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Kaum Widerspruch

Wie die Krankenkassen unbemerkt die breite Einführung der elektronischen Patientenakte ermöglichen

Im Februar soll die elektronische Patientenakte eingeführt werden – ein Prestigeprojekt von Karl Lauterbach. Doch die Wenigsten wissen von ihren Widerspruchsoptionen. In den Schreiben der Krankenkassen wird unvollständig aufgeklärt, einige Details fehlen gänzlich.

Karl Lauterbach wirbt für die elektronische Patientenakte. Wer nicht widerspricht, erhält im Februar automatisch eine ePA.

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Schon in zwei Monaten ist es so weit – dann soll bundesweit die elektronische Patientenakte (ePA) für 75 Millionen Berechtigte eingeführt werden. Wer nicht aktiv widerspricht, wird automatisch aufgenommen. Für dieses Vorgehen sind die Krankenkassen gesetzlich an ein transparentes Aufklärungsverfahren gebunden – das aber in einigen Fällen nicht eingehalten wird, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) in einer Auswertung Anfang Dezember mitteilte.

Der VZBV hat sich 14 Informationsschreiben der Krankenversicherungen aus der Zeit von Ende August bis Anfang Oktober genauer angeschaut und nicht nur fragwürdige, sondern auch falsche Aussagen entdeckt. Laut Paragraf 343 des Sozialgesetzbuches sind Versicherungen angehalten, die Patienten „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form“ über Vor- und Nachteile der ePA zu informieren. Ähnlich wie auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach, für den die ePA eines der großen Prestigeprojekte neben der Krankenhausreform ist, werben auch die Krankenkassen für die Vorteile der digitalen Lösung.

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Die Versicherungen sprechen in einigen Fällen von einer durch die ePA verbesserten medizinischen Versorgung. „Ihre Ärztinnen und Ärzte können wichtige Gesundheitsdokumente einsehen und Sie dadurch schneller und gezielter versorgen“, heißt es beispielsweise bei der AOK Bayern. Für den VZBV legt diese Aussage nahe, „dass mit der Nutzung der ePA eine schnellere und gezieltere Gesundheitsversorgung gewährleistet wird“, wenngleich eine Behandlung nicht von der Nutzung der digitalen Patientenakte abhängig sein sollte und ist.

In der Analyse des VZBV finden sich weitere Beispiele intransparenter Beschreibungen der ePA. Zum Thema Datensicherheit erklärt beispielsweise die HKK, die Akte sei ein „persönlicher, lebenslanger, digitaler Aktenordner für medizinische Dokumente, hochsicher und geschützt“. Die Sicherheit der digitalen Schnittstelle wurde in der Vergangenheit immer wieder thematisiert – Organisationen und Experten warnen vor den Risiken einer digitalen Speicherung von medizinischen Dokumenten.

So hat im Dezember 2023 der Chaos Computer Club und der VZBV gemeinsam mit zwölf weiteren Vereinen und Einrichtungen vor der noch nicht ausgereiften Technologie gewarnt. Der damalige EU-Abgeordnete der Piraten, Patrick Breyer, bemängelte außerdem einen möglichen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht durch die digitale Zugänglichkeit der Akte.

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Denn tatsächlich „können alle behandelnden und berechtigten Leistungserbringer auf die Daten der ePA zugreifen, sofern deren Zugriff durch die Versicherten nicht aktiv widersprochen wurde“, erklärt der VZBV. Die Datensicherheit sei letztlich zudem von den Endgeräten abhängig, auf denen der ePA-Zugang gespeichert ist, und von den Nutzungsbedingungen der Geräte durch die Patienten. Die Aussage der HKK ist dementsprechend nicht neutral.

Die Zugriffsdauer von Ärzten beläuft sich auf 90 Tage nach dem Einlesen der Gesundheitskarte in einer Praxis oder einer ähnlichen Einrichtung. Bei Apotheken ist dieser Berechtigungszeitraum auf drei Tage beschränkt. Gegen all das kann Einspruch erhoben werden. Auf Wunsch wird die ePA nicht eingerichtet, medizinische Dokumente werden somit nicht mittels einer digitalen Schnittstelle gespeichert. Allerdings haben bis Ende Oktober gerade mal ein Prozent der Versicherten bei den großen Kassen AOK, Techniker, Barmer und DAK Einspruch eingelegt, wie eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ergab.

Das könnte auch daran liegen, dass das sogenannte Opt-Out-Verfahren, also der Widerspruch durch aktives Handeln, von den Krankenkassen nicht besonders transparent hervorgehoben wird. Hier werden je nach Krankenkasse QR-Codes oder Online-Formulare angeboten, auch der Postweg findet hier und da Erwähnung – eine telefonische Absage jedoch nicht. Dabei dürfen die Versicherungen den Patienten die Art des Widerspruchs nicht vorschreiben, befindet der VZBV. Außerdem werden Patienten ohne Internetzugang dadurch vollkommen vernachlässigt.

