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Ludwigshafen

Nach Wahlausschluss in Ludwigshafen: AfD-Kandidat Paul greift Rechtsgrundlage vor Verfassungsgericht an

Nach dem Wahlausschluss in Ludwigshafen geht der AfD-Politiker Joachim Paul in die Offensive. Wie Apollo News erfuhr, möchte er die Gemeindeordnung gerichtlich überprüfen lassen, auf der sein Ausschluss basierte. Er hält die Regelung für verfassungswidrig.

Joachim Paul wurde von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen (IMAGO / NurPhoto).

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Der Kampf um den Wahlausschluss von Joachim Paul bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen geht in die nächste Runde. Der AfD-Politiker möchte den Passus der Gemeindeordnung überprüfen lassen, auf den sich der Wahlausschuss der rheinland-pfälzischen Stadt berief, als Pauls Kandidatur im August 2025, wenige Wochen vor der Wahl, zurückgewiesen wurde.

Apollo News liegt ein 81-seitiger Normenkontrollantrag vor. Damit möchte sich der AfD-Politiker, vertreten durch den Anwalt und Bundestagsabgeordneten Christian Wirth, an den rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof wenden – und das könnte weitreichende Folgen haben.

Ein Normenkontrollantrag kann genutzt werden, um geltendes Recht auf seine Kompatibilität mit höherrangigem Recht zu prüfen. In diesem Fall geht es darum, ob die Gemeindeordnung in Rheinland-Pfalz überhaupt mit der Landesverfassung und dem Grundgesetz vereinbar ist. Verfassungswidrige Gesetze und Verordnungen können von den Verfassungsgerichten für nichtig erklärt werden.

Pauls Kandidatur war aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue zurückgewiesen worden. Denn Bürgermeister kann in Rheinland-Pfalz nur werden, wer „Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ einsteht – so heißt es in Paragraf 53 der Gemeindeordnung; und genau daran zweifelte der Wahlausschuss.

Zuvor hatte die damals amtierende Bürgermeisterin, die auch den Ausschuss leitete, belastendes Material über Paul beim rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz angefordert. In einem Dossier wurden dann sämtliche angeblich verfassungsschutzrelevanten Informationen vom Landesinnenministerium an den Wahlausschuss übermittelt.

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Der Wahlausschuss lehnte Pauls Kandidatur letztlich ab (mehr dazu hier). Schon damals ging der derzeitige Landtagsabgeordnete gegen den Ausschluss vor – blieb aber in mehreren Gerichtsinstanzen erfolglos. Auch nach der Wahl bemühte er sich auf dem Dienstweg mit einer Beschwerde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Doch die hielt den Ausschluss im Dezember für rechtmäßig.

Jetzt folgt ein neuartiger Vorstoß: Neben der Anfechtung der Wahl nimmt Paul nun direkt die Gemeindeordnung ins Visier. Denn: Mit Paragraf 53 könnte die Gemeindeordnung unzulässig in das passive Wahlrecht eingreifen. In dem Normenkontrollantrag wird zudem auf andere möglicherweise verletzte Grundrechte hingewiesen. So würde „der präventive Ausschluss von einer Wahl“ beispielsweise in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, also in die Gleichbehandlung aller Menschen ungeachtet ihrer politischen Anschauungen, eingreifen.

Auch die Chancengleichheit der Parteien und das Recht auf freie Meinungsäußerung könnten durch einen präventiven Wahlausschluss verletzt werden. In dem Normenkontrollantrag wird überdies argumentiert, dass der „gleichzeitige Eingriff in mehrere hochrangige Grundrechte“ äußerst „strengen Rechtfertigungsanforderungen“ unterliege. Gemeint ist: Eine Einschränkung von Grundrechten muss verhältnismäßig sein – das ist ein präventiver Wahlausschluss in den Augen von Paul und dessen Anwalt, wie aus den vorigen Punkten hervorgeht, aber gerade nicht.

