Dass in Deutschland ein Bürgermeisterkandidat nicht zu einer Wahl zugelassen wird, ist eigentlich eine Seltenheit und ein ungewöhnlicher Schritt. In Nordrhein-Westfalen kommt es aber jetzt dazu: Der AfD-Politiker Uwe Detert darf nicht am 14. September als Kandidat bei der Bürgermeisterwahl in Lage antreten. Der vom Wahlausschuss kolportierte Grund: Er könne nicht gewährleisten, „dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“ – so fordert es aber die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung.
Es ist ein vage gehaltener Punkt. Als andere Kriterien für die Kandidatur gelten etwa der Besitz einer Staatsangehörigkeit eines EU-Staates und des Wahlrechts sowie die Vollendung des 23. Lebensjahres. Das sind juristisch eindeutige Parameter – die Gewährleistung der Verfassungstreue ist jedoch deutlich schwammiger und kann hier ohne einen gerichtsfesten Beweis gegen die Kandidaten ausgelegt werden. So passierte es offenbar auch in Nordrhein-Westfalen.
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Der Neuen Westfälischen zufolge versendete das Landesamt für Verfassungsschutz im Vorfeld der Vorbereitungen auf die Kommunalwahlen am 14. September sechs sogenannte „Erkenntnismitteilungen“, in denen der Inlandsgeheimdienst vor den jeweils betroffenen AfD-Kandidaten warnt, die bei den Bürgermeisterschaften in der Region Ostwestfalen-Lippe ins Rennen gehen wollen.
Mehrere AfD-Kandidaten im Visier des Verfassungsschutzes
Es ist ein einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik und eine Einmischung in die Wahl, weil – ungeachtet des Ausgangs – darunter zumindest einmal die Reputation der Kandidaten und der Partei leidet – wenn es nicht sogar zu einem Ausschluss kommt. Darüber entscheidet erst einmal nämlich kein Gericht, sondern der parteipolitisch besetzte Wahlausschuss jeder Gemeinde oder jedes Landkreises.
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Kommen die Ausschüsse zu dem Ergebnis, ein Kandidat könne die in Paragraf 65 der Gemeindeordnung geforderte Verfassungstreue nicht gewährleisten, kann er von der Wahl als Kandidat ausgeschlossen werden – auch wenn sein im Grundgesetz verankertes passives Wahlrecht weiterhin gültig ist und seine Partei nicht verboten ist. Juristisch anfechtbar ist diese Entscheidung dann erst im Nachgang der betroffenen Wahl. Ist ein Kandidat also erst ausgeschlossen, sind ihm zunächst die Hände gebunden.
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Kandidaten auch von AfD
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Jette Nietzard: „Ich bin dafür da, das Linkeste der linken Sachen zu sagen“
Nachdem Jette Nietzard die Frage aufwarf, ob man gegen eine AfD-Regierung nicht „zu den Waffen greifen“ müsse, sprach die Grüne Jugend-Chefin mit der Zeit und meinte, sie wolle weiterhin „das Linkeste der linken Sachen sagen“ – für Kompromisse seien andere da.Genau so erging es Uwe Detert. Er wollte für die AfD in der nordrhein-westfälischen Stadt Lage in das Bürgermeisterrennen gehen. Die Grünen hatten jedoch Zweifel an seiner Verfassungstreue – der Wahlausschuss konsultierte den Verfassungsschutz und obwohl kein eindeutiges Urteil gefällt werden konnte, votierte die Mehrheit der Vertreter in dem Gremium gegen Detert. Auch die Beschwerde vor dem Kreiswahlausschuss in Lippe war nicht von Erfolg gekrönt: Detert wurde von der Wahl ausgeschlossen.
Dabei ist es fraglich, inwieweit der AfD-Politiker verfassungsfeindliche Positionen vertritt. Ja, er fiel immer wieder mit geschmacklosen Beiträgen auf, teilte der Welt zufolge beispielsweise eine Liedzeile einer 2003 als kriminelle Vereinigung eingestuften Band mit der Status-Funktion von WhatsApp. Auf Facebook teilte er außerdem ein Video, in dem es hieß, „Deutschland ist kein souveräner Staat“ (mehr dazu hier).
