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Amtsgericht Leipzig

900 Euro Strafbefehl, weil er Strack-Zimmermann „Faschistin“ nannte – FDP-Politikerin soll vor Gericht aussagen

FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann soll nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl über 900 Euro am 12. Mai 2026 vor dem Amtsgericht Leipzig aussagen. Grund ist ein Beitrag auf X, in dem sie als „Faschistin“ bezeichnet wurde.

Strack-Zimmermann soll nach einem 900-Euro-Strafbefehl vor Gericht aussagen. (IMAGO/Oliver Langel)

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Nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl über 900 Euro soll Marie-Agnes Strack-Zimmermann im Mai 2026 vor dem Amtsgericht Leipzig als Zeugin erscheinen. Es geht um eine Äußerung auf X, in der die FDP-Politikerin als „Faschistin“ bezeichnet wurde.

Der Termin ist für den 12. Mai 2026 um 9:30 Uhr angesetzt. Das geht aus einer Ladung hervor, die Apollo News vorliegt (Az. 214 Cs 607 Js 28599/25). Nach den vorliegenden Unterlagen ist Strack-Zimmermann als Zeugin für 9:45 Uhr vorgesehen. Ob sie persönlich vor Gericht erscheinen wird, ist derzeit offen. Eine Anfrage von Apollo News an ihren Pressesprecher blieb bislang unbeantwortet.

Anlass des Verfahrens ist ein Beitrag des Beschuldigten vom 1. Mai 2023 auf der Plattform X. Im Strafbefehl, der Apollo News vorliegt, wird dazu ausgeführt, der Beschuldigte habe damit „seine Missachtung“ gegenüber Strack-Zimmermann zum Ausdruck gebracht. Wörtlich heißt es: „Man sieht hier, wie weit sich die faschistisch denkenden Hirne in Teilen des Bürgertums, wie hier bei #StrackZimmermann entwickelt haben. Sie ist bereits jetzt schon der Meinung, der gemeine Pöbel hat kein Recht mehr auf dieselbe. Das ist nicht das erste Mal bei dieser Faschistin.“

Die Staatsanwaltschaft Leipzig beantragte daraufhin den Erlass eines Strafbefehls. Das Amtsgericht Leipzig folgte dem Antrag und bewertete die Äußerung als strafbare Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch. Gegen den Beschuldigten wurde eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verhängt, insgesamt 900 Euro. Der Beschuldigte legte Einspruch ein, sodass das Verfahren nun in einer Hauptverhandlung vor Gericht verhandelt wird.

Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf. In einer schriftlichen Stellungnahme, die Apollo News vorliegt, erklärt er, seine Äußerung sei als politische Einordnung zu verstehen gewesen und nicht als Beleidigung.

Lesen Sie auch:

Dass Strack-Zimmermann in einem solchen Verfahren als Zeugin geladen wird, wäre nicht das erste Mal. In einem Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn war sie ebenfalls als Zeugin vorgesehen. Dort ging es um einen Mann aus dem Raum Brackenheim, der einen X-Beitrag von Strack-Zimmermann Medienberichten zufolge mit „Peinlich, diese Transfrau“ kommentiert hatte.

Das Amtsgericht Brackenheim verurteilte ihn zunächst wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro. Gegen das Urteil legte der Mann, der von Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier von Haintz legal vertreten wurde, Berufung ein. Für die Verhandlung vor dem Landgericht Heilbronn war dann Strack-Zimmermann als Zeugin geladen. Kurz darauf zog sie den Strafantrag zurück und musste Anwalts- und Verfahrenskosten tragen.

Strack-Zimmermann geht so rabiat gegen Äußerungen im Internet vor wie kaum eine andere Spitzenpolitikerin – sie stellte bereits mehrere tausend Anzeigen wegen Äußerungen im Internet. 2024 berichtete Apollo News, dass in der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), wo die meisten von Strack-Zimmermanns Anzeigen landen, insgesamt fünf Staatsanwälte mit ihren Angelegenheiten beschäftigt würden.

