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Sachsen-Anhalt

Staatsrechtler sieht keine Handhabe: Falls die AfD den Rundfunkstaatsvertrag kündigt, ist der MDR machtlos

Regiert die AfD in Sachsen-Anhalt, will sie den Rundfunkstaatsvertrag kündigen. „Mir leuchtet nicht ein, wie der MDR gegen eine solche Kündigung vorgehen will“, meint der Medienrechtler Degenhart dazu. Gleichzeitig warnt er vor zu hohen Erwartungen.

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Prof. Dr. Degenhart zählt zu den renommiertesten Medienrechtlern der Republik. (IMAGO/IPON)

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Der Medien- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart sieht die Rundfunk-Pläne der AfD in Sachsen-Anhalt aufgrund von Sachbedenken kritisch – bejaht aber ihre grundsätzliche Zulässigkeit. Die AfD in dem mitteldeutschen Bundesland hatte erklärt, bei einem Wahlsieg und einer Regierungsübernahme den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen, auf dessen Basis das Land Sachsen-Anhalt zusammen mit Thüringen und Sachsen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) betreibt.

Der MDR hatte bereits erklärt, gegen den möglichen Schritt einer eventuellen AfD-Regierung dann klagen zu wollen. Keine Chance, meint Degenhart: „Mir leuchtet nicht so recht ein, wie der MDR gegen eine solche Kündigung vorgehen will. Die Kündigung ist im Staatsvertrag geregelt und es gibt keine verfassungsrechtliche Garantie für die Existenz einzelner Rundfunkanstalten“, so der Jurist im Interview mit dem Medien-Branchenportal DWDL.de.

Somit könnten die Sachsen-Anhaltiner auch vom Rundfunkbeitrag befreit sein – jedenfalls vorerst. „Die Grundlage der Beitragserhebung ist nach wie vor der Staatsvertrag, lediglich die Höhe des Beitrags wurde durch die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgericht geregelt“, erklärt Degenhart mit Blick auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Rundfunkbeitrag.

Er erklärt: „Wenn ein Staatsvertrag gekündigt wird und wegfällt, ist aber nichts mehr da, was vollstreckt werden kann. Der aktuelle Rundfunkbeitrag würde in einem solchen Fall also wohl nicht mehr bezahlt werden müssen.“ 2021 hatte Sachsen-Anhalt eine solche Erhöhung verweigert und war vom Bundesverfassungsgericht dann gezwungen worden, diese doch zu ratifizieren – Degenhart vertrat damals das Land im Prozess gegen die Öffentlich-Rechtlichen.

Dennoch sähe sich die AfD unter Ulrich Siegmund einer Reihe von Fallstricken gegenüber – und ihre Anhänger könnten enttäuscht sein. Schon die tatsächliche Umsetzung der Kündigung des Staatsvertrages könnte schwierig und langwierig werden.

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Im Falle einer Kündigung durch Sachsen-Anhalt, so Degenhart, „müssten die drei betroffenen Länder, also Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, einen Staatsvertrag über die Auseinandersetzung schließen. Da sind endlose Streitigkeiten programmiert. Das geht bei den Vermögenswerten, etwa den Immobilien, los, und reicht bis hin zu den Pensionslasten. Vor allem wird es dabei um das gehen, was die Substanz der Anstalt ausmacht: immaterielle Rechte, Filme, – wie verfährt man bei Gemeinschaftsproduktionen? Niemand weiß, wie sowas im Fall der Fälle geregelt werden kann.“

Zudem hat das Bundesverfassungsgericht Maßstäbe und Grenzen gesetzt. „Sachsen-Anhalt wäre dann nach der Rechtsprechung aus Karlsruhe in der Pflicht, eine eigene Rundfunkanstalt aufzubauen oder jedenfalls ein öffentlich-rechtliches Angebot zu organisieren. Das wird ein schwieriges Unterfangen. Wie soll ein kleines Land wie Sachsen-Anhalt eine eigene Rundfunkanstalt aus dem Boden stampfen? Meines Erachtens wäre das aber die Konsequenz einer Kündigung des MDR-Staatsvertrags.“

Der von der AfD als Ersatz versprochene „Grundfunk“ würde die Kriterien aus Karlsruhe wohl nicht erfüllen, so Degenhart weiter. „Grundversorgung“, wie das BVerfG sie verstehe, reiche deutlich weiter und umfasse nicht nur ein Basisangebot. „Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt muss die volle Breite der Berichterstattung abdecken. Es genügt nicht, nur über Sachsen-Anhalt und die verschiedenen Landkreise zu berichten. Zur vollen Breite gehört auch das Geschehen in Deutschland, Europa und der Welt. Das muss eine solche Anstalt berücksichtigen. Aber Sachsen-Anhalt wird ja nicht plötzlich Korrespondenten in die Welt schicken.“

