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Verfassungsschutzbericht

Verfassungsschutz überwacht Parteitags-Abstimmungen der AfD – und zählt so 11.000 „rechtsextreme“ Parteimitglieder

Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang stellen den Verfassungsschutzbericht 2023 vor: die AfD wird als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Der Bericht stützt sich auch auf das Abstimmungsverhalten bei Parteitagen.

In der Bundespressekonferenz: Nancy Faeser und Thomas Haldenwang präsentieren den Verfassungsschutzbericht 2023

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Am Dienstag stellten Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang den Bericht des Verfassungsschutzes für das Jahr 2023 vor. In diesem Bericht wird die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall geführt – die Begründung dafür ist bemerkenswert.

In dem Bericht erklärt der Verfassungsschutz: „Ausgehend von den Abstimmungsergebnissen im Rahmen der am 29. und 30. Juli sowie vom 4. bis 6. August 2023 in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) abgehaltenen Europawahlversammlung sowie aufgrund von Äußerungen von Parteifunktionären beträgt das extremistische Personenpotenzial innerhalb der AfD etwa 11.000 Personen.“ Haldenwangs Behörde schließt also aufgrund des Wahlverhaltens von AfD Mitgliedern bei Parteitagen auf eine angebliche rechtsextreme Gesinnung der Personen – der Inlandsgeheimdienst überwacht und registriert also das Abstimmungsverhalten bei Vorgängen innerparteilicher Demokratie.

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Laut dem Verfassungsschutz komme zusätzlich „in Verlautbarungen der AfD und ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten“ oftmals ein „völkisch-abstammungsmäßig geprägtes Volksverständnis zum Ausdruck“ – dieses stehe im „Widerspruch zum Volksverständnis des Grundgesetzes“. Laut Verfassungsschutz soll ein „Bundestagsabgeordneter der AfD Deutsche mit Migrationshintergrund im Juli 2023 in einem Facebook-Beitrag“ herabgewürdigt haben, in dem er diese als „Passdeutsche“ bezeichnete.

Des Weiteren bediene die AfD „rechtsextremistische und verschwörungstheoretische Narrative“, indem man „vor einem politisch forcierten Verdrängungsprozess zulasten ethnischer Deutscher“ warne. So soll der Bundesverband der AfD in einem Facebook-Eintrag „Karte des Schreckens‘“ veröffentlicht haben, die „anhand einer demografischen Übersicht zeigen sollte, wie ‚überfremdet (…) Deutschland bereits’“ sei, heißt es vom Verfassungsschutz.

Neben diesen Punkten wirft der Verfassungsschutz der AfD noch „fremden- und muslimfeindliche Positionen“ vor. Darunter würden insbesondere „Asylsuchenden und Migrantinnen und Migranten aus islamisch geprägten Herkunftsländern“ leiden, denen die AfD eine „oftmals pauschal eine kulturelle Inkompatibilität und ein ausgeprägter Hang zur Kriminalität“ unterstellen würde. Überdies warne die AfD vor einer strukturellen „Islamisierung“ der Bundesrepublik, indem man Migranten aus muslimischen Ländern „pauschal Eroberungstendenzen unterstellt“.

Ebenfalls wirft man der AfD vor, „politische Gegner“, aber auch den Staat zu diffamieren und zu verunglimpfen. Ziel dieser Vorgehensweise sei laut Verfassungsschutz, die „Herabwürdigung und Verächtlichmachung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland“.


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