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Aber: Anzeigen oder Ermittlungen gegen Detert gab es laut Aussagen der im Wahlausschuss in Lage vertretenen AfD-Vertrauensfrau nicht, berichtete die Lippische Zeitung – geschweige denn irgendein entsprechendes Urteil. Mit anderen Worten: Detert wurde wegen unbewiesener Zweifel an seiner Verfassungstreue ausgeschlossen.
Auch die Einstufung des Verfassungsschutzes – wie auch immer sie aussah, der Inhalt ist nicht bekannt – ändert daran wenig. Es handelt sich um eine amtsinterne Einordnung, nicht um ein Urteil. Und dennoch warnte der Verfassungsschutz auch andernorts vor den AfD-Kandidaten. In Paderborn hatte der Wahlausschuss einen der sechs Erkenntnismitteilungen erhalten, über deren Inhalt die Welt berichtete. Der betroffene AfD-Politiker, Marvin Weber, soll „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agitiert“ haben, so der Verfassungsschutz dort (mehr dazu hier).
Er habe in seinem Telegram-Kanal unter anderem gegen „Geldwäsche-Dönerläden“, gegen „Ersetzungsmigration“ und den sogenannten „großen Austausch“ polemisiert. Weber wird seitens des Inlandsgeheimdienstes außerdem vorgeworfen, Remigrationsforderungen aufgestellt und einen „rechtsextremistischen Diskurs“ betrieben zu haben. Er habe die Bundesregierung als „Befehlsempfänger“ bezeichnet, „womit er beabsichtigt, die Regierung als fremdgesteuert und nicht demokratisch legitimiert darzustellen“, so der Verfassungsschutz.
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Allerdings stimmte in diesem Fall der Wahlausschuss in Paderborn der Kandidatur von Weber zu. Wie es in den fünf weiteren Fällen verlief, ist nicht bekannt, auch die adressierten Gemeinden und betroffenen Personen wurden bislang nicht namentlich genannt. Eine dahingehende Anfrage blieb seitens des nordrhein-westfälischen Innenministeriums gegenüber Apollo News offen. Auch, ob der Fall Detert einer der sechs Erkenntnismitteilungen zuzuordnen ist, wollte die Behörde mit Verweis auf den Datenschutz nicht sagen.
Der ursprünglichen Meldung der Neuen Westfälischen ist Deterts Name aber in diesem Kontext zu entnehmen. Überdies werden die Namen Burkhart W. aus Horn-Bad Meinberg und Florian R. aus Bielefeld genannt – beide sollen Kontakte in die rechtsextreme Szene haben oder gehabt haben. Das Ministerium teilte bezüglich der sechs Personalien auf Anfrage aber lediglich mit, dass sie sich den folgenden „Beobachtungsobjekten“ zuordnen lassen: dem III. Weg, dem Aufbruch Leverkusen, dem subkulturellen Rechtsextremismus, einem „völkisch-nationalistischen Personenzusammenschluss“ innerhalb der AfD – gemeint ist der ehemalige „Flügel“ – und in zwei Fällen der Jungen Alternative NRW.
Die Methode Wahlausschuss findet immer häufiger Anwendung
Das Vorgehen des Verfassungsschutzes ist vor allem deshalb interessant, weil das Ministerium des Weiteren mitteilte, die Erkenntnismitteilungen würden auf Anfrage herausgegeben werden. Dementsprechend wurde in den betroffenen Gemeinden vermutlich parteipolitisch eine Überprüfung der Kandidaturen explizit beantragt – wahrscheinlich mit dem Ziel, die AfD-Kandidaten auszuschließen, selbst wenn diese in vielen Städten sowieso nicht für den Wahlsieg favorisiert sein dürften.
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Und: Offenbar hatte der Verfassungsschutz dann auch jeweils mehrseitige Dokumente zu den betroffenen Personen parat. Ob und von wem der Inlandsgeheimdienst bezüglich der Erkenntnismitteilungen angefragt wurde, ließ das Ministerium auf Anfrage ebenfalls offen. Die internen Dokumente darf der Verfassungsschutz gemäß Paragraf 17 des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes nur bei objektiven Zweifeln an der Kandidatur einer Person versenden.