Das Eigentümliche an Paragraf 53 der Gemeindeordnung ist, dass für die Wahl zum Bürgermeister vor allem rechtlich eindeutige, objektiv nachvollziehbare Kriterien aufgeführt werden. Dazu zählen etwa die Volljährigkeit oder der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft. Hinzu kommt die Frage nach der Verfassungstreue, die aber nebulös bleibt – weder gibt es ein festgelegtes Kriterium, noch wird eine gerichtliche Entscheidung verlangt.

Heißt: Der Wahlausschuss, der aus Politikern des Stadtrats besteht, kann einen Kandidaten von der Wahl ausschließen – ohne eindeutig nachweisen zu müssen, dass dieser Politiker tatsächlich nicht gewährleisten könnte, auf dem Boden der Verfassung zu stehen. Begründet wird der Normenkontrollantrag deswegen auch mit dem Satz: „Die Regelungen führen im Ergebnis dazu, dass bestimmte umstrittene Oppositionsparteien kommunalpolitisch als Parteien mit gemindertem Rechtsstatus benachteiligt werden.“

Der Normenkontrollantrag geht noch über diesen Aspekt hinaus: Darin wird nicht nur die Übertragung von mindestens semiverwaltungsmäßigen Aufgaben auf politisch besetzte Gremien kritisiert, sondern auch die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen als getarnter Kampf gegen unliebsame Akteure beleuchtet. „Die Demokratie lässt sich durch eine Vielzahl kleinerer und größerer Maßnahmen und Benachteiligungen aushöhlen“, heißt es daher im Ergebnis. Bestimmte politische Lager würden so „zu politischen Wettbewerbern minderen Rechts degradiert. Die Demokratie erweist sich dann als staatlich gelenkt“.

Abschließend heißt es in dem Antrag: „Es ist überaus traurig, wie demokratische Prinzipien mit Füßen getreten werden.“ Daher müssten „demokratiebeeinträchtigende Maßnahmen“ nun „grundlegend auf den Prüfstand“ gestellt werden. „Im Zweifel muss eine Beschränkung demokratischer Freiheiten allein schon aufgrund der Irrtums- und Missbrauchsanfälligkeit stets unterbleiben. Andernfalls kommt es zu einer erheblichen Beschädigung der Demokratie.“

Die Rolle des Wahlausschusses in Ludwigshafen hatte nach der Ablehnung von Pauls Kandidatur bereits der Verfassungsrechtler Professor Volker Boehme-Neßler kritisiert. Im Interview mit Apollo News erklärte er, selbst wenn die Gemeindeordnung die Möglichkeit vorsehe, einen Kandidaten abzulehnen, sollte ein Wahlausschuss seine verwaltungsmäßigen Fähigkeiten einsetzen, um ausschließlich formelle Kriterien – also beispielsweise das Alter eines Kandidaten – zu überprüfen. Dass ein solches Gremium Fragen der Verfassungstreue nachgeht, hielt Boehme-Neßler hingegen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

„Das ist verfassungsmäßig überhaupt nicht vorgesehen“, so der Verfassungsrechtler. Im Grundgesetz gebe es zwei Optionen, führte er weiter aus: Eine Partei ist verboten und wird deswegen ausgeschlossen – oder sie ist zugelassen und muss dementsprechend an allen Wahlen mit Kandidaten teilnehmen dürfen. „Ob aus inhaltlichen Gründen jemand nicht an einer Wahl teilnehmen darf, das kann allerhöchstens das Bundesverfassungsgericht entscheiden.“

Das höchste deutsche Gericht hatte einen Eilantrag vor der Wahl – an der nur 29,3 Prozent der Wahlberechtigten im ersten Wahlgang teilnahmen (mehr dazu hier) – jedoch nicht einmal zur Verhandlung angenommen. Zunächst müsse der offizielle Weg über eine Wahlanfechtung ausgeschöpft werden, so die Karlsruher Richter. Diesen Einspruch hat Paul im Oktober letzten Jahres eingelegt; jetzt werden außerdem die Hauptverhandlungen zu den Anträgen eröffnet, mit denen der AfD-Politiker im Eilverfahren vor der Wahl seine Kandidatur erwirken wollte.

