Loretta B.
Schülerin wegen Schlumpf-Post aus Unterricht abgeführt – Gericht erklärt Vorgehen der Polizei für rechtswidrig
Die Polizei holte die 16-jährige Loretta B. wegen angeblich rechtsextremer TikTok-Posts aus dem Unterricht, was bundesweit für Empörung sorgte. Das Verwaltungsgericht Greifswald erklärte den Einsatz nun für rechtswidrig.

Wegen angeblich rechtsextremer Beiträge auf TikTok wurde die 16-jährige Schülerin Loretta B. während des Unterrichts von der Polizei abgeholt. Dieser Vorfall sorgte Anfang 2024 deutschlandweit für Aufsehen. Die Familie des Mädchens war der Ansicht, das Vorgehen der Behörden sei unrechtmäßig gewesen, und reichte Klage ein. Nun wurde das Urteil verkündet. Das Verwaltungsgericht Greifswald entschied, dass der Polizeieinsatz gegen die Schülerin Loretta B. rechtswidrig war. Die Familie hatte zuvor eine Feststellungsklage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern und das dortige Innenministerium angestrengt.
In seiner Begründung erklärte das Gericht, dass das Vorgehen der Polizei nicht angemessen war. Die Richter betonten, dass ein Gespräch mit Loretta ebenso gut bei ihr zu Hause oder auf der Polizeiwache hätte geführt werden können. Es sei nicht erforderlich gewesen, sie während des Unterrichts vor allen Mitschülern herauszuholen und sie dadurch zu stigmatisieren.
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Konkret hieß es in der Urteilsbegründung: „Die Art und Weise der Durchführung der Maßnahme ist nicht verhältnismäßig gewesen. Das Gespräch der Polizisten mit Loretta hätte auch zu Hause oder auf der Polizeiwache stattfinden können. Es ist nicht notwendig gewesen, sie vor aller Augen aus dem Unterricht zu holen und damit eine Stigmatisierungswirkung hervorzurufen.“
Gegenüber der Jungen Freiheit erklärte die Mutter von Loretta im Vorfeld: „Meine Tochter soll rehabilitiert werden. Es ist wichtig, dass meiner Tochter hier Gerechtigkeit widerfährt, denn sie hat nichts Strafbares getan, und sowohl das Innen- als auch das Bildungsministerium haben das Verhalten der Polizei und des Schulleiters immer verteidigt.“ Der Anwalt der Familie, Ralf Stark, kritisierte das Vorgehen der Polizei als „eindeutig unverhältnismäßig“. Der Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern hingegen verzichtete auf eine Stellungnahme.
Es ist überhaupt kein Gespräch mit der Polizei notwendig gewesen, weil keine Straftat vorlag.
Verurteilungen ohne Straftaten? Oder wenn das nicht geht, zumindest eine üble Einschüchterung mit Rufschädigung? Für ein kleines Mädel, das der Direktor nicht leiden kann, weil sie selber denkt?
Bestrafe einen, erziehe hunderte?
Polizisten die nur ihre Befehle ausführen?
Richter, die Hu… der Fürsten?
Wo hat es nur sowas schon mal gegeben?!?
Polizeikritik? Sind Sie ein Linker oder Grüner?
Mich – juristischer Laie – hat die Urteilsbegründung auch stutzig gemacht. Die liest sich so, dass eine Gefährderansprache i.O. gewesen wäre, wenn sie zuhause stattgefunden hätte. Und dies, obwohl keine Straftat vorgelegen hat. Da sind sich ja alle Parteien einig. Finde den Fehler.
MOMÄÄÄÄÄNT …………..
Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es um einen Post mit einem Schlumpf?
Schlümpfe sind blau …?
Die AfD ist auch blau … (und gutachterlich bewiesen: extrem Rechts!)
Na also, da haben wir doch den „Rechts“bruch !
(Muss ich jetzt dabei schreiben, wie der Post gemeint ist?)
Polizisten dürfen keine rechtswidrigen Befehle ausführen und es war GLASKLAR, dass dieser Befehl rechtswidrig war! Die beteiligten Polizisten sollten zur Rechenschaft gezogen werden.
So ein Unsinn.
Wo und wann hat die Polizei je auf Volkes Seite gestanden? Nur ein historisches Beispiel?