Das Vorgehen ist auch vor dem Hintergrund der Abmachung von Union und SPD, die sich im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl darauf geeinigt haben, den Entzug des passiven Wahlrechts „im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie“ zu erleichtern, ein weiteres spannendes Puzzleteil. Wer zweimal wegen Volksverhetzung verurteilt wird, soll sich demnach nicht mehr als Kandidat bei einer Wahl in Deutschland aufstellen lassen dürfen, hieß es im Koalitionsvertrag.
Eigentlich ist schon jetzt der Verlust des passiven Wahlrechts für fünf Jahre möglich – das ist aber an schwerwiegende Straftaten gekoppelt. Das heißt, man muss etwa für Raub, Mord oder schwere Körperverletzung zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden. Volksverhetzung ist aber ein Vergehen, kein Verbrechen und von daher strafrechtlich wesentlich niedriger angeordnet.
Der Vorstoß von Union und SPD zeigt also, wie weit man bereit ist, im Namen der Demokratie in die Wahlfreiheit einzugreifen – und zwar ganz am Parteiverbot vorbei, an das nämlich hohe Hürden gestellt wären. Das Vorhaben hat zwar mit den neuen Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen zunächst nichts zu tun, ist aber eben ein weiteres Kapitel in der Chronologie des Kampfes gegen unliebsame Kandidaturen. Ein Trend, den man auch in anderen europäischen Ländern zunehmend sieht.
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Mit dem Mittel des Wahlrechtsentzugs wurde zuletzt die rumänische Wahl beeinflusst – nachdem sie bereits wiederholt werden musste, weil den ersten Durchgang der prorussische Kandidat Calin Georgescu gewonnen hatte. Angeblich geschah das aufgrund einer vorangegangenen Kampagne auf Plattformen wie TikTok. Von der Wahlwiederholung wurde Georgescu dann ausgeschlossen, weil er „die Verpflichtung zur Verteidigung der Demokratie verletzt“ habe (Apollo News berichtete).
Den Kampf gegen die Opposition haben auch die Franzosen mittlerweile auf die Spitze getrieben: Marine Le Pen, Parteiikone des Rassemblement National und mögliche Präsidentschaftskandidatin bei den Wahlen 2027, darf für fünf Jahre keine öffentlichen Ämter ausüben. Ein Pariser Gericht verurteilte Le Pen im März zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und zusätzlichen zwei Jahren mit einer elektronischen Fußfessel, weil sie EU-Gelder veruntreut hatte. Der Schaden beträgt laut Staatsanwaltschaft rund 4,5 Millionen Euro (mehr dazu hier).
Nun ist Nordrhein-Westfalen ein paar Stufen kleiner als Frankreich oder Rumänien – die Methoden ähneln sich aber. Und eigentlich ist es eben noch viel schlimmer, weil die Wahlausschüsse entscheiden, bevor ein Gericht über den Ausschluss eines Kandidaten urteilen kann. Zwar sind die Ansichten der betroffenen Politiker möglicherweise nicht mehrheitsfähig, geschmacklos oder radikal – darüber befinden müssten aber wenn dann Gerichte, im Zweifel eben das Bundesverfassungsgericht, und nicht der Verfassungsschutz in „Erkenntnismitteilungen“ und auch nicht ein parteipolitisch besetztes Gremium, das aufgrund dieser Dokumente dann eine rein politisch gefällte Entscheidung trifft.
Auch wenn es die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung zulässt, dass der Wahlausschuss bei Zweifeln an der Verfassungstreue tätig werden kann: Wird der Ausschluss im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde nachträglich für illegal erklärt, muss möglicherweise die ganze Wahl wiederholt werden. Ein politisches und bürokratisches Desaster. Vom Schaden für die Demokratie sowohl durch Ausschluss als auch Wiederholung mal ganz abgesehen.
So geht „Unsere Demokratie“ eben. Das wäre doch ein toller Name für eine neue Partei Union, SPD, Grüne und Linke.