Alles in allem könnte die Aufarbeitung der Wahl inklusive des Normenkontrollantrags Jahre dauern. Ist dieser erfolgreich, könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden: Ähnliche kommunale Ordnungen, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, stünden ebenfalls auf der Kippe – und mit ihnen generell das Prinzip Wahlausschuss. Bis dahin braucht es aber viel Geduld. Dennoch möchte Paul diesen Weg beschreiten – und würde sogar bis zum Europäischen Gerichtshof gehen, wie er Apollo News mitteilte.

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21 Kommentare

  • Sie werden neue Ausreden finden…

  • Das Altparteienkartell schwurbelt sich irgendwas zusammen, um die politische Konkurrenz auszuschließen und Gerichte winken das einfach so durch. Unseredemokratie in Aktion. Mit der Grundgesetz-Demokratie hat das nichts zu tun.

    • Stimmt,was hier geschah ist alles andere als Grundgesetzkonform.

  • „Verfassungswidrige Gesetze und Verordnungen können von den Verfassungsgerichten für nichtig erklärt werden.“

    Da fallen mir gleich etliche ein, die eine Überprüfung dringend nötig hätte.

  • Mittlerweile werden politische Konflikte besonders gegen die AFD nur noch vor den Gerichten ausgetragen.
    Das zeigt doch das die vorhandenen Gesetze nicht ausreichen oder umgangen werden.
    Es geht nicht mehr um Politik für das Volk es geht nur noch um Machterhalt und das auspressen der Bevölkerung um noch mehr Steuereinnahmen zu generieren.
    Es herrscht eine regelrechte Verschwendungssucht in dieser Regierung.
    Und der Leidtragende ist der Arbeitnehmern der schon über 50 Prozent seines Gehalt an das Finanzamt abtreten muss. Auch für seinen Lebensunterhalt werden nochmal zusätzlich Mehrwertsteuer fällig. Wo bleibt bitteschön das ganze Geld???

    • Das Geld geht zu den NGO’s,ins Ausland,Rüstung und Politikerdiäten. Widerwärtig!🤮

  • Es geht ja eigentlich nicht gegen die AfD, sondern gegen deren Wähler.

    Der Entzug des passiven Wahlrechtes eines AfD-Kandidaten entzieht dem Wähler die Möglichkeit der Wahl.

    In Konsequenz gedacht, geht es also gegen die funktionierende Demokratie, die durch „Unsere Demokratie“ ersetzt werden soll. Und das wird dann den Menschen via Unterstützung der Medien als Verteidigung der Demokratie verkauft.

    Die Herrschaften haben nicht Angst um die Demokratie, sondern vor der Demokratie!

    • Und genau das nehme ich diesem Pack auch so übel, dass sie nämlich versuchen, mir meinen Einfluss auf die Politik zu verwehren. Es sind ganz gewöhnliche Verfassungsfeinde.

  • Das Vorhaben des Herrn Paul ist sehr nachvollziehbar.

  • Nachdem Urteil des VG Köln war das Vorgehen bei der BGM -Wahl in Ludwigshafen unrechtsmäßig und die BGM-Wahl muss deshalb dringend wiederholt werden. Paul hatte schon in einem Eilverfahren vor der Wahl in Ludwigshafen geklagt, diese Klage wurde aber zurückgewiesen. (siehe Berichterstattung AN) Zudem ist das Zusammenspiel zischen dem Verfassungsschutz und der SPD-Grünen Regierung in Rheinland-Pfalz mit einer SPD Bürgermeisterin für die fadenscheinigen Begründungen für die Nichtzulassung von Paul zur BGM-Wahl anfechtbar

  • Es gab mal Zeiten, da hat/hätte man die Linken mit ähnlicher Begründung von einer solchen Wahl ausschließen wollen. Inzwischen ist die Union dermaßen „links-weichgespült“, dass frühere Bedenken einfach nicht mehr existieren. Komisch, oder?

  • Nein! Wer die Nibelungen und den Herr der Ringe verharmlost, hat in unserer Demokratie keinen Platz!

