Amtsgericht Leipzig
900 Euro Strafbefehl, weil er Strack-Zimmermann „Faschistin“ nannte – FDP-Politikerin soll vor Gericht aussagen
FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann soll nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl über 900 Euro am 12. Mai 2026 vor dem Amtsgericht Leipzig aussagen. Grund ist ein Beitrag auf X, in dem sie als „Faschistin“ bezeichnet wurde.
Nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl über 900 Euro soll Marie-Agnes Strack-Zimmermann im Mai 2026 vor dem Amtsgericht Leipzig als Zeugin erscheinen. Es geht um eine Äußerung auf X, in der die FDP-Politikerin als „Faschistin“ bezeichnet wurde.
Der Termin ist für den 12. Mai 2026 um 9:30 Uhr angesetzt. Das geht aus einer Ladung hervor, die Apollo News vorliegt (Az. 214 Cs 607 Js 28599/25). Nach den vorliegenden Unterlagen ist Strack-Zimmermann als Zeugin für 9:45 Uhr vorgesehen. Ob sie persönlich vor Gericht erscheinen wird, ist derzeit offen. Eine Anfrage von Apollo News an ihren Pressesprecher blieb bislang unbeantwortet.
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Anlass des Verfahrens ist ein Beitrag des Beschuldigten vom 1. Mai 2023 auf der Plattform X. Im Strafbefehl, der Apollo News vorliegt, wird dazu ausgeführt, der Beschuldigte habe damit „seine Missachtung“ gegenüber Strack-Zimmermann zum Ausdruck gebracht. Wörtlich heißt es: „Man sieht hier, wie weit sich die faschistisch denkenden Hirne in Teilen des Bürgertums, wie hier bei #StrackZimmermann entwickelt haben. Sie ist bereits jetzt schon der Meinung, der gemeine Pöbel hat kein Recht mehr auf dieselbe. Das ist nicht das erste Mal bei dieser Faschistin.“
Die Staatsanwaltschaft Leipzig beantragte daraufhin den Erlass eines Strafbefehls. Das Amtsgericht Leipzig folgte dem Antrag und bewertete die Äußerung als strafbare Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch. Gegen den Beschuldigten wurde eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verhängt, insgesamt 900 Euro. Der Beschuldigte legte Einspruch ein, sodass das Verfahren nun in einer Hauptverhandlung vor Gericht verhandelt wird.
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Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf. In einer schriftlichen Stellungnahme, die Apollo News vorliegt, erklärt er, seine Äußerung sei als politische Einordnung zu verstehen gewesen und nicht als Beleidigung.
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Das Amtsgericht Brackenheim verurteilte ihn zunächst wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro. Gegen das Urteil legte der Mann Berufung ein; für die Verhandlung vor dem Landgericht Heilbronn war Strack-Zimmermann als Zeugin geladen. Kurz darauf zog sie den Strafantrag zurück.
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Strack-Zimmermann geht so rabiat gegen Äußerungen im Internet vor wie kaum eine andere Spitzenpolitikerin – sie stellte bereits mehrere tausend Anzeigen wegen Äußerungen im Internet. 2024 berichtete Apollo News, dass in der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), wo die meisten von Strack-Zimmermanns Anzeigen landen, insgesamt fünf Staatsanwälte mit ihren Angelegenheiten beschäftigt würden.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
So werden die Politiker der AfD nahezu täglich bezeichnet, ohne dass es Strafbefehle oder Gerichtsverhandlungen dafür gibt. MASZ selbst teilt so aus.
SZ kassiert mit Anzeigen ordentlich ab. Es sieht so aus, als müsse sie sonst am Hungertuch nagen., oder ist es Gier…Was die mit Anzeigen kassiert, davon träumt ein Arbeiter nur so…
Also meines Wissens gehen die Tagessätze aus einem Urteil im Strafverfahren in die Staatskasse. Die Beleidigte bekommt nur Geld, wenn sie ihren Anspruch entweder als Nebenklägerin im Strafverfahren durchsetzt oder später in einem separaten Zivilverfahren klagt.