Die Wähler und Anhänger der AfD, drückt Degenhart aus, dürften am Ende also enttäuscht sein. „Es ist einfach gesagt, Staatsverträge zu kündigen. Und rechtlich ist es auch möglich. Aber der Teufel steckt im Detail, in der Abwicklung. Am Ende würden wohl die Ergebnisse einer möglichen Neuaufstellung nicht weit entfernt liegen von dem System, das wir aktuell haben, jedenfalls dann, wenn wir uns an der Rundfunkrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientieren, die ich zwar in vielen Punkten für höchst problematisch halte, an der sich die Länder nun einmal orientieren müssen. Ein Ausstieg wäre „kompliziert, langwierig und teuer“, so der Jurist.

Auch der zunächst abgeschaffte Rundfunkbeitrag könnte also zurückkommen – sogar noch höher als bisher. „Sachsen-Anhalt ist ein kleines Bundesland und gerade die Anlaufkosten, um eine solche Rundfunkanstalt neu aufzubauen, wären sehr hoch“, erklärt Degenhart. „Ich sehe da keine realistische Möglichkeit, dass der Beitrag in einer solchen Konstellation geringer ausfällt.“

mro

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107 Kommentare

  • „Grundversorgung“, wie das BVerfG sie verstehe, reiche deutlich weiter und umfasse nicht nur ein Basisangebot. „Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt muss die volle Breite der Berichterstattung abdecken.

    Das macht der ÖRR doch jetzt auch nicht, auf keinem seiner Sender.

    279
    • Der Fehler liegt darin zu behaupten, dass es einen ÖRR geben muss. Das ist falsch. Laut Verfassung muss es keinen geben.

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      • Vorschlag (nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern der wurde vor Jahren schon mal gemacht): Der Oeffentlich-rechtliche wird verschluesselt ausgestrahlt. Wer dort gucken/hoeren will zahlt eben. Deren Web-Seiten sind hinter Paywall und jeder mit einem Decoder-Schluessel bekommt auch die Anmeldedaten fuer die Web-Seiten… Ansonsten bleibt mehr oder weniger alles beim Alten (kein Privatrundfunk), d. h. wohl eher nicht, denn so weiter machen wie bisher wird man sich dann gut ueberlegen muessen…

        • Genau das wollen die ja nicht und es dürfte auch jedem klar sein, wieso. Die würden nicht mal auf 2 Mio. Abonnenten kommen (eher sogar weniger), weil die Hauptgruppe Ü70 sich mit dem technischen Kram nicht beschäftigen kann oder will und der Rest schaut eh kein TV (mehr).

          33
    • Ich halte diese Argumentation des BVerfG bzgl. Grundversorgung auch für falsch – Weil:
      Hier geht es um eine Landesrundfunkanstalt – wieso solle diese auch die Berichterstattung über die ganze Welt mit abdecken?
      Das kann man allenfalls dem ARD-Verbund insgesamt als Aufgabe aufdrücken. Und die sollten sich das natürlich untereinander aufteilen, statt doppelt und dreifach dasselbe zu berichten.

      Insgesamt halte ich die Aussagen von Prof. Dr. Christoph Degenhart zur Kündigungsmöglichkeit als solche für ein hoffnungsvolles Zeichen – die sollten „breit getreten“ werden. 😉
      Brächte womöglich der AfD das eine oder andere Prozentpünktchen zusätzlich.

      Klar: Die auch erwähnten Auseinandersetzungen um Pensionen und Vermögen nach Kündigung werden sicher schwierig.

      Was mir als Info bisher noch fehlt:
      Gibt es im Rundfunkstaatsvertrag eine Kündigungsfrist?
      Oder gälte die Kündigung „sofort und unverzüglich“?
      Also so wie es Schabowski damals zum Ende der Ausreisesperre formuliert hatte?
      😉

    • So ist es. Eine Grundversorgung findet so gut wie gar nicht mehr statt.

      Trotz der vielen Milliarden befindet sich z.B. der Nahostkorrespondent in einem völlig anderen Land als der Bericht. Also macht er auch nur reine Internet Recherche. Das kann ich besser selbst machen. Er ist überflüssig.

      Wirklich wichtige Nachrichten kommen überhaupt gar nicht mehr vor. Wo war der große Aufmachet über den IPCC, der jetzt zugab, daß die Klimaberechnungsmodelle nicht stimmen?

      Stattessen reines Aktivisten Fernsehen einschließlich der zig YouTube Kanäle zur Umerziehung.

