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Landgericht Frankfurt (Oder)

Schützendes Dach als angeblicher Hitlergruß: AfD-Politiker wegen Wahlplakat verurteilt

Weil auf einem AfD-Wahlplakat zwei Eltern ihre Arme zu einem schützenden Dach über ihren Kindern ausbreiteten, wurde nun ein Brandenburger AfD-Politiker wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen verurteilt – es soll sich bei dem Bild angeblich um einen Hitlergruß handeln.

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Das AfD Plakat mit einem Familienmotiv sorgte jetzt für ein Urteil (Symbolbild/Fotomontage)

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Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller wurde am Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Möller Anklage erhoben, weil auf einem Wahlplakat der AfD aus dem Brandenburger Landtagswahlkampf 2024 angeblich ein Hitlergruß dargestellt sein soll. Neben Möller war auch der für das Plakat verantwortliche Grafiker mitangeklagt – dieser wurde jedoch freigesprochen. Das berichtet die Märkische Oderzeitung (MOZ).

Auf dem Wahlplakat ist eine fünfköpfige Familie zu sehen. Die beiden Eltern bilden darauf mit erhobenen Armen ein schützendes Dach über ihren Kindern. Versehen ist das Plakat mit dem Slogan „Wir schützen eure Kinder“.

Wegen dieses Plakats wurde Möller nun von der Kammer zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 116 Euro, also 11.600 Euro, verurteilt. Damit folgten die Richter vollständig den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Bereits seit dem 27. Januar lief der Prozess gegen Möller (Apollo News berichtete). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Möller hat bereits angekündigt, vor den Bundesgerichtshof ziehen zu wollen.

Der verantwortliche Grafiker wurde aufgrund eines Verstoßes bei seiner Vernehmung freigesprochen – seine Aussagen seien nicht verwertbar, weil er von den Ermittlern lediglich als Zeuge befragt wurde und erst später als Beschuldigter geführt wurde. Deshalb war er nicht ordnungsgemäß über sein Schweigerecht informiert worden. Der Tatbeitrag des Grafikers bleibt dadurch laut den Richtern im Dunkeln, wie die MOZ berichtet.

Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Wahlplakat ein klares, belastbares Bild – Möller soll es gebilligt haben, dass man das Bild auf dem Wahlplakat als Hitlergruß interpretieren kann. Bei der AfD wehrt man sich gegen die Vorwürfe. Selbstverständlich sei es nicht das Ziel gewesen, auf dem Wahlplakat einen versteckten Hitlergruß unterzubringen. Möller erklärte dazu gegenüber t-online: „Wie kann man das besser zeigen als mit einem Dach über dem Kopf, das die Erwachsenen symbolisch mit ihren Armen darstellen, um die Kinder zu schützen“.

bc

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253 Kommentare

  • Ich bin für Alkoholverbot in Gerichtsgebäuden.

    304
    • .. da gibt es eher Gras und Koks, also der klassische Landhandel.

      174
      • Die Dummheit treibt doch mitunter sehr denkwürdige Blüten.
        Apropos Hitlergruß – ist das der mit der rechten oder linken abgestreckten Armsteife?

        • Bei solchen Urteilen kann man nur noch den Kopf schütteln.
          „Im Namen des Volkes“
          Wie lächerlich.
          Nur mit bösem Willen interpretiert man in dieses Bild einen Hitlergruß.
          Dagegen war ja die DDR direkt ein Rechtsstaat.

          41
        • Wahrscheinlich das Dach.

          14
        • Der Mann ist der böse. Hitlergruss. Rechter Arm ausgestreckt auf Augenhöhe mit nach unten zeigender Handfläche. Die Frau hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.

          0
    • Ein Urteil, das zu erwarten war.
      Ein Richter braucht heute Mut, wenn er ein AfD Mitglied freisprechen will.

      199
      • Ein Richter der sich dem Regime beugt, ist kein Richter sondern jemand der seinen Beruf verfehlt hat.

        217
        • Nur deswegen sitzt er da, weil er sich beugt.