Polizisten sind Söldner der immer jeweiligen Regierungen. IMMER!
Vor allem der Schulleiter und Denunziant sollte zur Rechenschaft gezogen werden!! Wo ist er??
Rechtswidrigen Befehle dürfen auch Soldaten nicht ausführen !! Hoffe nur das es wie im Rechtsstaat vorgesehen auch die entsprechenden Konsequenzen und Verfahren für Befehlsgeber und Ausführer gibt !!
„Rechtswidrigen Befehle dürfen auch Soldaten nicht ausführen !!“
Das ist so pauschal schlicht falsch!
Es gibt auch rechtswidrige Befehle, bei der die Pflicht zum Gehorsam gilt. Dann muß der Befehl erstmal ausgeführt werden, der Soldat kann aber im Nachgang eine Beschwerde, entsprechend der dafür geltenden Regeln und Gesetze, einreichen.
Tatsächlich gilt das für die meisten rechtswidrigen Befehle. Eine Aufhebung der Pflicht zum Gehorsam ist nur in extremen Fällen vorgesehen.
Im oben beschriebenen Fall, unter Annahme es würde sich um Soldaten handeln, müßten der Befehl, das Kind aus dem Unterricht zu holen, ausgeführt werden.
Verweigern dürften sie den Befehl das Kind zu verprügeln oder schlimmeres.
Bei Polizisten ist das ähnlich. Die müssen ein Dienstanweisung erstmal ausführen. Gegebenenfalls können sie Einwände erheben aber das entbindet nicht automatisch davon eine Dienstanweisung umzusetzten.
Die Frage ist auch wie die Anweisung konkret formuliert war.
Aber, das mit den Rechtswidrigen Befehlen ist so eine Sache.
Man kommt aus sowas niemals ungeschoren herraus.
Ich hab das während der Wehrpflicht 1986 durchziehen müssen (Sadistischer Feldwebel, ein Schleifer), Folgen waren monatelange Schikanen von allen anderen Unteroffizieren, bis das Truppendienstgericht Nord das abschließend geklärt hat.
Remontrieren muß der Beamte, ja, aber intern ist der dann wohl „verbrannt“… Karriere ist im „Arsch“…
Gutes Beispiel für sowas ist auch der Kino Film mit Bogart, „Die Caine war ihr Schiksal“, von 1954. Uralter Film, aber Thema passt hier auch noch aktueller denn je.
Das ist auch der Grund, weshalb Polizisten niemals gegen illegale Befehle remonstrieren.
„Polizisten dürfen keine rechtswidrigen Befehle ausführen“
Meines Wissens dürfen (müssen?) sie remonstrieren, dann entscheidet „eine Etage höher“.
Danach ist Schluss und sie MÜSSEN die Dienstanweisung ausführen.
§ 36 BeamtStG. Ich würde darauf wetten, dass hier nicht mal remonstriert wurde. Ich habe seit Corona einfach so dermaßen die Schnauze voll, dass sich Polizisten objektiv (und irgendwann auch rechtlich bestätigt) de facto als Schergen betätigen und ganz entspannt unbescholtene Bürger drangsalieren, weil sie wissen, dass ihnen nichts passieren wird. DAS KANN ES NICHT SEIN und unsere Gesetze sind eigentlich auch explizit darauf ausgelegt, GENAU DAS zu verhindern.
Eine eindeutige rechtswidrige Handlung braucht nur Minuten zum Nachdenken als gut ausgebildeter Beamter und Vorgesetzte.
Aber dies nachzuweisen, braucht wieder 1.5 Jahre um festzustellen vom Gericht.
Es zeigt sich also, wie der Ausbildungsstand ist und wie viel Zeit es braucht Unrecht festzustellen.
Es lag nahe, ich würde allerdings bezweifeln, dass den Beamten (hinsichtlich des „ob“ des Einsatzes, nicht hinsichtlich der konkreten Ausführung) „glasklar“ sein musste, dass keine vorherigen Anspracheversuche stattfanden. Prinzipiell haben Sie sicher recht, aber wir wissen auch nicht ob die Beamten nicht remonstriert haben. Und wir riskieren die wirklich Verantwortlichen (Schulleiter und Dienstvorgesetzte an den höhere Schreibtischen: Polizeipräsident, Innenminister) aus der Verantwortung zu entlassen, wenn wir die Beamten vor Ort so undifferenziert in Verantwortung nehmen.
