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Frankreich

Le Pen zu vier Jahren Haft verurteilt und von Präsidentschaftswahl ausgeschlossen

Die französische Oppositionspolitikerin Marine Le Pen wurde durch ein Pariser Gericht verurteilt und wird damit vorerst von allen Wahlen in Frankreich ausgeschlossen. Zusätzlich wurde sie zu vier Jahren Haft, zwei davon auf Bewährung ausgesetzt, verurteilt.

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Ein Pariser Gericht hat Marine Le Pen und acht weitere Politiker ihrer Partei am Montag wegen Veruntreuung von öffentlichen Geldern für schuldig befunden. Le Pen wurde zu vier Jahren Haft, zwei davon auf Bewährung ausgesetzt, verurteilt. Die anderen zwei Jahre können durch Hausarrest und das Tragen einer Fußfessel abgeleistet werden. Zusätzlich wird sie von der kommenden Präsidentschaftswahl und auch von allen anderen Wahlen in Frankreich ausgeschlossen. Die Strafe wird mindestens in Teilen umgehend vollstreckt, selbst wenn Le Pen Einspruch gegen das Urteil einlegt.

Le Pen soll für die Veruntreuung von EU-Geldern durch ihre Partei im EU-Parlament mitverantwortlich gewesen sein. Mitarbeiter in der Fraktion im EU-Parlament sollen zwischen 2004 und 2016 durch die EU finanziert worden sein, obwohl sie hauptsächlich Parteiarbeit geleistet haben sollen. Der Schaden beträgt laut Staatsanwaltschaft rund 4,5 Millionen Euro.

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Zwischen 2004 und 2017 war Le Pen Europaabgeordnete und bis zum Ende ihrer Amtszeit für zwei Jahre Fraktionsvorsitzende der Europafraktion ihrer Partei. Seit Ende September läuft das Verfahren gegen sie und 28 weitere Angeklagte wegen der Vorwürfe der Veruntreuung.

Fraglich ist, wie schwerwiegend die Vorwürfe gegen Le Pen wirklich sind. Die Politikerin gab vor Gericht offen zu, dass die Fraktionsmitarbeiter auch für Parteiarbeit eingesetzt wurden. Darin sah sie jedoch nichts Unrechtes: Schließlich sei die Arbeit von Partei und EU-Parlament unmöglich zu trennen. Tatsächlich treten sowohl im EU-Parlament als auch beispielsweise im Deutschen Bundestag zahlreiche Fraktionsmitarbeiter auch in ihrer Parteifunktion in Erscheinung – und das sogar öffentlich.

Die Staatsanwaltschaft hat dabei eine vorläufige Vollstreckung des Urteils beantragt, dem das Gericht nun stattgegeben hat. Die Strafe gegen Le Pen wird also umgehend vollstreckt, selbst wenn sie Einspruch gegen das Urteil einlegt. Damit umgeht die Staatsanwaltschaft einen jahrelangen Rechtsstreit mit Le Pen, der ihr doch eine Teilnahme an der kommenden Präsidentschaftswahl ermöglichen könnte.

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Le Pen ist die bekannteste Oppositionspolitikerin des Landes. In aktuellen Umfragen zur Präsidentschaftswahl 2027 liegt sie deutlich vor allen anderen Kandidaten – bei rund 35 Prozent der Stimmen. Die Politikerin ist bereits dreimal als Präsidentschaftskandidatin für das Rassemblement National (RN) angetreten. Le Pen gilt vor allem als migrations- und EU-kritisch.

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