          24
      • Das wird aber auf lange Sicht nicht gut ausgehen für solche „Richter“

        • Genauso sehe ich das auch. Anscheinend vergessen die, dass sich der Wind mal drehen wird (mit Sicherheit) und man sich dann an solche Systemlinge erinnern wird.

          21
        • Gustave Le Bon schreibt in seinem Buch „Psychologie der Massen: „Die großen Erschütterungen, welche den Kulturwenden vorangehen, scheinen auf den ersten Blick durch bedeutsame politische Veränderungen bestimmt zu sein……“ und…….“da die Ideen der Vergangenheit, obwohl halb zerstört, noch sehr mächtig, und die Ideen, die sie ersetzen sollen, erst in der Bildung begriffen sind, so ist die Gegenwart eine Periode des Übergangs und der Anarchie……“. Und nun die Frage: Haben wir ein Zeitalter der Massen?

          5
      • Ganz in der unrühmlichen Tradition eines gewissen Roland Freislers…..
        Nazis und Faschisten nennen sich heute „unsere Demokratie“…..

    • Mehr kann man wohl nicht zeigen, dass wir uns nicht mehr in einem Rechtsstaat befinden…

    • @Lavazza: Das hülfe niemandem. In Bürlün sind die „Richter“ superlinksgrünverstrahlt, in Brandenburg voll auf Linie. Umgekehrt könnte eine Aufhebung des ohnehin i.d.R. bereits lt. Hausordnung geltenden Alkoholverbots eher zugunsten der „falschen“ Angeklagten wirken: Die Bürlüner „Richter“ wissen dann nicht mehr was „richtig“ ist und die Brandenburger „Richter“ fassen urplötzlich Mut 😉

  • Das ist am Lächerlichkeit und Aktionismus nicht zu überbieten. Mit einem Urteil im Namen des Volkes hat es nichts zu tun.
    Ich lehne dieses Urteil ab.

    405
    • Das Urteil unbedingt aufbewahren. Dort stehen alle Namen der Beteiligten drin. Richter, Beisitzer, Staatsanwaltschaft. Der Wind wird sich mal drehen.

      170
      • Wird wahrscheinlich relativ schnell von höhere Instans einkassiert!

        • Doeblebass: nein, darunter gibt es nur noch das Amtsgericht. Vermutlich wurde der Vorgang gleich an das Landgericht geschickt.

          10
        • War doch schon Landgericht, also ziemlich hoch.

          6
    • der hat sich nur versprochen
      er hat natürlich gemeint
      im Namen unseres Volkes

    • Das Problem ist ja, dass es eben nicht zum Lachen ist. Es ist ganz finster, dass wir alle den Marsch durch die Institutionen zugelassen haben. Jetzt haben wir die da, wo sie seit 1967 immer sein wollten. Und es ist uns – im besten Fall – schnurzegal. Ich möchte nicht wissen, wie viele das alles sogar absolut richtig finden. (Ich tippe auf mindestens
      50 % der CDU-Wähler plus die üblichen natürlich.)
      Übrigens:
      Ich bin ein Fan! Ihr Nick-Name und Ihr Banner sind wunderbar!

    • „Im Namen des Volkes“, wenn ich das schon höre!

  • Es genügt nicht, das man etwas in das Bild hineininterpretieren kann, das Bild zeigt eindeutig keinen Hitlergruß, das geht aus dem Zusammenhang doch hervor. Ich hoffe, Herr Möller geht in Berufung.

    233
    • Da hat man echt Glück, wenn man ein Flachdach hat und nicht wie fast jedes Haus in Deutschland ein Satteldach.

      • Satteldachverbot, sofort!

      • Solange darauf Photovoltaik oder Solarpaneele installiert sind, sind die Satteldächer staatstragend.

      • Ein Flachdach ist aber auch schon sehr verdaechtig! 🙂 … hier und heute jedenfalls…

      • Sind Richter Politiker? Wenn nein, dann kann ich das ja sagen.
        Bei manchen vermutet man einen Dachschaden, egal ob Flach-, Sattel- oder Runddach.