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200 Kommentare

  • So werden die Politiker der AfD nahezu täglich bezeichnet, ohne dass es Strafbefehle oder Gerichtsverhandlungen dafür gibt. MASZ selbst teilt so aus.

    308
    • SZ kassiert mit Anzeigen ordentlich ab. Es sieht so aus, als müsse sie sonst am Hungertuch nagen., oder ist es Gier…Was die mit Anzeigen kassiert, davon träumt ein Arbeiter nur so…

      186
      • Also meines Wissens gehen die Tagessätze aus einem Urteil im Strafverfahren in die Staatskasse. Die Beleidigte bekommt nur Geld, wenn sie ihren Anspruch entweder als Nebenklägerin im Strafverfahren durchsetzt oder später in einem separaten Zivilverfahren klagt.

        • Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) geht systematisch und in hoher Zahl gegen Beleidigungen und Hassrede im Netz vor. Hier sind die Fakten zu dem Vorgehen: Hohe Zahl an Anzeigen: Laut Berichten aus dem Jahr 2023 und 2024 erstattet Strack-Zimmermann in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei monatlich bis zu 250 Strafanzeigen wegen Beleidigungen, Bedrohungen und Hetze. Systematische Suche: Ein Anwalt scannt das Internet gezielt nach juristisch relevanten Kommentaren über die Politikerin. Finanzielle Forderungen (Schmerzensgeld/Abmahnungen): In vielen Fällen werden die Verfasser der Beiträge nicht nur strafrechtlich angezeigt, sondern auch zivilrechtlich auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld in Anspruch genommen, oftmals Summen um die 500 bis 1000 Euro!

          28
        • Meines Wissens wird mit dem Anwaltsbüro, die das in die Wege leitet geteilt. Es handelt sich um Schmerzensgeld, der Anwalt zieht nur sein Honorar ab.

          17
      • Sie haben Recht, Gier frisst Hirn.

      • Sie sind wohl auch eine „Putinistin“ und haben hier die Aufgabe, gegen eine Unterstützerin der Ukraine „Stimmung“ und „Zersetzung“ zu machen?

        -152
        • @Michael
          Heißen sie die aktuelle Klagepraxis der Politiker etwa gut?

          33
        • Putinistin? Steht das im Duden?!
          Wenn die Unterstützung der Ukraine bedeutet, dass man sich dort auf unsere Kosten eine Rentenerhöhung von 12 % gönnt, während wir die Renten der eigenen Eltern nicht mehr finanzieren können, dann sehe ich das auch differenziert.
          Außerdem empfehle ich gern einmal das Buch von Bojan Pancevski zu lesen, damit man erkennt, was wahre Freunde sind. Dafür muss man Herrn Putin noch nicht einmal liebhaben!

          57
        • @Mach den Ukrainer…: Was für herrliche Verschwörungstheorien – direkt aus Moskau. Und dann wurde Putin gezwungen, in der Ukraine einzumarschieren. Kam dieser Befehl auch aus Washington?

          0
        • Ich bin ordnungspolitisch unterwegs, und denke die sozialen und mentalen Fehlentwicklungen der Digitalisierung müssen besprochen und korrigiert werden! Vor allem darf man sich nicht in Menschenrechten & Art.1 GG populistisch umdefinieren lassen!

          -27
        • Dieser Satz: „Sie sind wohl auch eine „Putinistin“ und haben hier die Aufgabe, gegen eine Unterstützerin der Ukraine „Stimmung“ und „Zersetzung“ zu machen?“ war eine bewusste Provokation, die die Beschimpfung von Frau Strack-Zimmermann einmal gegen eine Angreiferin wendete!
          @Ronald: Ich finde die Klagepraxis der Politiker nicht toll, aber notwendig, um Fehlentwicklungen der Demokratie klären zu lassen! Ich denke: Meinungsfreiheit ist keine Lizenz zum BESCHIMPFEN und HERABWÜRDIGEN! So einfach und universell!

