Ludwigshafen
Nach Wahlausschluss in Ludwigshafen: AfD-Kandidat Paul greift Rechtsgrundlage vor Verfassungsgericht an
Nach dem Wahlausschluss in Ludwigshafen geht der AfD-Politiker Joachim Paul in die Offensive. Wie Apollo News erfuhr, möchte er die Gemeindeordnung gerichtlich überprüfen lassen, auf der sein Ausschluss basierte. Er hält die Regelung für verfassungswidrig.
Der Kampf um den Wahlausschluss von Joachim Paul bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen geht in die nächste Runde. Der AfD-Politiker möchte den Passus der Gemeindeordnung überprüfen lassen, auf den sich der Wahlausschuss der rheinland-pfälzischen Stadt berief, als Pauls Kandidatur im August 2025, wenige Wochen vor der Wahl, zurückgewiesen wurde.
Apollo News liegt ein 81-seitiger Normenkontrollantrag vor. Damit möchte sich der AfD-Politiker, vertreten durch den Anwalt und Bundestagsabgeordneten Christian Wirth, an den rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof wenden – und das könnte weitreichende Folgen haben.
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Ein Normenkontrollantrag kann genutzt werden, um geltendes Recht auf seine Kompatibilität mit höherrangigem Recht zu prüfen. In diesem Fall geht es darum, ob die Gemeindeordnung in Rheinland-Pfalz überhaupt mit der Landesverfassung und dem Grundgesetz vereinbar ist. Verfassungswidrige Gesetze und Verordnungen können von den Verfassungsgerichten für nichtig erklärt werden.
Pauls Kandidatur war aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue zurückgewiesen worden. Denn Bürgermeister kann in Rheinland-Pfalz nur werden, wer „Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ einsteht – so heißt es in Paragraf 53 der Gemeindeordnung; und genau daran zweifelte der Wahlausschuss.
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Zuvor hatte die damals amtierende Bürgermeisterin, die auch den Ausschuss leitete, belastendes Material über Paul beim rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz angefordert. In einem Dossier wurden dann sämtliche angeblich verfassungsschutzrelevanten Informationen vom Landesinnenministerium an den Wahlausschuss übermittelt.
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Jetzt folgt ein neuartiger Vorstoß: Neben der Anfechtung der Wahl nimmt Paul nun direkt die Gemeindeordnung ins Visier. Denn: Mit Paragraf 53 könnte die Gemeindeordnung unzulässig in das passive Wahlrecht eingreifen. In dem Normenkontrollantrag wird zudem auf andere möglicherweise verletzte Grundrechte hingewiesen. So würde „der präventive Ausschluss von einer Wahl“ beispielsweise in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, also in die Gleichbehandlung aller Menschen ungeachtet ihrer politischen Anschauungen, eingreifen.
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Auch die Chancengleichheit der Parteien und das Recht auf freie Meinungsäußerung könnten durch einen präventiven Wahlausschluss verletzt werden. In dem Normenkontrollantrag wird überdies argumentiert, dass der „gleichzeitige Eingriff in mehrere hochrangige Grundrechte“ äußerst „strengen Rechtfertigungsanforderungen“ unterliege. Gemeint ist: Eine Einschränkung von Grundrechten muss verhältnismäßig sein – das ist ein präventiver Wahlausschluss in den Augen von Paul und dessen Anwalt, wie aus den vorigen Punkten hervorgeht, aber gerade nicht.
Das Eigentümliche an Paragraf 53 der Gemeindeordnung ist, dass für die Wahl zum Bürgermeister vor allem rechtlich eindeutige, objektiv nachvollziehbare Kriterien aufgeführt werden. Dazu zählen etwa die Volljährigkeit oder der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft. Hinzu kommt die Frage nach der Verfassungstreue, die aber nebulös bleibt – weder gibt es ein festgelegtes Kriterium, noch wird eine gerichtliche Entscheidung verlangt.
Heißt: Der Wahlausschuss, der aus Politikern des Stadtrats besteht, kann einen Kandidaten von der Wahl ausschließen – ohne eindeutig nachweisen zu müssen, dass dieser Politiker tatsächlich nicht gewährleisten könnte, auf dem Boden der Verfassung zu stehen. Begründet wird der Normenkontrollantrag deswegen auch mit dem Satz: „Die Regelungen führen im Ergebnis dazu, dass bestimmte umstrittene Oppositionsparteien kommunalpolitisch als Parteien mit gemindertem Rechtsstatus benachteiligt werden.“
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Der Normenkontrollantrag geht noch über diesen Aspekt hinaus: Darin wird nicht nur die Übertragung von mindestens semiverwaltungsmäßigen Aufgaben auf politisch besetzte Gremien kritisiert, sondern auch die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen als getarnter Kampf gegen unliebsame Akteure beleuchtet. „Die Demokratie lässt sich durch eine Vielzahl kleinerer und größerer Maßnahmen und Benachteiligungen aushöhlen“, heißt es daher im Ergebnis. Bestimmte politische Lager würden so „zu politischen Wettbewerbern minderen Rechts degradiert. Die Demokratie erweist sich dann als staatlich gelenkt“.