Meines Wissens wird mit dem Anwaltsbüro, die das in die Wege leitet geteilt. Es handelt sich um Schmerzensgeld, der Anwalt zieht nur sein Honorar ab.
Sie sind wohl auch eine „Putinistin“ und haben hier die Aufgabe, gegen eine Unterstützerin der Ukraine „Stimmung“ und „Zersetzung“ zu machen?
Putinistin? Steht das im Duden?!
Wenn die Unterstützung der Ukraine bedeutet, dass man sich dort auf unsere Kosten eine Rentenerhöhung von 12 % gönnt, während wir die Renten der eigenen Eltern nicht mehr finanzieren können, dann sehe ich das auch differenziert.
Außerdem empfehle ich gern einmal das Buch von Bojan Pancevski zu lesen, damit man erkennt, was wahre Freunde sind. Dafür muss man Herrn Putin noch nicht einmal liebhaben!
Und die die rechte oder linke Hand von Södolf ?
Milliarden für den Schneekönig, damit er sich noch ein paar Anwesen in der Welt kaufen kann. Wie dumm muss man sein…
Diese Frau sollte jedem der mal irgendwann wieder mit dem Gedanken spielen sollte FDP in Zukunft zu wählen als warnendes Beispiel der tiefen inneren Gesinnung der Partei in Erinnerung bleiben !!
Wenn diese Frau auch nur ansatzweise für Liberalismus Steht wähle ich lieber das Original . Irgend so eine Islamistische Partei !
Ich denke, wenn man sie so wahrnimmt, dann darf man es äußern. Das hat nichts damit zu tun, ob sie es tatsächlich ist, trotzdem darf man es sagen.
Ich stimme zu, wiederhole dennoch, was ich bereits geschrieben habe:
Der schmale Grat zwischen Meinungsäußerung und Beleidigung
Man sollte – wenn man so etwas überhaupt schreiben muss – sorgfältig auf seine Formulierung achten. Auch eine „politische Einordnung“ kann als ehrenrühriges Werturteil aufgefasst werden und der Beleidigungsvorsatz spielt „dolus eventualis“ keine Rolle.
Im Zweifel allerdings sollte die Justiz immer zugunsten der Meinungsäußerung bewerten oder – wenn es überhaupt so weit kommen muss – urteilen.
Wenn es wahr ist, darf man es sagen.
Man dürfte es auch sagen, wenn es nicht wahr wäre. „Faschist“ ist eine politische Beschreibung, zurückgehend auf die Ideologie, einer auserwählten Gruppe anzugehören. Als Meiningsäußerung ohne Zweifel legal.
Genau das ist der Irrtum! Bei Beleidigungen geht es nie um Wahrheit! Ich glaube auch Sie müssen sich erst ordnungspolitisch und im Sinne politischer Kultur neu „einjustieren!“
… dann sind Sie sicher auch der Meinung das der Begriff „Nazischlampel“ zwangsläufig zu einer Verurteilung führen muß?!
Sie machen Sie jetzt sicher die Mühe die zuständige Staatsanwaltschaft anzuschreiben und den vorgang neu aufnehmen zu lassen. Weil, was Recht ist muß Recht bleiben.
Private Beleidigungen im Netz (ab 2025): Bestrafung (Strafbare Beleidigung). Neuere Urteile (Stand 2025) zeigen, dass die Bezeichnung als „Nazischlampe“ nicht als Freibrief gilt und strafbar sein kann, wenn sie außerhalb des Kontextes von Kunst und Satire genutzt wird.
Urteile: Laut Tagesspiegel 2025 wurden Personen zu Geldstrafen (teilweise über 1000 Euro, in einem Fall 4800 Euro) verurteilt, die diesen Begriff auf Social-Media-Plattformen gegen Weidel verwendeten.
Rechtsgrundlage: Anwendung des § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung).