    • Ein Gericht interpretiert einseitig nachteilig entgegen dem Wortlaut („Schutz“, bildlich „schützendes Dach“) die angeklagte Deutung als verfassungsfeindlichen Gruß hinein. Das trägt schon kafkaeske Züge. Die Richter sind absolut fehl an einem Platze, an dem es gilt, ohne Ansehung der Person Recht zu sprechem. Wenn man überhaupt den verfassungsfeindlichen Gruß erkennen wollte, gibt es andere, lebensnahere Deutungsweisen, die im Zweifel zugrunde zu legen sind. Die Version des Angeklagten ist naheliegend und nicht zu widerlegen, daher wäre ein Freispruch zwingend gewesen. Wie kommt man überhaupt darauf, der Angeklagte könne mit der nationalsozialistischen Terrorherrschaft sympathisieren? Es ist vom Gesetz nicht verlangt, dass man jedes psychotisch-böswillige Missverstehen antizipieren und vermeiden muss. Freilich ist das ein Fall für die Revision. Dann wird man sehen, ob die vorgeblich antifaschistische DDR-Denke schon die Obergerichte kontaminiert hat…

      121
      • Oder Richter und Kläger sind Kumpels! Dieses Urteil wird wahrscheinlich relativ schnell in höhere Instans einkassiert!

      • Egal ob später kassiert, bleibt es gewollt dennoch hängen: „umstritten“, „verurteilt“, „nahtsiesymbolik“ Immer besonders schön 🤮wenn die mainstream schurnallje solche schleimspuren konstruieren kann

      • Ich warte darauf, das der Richter den Angeklagten bis zur Heiserkeit anbrüllt und ihn dann lebenslang in den Gulag schickt. Also keine Linken, sondern die die nicht zu „ Unsere Demokratie ™️“ gehören

    • Aber so geht das in Unserer Demokratie. Interpretationen anstatt Fakten, Verdrehungen und Gummigesetze. Jeder, der auf das Bild schaut und den Text liest denkt an ein schützendes Dach, dass man über seine Kinder hält. Unter anderem passt zu der besagten Interpretation die Arm – und Handhaltung nicht.

    • Wieder eine der berüchtigten rechtsradikalen „Assoziationem“, zu denen die Linken do gerne neigen, wenn es um die AfD geht.
      Das ist wie beim Rorschachtest, indem man Assoziationen zu Tintenkleksen benennen soll.
      1. Klecks: Patient sagt: nackte Frau beim Sex
      2. Klecks: Patient sagt: noch eine nackte Frau beim Sex
      3. Klecks: Patient sagt: zwei Frauen beim Sex.
      Darauf der Psychiater: Können Sie denn an nichts anderes als Sex denken?
      Darauf der Patient: SIE zeigen mir doch diese Pornobilder!

  • Wenn die Justiz eines Landes moralisch voreingenommen urteilt und logische Argumente beiseite wischt, dann ist es nicht mehr weit zum totaltären System…

    138
    • Rechtsstaat in „UnsereDemokratie“.

  • Da die CDU ja auch so ein Plakat mit selber „Symbolik“ vor ein paar Jahren raus gebracht hat; wer wurde von den CDU Leuten verklagt?

    • Foto zu sehen bei: CDU Datteln, 21.10.2021: Haus der Familie wird unnötig zur Hängepartie.

    • Darauf kommt es nicht an, siehe das Bild bei Wortleser 17.02.2026 um 18:18 Uhr.

      Wenn man Menschen einmal zu Nazis erklärt hat, dann können die machen, was sie wollen, alles ist Wiederbetätigung.

  • Letztlich kann man dieses Urteil einfach erklären. Richtig ist es trotzdem nicht.

    Das Originalfoto wurde für das Plakat gespiegelt. Damit hält der Mann seinen rechten und nicht den linken Arm hoch. Warum gespiegelt wurde, bleibt im Dunkeln. Fragen wir mal den Grafiker? Der aber ist ja außen vor.

