Kaum Widerspruch
Wie die Krankenkassen unbemerkt die breite Einführung der elektronischen Patientenakte ermöglichen
Im Februar soll die elektronische Patientenakte eingeführt werden – ein Prestigeprojekt von Karl Lauterbach. Doch die Wenigsten wissen von ihren Widerspruchsoptionen. In den Schreiben der Krankenkassen wird unvollständig aufgeklärt, einige Details fehlen gänzlich.
Schon in zwei Monaten ist es so weit – dann soll bundesweit die elektronische Patientenakte (ePA) für 75 Millionen Berechtigte eingeführt werden. Wer nicht aktiv widerspricht, wird automatisch aufgenommen. Für dieses Vorgehen sind die Krankenkassen gesetzlich an ein transparentes Aufklärungsverfahren gebunden – das aber in einigen Fällen nicht eingehalten wird, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) in einer Auswertung Anfang Dezember mitteilte.
Der VZBV hat sich 14 Informationsschreiben der Krankenversicherungen aus der Zeit von Ende August bis Anfang Oktober genauer angeschaut und nicht nur fragwürdige, sondern auch falsche Aussagen entdeckt. Laut Paragraf 343 des Sozialgesetzbuches sind Versicherungen angehalten, die Patienten „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form“ über Vor- und Nachteile der ePA zu informieren. Ähnlich wie auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach, für den die ePA eines der großen Prestigeprojekte neben der Krankenhausreform ist, werben auch die Krankenkassen für die Vorteile der digitalen Lösung.
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Die Versicherungen sprechen in einigen Fällen von einer durch die ePA verbesserten medizinischen Versorgung. „Ihre Ärztinnen und Ärzte können wichtige Gesundheitsdokumente einsehen und Sie dadurch schneller und gezielter versorgen“, heißt es beispielsweise bei der AOK Bayern. Für den VZBV legt diese Aussage nahe, „dass mit der Nutzung der ePA eine schnellere und gezieltere Gesundheitsversorgung gewährleistet wird“, wenngleich eine Behandlung nicht von der Nutzung der digitalen Patientenakte abhängig sein sollte und ist.
In der Analyse des VZBV finden sich weitere Beispiele intransparenter Beschreibungen der ePA. Zum Thema Datensicherheit erklärt beispielsweise die HKK, die Akte sei ein „persönlicher, lebenslanger, digitaler Aktenordner für medizinische Dokumente, hochsicher und geschützt“. Die Sicherheit der digitalen Schnittstelle wurde in der Vergangenheit immer wieder thematisiert – Organisationen und Experten warnen vor den Risiken einer digitalen Speicherung von medizinischen Dokumenten.
So hat im Dezember 2023 der Chaos Computer Club und der VZBV gemeinsam mit zwölf weiteren Vereinen und Einrichtungen vor der noch nicht ausgereiften Technologie gewarnt. Der damalige EU-Abgeordnete der Piraten, Patrick Breyer, bemängelte außerdem einen möglichen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht durch die digitale Zugänglichkeit der Akte.
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Die Zugriffsdauer von Ärzten beläuft sich auf 90 Tage nach dem Einlesen der Gesundheitskarte in einer Praxis oder einer ähnlichen Einrichtung. Bei Apotheken ist dieser Berechtigungszeitraum auf drei Tage beschränkt. Gegen all das kann Einspruch erhoben werden. Auf Wunsch wird die ePA nicht eingerichtet, medizinische Dokumente werden somit nicht mittels einer digitalen Schnittstelle gespeichert. Allerdings haben bis Ende Oktober gerade mal ein Prozent der Versicherten bei den großen Kassen AOK, Techniker, Barmer und DAK Einspruch eingelegt, wie eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ergab.
Das könnte auch daran liegen, dass das sogenannte Opt-Out-Verfahren, also der Widerspruch durch aktives Handeln, von den Krankenkassen nicht besonders transparent hervorgehoben wird. Hier werden je nach Krankenkasse QR-Codes oder Online-Formulare angeboten, auch der Postweg findet hier und da Erwähnung – eine telefonische Absage jedoch nicht. Dabei dürfen die Versicherungen den Patienten die Art des Widerspruchs nicht vorschreiben, befindet der VZBV. Außerdem werden Patienten ohne Internetzugang dadurch vollkommen vernachlässigt.
Auch bei der Widerspruchsfrist halten sich die Krankenkassen bedeckt – dabei ist eine Absage und sogar die Löschung der Akte jederzeit möglich. Doch dieser Hinweis fand sich in keinem der vom VZBV ausgewerteten Versicherungsschreiben. Da es sich bei der ePA um eine Dokumentensammlung von teilweise kritischen und relevanten Schreiben, von Befunden, Diagnosen und Verschreibungen handelt, scheint dieses Vorgehen hinsichtlich der Verbraucherrechte intransparent und wenig neutral. Das findet auch der VZBV: „Die analysierten Versichertenanschreiben der Krankenkassen erfüllen aus Sicht des vzbv somit in mehreren Aspekten nicht die gesetzlichen Anforderungen.“
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Ich habe natürlich sofort widersprochen. Auch weil damit ein digitales Impfregister verbunden ist, sollte aus den Erfahrungen der Corona-Plandemie natürlich sofort handeln und Widerspruch einlegen.
Ich bin IT-Techniker und lehne grundsätzlich „digital“ in Verbindung mit „Staat“ bzw. „Politik“ ab! Selbstmurmelnd habe ich bereits widersprochen.
Eine elektronische Patientenakte, in einem kapitalistischen System, das den Menschen krank macht, weil es daran verdient und durch das „Gesundheitssystem“ noch kränker macht, weil es daran verdient, ist das letzte Puzzleteil, um 1984 sogar zu übertrumpfen.
Während der Pandemie war ich als Ungeimpfter extrem froh darüber, dass das mir feindlich gesinnte System nicht einfach drei Klicks machen musste, um alle Ungeimpften zu identifizieren und aufzulisten. So werde ich das auch beibehalten und habe der elektronischen Patientenakte selbstverständlich widersprochen. Zudem wird diese Datenbank ein unwiderstehliches Ziel für alle Hacker dieser Welt werden und man kann sich wohl drauf verlassen, dass dieser Schrott-Staat bei der IT genau so einen Schrott-Job machen wird, wie überall sonst, wo er seine Griffel mit im Spiel hat.
Ich habe bereits vor Wochen (Anfang Oktober) der Anlage einer ePA widersprochen und anschließend eine diesbezügliche Bestätigung meiner Krankenkasse erhalten.
So schnell das Schreiben im Oktober da war, so schnell war auch der Widerspruch draußen, Datenhascherei, ohne mich.
So heimlich und leise wurde das Projekt nicht gestartet.
Das ist schon Jahre in der Pipeline. … Darüber hinaus widerspreche bzw. verweigere ich persönlich erstmal immer vorsorglich. Danach wird man sehen, ob Etwas Sinn macht oder nicht!