Die werden nie zur Rechenschaft gezogen. Noch nicht einmal bei Tätlichkeit mit Körperverletzung.
Polizisten sind Befehlsempfänger, sollen sie jetzt vor jedem Einsatz mit ihrem Vorgesetzten den Sinn ausdiskutieren?
Ich will ein Deutschland, in dem der Polizist sagt „Was, ich soll ein Kind aus dem Unterricht heraus abführen?! Das mache ich nicht! Wir können genau so gut heute Nachmittag bei denen klingeln und das wissen Sie auch!“ weil er mehr Angst davor haben muss, im Nachhinein rechtliche Konsequenzen tragen zu müssen als er Angst davor haben muss, sich mit seiner Weigerung bei seinen Vorgesetzten unbeliebt zu machen. Der Gesetzgeber hat aus der deutschen Geschichte gelernt und versucht, eine Gesetzeslage zu schaffen, in der NIEMAND sich mehr mit „ich habe nur Befehle befolgt“ herausreden kann.
Schließe mich der Meinung und des Kommentars von KRITIKER
voll an !
Polizisten sind keine Roboter, sie haben auch Schulungen zu Recht und Gesetz. Wie bei Soldaten auch gibt es eine RemonstrationsPFLICHT bei erkennbar gesetzeswidrigen Anweisungen.
Viel wichtiger wäre, diejenigen zu bestrafen, die sich diesen Bockmist überhaupt erst ausgedacht haben.
Sollte nicht im Artikel deutlich stehen, WER (welche Behörde?) dieses Rollkommando losgeschickt hat?
Denn es ist doch schon erstaunlich, dass die Justiz „Neubürger“ nicht finden kann, aber „Altbürger“ wegen Killefitt „festnimmt“(?)
Aus dem Unterricht abgeführt? Muss da nicht irgendein Richterlicher Beschluss vorliegen?
Oder ist Deutschland jetzt schon beim Einüben der Trumpschen Aufgriffe zum Abschieben? Da sind Kollateralschäden ja nicht unüblich …
Was ist DAS für ein Lehrkörper, der eine Schutzbefohlene von der Polizei aus dem Unterricht holen lässt? Hatten die Polizisten einen Beschluss, der sie dazu berechtigte?
„Die Richter betonten, dass ein Gespräch mit Loretta ebenso gut bei ihr zu Hause oder auf der Polizeiwache hätte geführt werden können.“
Ach so. Und ich meine, dass ein Gespräch nicht im mindesten notwendig gewesen wäre. Wofür denn? Für eine Meinungsäußerung … mit Schlumpf.
Richtig!! Es hätte diese Sache gar nicht geben dürfen, wer wegen seiner Meinung zur Wache gebracht wird, der macht nichts anderes als die Stasi damals die unliebsam Bürger zum Verhör abholte!!
Es hätte gar nicht zum Gespräch kommen dürften, da hier lediglich Einfluss auf die politische Willensbildung erfolgen sollte.
Es lagen keine Vergehen oder Straftaten vor und somit gab es gar keine Rechtsgrundlage.
Das Urteil ist damit infragezustellen, da es diesen Punkt gar nicht anspricht. Es soll also legitim sein, wenn man Gespräche über politisch völlig legitime Meinungen führt, aber nur zu Hause? Weswegen?
Kann mir das jemand mal erklären? Steht bald die Polizei bei jedem öffentlichen bekundeten AfD-Wähler vor der Haustür um Gespräche zu führen?
Dann dürfen wir das eben nicht so öffentlich bekunden, denn angeblich sind die Wahlen ja geheim ! Wenn wir aber dauernd darüber reden wen wir wählen…naja, ich lasse es zumindest in Zukunft !
Ihre Wah verbreiten Sie durch Ihre Kommentare. Ist also nicht anders
Solange sie ihren Wahlzettel nicht fotografieren ist alles ok. Warum soll ich nicht sagen das ich keine linke Partei wählen würde
Warum wird hier der Verantwortliche nicht zur Verantwortung heran gezogen? Wenn ich als Bürger rechtswidrig handele passiert das ja auch. Warum ist das bei einem rechtswidrigen Vergehen gegen Bürger anders?