    Das Spiegeln dürfte für das Gericht der Anlass des verdeckten Zeigens des Grußes gewesen sein. Ohne Spiegelung kein Prozess oder Freispruch.

    Die Frage, die sich stellt, warum wurde gespiegelt? Wer wollte das und warum?

    Aber letztlich zeigt das Bild auch mit Spiegelung keinen Gruß sondern ein Dach.

    • Es wurde gespiegelt, damit der zu wählende Kandidat das erste im Bild ist was man sieht, weil Menschen von links nach rechts lesen.

      Allgemein bekannter Grundsatz bei Bildgestaltung: das wichtigsten muss oben links im Bild sein. Darum findet man da auch üblicherweise das Logo oder ein Menü.

  • Wird diese Fehlinterpretation des Gerichts der AfD Stimmen kosten? Wohl eher nicht. Stattdessen gibt es zusätzliche Aufmerksamkeit, damit hat das Plakat seinen Zweck erfüllt.

    • Es geht weder um das eine, noch um das andere. Es denen schlicht darum, ihre Macht zu demonstrieren. Und das gelingt ihnen ja. Möchte nicht wissen, wie viele sich einschüchtern lassen.

    • Kann man so sehen.

      Mich nervt bei dem Ganzen, das vom Steuerzahler bezahlte Juristen wg. so einer Stoffwechselendprodukt-Anzeige unnötig Arbeitszeit verschwenden, die an anderer Stelle notwendiger gebraucht wird!
      Wenn Gewaltverbrechen weniger gründlich hinterfragt, aufgeklärt und bestraft werden, als man’politisch Unliebsame‘ beobachtet und versucht, ihnen ‚was ans Zeug zu flicken‘, dann gibt es in der Justiz sehr wenig Rückrad…

  • Irgendwo hakt es inzwischen gewaltig. Diese Entscheidung ist nicht mehr nachvolllziehbar. Ein sehr ähnliches Motiv wurde bereits von der CDU Datteln in einer Familienkampagne verwendet, ohne rechtliche Konsequenzen. Wenn vergleichbare Darstellungen unterschiedlich bewertet werden, entsteht für viele Bürger der Eindruck von zweierlei Maß. Das schadet dem Vertrauen in die Justiz und in den Rechtsstaat.

    Das Sprichwort „Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe“ bewahrheitet sich mehr und mehr!!

  • Viel Grüße an das Gericht! – Einfach nur noch verrückt.

    Org. von Natali Kuzina (2019)
    https://www.shutterstock.com/de/image-photo/happy-full-family-three-kids-sitting-1483918907

    Gleiche Bild: Ich gebäre Individuell, frei, selbstbestimmt – so leben wir als Familie – eltern.de
    https://www.eltern.de/familie-urlaub/ohr-nach-draussen-unsere-blogs/individuell–frei–selbstbestimmt—so-leben-wir-als-familie-13428532.html

    So ähnlich: Vorsorgen statt verdrängen: Mit der DELA Vorsorge-Checkliste richtig absichern
    https://dela.de/ratgeber-beitrag/vorsorgen-statt-verdraengen-mit-der-dela-vorsorge-checkliste-richtig-absichern/

    Ursprung und Verwendung: Das Originalbild ist auf Plattformen wie Shutterstock unter dem Titel „Glückliche vollständige Familie mit drei Kindern sitzt auf dem Sofa, Mama und Papa bilden mit den Händen/Armen über den Köpfen eine Dachfigur“ zu finden. Es wird häufig für Themen wie Immobilienkauf, Versicherungen oder Familienberatung genutzt.

    • Das ist ja der Hammer. Sollte man an die AfD mailen. Möller will ja noch vor den Bundesgerichtshof. Da wären diese Beispiele ein gutes Argument für seinen Anwalt.

    • Danke !

      • Gerne – wenn es Dich von weiteren Kommentaren abhält…

        • Was hast du gegen Wortleser? Ernsthaft?!