          @Rübenkraut: Ich bin sorgfältig im Denken, bin mathematisch-naturwissenschaftlich gebildet und sehe, wie Grundgesetz und Verfassungsdemokratie und EU-Verträge durch einfache SPRACHAKTE in eine massive Fehlentwicklungen hinein gesteuert wurden!

          -9
        • … Herr Springer, sind Sie ein Agent Provocateur?
          Zumindest bringen Sie hier keine vernünftigen Argumente für Ihren Standpunkt ein.

          18
        • Frau SZ unterstützt die Ukraine, weil sie als Rüstungslobbyistin Geld dafür bekommt.
          Und Sie unterstützen Frau SZ, weil … ja, warum eigentlich? Geld bekommen Sie nicht dafür.

          16
        • Und die die rechte oder linke Hand von Södolf ?

          25
        • Milliarden für den Schneekönig, damit er sich noch ein paar Anwesen in der Welt kaufen kann. Wie dumm muss man sein…

          17
        • So arrogant und eingebildet, wie du hier Auftritts, bist du entweder grüner Lehrer oder linker Jurist….

          13
        • Mimimi

          2
        • Die Ukraine wurde 2014 von der CIA-NGO USAID zerlegt.
          Die Maidan-Schützen handelten im US-Auftrag.

          Victoria Nuland (J*d*n) von Bidens Außenministerium hat das kommende Kabinett Selenskyi (J*d*) selber ausgewählt. Der Krieg wurde in Wash. DC geplant. NICHT unser Krieg, NICHT unser Problem!

          1
    • ich glaube für so manchen e,her eine Ehrung.

    • Nun ja, Höcke ist halt auch ein Faschist und von vielen AfDlern gab und gibt es faschistoide Äußerungen und Sympathie mit dem Faschisten Putin.

      -11
      • Nein, die das behaupten sind die wirklichen Faschisten!

    • Diese Frau sollte jedem der mal irgendwann wieder mit dem Gedanken spielen sollte FDP in Zukunft zu wählen als warnendes Beispiel der tiefen inneren Gesinnung der Partei in Erinnerung bleiben !!
      Wenn diese Frau auch nur ansatzweise für Liberalismus Steht wähle ich lieber das Original . Irgend so eine Islamistische Partei !

      • Ich denke, wenn man sie so wahrnimmt, dann darf man es äußern. Das hat nichts damit zu tun, ob sie es tatsächlich ist, trotzdem darf man es sagen.

        • Ich stimme zu, wiederhole dennoch, was ich bereits geschrieben habe:

          Der schmale Grat zwischen Meinungsäußerung und Beleidigung
          Man sollte – wenn man so etwas überhaupt schreiben muss – sorgfältig auf seine Formulierung achten. Auch eine „politische Einordnung“ kann als ehrenrühriges Werturteil aufgefasst werden und der Beleidigungsvorsatz spielt „dolus eventualis“ keine Rolle.
          Im Zweifel allerdings sollte die Justiz immer zugunsten der Meinungsäußerung bewerten oder – wenn es überhaupt so weit kommen muss – urteilen.

          11
  • Wenn es wahr ist, darf man es sagen.

    • Man dürfte es auch sagen, wenn es nicht wahr wäre. „Faschist“ ist eine politische Beschreibung, zurückgehend auf die Ideologie, einer auserwählten Gruppe anzugehören. Als Meiningsäußerung ohne Zweifel legal.

      • Die Frau provoziert gern, dass sie dafür nicht die Konsequenzen erträgt. schadet der FDP. Deshalb wähle ich die Partei nicht mehr.

    • Genau das ist der Irrtum! Bei Beleidigungen geht es nie um Wahrheit! Ich glaube auch Sie müssen sich erst ordnungspolitisch und im Sinne politischer Kultur neu „einjustieren!“

      -118
      • … dann sind Sie sicher auch der Meinung das der Begriff „Nazischlampel“ zwangsläufig zu einer Verurteilung führen muß?!

        Sie machen Sie jetzt sicher die Mühe die zuständige Staatsanwaltschaft anzuschreiben und den vorgang neu aufnehmen zu lassen. Weil, was Recht ist muß Recht bleiben.