    • Wer die Bibel statt den Koran liest, ist Fundamentalist. Wer Harry Potter liest, ist homophob. Wer Hegel zitieren kann, ist Reaktionär. Wer dem kantischen Imperativ folgt, ist Rassist. Wer sich auf Freud beruft, ist Biologist. Wer über die Gottesbeweise des Thomas von Aquin nachdenkt, ist rechtsextrem. Wer Theodor Herzl liest, ist Zionist. Wer mit Aristoteles einen Syllogismus bildet, befürwortet die Sklaverei. Wer Platon liest, ist frauenfeindlich. Wer Dostojewski liest, ist Putinknecht. Wer Grimms Märchen liest, ist toxisch. Wer Shakespeare liest, hat ein koloniales Mindset. Wer Orwell zitiert, ist Verschwörungstheoretiker. Wer Goethe liest, ist Esoteriker. Wer lesen kann, ist klas­si­zis­tisch.

  • Dieses Gesetz ist ein Webfehler und einer Demokratie unwürdig, weil
    die Herrschenden jede Konkurrenz, und damit die Opposition, ausschließen können.
    So funktioniert nur Unseredemokratie.

    >Die Ludwigshafener Bürger wurden um ihr freies Wahlrecht betrogen.
    >Einem unbescholtenen Bürger wurde das passive Wahlrecht entzogen.

    Diejenigen, die vorgeben die Demokratie schützen zu wollen, sind die größte
    Gefahr für sie. Es geht nicht um die Bürger, es geht nur um den unbedingten
    Machterhalt mit allen Mitteln.
    Und sie schämen sich nicht einmal.

    Dass in Rheinland-Pfalz die SPD immer noch in so großer Zahl gewählt wird,
    wenn die Umfragen denn stimmen, ist angesichts des Versagens der Regierung
    und der Machenschaften von Steinbrück, Ebeling u.a. unerklärlich.
    Unser armes Land, unsere armen Kinder und Enkel….

  • Fakt ist: Der Verfassungsgerichtshof kann NUR FÜR Paul entscheiden, wenn er sich nicht selber delegitimieren will.

    Es bleibt spannend.

  • Ein System in dem der direkt betroffene politische Gegner über die Teilnahme des Konkurenten an einer Wahl entscheiden darf, würde ich nicht einmal mehr als Demokratur bezeichnen, sondern immer als das was es wirklich ist: eine lupenreine Diktatur!

  • Ein auf allen Ebenen unfassbarer Vorgang, der den „Putsch in Zeitlupe“ auf Basis des „langen Marsches durch die Institutionen“ der Alt-68er und ihrer Brut blanklegt.
    Man kann von der AfD halten, was man will, aber sie geht wie ein Zahnarzt mit seinem Haken an die faulen Stellen des Systems.
    Sehr gut.
    Nach dem hoffentlichen Erfolg müssen konsequent alle politisch korrupten Richter, welche die statthaften Eilanträge abwiesen aus ihren Ämtern entfernt, der „Putsch in Zeitlupe“ beendet werden.

  • Irgendwann wird den Linken das Geld ausgehen. Dann wachen die Bürger auf.

    • Zu dem Zeitpunkt, wo bereits allen Bürgern das Geld ausgegangen ist.

  • Der Preussenkönig Friedrich Wilhelm I.: „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

  • Deutschland hat einmal erlebt, wie es abstürzt, wenn es von machtgeilen skrupellosen Idioten regiert wird.

    Das gab soviel Tote und soviel Vernichtung, dass es den Deutschen für viele Jahrzehnte gereicht hat.

    Die hatten genug damit zu tun, eine neue, bessere und erfolgreiche Gesellschaft aufzubauen.

    Der Dreck, der heute produziert wird, war mit keinem der zwischen 1945 und 1990 aktiven Politiker zu machen.

    Jetzt stürzt Deutschland erneut ab. Alles was zwischen 1945 und 1990 erarbeitet und erwirtschaftet worden ist, wird systematisch und dauerhaft vernichtet. Durch die eigenen gewählten Politiker.

    Die werden zerstören bis zum Letzten. Siehe Nerobefehl vom 19. März 1945.
    Immer schön alles kaputt machen. Das ist die Eigendynamik der Macht.

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