          1
    • Der Grafiker hatte doch das Bild für das Werbeplakat gespiegelt. Warum eigentlich? Was hatte der Grafiker eigentlich vor Gericht ausgesagt? Ein Verweigerungsrecht für Zeugen gibt es ja nicht.

    • Steht bei Shutterstock nicht auch „Der Anblick des Bildes kann Schüttellähmung auslösen“?

  • Wenn sich die Wahrnehmung von Staatsanwaltschaften und Gerichten von der Wahrnehmung des Volkes(*) zu weit entfernt, dann ist es mit der Autorität von Staatsanwaltschaften und Gerichten vorbei.

    * Ich schätze, daß eine (saubere) repräsentative Umfrage unter deutschen Wahlberechtigten ergeben wird, daß vielleicht 15% einen Gruß erkennen – wenn man „Gruß“ als item vorgibt. Ließe man die Befragten frei assoziieren (ohne die Vorgabe des items), dann kämen < 2% auf einen Gruß.

    • Machen sie eine Umfrage bei Linkswählern und lassen das Logo weg oder stellen das Logo der Linken drunter, die würden zu 100% den Gruß nicht sehen.

      Das Problem bei dem Plakat ist eindeutig nicht die Darstellung sondern das Logo der AfD was da zu sehen ist. Denn dann wird genau das hinein interpretiert. Wobei, man sich doch fragen muss, ob Jemand der überall diese Symbolik sieht, nicht irgendwie ein ganz anderes Problem hat.

    • Staatsanwälte und Richter waren ehemals Jura-Studenten und waren der Indoktrination an Universitäten wie der in z.B. Freiburg/Br. viel zu lange ausgesetzt.

  • Es ist alles nur noch lächerlich, wenn es nicht so traurig wäre!

  • Unfassbar in meinen Augen. „Möller hat bereits angekündigt, vor den Bundesgerichtshof ziehen zu wollen.“ Das sollte er unbedingt. Bei allen möglichen Slogans und Symbolen muss m. E. immer der Kontext mit berücksichtigt werden, d.h. a) die gemeinte Botschaft aus Sicht des sich Äußernden und b) die naheliegende Interpretation aus Sicht eines Außenstehenden. „Im Zweifel für den Angeklagten“ (lateinisch in dubio pro reo) ist ein fundamentaler Grundsatz im Strafprozess.
    Es gibt bei Google auch von Olaf Scholz Fotos mit einer Armbewegung, die man, wenn man böswillig ist, falsch verstehen könnte. dpa factchecking, 21.07.2023, schreibt zu Recht: „Kein Hitlergruß. Olaf Scholz unterstreicht Aussagen mit Handgesten. … klar erkennbar: Zu mehreren Zeitpunkten gestikuliert Scholz mit seiner ausgestreckten rechten Hand. Dabei zeigt er etwa in die Ferne oder in Richtung Boden.“

  • dass sich da langsam nicht mal einer blöd vorkommt…

    207
    • Das Problem: Erklär mal einem Deppen, daß er bekloppt ist.

      165
    • Man kennt sich aus dem gleichen Golf od. Tennisclub!

    • Die Justiz ist weisungsgebunden und es stehen Wahlen an, also …

      • Die schwammige Anzeige stammt von der Kreisvorsitzenden der SED in Frankfurt/Oder, Anja Kreisel.

        Deren Vorgänger war der SED-OB in Frankfurt/Oder. Dann wechselte er von der SED zur SPD und wurde Innenminister der SPD-SED2-Regierung.

        Da muss sich keiner über derartige Urteile wundern.

        • Einmal SED, immer SED.

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      • Gerichte sind nur an Gesetz und Recht gebunden, Artikel 20 Absatz 3 GG.