Fazit: Der satirische Gebrauch durch Medien (extra 3) war gerichtlich gedeckt, während private Beleidigungen im Internet als Straftat gewertet und mit Geldstrafen belegt werden.
Wenn nicht geklagt wird, bleibt der Begriff „Nazischlampe“ ungestraft stehen!
Beleidigungen können bisher nur persönlich beklagt werden!
Meine Meinung: massenhafte ZWECKBESCHIMPFUNGEN haben das Ziel, politische Gegner zu lähmen und gehören in das Instrumentarium ZERSETZUNG.
Hier muss eine Staatsanwaltschaft auch selbstständig tätig werden können, um die ZERSETZUNG der demokratischen Kultur zu stoppen!
Denn die Steuerzahler haben in jeder Stunde Verzögerung einen Verzugsschaden, der demnächst rund 80 Mrd. € Zinszahlungen pro Jahr betrifft!
( Ich bin heute sowas von ordnungspolitisch klar drauf, das finde ich notwendig!)
Schleimer.
Das ist keine Beleidigun.
Meinungsäußerungen sind frei! Gezielte Beleidigungen ad Personam sind immer klar erkennbar!
Ehrlich gesagt sehe ich hier keine Beleidigung mehr. Das ist doch inzwischen ein Allerweltsbegriff. Wird doch jeden Tag tausendfach gegen AfD Politiker verwendet.
Das „hase“ ist genau das Ziel der ZERSETZUNG! Etwas durch massenhafte ungeahndete Wiederholung zum „Allerweltsbegriff“ zu machen, um die eigenen Mühlen vor Transparenz zu schützen!
Dann würde ich mal mit der Brandmauer und dem missbrauch des Verfassungsschutzes anfangen .
Das ist wesentlich gefährlicher für unsere Demokratie !!
Genau das sehe ich auch! Es gehört in die gleiche ideologische Strategie, die nun zum Stillstand und zur orientierungslosen Politik führt!
Genau, dazu fällt mir der Begriff Nazi ein, der mittlerweile jedem zugerufen wird, der nicht in das politische Bild der neuen Linksfaschisten passt. Ein Allerweltsbegriff der die Opfer des Holocausts verhöhnt und verharmlost.
Genau! Das ist EINER von ZWEI toxischen Strategien des PLATZIERTEN und PLANVOLL entwickelten POPULISMUS!
Leute, die ist doch die netteste, liebenswerte, höchst geachtete, hübscheste, begehrteste Frau auf der Welt, ach was im Kosmos.
Meiner Meinung nach, ist sie eine verbitterte alte Frau, mit der man schon fast Mitleid haben sollte
Mir kämen da eher so Begriffe wie „zynisch“, „vollkommen skrupellos“, „raffgierig“, „maßlos überheblich“ oder „Zange“ in den Sinn. Jedenfalls nichts, was man mit Mitleid assoziieren würde.
Das ist ein Narrativ mit dem Zweck ZERSETZUNG!
Bei ihnen versetzt sich schon ihr Hirn!
Der schmale Grat zwischen Meinungsäußerung und Beleidigung
Man sollte – wenn man so etwas überhaupt schreiben muss – sorgfältig auf seine Formulierung achten. Auch eine „politische Einordnung“ kann als ehrenrühriges Werturteil aufgefasst werden und der Beleidigungsvorsatz spielt „dolus eventualis“ keine Rolle.
Im Zweifel allerdings sollte die Justiz immer zugunsten der Meinungsäußerung bewerten oder – wenn es überhaupt so weit kommen muss – urteilen.
Meiner Meinung nach hat der Mann Recht … allein schon die angebliche Rechtsgrundlage, auf der diese „Urteile“ ergehen, grenzt an Diktatur.
Wenn sie nicht kommt, wird sie zwangsweise von der Polizei vorgeführt.
Glauben Sie das wirklich?