        • Private Beleidigungen im Netz (ab 2025): Bestrafung (Strafbare Beleidigung). Neuere Urteile (Stand 2025) zeigen, dass die Bezeichnung als „Nazischlampe“ nicht als Freibrief gilt und strafbar sein kann, wenn sie außerhalb des Kontextes von Kunst und Satire genutzt wird.
          Urteile: Laut Tagesspiegel 2025 wurden Personen zu Geldstrafen (teilweise über 1000 Euro, in einem Fall 4800 Euro) verurteilt, die diesen Begriff auf Social-Media-Plattformen gegen Weidel verwendeten.
          Rechtsgrundlage: Anwendung des § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung).
          Fazit: Der satirische Gebrauch durch Medien (extra 3) war gerichtlich gedeckt, während private Beleidigungen im Internet als Straftat gewertet und mit Geldstrafen belegt werden.

          11
        • Ich finde falsche historische Zuschreibungen mit dem Akronym NAZI sollten auch als Offizialdelikt geahndet werden, damit dieser „machpolitisch-ideologische Missbrauch“ zur Erlangung von Diskursmacht aufhört!
          Es sorgt für Diskursverweigerung und Mehrung des Zinsschulden in unserem Gemeinwesen! Wer unter dem Deckmantel von „Demokratie leben“ gegen die universelle Menschenwürde handelt, gehört zu den Zerstörern politischer Kultur!

          -9
        • Massenhafte ZWECKBESCHIMPFUNGEN haben das Ziel, politische Gegner zu lähmen und gehören in das Instrumentarium ZERSETZUNG. Seit Merkels und Schwesigs Amtszeit wird das staatlich subentioniert und hat sich gegen „RECHTS“ gerichtet! Der Euphemismis „Demokratie leben“ war dafür ein ebenso zersetzender Begriff, weil die nach Gewaltenteilung und Parteienprivileg und Parteiengesetz und Geschäftsordnungen in Parlamenten verfasste repräsentative Demokratie von Außen (NGO´s) gelenkt werden sollte.
          Nun wird das nicht legitim, wenn das auch umgekehrt von AfD & Co. so angewendet wird!
          Es führt effektiv in die STAATSPLEITE!

          -13
        • Wenn nicht geklagt wird, bleibt der Begriff „Nazischlampe“ ungestraft stehen!

          Beleidigungen können bisher nur persönlich beklagt werden!

          Meine Meinung: massenhafte ZWECKBESCHIMPFUNGEN haben das Ziel, politische Gegner zu lähmen und gehören in das Instrumentarium ZERSETZUNG.

          Hier muss eine Staatsanwaltschaft auch selbstständig tätig werden können, um die ZERSETZUNG der demokratischen Kultur zu stoppen!
          Denn die Steuerzahler haben in jeder Stunde Verzögerung einen Verzugsschaden, der demnächst rund 80 Mrd. € Zinszahlungen pro Jahr betrifft!
          ( Ich bin heute sowas von ordnungspolitisch klar drauf, das finde ich notwendig!)

          -40
      • Schleimer.

      • Unglaublich was sie hier schreiben
        Frage, bekommen sie ein kleines Solair oder ist das Praktikantenarbeit der ASZ

        • DenSpringer mein ich

          1
      • Das ist keine Beleidigun.

        • Meinungsäußerungen sind frei! Gezielte Beleidigungen ad Personam sind immer klar erkennbar!

          -13
      • Nazischlampe geht garnicht ! Faschistin denke ich schon eher .
        Sicherlich braucht es Grenzen . Aber Politiker brauchen mit Sicherheit keinen besonderen Schutz oder mehr als Bürger ! Und schon mal überhaupt nicht auf Kosten oder mit Hilfe des Staates !!
        Ich kenne keinen Politiker der gezwungen wurde Politiker zu sein und nur ganz wenige die wirklich wichtig für das Land sind !
        Wenn ich so sehe wie Polizei und Rettungsdienste beleidigt und angegriffen werden sehr da eher Handlungsbedarf als im Altparteien Spektrum !