        • So sollte es sein. Die Praxis sieht leider anders aus. Deutschlands Justiz ist sehr eng mit der Politik verflochten, was seit Jahren auch von Seiten der EU und UN scharf kritisiert wird. Deutschland wurde mehrfach aufgefordert, diese Verflechtung zu beenden. Passiert ist nichts. Im Gegenteil! Es ist noch viel schlimmer geworden. Solche und andere Urteile sind traurige Belege hierfür.

          3
        • Hahahahaha! schon klar…..

          3
    • Der eine schon.
      Der andere auch.
      Aber die Allermeisten wissen gar nicht, dass sie verblödet werden.

    • Gestern ging ein aktuelles Foto von Kanzler Merz bei X rum (darf man hier nicht verlinken), wo der einige Sekunden lang stramm den rechten Arm in Richtung Publikum reckt mit steifer Hand. Sowas juckt niemanden.

    • Die werden mit Geld und einen lebenslangen Posten ruhiggestellt.

    • Der eine schon.
      Der andere auch.
      Aber die Allermeisten sind so b***, dass sie gar nicht merken, dass sie verbl**** werden.

    • Der eine schon.
      Der andere auch.
      Aber die Allermeisten sind so bl*d, dass sie gar nicht merken, dass sie verbl*det werden.

  • Roland hätte seine Freude, mit seinen Berufskollegen.

    • Yep…,,schäbige Lumpen“ 😉

  • Es ist halt so, wenn man keinen unabhängigen Richter mehr bekommt!

  • Entscheidend sind die Ausführungen über den Grafiker. Die einzige Möglichkeit, etwas anderes in dem Urteil zu sehen als Rechtsbeugung im Amt und Verfolgung Unschuldiger liegt in der möglichen Aussage des Grafikers, der Verurteilte habe ihn explizit beauftragt, eine doppeldeutige Grafik anzufertigen.

  • Es wird der AFD alles unterstellt. Fällt extrem auf. Zeigt für mich ganz klar ein Dach über den Köpfen. Ich habe keine Fragen mehr.

    138
    • Vor allem, der beanstandete, damalige Gruß wurde mit dem rechten Arm getätigt. Dadurch ist nur die Hälfte des Plakates zu beanstanden. Besonders schlimm ist auch noch, daß nur blonde Kinder beschützt werden. Ironie aus.

  • Ich bin gespannt, ob nach diesem Urteil ein Kommentar aus den USA kommt.

  • Das Internet vergißt nichts.

  • In solchen Fällen wäre es zur Aufklärung der Leserschaft hilfreich, dem Prozess beizuwohnen. Was mich vor allem kritisch stimmt, ist der Freispruch des Grafikers. Dieser hat ganz offensichtlich eine sehr belastende Aussage gemacht, die wegen des Verfahrensfehlers zwar nicht gegen ihn aber gegen den Mitangeklagten AfD Politiker verwendet werden durfte.

    Diese Aussage dürfte die entscheidende Information gewesen sein, warum der Schuldspruch erfolgte. Sie fehlt in der Berichterstattung aber vollkommen.

    Daher kann ich nicht erkennen, warum das Urteil so gefällt wurde, und ob es rechtmäßig war.

    • Es kann ja nur um die Spiegelung des Bildes gegangen sein.

  • Es gab ein gleichwertiges Plakat von der CDU Datteln. Nannte sich Haus der Familie. Bin mir nicht sicher, ob die auch angeklagt wurden😉

  • Warum beruft sich Herr Möller nicht auf das Plakat der CDU Datteln. Dieses hätte er nur kopieren wollen.
    https://cdu-datteln.de/image/news/26.jpg

    • Die Seite konnte nicht gefunden werden👀.
      Ich neige ja nicht zu Verschwörungstheorien……
      aber da könnte man sich auf komische Gedanken kommen!

  • Die Frau im Bild hat ihren LINKEN Arm zum schützenden Dach gehoben. Das widerlegt meiner Meinung nach eine mögliche Interpretation als „Hitlergruß“

  • Wahlen ändern leider gar nichts.

  • Wird man in Zukunft auf Häusern noch Dächer haben dürfen?

    • Wenn man in der richtigen Partei ist…….

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