Abschließend heißt es in dem Antrag: „Es ist überaus traurig, wie demokratische Prinzipien mit Füßen getreten werden.“ Daher müssten „demokratiebeeinträchtigende Maßnahmen“ nun „grundlegend auf den Prüfstand“ gestellt werden. „Im Zweifel muss eine Beschränkung demokratischer Freiheiten allein schon aufgrund der Irrtums- und Missbrauchsanfälligkeit stets unterbleiben. Andernfalls kommt es zu einer erheblichen Beschädigung der Demokratie.“
Die Rolle des Wahlausschusses in Ludwigshafen hatte nach der Ablehnung von Pauls Kandidatur bereits der Verfassungsrechtler Professor Volker Boehme-Neßler kritisiert. Im Interview mit Apollo News erklärte er, selbst wenn die Gemeindeordnung die Möglichkeit vorsehe, einen Kandidaten abzulehnen, sollte ein Wahlausschuss seine verwaltungsmäßigen Fähigkeiten einsetzen, um ausschließlich formelle Kriterien – also beispielsweise das Alter eines Kandidaten – zu überprüfen. Dass ein solches Gremium Fragen der Verfassungstreue nachgeht, hielt Boehme-Neßler hingegen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
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„Das ist verfassungsmäßig überhaupt nicht vorgesehen“, so der Verfassungsrechtler. Im Grundgesetz gebe es zwei Optionen, führte er weiter aus: Eine Partei ist verboten und wird deswegen ausgeschlossen – oder sie ist zugelassen und muss dementsprechend an allen Wahlen mit Kandidaten teilnehmen dürfen. „Ob aus inhaltlichen Gründen jemand nicht an einer Wahl teilnehmen darf, das kann allerhöchstens das Bundesverfassungsgericht entscheiden.“
Das höchste deutsche Gericht hatte einen Eilantrag vor der Wahl – an der nur 29,3 Prozent der Wahlberechtigten im ersten Wahlgang teilnahmen (mehr dazu hier) – jedoch nicht einmal zur Verhandlung angenommen. Zunächst müsse der offizielle Weg über eine Wahlanfechtung ausgeschöpft werden, so die Karlsruher Richter. Diesen Einspruch hat Paul im Oktober letzten Jahres eingelegt; jetzt werden außerdem die Hauptverhandlungen zu den Anträgen eröffnet, mit denen der AfD-Politiker im Eilverfahren vor der Wahl seine Kandidatur erwirken wollte.
Alles in allem könnte die Aufarbeitung der Wahl inklusive des Normenkontrollantrags Jahre dauern. Ist dieser erfolgreich, könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden: Ähnliche kommunale Ordnungen, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, stünden ebenfalls auf der Kippe – und mit ihnen generell das Prinzip Wahlausschuss. Bis dahin braucht es aber viel Geduld. Dennoch möchte Paul diesen Weg beschreiten – und würde sogar bis zum Europäischen Gerichtshof gehen, wie er Apollo News mitteilte.
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Freund von Apollo News werden
Sie werden neue Ausreden finden…
Sie haben es in Rumänien getan, merkill hat es in Thüringen zelebriert. Es hatte für die Täter keine Folgen. Ergo: sie werden es immer wieder tun.
Warum kommt Faeser nicht vor Gericht. Warum wird bei ihr nicht die Immunität sofort aufgehoben und ermittelt. Warum????????? Nur noch AFD
Können sie, aber immer wieder dagegenhalten!
Nach Winston Churchill: Never surrender – niemals aufgeben!
Und überall dieses Unrecht an Hr. Paul anprangern, die sind die wahren Feinde der Demokratie.
Es geht ja eigentlich nicht gegen die AfD, sondern gegen deren Wähler.
Der Entzug des passiven Wahlrechtes eines AfD-Kandidaten entzieht dem Wähler die Möglichkeit der Wahl.
In Konsequenz gedacht, geht es also gegen die funktionierende Demokratie, die durch „Unsere Demokratie“ ersetzt werden soll. Und das wird dann den Menschen via Unterstützung der Medien als Verteidigung der Demokratie verkauft.
Die Herrschaften haben nicht Angst um die Demokratie, sondern vor der Demokratie!