  • Ehrlich gesagt sehe ich hier keine Beleidigung mehr. Das ist doch inzwischen ein Allerweltsbegriff. Wird doch jeden Tag tausendfach gegen AfD Politiker verwendet.

    119
    • Das „hase“ ist genau das Ziel der ZERSETZUNG! Etwas durch massenhafte ungeahndete Wiederholung zum „Allerweltsbegriff“ zu machen, um die eigenen Mühlen vor Transparenz zu schützen!

      -47
      • Dann würde ich mal mit der Brandmauer und dem missbrauch des Verfassungsschutzes anfangen .
        Das ist wesentlich gefährlicher für unsere Demokratie !!

        • Genau das sehe ich auch! Es gehört in die gleiche ideologische Strategie, die nun zum Stillstand und zur orientierungslosen Politik führt!

          -19
      • Genau, dazu fällt mir der Begriff Nazi ein, der mittlerweile jedem zugerufen wird, der nicht in das politische Bild der neuen Linksfaschisten passt. Ein Allerweltsbegriff der die Opfer des Holocausts verhöhnt und verharmlost.

        • Genau! Das ist EINER von ZWEI toxischen Strategien des PLATZIERTEN und PLANVOLL entwickelten POPULISMUS!

          -18
  • Diese Dame ist das Beste, was die FDP zu bieten hat.

    • Dame?

      • Man weiß es nicht!

  • Bei der unscharfen Fassung der Faschismusdefinition würde mich die Faschismusdefinition interessieren, die in der Verhandlung zugrundegelegt wird.

  • Leute, die ist doch die netteste, liebenswerte, höchst geachtete, hübscheste, begehrteste Frau auf der Welt, ach was im Kosmos.

    • Ist das eine Meinungsäußerung oder ein Verbreitung einer Lüge?
      Beides könnte eine Straftat sein bei der momentanen Auslegung der Rechtslage. Vorsichtshalber schon einmal den Bademantel bereitlegen!

    • Meiner Meinung nach, ist sie eine verbitterte alte Frau, mit der man schon fast Mitleid haben sollte

      • Mir kämen da eher so Begriffe wie „zynisch“, „vollkommen skrupellos“, „raffgierig“, „maßlos überheblich“ oder „Zange“ in den Sinn. Jedenfalls nichts, was man mit Mitleid assoziieren würde.

      • Das ist ein Narrativ mit dem Zweck ZERSETZUNG!

        -51
        • Bei ihnen versetzt sich schon ihr Hirn!

          16
        • Ich halte Narrative und Argumente immer klar auseinander! Stoizismus hilft!

          -3
    • Ja! Und Weise ist sie auch. Und so Fakten basiert.

    • Hmmm, ich habe keine Ahnung, was sie alles ist, aber ich weiß immerhin, was sie (meiner Meinung nach) *nicht* ist: sympathisch

  • Der schmale Grat zwischen Meinungsäußerung und Beleidigung
    Man sollte – wenn man so etwas überhaupt schreiben muss – sorgfältig auf seine Formulierung achten. Auch eine „politische Einordnung“ kann als ehrenrühriges Werturteil aufgefasst werden und der Beleidigungsvorsatz spielt „dolus eventualis“ keine Rolle.
    Im Zweifel allerdings sollte die Justiz immer zugunsten der Meinungsäußerung bewerten oder – wenn es überhaupt so weit kommen muss – urteilen.

    -10
  • Meiner Meinung nach hat der Mann Recht … allein schon die angebliche Rechtsgrundlage, auf der diese „Urteile“ ergehen, grenzt an Diktatur.

  • Der zugrundeliegende Paragraph gehört dringend abgeschafft. Er treibt sehr seltsame Blüten, lädt geradezu zu Missbrauch ein, könnte zur Einschüchterung anderer eingesetzt werden und vor allem: Er privilegiert Politiker. Das ist eine unverhältnismässige Ungleichbehandlung. Das passt eher zu einer Art Monarchie oder Oligokratie, aber nicht zu einer Demokratie.