Diese Partei sollte sich ehrlicherweise einfach SED nennen.
Schlage als Sammelbegriff für die Mainstream-Parteien DEP (Deutsche Einheits Partei) vor.
Und die Mitglieder der DEP sind dann die DEPPEN… 😉
Vor allem die Wähler! dieser Partei sind die Deppen.
@Gordi: Also sind 20,8 % nicht die Deppen? So eine Minderheit?
Die Deppenden (m/w/d)
@ Skywalker
Noch schöner und schlauer wäre noch: DEINE DEMOKRATIE, Doppel D.
Sagenhaft, was hier abgeht !
„Unsere Demokratie“ ist eben eine Sonderdemokratie, die nur durch Sonderwahrheiten wie Schulden = Sondervermögen oder Wahlrechtsentzug = Sonderwahlrecht aufrecht erhalten werden kann.
„Zwar sind die Ansichten der betroffenen Politiker möglicherweise nicht mehrheitsfähig, geschmacklos oder radikal“
Aber darüber sollte allein der Wähler entscheiden, und nicht die politische Konkurrenz!
Wir wollen einen friedlichen Neuanfang, ohne NGO´s und Parteienklüngelei. Für das Volk und unsere Heimat und das mit Volksabstimmungen. Deshalb sorgt vor kauft Nahrungsmittel es wird ein paar Wochen dauern bis alle Räder still stehen.
Hoffentlich haste einen Bademantel, wenn Montag um 6 Uhr jemand zum „Frühstück“ kommt.
Den „Generalstreik“ werden sie sicherlich ohne Beteiligung von 99,9999 % der Schlafschaf-Michel organisieren müssen.
Selten so gelacht! Ein Generalstreik, von rechtsextremistischen Wutbürgern initiiert, das wird der absolute Knaller, wenn 14 Hanseln nicht mehr arbeiten wollen, von denen 5 gar keine Arbeit mehr haben…
In einem Rechtsstaat sollte das passive Wahlrecht – de jure ebenso wie de facto – ausschließlich durch Gerichte entzogen werden können. Ein Staat, in dem die politische Konkurrenz dies tun darf, erinnert fatal an die DDR. Und dort gab es noch nicht mal Bananen!
Abundzu schon, dann stand man halt Schlange! Heutzutage wird wieder Schlange gestanden, aber nicht weil es Bananen für den Bauch sondern Spritzen für den Arm gibt!
Das stimmt nicht, wir hatten Bananen nur nicht immer. Sonst gebe ich Ihnen völlig recht!
Der Verfassungsschutz hat nicht Zeit jeden AfDler einzuordnen, das wird bestimmt bald eine NGO erledigen und sollte dann auch reichen um die rechtsgelesenen Abgeordnete auszuschließen. Wir leben im besten Venezuela aller Zeiten.
Ich gehe davon aus, dass das schon geschieht. Zumindest bei der Kahane-Spitzelstiftung -in der Stefan Kramer im Stiftungsrat sitzt- ist das nicht ausgeschlossen. Das Pamphlet des BfV („Gutachten“) bedient zumindest alle Narrative, die eine Handreichung dieser Stiftung gegen die AfD aufweist.
Nicht zu vergessen auch die Bemühungen der Grünen, die sammeln auch fleißig mit ihrer „Gegnerbeobachtung“. Man hat es auch Mal öffentlich versucht mit dem „Agent*innen“ Portal hat dann aber festgestellt das das wohl nicht ganz legal sein könnte und hat es ganz schnell wieder nicht öffentlich gemacht.
Die Daten für die Pamphlets des VS werden die Schlapphüte direkt bei der Antifa abrufen. So läuft das doch heutzutage mit den „Materialsammlungen“.
„Unabhängig und neutral“, wie der VS bekanntlich – dem Hörensagen nach – arbeitet.
Warum sind bei jeder patriotischen Demo IMMER ganze Schwärme von impertinenten Antifa-Fotografen vor Ort ?