Und genau das nehme ich diesem Pack auch so übel, dass sie nämlich versuchen, mir meinen Einfluss auf die Politik zu verwehren. Es sind ganz gewöhnliche Verfassungsfeinde.
„Verfassungswidrige Gesetze und Verordnungen können von den Verfassungsgerichten für nichtig erklärt werden.“
Da fallen mir gleich etliche ein, die eine Überprüfung dringend nötig hätte.
Das Altparteienkartell schwurbelt sich irgendwas zusammen, um die politische Konkurrenz auszuschließen und Gerichte winken das einfach so durch. Unseredemokratie in Aktion. Mit der Grundgesetz-Demokratie hat das nichts zu tun.
Stimmt,was hier geschah ist alles andere als Grundgesetzkonform.
Das Vorhaben des Herrn Paul ist sehr nachvollziehbar.
Mittlerweile werden politische Konflikte besonders gegen die AFD nur noch vor den Gerichten ausgetragen.
Das zeigt doch das die vorhandenen Gesetze nicht ausreichen oder umgangen werden.
Es geht nicht mehr um Politik für das Volk es geht nur noch um Machterhalt und das auspressen der Bevölkerung um noch mehr Steuereinnahmen zu generieren.
Es herrscht eine regelrechte Verschwendungssucht in dieser Regierung.
Und der Leidtragende ist der Arbeitnehmern der schon über 50 Prozent seines Gehalt an das Finanzamt abtreten muss. Auch für seinen Lebensunterhalt werden nochmal zusätzlich Mehrwertsteuer fällig. Wo bleibt bitteschön das ganze Geld???
Das Geld geht zu den NGO’s,ins Ausland,Rüstung und Politikerdiäten. Widerwärtig!🤮
Da wird entschlossen auf Zeit gespielt. Jedes Jahr im Amt ist für Amtsinhaber sehr wertvoll, das leuchtet ein.
Nachdem Urteil des VG Köln war das Vorgehen bei der BGM -Wahl in Ludwigshafen unrechtsmäßig und die BGM-Wahl muss deshalb dringend wiederholt werden. Paul hatte schon in einem Eilverfahren vor der Wahl in Ludwigshafen geklagt, diese Klage wurde aber zurückgewiesen. (siehe Berichterstattung AN) Zudem ist das Zusammenspiel zischen dem Verfassungsschutz und der SPD-Grünen Regierung in Rheinland-Pfalz mit einer SPD Bürgermeisterin für die fadenscheinigen Begründungen für die Nichtzulassung von Paul zur BGM-Wahl anfechtbar
Es gab mal Zeiten, da hat/hätte man die Linken mit ähnlicher Begründung von einer solchen Wahl ausschließen wollen. Inzwischen ist die Union dermaßen „links-weichgespült“, dass frühere Bedenken einfach nicht mehr existieren. Komisch, oder?
Sehr komisch.
Dieses Gesetz ist ein Webfehler und einer Demokratie unwürdig, weil
die Herrschenden jede Konkurrenz, und damit die Opposition, ausschließen können.
So funktioniert nur Unseredemokratie.
>Die Ludwigshafener Bürger wurden um ihr freies Wahlrecht betrogen.
>Einem unbescholtenen Bürger wurde das passive Wahlrecht entzogen.
Diejenigen, die vorgeben die Demokratie schützen zu wollen, sind die größte
Gefahr für sie. Es geht nicht um die Bürger, es geht nur um den unbedingten
Machterhalt mit allen Mitteln.
Und sie schämen sich nicht einmal.
Dass in Rheinland-Pfalz die SPD immer noch in so großer Zahl gewählt wird,
wenn die Umfragen denn stimmen, ist angesichts des Versagens der Regierung
und der Machenschaften von Steinbrück, Ebeling u.a. unerklärlich.
Unser armes Land, unsere armen Kinder und Enkel….
Fakt ist: Der Verfassungsgerichtshof kann NUR FÜR Paul entscheiden, wenn er sich nicht selber delegitimieren will.
Es bleibt spannend.
Fieser…zwei Jahre NACH den Wahlen. So Gott will.
Nein! Wer die Nibelungen und den Herr der Ringe verharmlost, hat in unserer Demokratie keinen Platz!
Wer die Bibel statt den Koran liest, ist Fundamentalist. Wer Harry Potter liest, ist homophob. Wer Hegel zitieren kann, ist Reaktionär. Wer dem kantischen Imperativ folgt, ist Rassist. Wer sich auf Freud beruft, ist Biologist. Wer über die Gottesbeweise des Thomas von Aquin nachdenkt, ist rechtsextrem. Wer Theodor Herzl liest, ist Zionist. Wer mit Aristoteles einen Syllogismus bildet, befürwortet die Sklaverei. Wer Platon liest, ist frauenfeindlich. Wer Dostojewski liest, ist Putinknecht. Wer Grimms Märchen liest, ist toxisch. Wer Shakespeare liest, hat ein koloniales Mindset. Wer Orwell zitiert, ist Verschwörungstheoretiker. Wer Goethe liest, ist Esoteriker. Wer lesen kann, ist klassizistisch.
