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Nächste Falschnachricht beim ZDF: heute-Sendung behauptete, AfD-Politiker habe „einen Hitler-Gruß gezeigt“

In den ZDF-Nachrichten wurde verbreitet, ein AfD-Politiker sei verurteilt worden, „weil er auf einem Wahlplakat einen Hitlergruß gezeigt hatte“. Dabei war er auf dem umstrittenen Plakat gar nicht abgebildet.

Screenshots via ZDF, IMAGO/Christian Spicker, Facebook/afdffo – Montage

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In der ZDF-Nachrichtensendung Heute Xpress wurde am Mittwochmorgen verkündet, ein AfD-Politiker sei verurteilt worden, „weil er auf einem Wahlplakat einen Hitlergruß gezeigt hatte“. Dabei war der AfD-Politiker selbst darauf überhaupt nicht abgebildet. In der kurzen Meldung wird das Plakat – wie in weiten Teilen der Berichterstattung – nicht gezeigt. Tatsächlich handelte es sich dabei um ein Archivfoto, auf dem zwei Personen ein schützendes Dach aus zwei Armen bilden.

Der Sender räumt den Vorfall auf Anfrage von Apollo News ein. In der Sendung um 6:30 Uhr habe es „fälschlich“ geheißen, der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller sei „zu einer Geldstrafe verurteilt worden, ‚weil er auf einem Wahl-Plakat einen Hitler-Gruß gezeigt hatte‘“.

In der Ausgabe um 8:00 Uhr wurde die Meldung laut einem ZDF-Sprecher hingegen „korrigiert ausgestrahlt“. Eine Kennzeichnung der Korrektur durch das ZDF erfolgte nicht. In der neuen Fassung wurde die Formulierung gewählt, Möller sei verurteilt worden, „weil er auf einem Wahl-Plakat einen Hitler-Gruß abgebildet hatte“. Auch auf der Webseite wird der „Fehler“ nicht unter der Rubrik Korrekturen und Richtigstellungen geführt.

Damit muss das ZDF zum zweiten Mal binnen 24 Stunden zugeben, falsche und irreführende Berichte in seinen Nachrichtensendungen veröffentlicht zu haben. Am Sonntagabend hatte das Heute Journal einen Beitrag mit zwei Fake-Clips zur US-Abschiebebehörde ICE gesendet. Diese wurden extra für die Sendung in einen bestehenden Beitrag hineingeschnitten (mehr dazu hier).

Das Wahlplakat stammt aus dem Landtagswahlkampf 2024 in Brandenburg. Damals hatte der AfD-Kandidat Möller auf einem Plakat mit dem Slogan „Wir schützen eure Kinder“ geworben. Abgebildet waren ein Mann und eine Frau, die mit ihren Armen ein schützendes Dach über drei Kindern bilden, die auf einem Sofa sitzen. Die Fingerspitzen der beiden berühren sich über dem Kopf des mittleren Kindes.

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Dieses Motiv ist ein „Stockbild“: Es entstammt einem kommerziellen Bilderarchiv und wird dort von einer Agentur zum Kauf angeboten. Im Original steht die Frau links und hebt ihren rechten, dem Publikum zugewandten Arm. Umgekehrt steht der Mann rechts und hebt seinen linken Arm. Der AfD-Kandidat verwendete das Foto in gespiegelter Form: Auf dem Plakat ist links der Mann zu sehen und hebt scheinbar seinen rechten Arm; umgekehrt steht die Frau scheinbar rechts mit erhobenem linken Arm.

Die Kreisvorsitzende der Linken in Frankfurt (Oder), Anja Kreisel, interpretierte die Darstellung als Hitlergruß, hielt das Plakat für strafrechtlich relevant und erstattete im Juli 2024 Anzeige (mehr dazu hier). Aufgrund der Aufregung um den möglichen Hitlergruß auf dem Wahlplakat hängte die Polizei zusammen mit der Feuerwehr die Wahlplakate mehrere Wochen vor der Landtagswahl ab. Möller gewann seinen Wahlkreis trotzdem.

Auch die Staatsanwaltschaft folgte dieser Auffassung. Sie nahm Ermittlungen wegen der „Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen“ auf und erhob im August 2025 Anklage gegen den AfD-Politiker und den für das Plakat verantwortlichen Graphiker (Apollo News berichtete). Am 28. Januar dieses Jahres begann der Prozess (Apollo News berichtete auch hierüber).

Am Dienstag gab das Landgericht Frankfurt (Oder) nun bekannt, Möller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs verurteilt zu haben. Die Geldstrafe beträgt 100 Tagessätze à 116 Euro. Der Graphiker hingegen wurde wegen Verfahrensfehlern freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Möller hat bereits angekündigt, vor den Bundesgerichtshof ziehen zu wollen (mehr dazu hier).

Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Wahlplakat ein klares, belastbares Bild – Möller soll es gebilligt haben, dass man das Bild auf dem Wahlplakat als Hitlergruß interpretieren kann. Bei der AfD wehrt man sich gegen die Vorwürfe. Selbstverständlich sei es nicht das Ziel gewesen, auf dem Wahlplakat einen versteckten Hitlergruß unterzubringen.

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115 Kommentare

  • Die entscheidung des gerichtes kann ich nicht nachvollziehen, die rechtsprechung scheint vollkommen ausser rand und band zu sein

    124
    • Richtig! Und sie ist weisungsgebunden, zumindest die Staatsanwaltschaft!

      • und wenn die parteilichen untergebenen Staatsanwälte keine Klage erheben, gibt es auch keinen Richter. Hier spielen beide Seiten auf einer gleichen Ebene der Justiz zusammen, denn auch die Richter sind nach Parteibuch oder Neigung berufen worden. Siehe das Gerangel um Frau Brosius-Gersdorf oder wie diese und andere, wie Kaufhold, usw. heißen oder hießen. Jeder Justizminister hat ein Auge auf die Parteilichkeit der gesamten justiziablen Bereiche. Siehe auch die Amtsenthebungen samt Razzia gegen den Richter Christian Dettmer, Weimar und Meier vom LG in Dresden. Allesamt Knechte der Parteien und gepuderte des Steuerzahlers und daher ist ihnen das Hemd näher als das Jacket. Der Staat wird solange ausgesaugt, bis er wieder zusammenbricht und die sparsamen Bürger wieder komplett enteignet werden. Die Gesetze dafür sind längst geschaffen, u. a. LAG, SAG pp., aber solange die Masse schläft und sich täglich von den kriminellen Lügen aus Politik und Medien nicht beeindrucken lässt, geschieht

    • Höchst tendenziös.

    • Es reicht nicht aus, dass die Möglichkeit einer bestimmten Interpretation besteht.

      Man muss auch nicht jede psychotisch-böswillige Interpretation Dritter antizipieren.

      Das Gericht hat nicht die freie Deutungshoheit. Es kann nicht das Wahlplakat entgegen dem Wortlaut auslegen. Danach handelt es sich nämlich um die erlaubte Geste eines schützenden Daches. Darauf hat der Politiker sich berufen. Das lebensnah und nicht zu widerlegen.

      Unterstellungen politischer Gegner kann das Gericht dem Angeklagten nicht als eigenen Vorsatz unterschieben.

      Es handelt sich um ein frei (ungleich umsonst) verfügbares Stockbild. Weder die Protogonisten noch der Anbieter hatte einen verfassungsfeindlichen Gruß im Sinn.

      Es ist meines Wissens auch nicht das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass eine Partei diese Geste auf ein Wahlplakat gebracht hat.

      Deshalb hätte es zwingend einen Freispruch geben müssen.

      Und genau deshalb handelt es sich auch um politische Verfolgung.

    • Überholen ohne einzuholen!
      Walter Ulbricht forderte bei einer Rede im April 1958:
      „Unsere Juristen müssen begreifen, dass der Staat und das von ihm geschaffene Recht dazu dienen, die Politik von Partei und Regierung durchzusetzen.“

      Wir sind heute einen Schritt weiter, es existiert keinerlei Rechtsprechung mehr in Deutschland welche demokratisch legitimiert wäre. Die Trennung von Exekutive, Judikative und Legislative wurde durch das komplette Establishment aufgehoben. Weiterhin gibt es auch keinen programmatischen Unterschied mehr zwischen den Blockparteien CDU, SPD, Grüne und Linken. Alles ist ineinander verschmolzen, so wie in totalitären Staaten üblich, egal ob man es Faschismus, Stalinismus, Sozialismus oder Maoismus nennt.

  • Kobolde überall sehe ich grüne Kobolde.

  • Man kann alles falsch verstehen.
    Man muss es nur wollen.

    • Den eigenen Auftrag verstehen die dagegen ganz klar.

  • Das hat wurde heute Nachmittag auch in der Tagesschau vom Sprecher so gesagt.

  • Das sind halt Qualitätsmedien
    mit hochqualifizierten hoch bezahlten Akteuren.

  • Googelt mal nach Bildern von Scholz und Merz.
    Komisch, da redet keiner davon.

    • Das sind doch “die Guten”!! Wenn die sowas machen, zählt das als Verteidigung von UnsereDemokratie™.