Sollten die Gerichte die Entscheidungen kippen, sind Wahlwiederholungen nicht ausgeschlossen. Die Sympathiewerte für die AfD- Kandidaten wegen dieser Entscheidungen, könnten sogar noch in die Höhe schnellen und beim Ausgang für Überraschungen sorgen. Dass die Kandidaten vor Gericht ziehen werden, dürfte gesichert sein.
Die haben doch keine „Sympathie“werte… Die werden nur von Wutbürgern gewählt, denen es eigentlich ganz gut geht in Deutschland…
Sie sehen zuviel ARD+ZDF Peter Plys
Plys, mich würde interessieren wer ihr Arbeitgeber ist.
Wo holst du deine Informationen her? Bei den Omas gegen Rechts?
Es soll ja Leute geben, für die der Begriff Knallcharge, noch sehr positiv ausgedrückt ist.
Genosse Plys, ihr seid keine Demokraten. Übrigens die N haben auch nur Genossen eigestellt.
Genossen sind und waren immer Linke.
Unser Abtreiber hat heute frei.
…sagt unser Abtreiber vom Dienst.
@Frage mich: Tut mir echt leid für Sie, mein Arbeitgeber stellt keine AfDler ein. Wir sind Demokraten.
Leute, ihr braucht doch bloß belegte Zitate von AfDlern im Internet suchen. Da benötigt man kein ARD oder ZDF. Das werdet ihr doch wohl noch hinbekommen. Hier werdet ihr diskreditierende Zitate eher nicht finden…
Die Entscheidung des Wahlausschlusses dürfte diesem Gremium überhaupt nicht zustehen. Hier muss umgehend ein Riegel vorgeschoben werden.
Da sich niemand ernsthaft wehrt und solche Vorgänge auch keine Konsequenzen haben, lassen die Skrupel deutlich nach.
„Es passiert doch nichts“, ist wie ein Freispruch bei jugendlichen Kriminellen.
Das ist alles verfassungswidrig, was da geschieht. Es verstößt gegen Art. 21 Abs. 4 des Grundgesetzes, wonach über die Verfassungswidrigkeit einer Partei ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Und dass sich Behörden, die sich Verfassungsschutz nennen und den Regierungen unterstehen, in Wahlen einmischen, verstößt gegen das Demokratieprinzip, Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz. Wenn diese Prinzipien über Bord geworfen werden, leben wir nicht mehr in einer freiheitlichen Demokratie.
Tun wir auch nicht. Ich glaube jedenfalls nicht mehr an diesen Staat.
Nur direkte Demokratie wie in der Schweiz kann uns noch zur echten freien Demokratie zurück führen.
…und genau das möchte die Af’D. Frag mich, wo da irgendwelche verfassungswidrige Parolen sein sollen. Klar, wenn man linksextremistisch ist und denkt, sieht man das wohl so. Ich empfehle, mal Parolen der CDU/CSU von vor 30/40 Jahren zu suchen. Ich glaubs einfach nicht, wie lustig es scheints einige Leute finden, hier einen kommunistischen Sozialismus einführen zu wollen, wobei wir nicht weit davon entfernt sind – siehe Ballweg-Story. Erschütternd finde ich das. Ich bin in einem vermeintlich „freien“ Staat hier aufgewachsen und jetzt soll ich im Alter noch kommunistisch sozialistisch werden und das auch noch gut finden. Jagd sie aus dem Land, die Ultralinken!!!!
Wenn diese junge „Grüne“ meint, man muß mit Waffengewalt gegen AFD vorgehen, dann sollten wir diese „Brut“ zuvor aus dem Land werfen, zusammen mit ihren eingeladenen „Gästen“, die wir alimentieren sollen.
Einen weisungsgebundenen Verfassungsschutz um die Opposition zu bekämpfen hat in einem demokratischen Staat nichts verloren.
Für diese Wahlen braucht es keine Kandidatenliste, jeder darf jeden beliebigen Namen aufschreiben!
Ja, die AFD beherbergt schon komische Leute.
„Unsere Demokratie“ bei der Arbeit! Aber hey, nicht weinen wenn der politische Gegner irgendwann den Spieß umdreht.