In Nigeria lautet diese Zusammenstellung wesentlich kürzer:
Boko Haram.
Wer Klassiker der Literatur statt taz liest, ist Faschist!!!!
Ein System in dem der direkt betroffene politische Gegner über die Teilnahme des Konkurenten an einer Wahl entscheiden darf, würde ich nicht einmal mehr als Demokratur bezeichnen, sondern immer als das was es wirklich ist: eine lupenreine Diktatur!
Es ist absurd, dass ein Wahlausschuss solche Entscheidungen trifft. Das geht nicht.Das ist der Justiz vorbehalten. Wahlausschüsse sollen über das Prozedere wachen und befinden, nicht über die Eignung der Bewerber.
Viel Erfolg……..
… Ist ja nur die logische Konsequenz …
Unsere Demokratie, ist wie in der DDR.
Ein auf allen Ebenen unfassbarer Vorgang, der den „Putsch in Zeitlupe“ auf Basis des „langen Marsches durch die Institutionen“ der Alt-68er und ihrer Brut blanklegt.
Man kann von der AfD halten, was man will, aber sie geht wie ein Zahnarzt mit seinem Haken an die faulen Stellen des Systems.
Sehr gut.
Nach dem hoffentlichen Erfolg müssen konsequent alle politisch korrupten Richter, welche die statthaften Eilanträge abwiesen aus ihren Ämtern entfernt, der „Putsch in Zeitlupe“ beendet werden.
Irgendwann wird den Linken das Geld ausgehen. Dann wachen die Bürger auf.
Zu dem Zeitpunkt, wo bereits allen Bürgern das Geld ausgegangen ist.
Durchhalten sage ich nur , wenn es geht durch alle Instanzen … allein der Verwaltungsakt ist nicht mehr demokratisch , wenn eine Bürgermeisterin auch gleichzeitig im Wahlausschuss sitzt und gleichzeitig Antragstellerin !! Das riecht nach Faesers Rundumschlag beim Bundesverfassungsgericht , bevor Sie abtreten musste !! Dass die Gerichte hier nicht die Bürgermeisterin zurückgepfiffen hat , ist schon von einem besonderen Geschmäckle !!
Der Preussenkönig Friedrich Wilhelm I.: „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“
Deutschland hat einmal erlebt, wie es abstürzt, wenn es von machtgeilen skrupellosen Idioten regiert wird.
Das gab soviel Tote und soviel Vernichtung, dass es den Deutschen für viele Jahrzehnte gereicht hat.
Die hatten genug damit zu tun, eine neue, bessere und erfolgreiche Gesellschaft aufzubauen.
Der Dreck, der heute produziert wird, war mit keinem der zwischen 1945 und 1990 aktiven Politiker zu machen.
Jetzt stürzt Deutschland erneut ab. Alles was zwischen 1945 und 1990 erarbeitet und erwirtschaftet worden ist, wird systematisch und dauerhaft vernichtet. Durch die eigenen gewählten Politiker.
Die werden zerstören bis zum Letzten. Siehe Nerobefehl vom 19. März 1945.
Immer schön alles kaputt machen. Das ist die Eigendynamik der Macht.
Alle Mitglieder des Wahlausschusses, sowie alle bisher beteiligten Richter haben mit deren Entscheidung, den Boden der demokratischen Grundordnung verlassen.
Zudem gehören alle Richter wegen Rechtsbeugung vor Gericht und anschließend in Haft.
Amtsträger die im Wahlausschuss saßen, sollten aus deren Ämtern entfernt werden, sowie jeden Anspruch auf Pension abgesprochen werden.
Eine juristische Prüfung auf bewussten Wahlbetrug (der ganz offensichtlich ist), sollte selbstverständlich sein.
Gleichwohl ist das Strafmaß solcher Delikte deutlich anzuheben.
Das wäre „Rechtsstaatlich“!
Wird aber alles nicht passieren, weil Deutschland längst kein Rechtsstaat mehr ist!
Paul, BSW, erstmal hat das Lügenkartell Zeit gewonnen, darum geht es.
Er wird wie Wagenknecht keinen Erfolg haben.
„Unsere Demokratie“ schützt sich selbst mit allen Mitteln, denn für das vermeintlich Gute, Demokratische ist auch des Böse gut.