Wenn die „Strafe“ also das Geld dem Staat zufließen würde, wäre gleich der Spuk vorbei. Ebenso mit Abmahnungen.
Bei Beleidigungen gegen Politiker (insbesondere nach § 188 StGB, [Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung]) wird der Täter zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilt.
Wer erhält die Geldstrafe? Die Geldstrafe fließt nicht dem beleidigten Politiker zu, sondern geht als Strafe an den deutschen Staat (in die Landeskasse).
Schmerzensgeld: Will der Politiker Geld direkt erhalten, muss er zivilrechtlich auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz klagen.
Und sie meinen wirklich das dort nicht Geld zurückfliesst die bei den Anwaltskosten entstehen? Mal abgesehen davon was die FDP so alles selbst in’s Leben gerufen hat. Diese Partei hat fertig,nicht unüblich bei so einem Klientel wie dieser Dame. Lang ist’s her wo noch Möllemann da war. Personen wie Rösler,Lindner oder auch die oben benannte Dame wären in der alten FDP nicht mal aufgenommen worden.
Welche Seite ist der Spuk? BELEIDIGEN oder KLAGEN?
Zumindest „weiss dann ihr Chef“, wo sie am 12.5. sein wird.
Der zugrundeliegende Paragraph gehört dringend abgeschafft. Er treibt sehr seltsame Blüten, lädt geradezu zu Missbrauch ein, könnte zur Einschüchterung anderer eingesetzt werden und vor allem: Er privilegiert Politiker. Das ist eine unverhältnismässige Ungleichbehandlung. Das passt eher zu einer Art Monarchie oder Oligokratie, aber nicht zu einer Demokratie.
„könnte zur Einschüchterung anderer eingesetzt werden “
„Könnte“ ist gut🤣😂🤣
EIne gute Position um das Budget der Staatsanwalt zu kürzen. Für jeden angenommen Fall, 10.000 Euro weniger. Rüchzuck ist der Spuck vorbei.
… wessen Geistes Kind diese Vorgehensweise gegen Kritik ist, besser seit 2005 ist, kann jeder gut erkennen … destabilisierende, gesellschaftliche Vielfalt wird gefördert, aber politische Meinungsvielfalt wird strafrechtlich verfolgt … letzteres ist Vorgehensweise dessen, wie sich Merkel bis 1989 hat schulen lassen, um eine führende Rolle in der einstigen Unrechts-DDR zu übernehmen …
Einschücherung, wie in einer Diktatur.
Für die Sonnenkönigin, wird eines Tages die Sonne nicht mehr scheinen…
Sie wird den Weg machen, den alles Irdische machen wird….
Danach ist die nur noch in den Geschichtsbüchern präsent…
…aber im negativen Sinne…
Hunderte oder gar Tausende Anzeigen und NULL mal erscheinen all diese Politiker bei Gericht.
Auch hat man NIE beweisen können wie sich die AUSWIRKUNGEN sich bemerkbar machten wenn es um den 188er geht.
Es ist und war immer ein Unterdrückung und Restriktionsparagraph inkl. Bereicherung bzw. Jobsicherung für bekannte Kreise.
NIE hat man Schmerzen und Leiden spüren können, wenn eine KI für all jene rumschnüffelt, denn was man nicht weis, kann keine Beleidigung hervorrufen.
Nachtrag…
Wie kann ein Gericht zweifelsfrei feststellen, ob man sich nun als „Privatperson“ nach 185er beleidigt fühlt und nicht nach 188er als Politiker…
Wo genau unterscheidet sich das „Gefühl“ und wer bei Gericht stellt nun fest das der Angeklagte die Privatperson oder den Politiker explizit so bezeichnete???
Das ist doch alles nur Schikane gegen das Volk, dass massiv unterdrückt werden soll. Wir sollen Ameisen werden, die das Establishment füttern und wenn wir nicht mehr können, sollen wir ohne Rente das Zeitliche segnen.