Es ist unglaublich, dass ein parteipolitisch besetztes Gremium über die Anfrage an den Verfassungsschutz entscheidet. Die Konkurrenzbeseitigung ist in dieses absolut undemokratische System eingebaut.
Wüst mit seiner CDU macht in NRW genau das was er und die CDU Erdogan in der Türkei vorwirft. Das ist „Unsere Demokratie“.
Stimmt leider. Ein ganz übler Populist, der es schafft alle Großbaustellen siehe Limbach und Josefine Paul* ( *Anschlag in Solingen, TOTALES Behörden Versagen Paul) , getragen von den grünlinks verstrahlten Medien in NRW einfach DREIST wegzugrinsen.
Lebe als Niederländerin in der Diaspora NRW.
Das wird alles so weitergehen, wenn nicht endlich unzählige Menschen landesweit dagegen auf die Straße gehen und ihr Abo bei den sogenannten „Qualitäts-Medien“ kündigen.
Las gestern das erste Mal den Ausdruck „Altpapiermedien“…….fand ich sehr passend!
Der Honnecker-Staat war dann doch etwas diskreter (Es muss demokratisch aussehen!). „Unsere Demokratie“ ist da schon etwas transparenter was die Verfolgung Andersdenkender angeht. Dann kann diesmal wenigstens niemand behaupten, er hätte von nichts gewusst.
„Dann kann diesmal wenigstens niemand behaupten, er hätte von nichts gewusst.“
Behaupten kann jeder alles…
Allerdings muss man ihm nicht glauben 😉
Wer genau wird denn „verfolgt“?
Ein eindeutig rechts- und grundrechtswidriger, sowie demokratiefeindlicher Vorgang. Dazu sollte unbedingt eine gerichtliche Entscheidung – notfalls im Eilverfahren – herbeigeführt werden.
Diesem kriminellen Treiben VON STAATS WEGEN muss unverzüglich ein Ende bereitet werden.
Ich warte auf Freigabe! Sollte es nicht besser werden hier?
Da entscheiden Parteibonzen über Verfassungstreue. Genau mein Humor. Die Grünen die offiziell für eine Umvolkung stehen, die Linken die offiziell gehen Demokratie sind und eine Diktatur wollen wie zu DDR Zeiten. Gepaart mit SPD, FDP und CDU, die keiner mehr ein wegen der schlechten Politik. Und das nur die AFD nicht zeigen kann was sie macht, wird undemokratische gegen sie entschieden. Nur weil man eine Möglichkeit hat, bedeutet deren Anwendung nicht demokratisch zu sein.. Aber deren Demokratie hat mir echter Demokratie nichts zu tun. Nur mit Macht- und Gelderhalt. Das Verfahren ist undemokratische und gehört abgeschafft. Aber es zeigt die Treue zu GG und Demokratie der Altparteien auf. Und die Unfähigkeit sich echten Wettbewerb zu stellen
Lang lebe die Demokratur!!
EU
Der Brüsseler NGO-Skandal weitet sich weiter aus. Nun hat die Europäische Steuerzahlervereinigung (TAE) eine offizielle Beschwerde gegen die ehemaligen EU-Kommissare Frans Timmermans und Virginijus Sinkevičius eingereicht.
Sie wirft beiden vor, zwischen 2019 und 2024 EU-Gelder nicht transparent und möglicherweise rechtswidrig an NGOs verteilt zu haben.
Dabei sollen 7 Milliarden Euro ohne ausreichende Kontrolle vergeben worden sein, die sowohl zur Beeinflussung des Europäischen Parlaments als auch zur Prozessführung gegen private Unternehmen verwendet worden seien.
Die Beschwerden wurden bei der Staatsanwaltschaft München und der Europäischen Staatsanwaltschaft in Luxemburg eingereicht.
https://www.achgut.com/artikel/eu_17_milliarden_fuer_meinung
Skandal hin, Skandal her: Da wird am Ende nix passieren, weil sich diese Polit-Gauner alle gegenseitig decken. Wie immer eben und eine unabhängige Justiz gibt es auch nicht.