    • Wollte wie Felix gerade dasselbe schreiben:
      Man muss Sätze logisch erfassen können:
      „Ein ÖRR muss …“ heißt:
      WENN ÖRR, DANN …
      Es bedeutet nicht, DASS es überhaupt einen ÖRR geben muss.
      Liebe AfD:
      Zieht es konsequent durch!
      Lasst diesen „Grundfunk“-Bullshit!
      ÖRR ganz weg und fertig.

      • „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der deutsche Staat grundgesetzlich verpflichtet, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu unterhalten.“

        • Das Grundgesetz hat mit Zusammenführung der BRD und der DDR im Jahr 1990 seinen Geltungsbereich verloren.
          Eine Verfassung zu erstellen oder zu reaktivieren wäre Pflicht gewesen.
          Wurde nicht getan.
          Ein Gesetz ohne Geltungsbereich ist eine nette Ansammlung von Worten auf einem Stück Papier. Mehr nicht.
          Sachsen-Anhalt ist ein Land aber nicht der ganze Staat. Ist also auch Mumpitz, worauf Sie hier hinweisen.
          Der Staat ist verpflichtet, nicht das Land.

          5
  • Das ist schon ein Grund AFD zu wählen.

    179
  • Wo steht geschrieben, dass jedes Bundesland eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt betreiben muss- und in welchem Umfang?

  • Das gesamte ÖRR muss weg.

    106
  • Dann muss die AfD eben Bundesweit in Alleinverantwortung regieren und dann sehen wir weiter. ÖRR muss weg.
    Wir schaffen das.

    138
  • Trotzdem erstmal kündigen und schonmal alle Zahlungen einstellen solange der Rechtstreit läuft.
    Dann wird in aller Ruhe geklagt.
    Wenn das Gericht einen neuen ÖRR verlangt sollten die einfach mal bei RedBull nachfragen, wie die ihren TV Sender aufgebaut haben.
    Wo ein Wille ist findet sich auch ein Weg.

  • Ich sehe schon: wenn der Staatsvertrag erfolgreich gekündigt ist, melden sich alle mit Erstwohnsitz in Sachsen-Anhalt an, um den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen zu müssen. 🙂

  • MDR wäre machtlos?
    Macht nichts!

  • Ich kann die Kündigung kaum erwarten!

  • Hm naja, das Problem der AFD hier ist, dass sich ein Aktivist vom Zentrum für politische Schönheit irgendwo abgelegen ein Häuschen kaufen und dann darauf klagen könnte, dass der Staat ihn mit Rundfunk zu versorgen hätte.

    Das käme der AFD aber nicht unbedingt ungelegen, denn der Staat hat die tieferen Taschen und könnte das Verfahren einfach beliebig in die Länge (und damit dem ZfS das Geld aus der Tasche ziehen).

    Die Lizenzrechte sind kein Problem, sollte das Land da etwas haben, kann es einfach darauf verzichten oder in eine Stiftung auslagern. Selbiges mit bestehender Hardware. Das ist alles möglich, man muss es nur wollen.

    • Es sind ja noch ÖRR Sender da,niemand hält ihn dann davon ab freiwillig ein Abo fürs Lügen-TV abzuschließen.

  • „Sachsen-Anhalt wäre dann nach der Rechtsprechung aus Karlsruhe in der Pflicht, eine eigene Rundfunkanstalt aufzubauen oder jedenfalls ein öffentlich-rechtliches Angebot zu organisieren.

    Einfach mal mit „Kontrafunk“ sprechen und dies hinsichtlich des Themas „Welt“ etwas „aufpeppen“, dann passt das schon.

    • Dein Traum von AfD Diktatur wird niemals wahr werden!

      -106
      • Oh, doch…

      • Du liebst deine Linke Diktatur, oder?

      • Noch so ein Merkel Jünger. Diese Klientel stirbt, glaube ich, nicht aus. Erst wenn alles zusammengebrochen ist, dann steht diese Spezies heulend vor dem Herren. Hat Deutschland vor 80 Jahren schon einmal durch.

      • Herr Vahle2, kleiner Tipp zur Rückkehr in die Realität. Z.B.: Fahrt in S-Bahn oder Nahverkehrszügen im Raum Köln, Düsseldorf, Krefeld oder eben anderen „Boomregionen“. Dann erleben Sie das Wahrwerden Ihres Traums… Und nach V.d.L und Mutti und all den anderen absolutistischen Deppen in den Parlamenten Angst vor der „Diktatur“ der AFD haben… tut das nicht weh?