    • „könnte zur Einschüchterung anderer eingesetzt werden “

      „Könnte“ ist gut🤣😂🤣

  • Wenn sie nicht kommt, wird sie zwangsweise von der Polizei vorgeführt.

    • Glauben Sie das wirklich?

  • Wenn die „Strafe“ also das Geld dem Staat zufließen würde, wäre gleich der Spuk vorbei. Ebenso mit Abmahnungen.

    • Bei Beleidigungen gegen Politiker (insbesondere nach § 188 StGB, [Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung]) wird der Täter zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilt.
      Wer erhält die Geldstrafe? Die Geldstrafe fließt nicht dem beleidigten Politiker zu, sondern geht als Strafe an den deutschen Staat (in die Landeskasse).
      Schmerzensgeld: Will der Politiker Geld direkt erhalten, muss er zivilrechtlich auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz klagen.

      • Und sie meinen wirklich das dort nicht Geld zurückfliesst die bei den Anwaltskosten entstehen? Mal abgesehen davon was die FDP so alles selbst in’s Leben gerufen hat. Diese Partei hat fertig,nicht unüblich bei so einem Klientel wie dieser Dame. Lang ist’s her wo noch Möllemann da war. Personen wie Rösler,Lindner oder auch die oben benannte Dame wären in der alten FDP nicht mal aufgenommen worden.

    • Welche Seite ist der Spuk? BELEIDIGEN oder KLAGEN?

      -40
      • Herr Springer, ist das eigentlich Zufall das bei Ihren Kommentaren die Antwortfunktion fast immer fehlt?!
        Ich finde das sehr befremdlich.

      • Das ist eine Funktion des Forums – kann ich nicht beeinflussen!

        • Macht jedenfalls einen schlechten Eindruck. Einfach mal den Moderator des Forums anschreiben und fragen warum das so ist – oder kommt Ihnen das nicht komisch vor?

          7
        • …. und schon wieder …. keine Antwortmöglichkeit auf Ihren letzten Kommentar … und das ist ganz sicher befremdlich . . .

          5
        • Ich finde gar nichts befremdlich, sondern jeweils aus der Perspektive des Gegenübers irgendwie logisch, aber FALSCH!

          -4
  • Zumindest „weiss dann ihr Chef“, wo sie am 12.5. sein wird.

  • „Spitzenpolitikerin“, was ist das für ein Fantasiewort?. Es sind gewählte Menschen die zum Wohle der Bevölkerung dort sitzen, wo sie sitzen. Sie werden von Steuern der Bürger ernährt. Sie sind nicht gewählt um das Leben der Menschen zu erschweren.

    • Ich denke damit sind die Spitzen gemeint, die sie ständig gegen konservative Menschen raushaut.

  • AfD Parteimitglieder, deren Wähler und Sympathisanten werden tagtäglich, und teilweise vor laufenden Kameras und Mikrophonen so bezeichnet! Was für ein schreiendes Unrecht!

    • Die dürfen auch Klagen
      Allerdings für so manchen ein Ehrung ,schätze ich, oder ?

  • Ich wünsche der FDP jedenfalls viel Glück auf ihrem Weg über die 5% Hürde. Mit Personen wie einem politischen Zugpferd vom Format einer Strack-Zimmermann wird sie es brauchen.

  • Ich war überzeugt, dass die parteipolitische Lage in Deutschland eine starke FDP braucht, eine FDP, die angepasste marktwirtschaftliche Konzepte Deutschland neue Luft verschafft, denn die weltweiten Produktionsstandorte mit deutlich verbesserten Produktions- Rahmenbedingungen zerstören auf Dauer unsere Wirtschaft, die bisher von der Innovationskraft überlebte.
    Daher hatte ich eine Anfrage an die Berliner FDP gestellt, ob sie an mir als aktiv tätiges Mitglied einverstanden sind. Ich hatte sogar bedacht, mein Testament zu Gunsten der Friedrich Naumann-Stiftung zu ändern. Ich hatte dem Vorsitzenden ein längeres E- Mail geschickt, hatte dem Generalsekretär über Linkedin eine entsprechende Notiz geschickt – NICHTS kam von denen, nicht einmal eine Bestätigung des Eingangs.
    Hiermit ziehe ich öffentlich meine Anfrage an die FDP zurück.