Das musst doch jedem der Polizisten schon klar gewesen sein, als sie sich für so etwas hergegeben haben.
Aber sie werden es trotzdem immer und immer wieder tun.
wer Kinder vom Schlitten zieht weil draussen eine inszenierte PCR Testdemie grassiert, dem ist allles zuzutrauen!
Das diese Aktion ungewöhnlich war, musste den Polizisten klar gewesen sein.
Aber wenn ein Beschluss vorliegt, dann MÜSSEN sie … 🙁
Mussten sie ja auch bei einer Hausdurchsuchung wegen Beleidigung.
Das gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist:
Remonstrationspflicht nach § 63 BBG:
§ 63 Abs. 2 BBG: Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist.
Niemand muss! Eben weil alle mitmachen ist die Lage so wie sie ist. Für mich sind das alle Mitläufer.
45 hat auch keiner die Täter entschuldigt, weil sie das getan haben, was die Vorgesetzten befohlen hatten.
Ja der Vergleich ist krass, aber der unbedingte Gehorsam ist schon immer die Wurzel allen Übels gewesen.
@regenrinne
Du hast ja recht, aber irgendwie muß man doch als Befehlsempfänger trotzdem etwas dagegen tun können. Ich denke da an die Polizisten, die zur Coronazeit rodelde Kinder vom Schlitten zerrten, einfach nicht mitmachen, abseits stehen oder sich krank melden, was weis ich
nunja, sie sind reine befehlsempfaenger . so gesehen muessen sie.
deine welt waere die idealwelt.
die gibts leider nicht.
das moechte ich sehen, dass im vollen bewusstsein der konsequenzen polizisten einfach mal den dienst quittieren.
wer zahlt dann fuer ihre familien unterhalt, wer uebernimmt bankverbindlichkeiten usw.?
gewissen hin oder her, das hemd ist immer naeher als der rock.
und gerade in diesem staat koennten die strafen drakonisch ausfallen.
deswegen gehorchen sie.
und gar nicht mal so wenige werden innerlich vielleicht sogar lauthals zustimmen und die gleiche meinung vertreten.
Und von wem hatten die Polizisten konkret die Anweisung genau so vorzugehen? Vom Innenministerium? Wer gehört da mal mit Konsequenzen bedacht?
Und eins zeigt das Urteil, der gesunde Menschenverstand der Bevölkerung sagt das richtige!
Wurde der Schulleiter, der wohl der Initiator dieser ganzen rechtswidrigen Kiste war, disziplinar gemassregelt?
Ha ha, der war gut. 🤣
Sicher nicht. Ihm wird kein Härchen gekrümmt. Er gilt als „pädagogisch fortschrittlich“ – wie man einem Zeitungsbericht aus seinem Herkunftsland NRW!! entnehmen kann. Er habe „ein Gespür“ für „die Demokratie gefährdendes Verhalten“!
letztlich hat es Loretta darin bestärkt, dem linken Mainstream und den linkssozialistischen Tendenzen der aktuellen Politik entsagt zu bleiben und sich noch stärker mit konservativen jungen Menschen zu verbinden. Die Gängelei durch Behörden und Politik erreicht immer das Gegenteil. So lehrt es uns die Geschichte, siehe der Fall des Sozialismus in Europa.
Mich stört, identisch zu vielen anderen Rechtsverstöẞen von Behörden und Staat, die ausbleibende Konsequenz.
Wäre ein solches Verhalten strafbewehrt, kämen vermutlich wesentlich weniger solche Maßnahmen zum tragen.
Ein behördesinternes Personalführungsgespräch mit Verbesserungsdirektive ist stets wenig zielführend.
Und ?
Wer übernimmt denn jetzt die Verantwortung dafür?
Das Innenministerium? Ein Politiker? Die Polizisten? Doch nicht wohl der Lehrer?
Mein Bauch sagt mir: Keiner !
Wie könnte denn jetzt eine Wiedergutmachung für Loretta aussehen? Ein Schlumpf video?
Es ist so erschreckend, so traurig, so beschämend.
Und es wäre so hoffnungslos , gäbe es nicht junge Leute wie Loretta, die sich dagegen stemmen.