Ihr Narrativ von der „Schikane gegen das Volk“ ist Quatsch! Wenn Art. 1 GG verletzt wird, und sich jemand beleidigt führt, dann darf auch auf das Urteil der Justiz vertraut werden!
Und wenn das tausendfach geschieht, ist es auch legitim zu klagen! — Ich finde es gut, wenn auf diese Weise endlich Grundfragen politischer Kultur neu geklärt werden!
Wir leben im Irrenhaus
Mindestens 1 Person im Irrenhaus ist nicht „irre“!
Eigentlich sind es sogar mindestens 2 Personen:
Raphael M. Bonelli: „Kopflos. Wie Denken funktioniert. Warum wir es verlernt haben. Wie wir es zurückgewinnen!“
wir hatten einmal einen Anzeigen-Hauptmeister, der Falschparker im Visier hatte, eine Weile durch die Gazetten gegeistert ist u. sich großer Aufmerksamkeit erfreut hat.
Das erinnert mich ein wenig an das Verhalten von A. Strack-Zimmerman.
Allerdings möchte ich die FDP wieder als DIE Partei wahrnehmen, die die Freiheit u. die Bürgerrechte des Souveräns verteidigt, insofern schadet diese Dame ihrer Partei maßgeblich. Man sollte vielleicht einmal über ein Partei-Ausschlussverfahren nachdenken.
Da soll sie mal hin, mit ihrer „netten“ Art gewinnt sie den Richter sicherlich für sich.
Es gibt in Social Media kein Recht auf schwere Beleidigungen, die ohne Argumentation. Herleitung und zutreffende Begründung einfach einmal „gepostet“ werden! Es ist keine MEINUNGSFREIHEIT! Artikel 1 Grundgesetz gilt universell!
Die ideologisch motivierte und provokative FALSCHBELEIDIGUNG zerstört die Demokratie und muss strafrechtlich besonders geahndet werden!
… aha, mit Argumenten werden Beleidigungen legitimiert … das kennen wir aus Unrechtsstaaten wie dem Dritten Reich oder der DDR … denken Sie nochmal nach
Ihre Logik ist zu kurz gedacht! — Wenn Argumente im Spiel sind, werden BELEIDIGUNGSABSICHTEN entschärft und zu zutreffenden, oft auch wirksamen Vorwürfen! Das ist aber demokratisch legitimer Teil von Streit & Diskurs!
falsch, Ihre Logik ist zu kurz gedacht … Ihrem Kommentar fehlte es dann offensichtlich an Schlüssigkeit
Ich empfehle:
Mehr Wirklichkeit wagen!
https://www.achgut.com/artikel/_mehr_wirklichkeit_wagen
Generell wird hier die Bezeichnung „Faschismus“ als Beleidigung übernommen.. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind z.B..Nazies , Menschen, die anderne verfolgen, wegen ihre Meinung, Herkunft. Der Art der Vefolgung werden zugefügtes Leid unterstellt, wie auch aus der Vergangenheit bewiesen. Faschisten sind da eher eine Gruppe, der „lediglich“ autoritäre Politik, oder verordnetes Wahlverhalten , unterstellt wird. Parallel dazu kann man Menschen auch Bolschewisten, oder auch Autonome als Beispiel benennen. Beide Begriffe beeinflussen eine Wahl der politischen, oder bestimmten Lebensform. Die Einordnung Faschismus beinhaltet nicht unbedingt die Verletzung der Unversehrtheit, Nazi im hergeleitet Sinn sehr wohl. Die Unterstellung der Ablehnung von Meinungsvielfalt, muss grundsätzlich erlaubt sein.
Sorry, Korrektur nicht möglich … Handy Tastatur …
Die ideologisch motivierte und provokative FALSCHBELEIDIGUNG gehört zum toxischen Inventar von Politikern, die von Ideologen gebrieft werden! LINKS – WIE RECHTS!
Effekte: Ablenkung, Desinformation, Verbrauch von Zeit, Zinsgewinne auf Staatsschulden!