Auch bei der Widerspruchsfrist halten sich die Krankenkassen bedeckt – dabei ist eine Absage und sogar die Löschung der Akte jederzeit möglich. Doch dieser Hinweis fand sich in keinem der vom VZBV ausgewerteten Versicherungsschreiben. Da es sich bei der ePA um eine Dokumentensammlung von teilweise kritischen und relevanten Schreiben, von Befunden, Diagnosen und Verschreibungen handelt, scheint dieses Vorgehen hinsichtlich der Verbraucherrechte intransparent und wenig neutral. Das findet auch der VZBV: „Die analysierten Versichertenanschreiben der Krankenkassen erfüllen aus Sicht des vzbv somit in mehreren Aspekten nicht die gesetzlichen Anforderungen.“

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105 Kommentare

  • Ich habe natürlich sofort widersprochen. Auch weil damit ein digitales Impfregister verbunden ist, sollte aus den Erfahrungen der Corona-Plandemie natürlich sofort handeln und Widerspruch einlegen.

    149
  • Ich bin IT-Techniker und lehne grundsätzlich „digital“ in Verbindung mit „Staat“ bzw. „Politik“ ab! Selbstmurmelnd habe ich bereits widersprochen.

    137
  • Eine elektronische Patientenakte, in einem kapitalistischen System, das den Menschen krank macht, weil es daran verdient und durch das „Gesundheitssystem“ noch kränker macht, weil es daran verdient, ist das letzte Puzzleteil, um 1984 sogar zu übertrumpfen.

    117
  • Während der Pandemie war ich als Ungeimpfter extrem froh darüber, dass das mir feindlich gesinnte System nicht einfach drei Klicks machen musste, um alle Ungeimpften zu identifizieren und aufzulisten. So werde ich das auch beibehalten und habe der elektronischen Patientenakte selbstverständlich widersprochen. Zudem wird diese Datenbank ein unwiderstehliches Ziel für alle Hacker dieser Welt werden und man kann sich wohl drauf verlassen, dass dieser Schrott-Staat bei der IT genau so einen Schrott-Job machen wird, wie überall sonst, wo er seine Griffel mit im Spiel hat.

    103
  • Ich habe bereits vor Wochen (Anfang Oktober) der Anlage einer ePA widersprochen und anschließend eine diesbezügliche Bestätigung meiner Krankenkasse erhalten.

    83
  • So schnell das Schreiben im Oktober da war, so schnell war auch der Widerspruch draußen, Datenhascherei, ohne mich.

  • So heimlich und leise wurde das Projekt nicht gestartet.

    Das ist schon Jahre in der Pipeline. … Darüber hinaus widerspreche bzw. verweigere ich persönlich erstmal immer vorsorglich. Danach wird man sehen, ob Etwas Sinn macht oder nicht!

    43
  • Ich traue jedem Hütchenspieler mehr als Karl Lauterbach.

  • Ich habe Widerspruch eingelegt und eine Bestätigung bekommen das bei mir keine elektronische Akte angelegt wird. Würde ich sowieso nicht nutzen. Genauso bei meinen Versicherungen. Entweder schriftlich oder per Telefon. Ich reduziere den Gebrauch meines mobilen Telefons gerade erheblich. Mit würde es auf den Sack gehen solche o.g. Dinge mit dem mobilen Telefon zu erledigen. Diese ganzen Anwendungen (Apps) interessieren mich nicht die Bohne.

  • man kann dem doch leicht widersprechen, was ich gemacht habe. es reicht, dass es von klabauterbach kommt. wer noch gläsener werden und pharmakonzernen seine daten geben möchte widerspricht natürlich nicht. die geboosterten sind bestimmt an bord;-)

  • Und jetzt?! Nichts wird daran geändert…..Weiter gehen, es gibt nichts zu sehen.
    Und weiter das selbe Wählen und die Europäische Union feiern…

    27
  • Natürlich habe ich widersprochen und eine Bestätigung der Krankenkasse bekommen.

  • Ich habe der elektronischen Patientenakte natürlich auch sofort online widersprochen (am 31. August), aber keinerlei schriftliche Bestätigung für meinen Widerspruch erhalten. Da muss ich jetzt wohl mal bei der Krankenkasse nachhaken bzw. nochmal den Widerspruchslink aufrufen. Allerdings kann man seine Einwilligung (noch) jederzeit widerrufen.