  • Ich sage mal so: [20.000€] !!!!! Puh, jetzt geht’s mir besser!!

  • Daher verurteilte das Amtsgericht Königs Wusterhausen den Beklagten, es zu unterlassen, gegenüber Dritten wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, der Kläger sei ein „Faschist“.

    Der Anspruch des Klägers beruht auf § 823 Absatz 1 BGB. Diese Rechtsvorschrift umfasst im Schutzbereich das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner personellen und sozialen Identität sowie Entfaltung, die das Ansehen und die Ehre eines jeden einzelnen erfasst und gegen Äußerungen, die sich abträglich auf ein Bild in der Öffentlichkeit auswirken können, das heißt, eine Herabsetzung enthalten, bezieht (BGH, NJW—RrOS, 913 Tz13‚24).

    So hat auch das Amtsgericht Meinigen im Beschluss vom 26.09.2019 zum Aktenzeichen 2 E 1194/19 dazu ausgeführt:

    „Der Begriff „Faschist“ hat im heutigen politischen Sprachgebrauch die Bedeutung, dass damit der abwertende Vorwurf antidemokratischer, totalitärer, übersteigert nationalistischer und/oder militaristischer Neigungen und Verhaltensformen erhoben wird.

  • Sie will das man nicht über sie redet. Das fällt aber echt schwer zur Sache.

  • Vlt sollte man bundesweit eine schwerpunktstaatsanealtschaft für den §188 STGB „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ / Majestätsbeleidigung einrichten, die alle diesbezüglichen verfahren bündelt. Wenn man die dann mit 1/2 Stelle für einen Staatsanwalt ausstattet, wäre den Erwartungen der Politiker genüge getan, und die restlichen Staatsanwaltschaften könnten ihren eigentlichen Aufgaben nachgehen …

  • Die Richter begründeten dies damit, dass die Äußerung auf einer „überprüfbaren Tatsachengrundlage“ beruhe.
    Als Grundlage dienten zahlreiche Zitate und Aussagen Höckes, die eine Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut erkennen lassen.
    Mal sehen ob es auf Fr. Strack Zimmerman,n auch zu trifft.
    Denke eher nicht.

  • EIne gute Position um das Budget der Staatsanwalt zu kürzen. Für jeden angenommen Fall, 10.000 Euro weniger. Rüchzuck ist der Spuck vorbei.

  • Es gibt in Social Media kein Recht auf schwere Beleidigungen, die ohne Argumentation. Herleitung und zutreffende Begründung einfach einmal „gepostet“ werden! Es ist keine MEINUNGSFREIHEIT! Artikel 1 Grundgesetz gilt universell!

    Die ideologisch motivierte und provokative FALSCHBELEIDIGUNG zerstört die Demokratie und muss strafrechtlich besonders geahndet werden!

    -87
    • … aha, mit Argumenten werden Beleidigungen legitimiert … das kennen wir aus Unrechtsstaaten wie dem Dritten Reich oder der DDR … denken Sie nochmal nach

      • Ihre Logik ist zu kurz gedacht! — Wenn Argumente im Spiel sind, werden BELEIDIGUNGSABSICHTEN entschärft und zu zutreffenden, oft auch wirksamen Vorwürfen! Das ist aber demokratisch legitimer Teil von Streit & Diskurs!