  • Unter anderem davor haben sie panische Angst…

  • Wenn der ÖRR dem nachkommen würde, wozu er eigentlich verpflichtet ist, nämlich ordentlich recherchierte, neutrale, korrekte Berichterstattung, vollumfängliche Bürgerinformation ohne persönliche oder politische Färbung, könnte er sich vllt. noch retten.

  • „Die Trennungsverhandlungen werden langwierig und schwierig“.
    Warum muss man das unbedingt als Problem und nicht als Chance sehen?
    Wenn diese Verhandlungen sich nun so lange hinziehen, bis die Pensionsempfänger das Zeitliche segnen und Urheberrechte verfallen (70 Jahre, glaube ich), lösen sich die Fragen nach und nach quasi von allen.
    Und was sind schon 70 Jahre in den Mühlen der Verwaltung? 😜

  • Einfach mal machen und nicht lange rumlamentieren.Hauptsache keine Zwangsgebühren mehr.

  • ‚Falls‘ ist gut. Wenn Ulrich Siegmund mit seiner Mannschaft die Regierungsgeschäfte in Sachsen-Anhalt übernimmt, dann wird dieser Vertrag gekündigt. Basta! Ulrich Siegmund ist kein Friedrich Merz. Das ist der große Unterschied!

  • „Zur vollen Breite gehört auch das Geschehen in Deutschland, Europa und der Welt.“ – Dafür brauch man den ÖRR nicht. Es gibt immer noch die Privatsender.

    • Und das ZDF !!!

  • In den öffentlich/linken Kreisen geht die Panik um! Man fürchtet um das bequeme, zwangsfinanzierte Dasein! Das ÖRR ist einfach nicht mehr zeitgemäß! Eigentlich wäre die Lösung einfach – wer es sehen möchte, kann es abonnieren!

  • Piepsegal. Wenn das Bundesverfassungsgericht eine AFD-Landesregierung zum Staatsfunk zwingt, wird das der AFD m.E. nicht schaden, aber dem Ruf des Bundesverfassungsgerichts.

  • Eigene virtuelle Rundfunkanstalt aufbauen, die dann ein Programm mit lauter reichweitenstarken YouTubern auf ihrer eigenen Frequenz in alle deutschen Haushalte senden kann: Prof. Homburg macht die ‚Sachsenschau‘, ‚Ben ungeskripted‘ macht das Sommerinterview, Peter Hahne macht die Talkshow, Nena macht ‚Sachsen sucht den Superstar‘, Kai Zorn macht den Wetterbericht, Dr. Wodarg macht die ‚Praxisstunde‘. Alle dürfen vor ihren Sendungen einen eigenen Werbeblock schalten, dessen Einnahmen ihnen zu 80% gehören. Mit den restlichen 20% finanziert sich die SAR – Sachsen-Anhaltinische Rundfunkanstalt. Locker!

  • Menschenrechtler?

  • Ich ziehe schon mal vorsorglich nach Sachsen-Anhalt.. hoffentlich geht das auch alles so durch mit einer ersten Landesregierung, die eine Erneuerung als einzige glaubwürdig noch durchsetzen könnte.

  • Sinn und Zweck der ganzen Übung, besteht ja nicht darin, die gesamte „Infrastruktur“ des ÖR zu entsorgen und neu aufzubauen. Es geht darum, die inhaltliche Ausgewogenheit und Neutralität wieder herzustellen. Dieses ist natürlich nur möglich, wenn der alte Vertrag zuerst gekündigt wird und es im Rahmen einer Neu-Verhandlung zu einer einer repräsentativen und ausgewogenen medialen Grundversorgung kommt.

  • Warum auf die AfD warten und nicht selbst Verantwortung übernehmen? Ich habe meine Wohnung im August 2022 vom Beitrag unter Sonstige Gründe abgemeldet. Der Beitragsservice hat das ignoriert und schickt mir weiterhin Rechnungen. Meinerseits schicke ich dem SWR immer wieder eine Begründung, warum ich nicht zahle, die jeweils unbeantwortet bleibt.

  • Auch das kleine Bremen hat, hoffentlich bald nicht mehr lange, eine eigene Landesrundfunkanstalt. In Sachsen-Anhalt hat der MDR ein Landesfunkhaus mit Technik und Leuten, dies könnte man zur Einrichtung eines eigenen ÖR-Angebotes, wenn es denn wirklich unbedingt sein muß, nutzen.

    • Rundfunk ist immer noch Ländersache und das Funkhaus von rb würde auch dann noch bestehen bleiben, wenn da nicht mehr rb drin säße, denn federführend für rb ist immer noch die Senatskanzlei und die hat ein Eigeninteresse an einem eigenen Propagandarundfunk und Erziehungsrundfunk!

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