Es ist sehr gefährlich, heutzutage aus dem Bauch heraus sich zu etwas zu äußern.
Ich kann es mir aus verschiedenen Gründen nicht erlauben: mein Bademantel ist löchrig und mit meinen fast 70 Jahren bin ich um 6 Uhr morgens noch nicht auf.
Liebe Loretta, es bleibt mir an dieser Stelle nur die Möglichkeit dir Mut zu machen. Hebe den Kopf und halte den Rücken gerade. Keiner von uns kann erkennen, an welcher Stelle du unrecht getan hast. Und wann immer du siehst, dass etwas falsch läuft, lass dir nicht verbieten dies anzuprangern.
Junge Leute wie du sind die Hoffnung für unser Land.
Strafe für die Verantwortlichen.
Es macht mich wütend, wenn ich sehe, was seit Jahren den Kindern angetan wird.
Ups, diese Verwaltungsrichter werden mit Sicherheit nicht zum Bundesverfassungsgericht befördert…
Das werden noch viel Schlimmere:
https://apollo-news.net/impfpflicht-grundgesetz-gendern-afd-verbieten-dafuer-steht-die-kandidatin-fuer-das-verfassungsgericht/
Ich hoffe doch, dass gegen die beteiligten Personen dieses üblen staatlichen Vorgehens eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet wird (mit Ausnahme natürlich derjenigen, die gegen die entsprechende Anweisung remonstriert haben). Auch gegen den Schulleiter muss eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet werden. Er hat gegen seine Dienstpflicht verstoßen, Schaden von seinen Schülern abzuwehren. Er hat eine Fürsorgepflicht gegenüber all seinen Schülern.
Wenn die Polizei und die Verantwortlichen daraus lernen würden wäre es ja ok, aber daran glaube nicht .
Positiv denken, Leute!!!
Immerhin hat es zum Erstarken der AfD beigetragen, weil viele Personen erkannt haben, was in unserem Staat passiert und in welche Richtung die Politik uns führt.
Resultat ist due Beamten haben ihren Job verloren und der betreffenden Staatsanwaltschaft hoffentlich auch
Ein Trugschluss der Epoche Aufklärung: Ein Rechtsstaat könnte sein eigenes Gruppendenken abbauen.
Wenn eine Gesellschaft beispielsweise Gartenzwerge für Erlöser oder Schlümpfe für eine Bedrohung hält (Gruppendenken), wird ein Rechtsstaat beides umsetzen.
Im Beispiel vom Artikel wurde der Polizei nur Unverhältnismäßigkeit vorgeworfen. Das Gruppendenken der Polizei, gesellschaftlichen Illusionen zu folgen, was die Schülerin anprangerte, war kein Thema.
Die Epoche Aufklärung kann Gruppendenken nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Schön das AN und JF dran geblieben sind und das dieses Urteil gesprochen wurde. Bin gespannt wann sich Fr. Schwesig und die Bildungsministerin und der Rektor entschuldigen.
Wir brauchen mehr Polizei und die müssen auch viel mehr Befugnisse haben.
Sie könnten doch auch die Bundeswehr einsetzen.
In einigen Monaten wird das Mädchen eine Heldin sein. Während andere feige geschwiegen haben.
Neben dem Vorgehen selbst ist skandalös, dass erst ein Gericht bestätigen musste, was jeder normal denkende Mensch sofort erkennt: So etwas tut man nicht. Schon gar nicht als Polizei.
Ja, und das schlimmste ist, dass es noch nicht einmal sicher ist, dass ein deutsches Gericht so urteilt, wie es „jeder normal denkende Mensch sofort erkennt“ und erwarten würde.
Auf hoher See und vor Gericht ist man immer in Gottes Hand …
Nur ein weiterer Beweis, dass Deutschland sich auf einem Irrweg befindet, scheinbar auf allen Ebenen rettungslos !!! 😮 😮 😮
„Zuhause“ – wie langweilig. Wo bleibt denn da die Signalwirkung?
Loretta war doch nur ein Vorwand, um die ganze Schule einzuschüchtern.
Wie geht es eigentlich dem panischen Schulleiter ?
Es ging um Einschüchterung, wie das Gericht im Endeffekt festgestellt hat