        -40
        • falsch, Ihre Logik ist zu kurz gedacht … Ihrem Kommentar fehlte es dann offensichtlich an Schlüssigkeit

          19
    • Generell wird hier die Bezeichnung „Faschismus“ als Beleidigung übernommen.. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind z.B..Nazies , Menschen, die anderne verfolgen, wegen ihre Meinung, Herkunft. Der Art der Vefolgung werden zugefügtes Leid unterstellt, wie auch aus der Vergangenheit bewiesen. Faschisten sind da eher eine Gruppe, der „lediglich“ autoritäre Politik, oder verordnetes Wahlverhalten , unterstellt wird. Parallel dazu kann man Menschen auch Bolschewisten, oder auch Autonome als Beispiel benennen. Beide Begriffe beeinflussen eine Wahl der politischen, oder bestimmten Lebensform. Die Einordnung Faschismus beinhaltet nicht unbedingt die Verletzung der Unversehrtheit, Nazi im hergeleitet Sinn sehr wohl. Die Unterstellung der Ablehnung von Meinungsvielfalt, muss grundsätzlich erlaubt sein.

      • Sorry, Korrektur nicht möglich … Handy Tastatur …

    • Herr Springer finden Sie es nicht befremdlich, wenn der Souverän, also der Bürger, sein ausführendes und teuer bezahltes Organ, also der Abgeordnete, nicht mehr kritisieren kann, weil das ausführende Organ sich mit einem fragwürdigen Gesetzesparagraphen aus der Verantwortung stehlen möchte.
      Das Ganze betrachten Sie bitte in D-EU vor dem Hintergrung, das die Politiker in Regierungsverantwortung, der letzten vierzig Jahre praktisch NULL für dieses Land und den Bürger getan haben. Ganz im Gegenteil, die Verschuldung steigt ins Unermessliche, die Bildung ist inzwischen unterirdisch, die Infrastruktur, salopp gesagt, am Arsch, die Gesundheitseinrichtungen entweder nur noch für Reiche oder für Staatsprofiteure erreichbar, bzw. erschwinglich, während sich die Abgeordneten die Diäten jedes Jahr, (aus Schulden heraus) erhöhen. Das ist eine fortwährende Beleidigung des Souveräns.

    • Die ideologisch motivierte und provokative FALSCHBELEIDIGUNG gehört zum toxischen Inventar von Politikern, die von Ideologen gebrieft werden! LINKS – WIE RECHTS!

      Effekte: Ablenkung, Desinformation, Verbrauch von Zeit, Zinsgewinne auf Staatsschulden!

    • Warum darf dann Höcke Faschist genannt werden und die Rheinmetall Tussi nicht?

    • Das was jeder Journalist beachten muss, gilt auch für alle Nutzer von Social Media! Es kann nicht zweierlei Veröffentlichungsrecht MIT & OHNE Verantwortung geben!

      POPULISMUS von Links UND POPULISMUS von Rechts bezieht hier seine schädliche Energie, weshalb in Deutschland nur noch ideologisch herumgebalgt und STILLSTANDSEFFEKTIV „brandmauerisiert“ wird — statt nach konstruktiver Politik zu streben!

      Bei 80 Mrd. Zinszahlungen jöhrlich müssen die „Zinsbürger & Steuerzahler“ ordnungspolitisch aufwachen!

      Die deutschen Politik-Teilnehmenden müssen ideologisch, ordnungspoolitisch und rhetorisch „entlaust“ werden!

      -16
      • Die deutschen Politikteilnehmer sollten sicher vor allem erst einmal darauf fokussieren wieder FÜR den Bürger und das Land Politik und Gesetze auf den Weg zu bringen, und die illegalen Schuldenaufnahmen sofort zu stoppen, sonst sind „Meinungen“ und „Beleidigungen“ demnächst das geringste Problem, das dieses Land und dessen Bevölkerung haben wird.

  • Leute aus den USA müssen denken, unser Land ist verrückt geworden. Dort wären sollte Anklagen undenkbar.

    • Das denken die nicht nur in USA!

  • … wessen Geistes Kind diese Vorgehensweise gegen Kritik ist, besser seit 2005 ist, kann jeder gut erkennen … destabilisierende, gesellschaftliche Vielfalt wird gefördert, aber politische Meinungsvielfalt wird strafrechtlich verfolgt … letzteres ist Vorgehensweise dessen, wie sich Merkel bis 1989 hat schulen lassen, um eine führende Rolle in der einstigen Unrechts-DDR zu übernehmen …

    • Einschücherung, wie in einer Diktatur.

      • … genau

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