  • Der ÖRR muss endlich eingestampft werden. Nur noch Fake News. Weg damit !!

    130
  • In der ZDF-Mediathek ist leider nichts der Sendung Heute Xpress um 6:30 Uhr zu finden.
    Eine Programmbeschwerde wäre ja auch ein Gedanke.

  • Mal abgesehen davon, dass ich die Sichtweise des Gerichts nicht teile (und mir auch nicht vorstellen kann, dass jeder Betrachter da gleich einen Hitlergruß erkennt): Die Verwendung nationalsozialistischer Slogans, Symbole, körperlicher Bewegungen sollte doch vielleicht nicht darauf abstellen, „dass man das Bild auf dem Wahlplakat als Hitlergruß INTERPRETIEREN KANN“. Es geht darum, dass der Verantwortliche tatsächlich einen Hitlergruß darstellen wollte und der unabhängige, unbeeinflusste Betrachter den behaupteten Inhalt auch klar erkennt. Im Zweifel in ein Foto hineininterpretieren kann irgendjemand vieles. Es fragt sich zudem, warum ein sehr ähnliches Bild der CDU Datteln nicht von der Justiz bemängelt wurde und auch Standbilder von Politikern mit ausgestreckten Armen (Scholz, Habeck) unproblematisch sind. Weil nämlich der Kontext entscheidet!

  • Na, dann sehen wir wohl heute Abend die nächste Entschuldigung im heute journal. Angebracht wäre sie.

    • Achwas die Richtigstellung wurde doch schon um 8 Uhr gesendet,damit es die deutschen die auf der Arbeit sind bloß nicht mitkriegen.

  • Und was ist dem Wahlplakat Der Grünen aus Hessen mit der Aufschrift: Zu Hause soll man sich wohl fühlen. Nicht arm.

    • Und was ist eigentlich mit dem Plakat der „Satire-Partei“?
      Darf das keiner sehen?

      • Was hat dein Friseur geantwortet ?

        • Krauses, was ist an der Frage von Wortleser falsch?

          8
        • @Toni
          Ei nix, der Psycho sta.lkt mich nur und das seit Wochen und Monaten.
          Der hat nix besseres zu tun, liegt vermutlich im Bett und hasst sein Leben.
          Lustiger Dinge kann der hier mit tausend Nicks agieren. Eine ganz arme Haut ist das.

          4
  • ZDFheute hätte anders formulieren müssen: „abgebildet haben soll“. Denn dieser Vorwurf ist strittig. Das ZDF macht sich die Bewertung des Gerichts zu eigen.

  • Wir haben 5 Landtagswahlen in diesem Jahr. Es wird noch viel heftiger werden. Nicht nur in den Medien. Die radikalsten der Linken machen mobil. Diese Leute würden auch einen demokratisch gewählten Wahlsieger U.Siegmund nicht akzeptieren. Ich muss gestehen, daß mir das Angst macht.

    • Ich gebe dir vollkommen Recht. Auch mir wird Angst und Bange. Wenn man zurück blickt und gesehen hat, was los war als bei der Abstimmung im BT die AfD und die CDU gemeinsame Sache gemacht hat. Da waren sofort die ganzen von unserem Steuergeld bezahlten NGO’s und deren Verbündeten auf die Straße und haben Remidemi gemacht und das nicht immer friedlich. Und es wird bestimmt nicht besser.

    • Und GENAU DAS wollen die! Deswegen verstehe ich auch nicht, warum hier in den Kommentaren ellenlang rational analysiert wird, DASS es alles SOOO ungerecht und illegal sei. DAS WISSEN DIE! DAS SIND KEINE „FEHLER“!
      Gewisse Stellen arbeiten zusammen nur aus einem Grund: „Seht her, was wir alles ungestraft machen! Und Ihr seid machtlos und müsst noch dafür bezahlen!“

  • Ich verstehe nicht warum das Bild verkauft und von Bausparkassen, der CDU oder Krankenkassen verwendet werden darf während es für die AfD verboten sein soll.
    Und warum das dem Richter und der Staatsanwaltschaft nicht bekannt war oder von der Verteidigung nicht vorgebracht wurde verstehe ich auch nicht.
    Wenn es vorgebracht wurde bzw bekannt war sehe ich das als klaren Fall von Rechtsbeugung und der Richter müsste entlassen und aus dem Beamtenstatus entfernt werden.

    • @schwarzseher: Ernsthaft? Meine Mutter hat mir schon vor über 50 Jahren beigebracht: wenn zwei das Selbe tun, ist es noch lange nicht das Gleiche.