Das was jeder Journalist beachten muss, gilt auch für alle Nutzer von Social Media! Es kann nicht zweierlei Veröffentlichungsrecht MIT & OHNE Verantwortung geben!
POPULISMUS von Links UND POPULISMUS von Rechts bezieht hier seine schädliche Energie, weshalb in Deutschland nur noch ideologisch herumgebalgt und STILLSTANDSEFFEKTIV „brandmauerisiert“ wird — statt nach konstruktiver Politik zu streben!
Bei 80 Mrd. Zinszahlungen jöhrlich müssen die „Zinsbürger & Steuerzahler“ ordnungspolitisch aufwachen!
Die deutschen Politik-Teilnehmenden müssen ideologisch, ordnungspoolitisch und rhetorisch „entlaust“ werden!
Die deutschen Politikteilnehmer sollten sicher vor allem erst einmal darauf fokussieren wieder FÜR den Bürger und das Land Politik und Gesetze auf den Weg zu bringen, und die illegalen Schuldenaufnahmen sofort zu stoppen, sonst sind „Meinungen“ und „Beleidigungen“ demnächst das geringste Problem, das dieses Land und dessen Bevölkerung haben wird.
Nun … kein Wunder, das die FDP am Boden liegt und bald kann sich Strack-Zimmermann nicht mehr auf den Paragraph 188 berufen.
Scheint Absicht zu sein, Justicia mit solchen – meiner Meinung nach – Banalitäten zu beschäftigen. So bleiben Täter von schwere und schwerste Straftaten (z.B. Vergewaltigung, Totschlag und amord) meist unbehelligt oder Verfahren können erst garnicht eröffnet werden, weil die Fristen überschritten wurden. Der sog. „Majestätsbeleidigungsparagraf“ gehört ersatzlos gestrichen. Er widerspricht dem GG, wonach keiner über dem Gesetz steht und alle Bürger gleich zu behandeln sind, ungeachtet der Person. Das ist im „Majestätsbeleidigungsparagraf“ nicht gegeben. Er stellt Politiker über den „gemeinen Bürger“. Politiker können den Souverän ungestraft beleidigen (brauner Bodensatz, Covidioten, Ratten, Blinddarm der Gesellschaft, den es zu entfernen gilt). Denen passiert nichts. Sie werden vom „sauberen“ ÖRR dafür auch noch in beklatscht. Im Gegenzug muss der lästige Bürgen nicht selten mit Geld- und/oder Haftstrafen rechnen. Das hat mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht mehr viel zutun!
Wie s8llte man sie sonst nennen?
Wer solche Politiker hat braucht keine Feinde und solche Politiker gibt es auch im neuen Reichstag viele, wie Sand am Meer.
Die Wahrheit in Deutschland wird bestraft. Krankes Land
Das Volk, welches nicht auf Reihe ist, wird laufend als Nazi beschimpft, obwohl es keinen Grund dafür gibt und Leute der „oberen Kaste“ die sich wie die vom letzten Jahrhundert benehmen, dürfen nicht ungestraft so benannt werden, wie sie sich verhalten… Finde den Fehler…
Frau Weidel darf NS genannt werden, auch so ein Unding. Dagegen ist doch Faschistin für die FDPlerin noch harmlos.
Die ideologisch motivierte ZWECKBESCHIMPFUNG als „Nazi“ ist eine besonders schwere Straftat! Die ZWECKBESCHIMPFUNG hat das Ziel, demokratische Diskurse und Entscheidungen zu verhindern und zu zersetzen!
… ich erinnere nochmals an die Beleidigung „Nazischlampe“, die eigentlich gleich zwei Straftaten darstellen müßte . . . einmal „Nazi“ und zum zweiten „Schlampe“.
Sie haben sicher schon die Staatsanwaltschaft angeschrieben und zur Wiederaufnahme des Verfahrens aufgefordert?
Umso besser, dass die FDP mit diesem Personal in der Versenkung verschwindet.