Wann habe ich in den letzten Jahren das Warnschild: „Sie verlassen den demokratischen Sektor“ übersehen?
Wer gewählt wird entscheidet der Wähler. Der Wahlausschuss hat zu dem nur über objektive Tatsachen für oder wider einer Kandidatur zu entscheiden. Was hier passiert ist ist zu tiefst undemokratisch und zeigt einmal mehr, dass der Verfassungsschutz zu einer politischen Waffe umgebaut wurde!
Im Fall von Marvin Weber dürfte es wenigstens ein Eigentor werden. Der Mann ist jetzt über Paderborn bundesweit bekannt und jeder kann lesen, dass er nur das gesagt hat, was die CDU früher forderte und viele Bürger heute immer noch denken. Am 14.9. wird die AfD in NRW in den kommunalen Vertretungen mit deutlichen Zuwächsen rechnen können. Und dann wird endgültig das „Narrativ“ vorbei sein, dass angeblich nur in den Ostländern die „Bösen“ wohnen.
Warum klagen die AfD-Kandidaten nicht gegen den Ausschluß zur Bürgermeisterwahl?
Zudem würde ich als AfD dann alle anderen Kandidaten auf Verfassungstreue durchleuchten.
Genau diese Methoden der „UnsereDemokartie“-Parteien anwenden: irgendwas wird sich schon finden lassen.
Weil die anderen Parteien (Union, SPD, Grüne, Linke) darüber entscheiden. Sollen die sich selber eine Verfassungstreue bescheinigen? Das zeigt doch den Fehler in den ganzen Vorgängen.
„Warum klagen die AfD-Kandidaten nicht gegen den Ausschluß zur Bürgermeisterwahl?“
Das machen sie sicher, nur können sie das eben erst *nach* der Wahl. Ja, da steckt der Fehler im System.
„Zudem würde ich als AfD dann alle anderen Kandidaten auf Verfassungstreue durchleuchten. “
Kannst du ja machen, nur wird dir der Verfassungsschutz dabei „leider, leider“ nicht helfen. Der „hilft“ ja nur wenn er vom Wahlausschuss mit Mehrheit angefragt wird… Und du glaubst doch nicht im Ernst, dass die potentiell sich selbst durchleuchten lassen? Also sind keine Erkenntnisse vom VS da und es wird niemand von den „Guten“ ausgeschlossen.
Und wehe es kommt jetzt jemand und sagt, das wäre juristische Trickserei und sowas hätten wir „früher“ schon mal gehabt! Das müsste ich dann auf’s Schärfste verurteilen, mich distanzieren und sagen, dass man das keinesfalls vergleichen kann. Wäre mir jedenfalls zumindest zu raten. Und natürlich würde ich auf den guten Rat hören. 😉
„unsereDemokratie = Scheindemokratie! ’33 lässt Grüßen. Erschreckend
Ich empfehle doch dringen den Vergleich mit 33 „unserer Demokratie“ zu überlassen. Einfach weil zu schnell deutlich wird das das Wissen der Zeit von 33 bis 45 regelmäßig minimal bis nicht vorhanden ist.
Innenminister der DDR und Wahlleiter Steinhoff über die Einheitsliste vor der Volkskammer:
„Die Oktoberwahlen haben demokratische Ziele zum Inhalt und sind deshalb demokratisch. Demokratie hat zur Voraussetzung, dass verschiedene Wahllisten aufgestellt werden, […], um den Schein der Meinungsfreiheit zu wahren. […] bezwecken die monopolkapitalistischen Diktatoren, die ja in den westlichen Schein- und Schattendemokratien effektiv regieren, damit nur die Spaltung und Zersplitterung des Volkes […]“
Diese Aussage spiegelt das Demokratieverständnis der heutigen Systemparteien wider. Ihre Definition von (liberaler) Demokratie weicht so stark vom der Idee der Demokratie ab, wie viele Menschen sie noch verstehen, dass ein wahrer demokratischer Wettbewerb unmöglich wird und die erwünschte Laufrichtung bereits feststeht. Durch diese Wesensumdeutung sind im Kampf gegen den vermeintlichen politischen Gegner alle Mittel recht.