      • Sehr gut, aber leider falsch herum:
        „Wenn zwei das GLEICHE tun, ist es noch lange nicht DASSELBE.“

      • Das kenne ich auch so. Aber das gilt nicht für Richter-da nennt man das nun mal Rechtsbeugung §339 StGB
        Strafmaß 1-5Jahre Freiheitsstrafe Verlust des Richteramtes nach § 24Nr1 des DRiG

    • Linke Richter, wenn einer der AfD über Wasser laufen könnte würden die ihn bestrafen weil er nicht schwimmt. Die Justiz war schon immer auf Seiten der Mächtigen.

    • Weil mittlerweile das ungeschriebene Gesetz gilt, ist es jemand von der AfD, flick‘ ihm was ans Zeug – egal wie. Hauptsache, es passiert.

    • Das wurde bestimmt unter den Tisch gekehrt weil es von Unserer Demokratie kam. Die dürfen nämlich alles.

    • Lasst sie alle ruhig so weitermachen. Die Leute sind von dem Nazi gebrabbel so genarbt, die hören gar nicht mehr zu.

  • Die Falschmeldung lief auch im WELT TV Ticker.

    • WELT = dpa
      Somit links.

      • Welt TV ist zu 100 % dem Springerkonzern zugehörig.

  • Beim ÖR geschieht nichts aus Zufall!

  • Meint man in den Wahlkampfteams, dass so etwas den Wahlkampf substanziell beeinflusst?
    Ich bin immer wieder entsetzt, wie wenig die dt. Parteien noch von Wahlkampf verstehen.
    Nebenbei: In diesem aufgeheizten Klima hätte ich das „Dach-Wahlplakat“ der AfD sein lassen. Es war klar, dass irgendjemand irgendetwas interpretiert und vor Gericht zieht.

    -10
    • Doppelmoral Winter! Sie wissen genau, dass das vorgeschoben ist was Sie hier schreiben.

  • Das Zweite kann weg…

    • ALLE Zwangsgebühren Medien gehören sofort weg!

    • Das Erste auch!

    • Das Erste ist nicht besser!

  • Ich will diese Sender nicht mehr bezahlen!!!! Ich nutze sie nicht, sie taugen nichts!!! Warum muss ich sie bezahlen????????

  • Die Anzeichen verdichten sich immer mehr, dass Grundgesetz Artikel 20 zur Anwendung kommt, damit die kriminellen Umtriebe gestoppt werden können.

  • Natürlich wird auch nicht erwähnt, dass das, was man bei der AfD kriminalisiert, bei anderen nicht einmal angezeigt wird:

    https://www.cdu-datteln.de/image/news/26.jpg

    Es ist wie mit der alten Parole:

    „Alles für Teutschland!“ – König Ludwig I. von Bayern am 06.03.1848

    Wer hat das nicht alles schon gesagt: Reichskanzler Wilhelm Cuno (parteilos) am 11.06.1923, Otto Hörsing (SPD) am 17.12.1931, Karl Höltermann (SPD) am 26.12.1931, Werner Groh (katholische Jugend) am 22.06.1947, Oskar Stübinger (CDU) am 11.03.1950, Gerhard Schröder (SPD) im Wahlkampf 2006, Dorothee Bär (CSU) am 02.02.2018, Stefan Kuzmany (SPIEGEL) am 08.12.2023, etc., etc., …

    Aber sobald Björn Höcke das sagt, wird er angezeigt und verurteilt.

    • Sehe ich so wie sie. Allerdings habe ich durch die Kommentare hier bei ‚Apollo erfahren, daß diese ‚“Parole'“ erst seit 2008 strafbar ist.
      Was aber an ihren beiden zuletzt genannten Beispielen nichts ändert.

      • Die Frag ist doch: Warum kriminalisiert man diese seit langer Zeit häufig verwendete Parole auf einmal?

  • Das ist ja wie in der DDR.
    Fetzt richtig was Die sich im Zentralkommite des ZDF so alles ausdenken.
    😵‍💫🥳😵‍💫🥳😵‍💫

  • War es nicht auch das ZDFake, das (vor längerer Zeit) die bloßen Wasserdampfwolken von AKW-Kühltürmen schmutzig einfärbte?

    • Ist ein beliebtes Spiel bei den Grünverseuchten.
      Bei Sonnenschein Gelbfilter vor die Linse und du hast die beste Weltuntergangs-Stimmung 🙂

  • „Dieses Motiv ist ein „Stockbild“: Es entstammt einem kommerziellen Bilderarchiv und wird dort von einer Agentur zum Kauf angeboten. “
    Diese verdammten Bilderarchive. Wenn der Verfassungsschutz nicht bald etwas dagegen unternimmt, könnte glatt die CDU in dieselbe Falle tappen.

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