    Ich mache mir allerdings keine Illusionen: Letztlich werden die Herrschenden die ePA sämtlichen Versicherten auch gegen ihren Willen aufzwingen. Wenn nicht heute, dann eben morgen. So läuft das doch immer.

    17
  • Mein Widerspruch ist sofort rausgegangen. Habe keinen Bock auf diese Überwachung. Selbstverständlich ist dann natürlich auch der Impfstatus eingetragen. Da kann dann sehr schnell auf die “ bösen“ Impfmuffel zugegriffen werden. Verbunden eventuell mit irgendwelchen Verboten. Ne ne, nicht mit mir. Ich traue denen ALLES zu. Mein Vertrauen ist gänzlich erloschen. In Ärzte, Politiker und deren willfährigen Vollstrecker.

  • Das Ärgerliche ist die Widerspruch-Aufnötigung. Es wurde nicht gefragt: Willst du, dass wir deine persönlichen Daten aller Welt zur Verfügung stellen? Es wurde gesagt: Wir geben deine Daten jedem frei, es sei denn, du widersprichst. In beiden Fällen hätten nicht viele der trägen Bevölkerung reagiert. Mit diesem Verfahren der Nötigung zum Widerspruch kann alles durchgesetzt werden.

    12
  • Habe schon lange widersprochen. Ich lehne diese Datensammelwut ab.

  • Das ist mir irgendwie durchgegangen. Ich kann mich an kein Widerspruchsformular erinnern.
    Gab es da Widerspruchsfristen oder ist noch jetzt ein Widerspruch möglich?

    11
  • Es ist aber sehr einfach in ein paar Minuten „Antrag auf Nichtanlage“ der ePA ausfüllen und absenden.

  • Meine Gesundheitsdaten gehen niemanden etwas an. Deshalb habe ich schon vor geraumer Zeit Widerspruch eingelegt. Schriftliche Bestätigung der Kasse liegt vor.
    Jeder, dem seine Daten wichtig sind, sollte dies tun.

  • Längst widersprochen. Das Schreiben der AOK Nds. fand ich weitestgehend transparent.

  • Vor allem der Postweg ist heutzutage mit enormen Unwägbarkeiten verbunden, wenn der eindeutig an die zuständige Krankenkasse adressierte Brief mit dem Widerspruch gegen die Anlage einer ePA einfach einem fremden Empfänger zugestellt wird. Mithin ist der Versicherte dadurch gezwungen, zum dann wiederholten Mal den Widerspruch zu versenden. Ohne ständig telefonisch oder per Email Rücksprache zu halten und ausdrücklich eine Bestätigung für den Eingang des Schreibens zu verlangen, ist es also nicht möglich, rechtlich wirksam zu widersprechen. Der angesichts dessen zu betreibende Aufwand ufert dabei völlig aus.

    9
  • Ihr lieben, ich hab bereits 2023 Widerspruch ein gelegt. Es wurde ja bereits 2022 angepriesen. Ich bin weder bekloppt noch lebensmüde und überlasse meine Daten, weder Pharma Industrie, noch der WHO. Es geht absolut niemand, meine Wehwechen an. Der E-Impfass, welcher dran geknüpft ist, ordne ich zum Kapitel Zwangsimpfung ein. Als des mit der Plandemie los ging, hab ich zumindest im Familie- und Freundeskreis aufgeklärt. Meinen Freundeskreis konnte ich vor Schäden bewahren, bei meiner Fam leider nicht. Aufklären werde ich in dem Sinn nicht mehr. Das Ende aus dieser Zeit, dass ich zwei schwer wiegende Impfschäden in meiner Fam hab + Todesfälle im Freundeskreis.

  • Man darf nicht vergessen, dass es längst keine Selbstverständlichkeit mehr ist, noch voraussetzen und darauf vertrauen zu können, dass ein medizinischer Befund richtig gelesen wird. Eine daraufhin womöglich völlig verkürzt ausgelegte Diagnose führt dann zu einer Interventionseskalation. Mit den insbesondere von den Krankenkassen vielgepriesenen Vorteilen einer elektronischen Patientenakte gehen in Wirklichkeit dadurch bloß Nachteile einher, die letztlich sogar das Leben kosten.

  • „Meine“ Krankenkasse(MKK) hat auf meinen Widerspruch zur epa2023 mitgeteilt, <man könne etwas nicht existirendem nicht widersprechen. im Sommer 2024 gibt es auf der HP der Kasse die Onlinewiderspruchsmöglichkeit. Gesagt, getan. wenige Tage später war die schriftliche Bestätigung im Briefkasten. Im 2. Umschlag der Kasse ein Schreiben mit weiter zurückliegendem Datum zur info über EPA und Widerspruchsmöglichkeit …

  • „Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ — Walter Ulbricht

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