.