Verbot des Compact-Magazins: Mit äußerst dünnen Argumenten schafft Faeser einen historischen Präzedenzfall
Nancy Faeser hat das Compact-Magazin verboten. Das Vorgehen ist ein einmaliger Schlag gegen die Pressefreiheit. Die Begründung ist nach derzeitigem Kenntnisstand erschreckend dünn.
Das von Nancy Faeser geführte Innenministerium hat das Compact-Magazin und die dazugehörige Videoproduktionsfirma Conspect Film GmbH verboten. Dies berichtet unter anderem die Welt.
In Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat das Innenministerium am Dienstagmorgen Hausdurchsuchungen vorgenommen. Das Innenministerium erhoffe sich hierdurch etwa Propagandamaterial zu finden, um Vorwürfe zu erhärten, dass Compact gegen die Verfassung agitiere. Neben Dokumenten und Daten soll dabei auch das Vermögen des Magazins beschlagnahmt werden. Zuvor hätte es Ermittlungen nach dem Vereinsgesetz gegeben, so die Welt.
Faeser verbietet eine GmbH auf Grundlage des Vereinsgesetzes
Dies ist grundsätzlich erst einmal völlig unüblich. Laut Impressum handelt es sich bei dem Compact-Magazin um eine GmbH. Im Normalfall werden diese auf Grundlage des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts, des Gewerberechts, des Strafrechts oder des Kartellrechts verboten. Vorliegend käme auch ein Verbot unter Hinzuziehung der Landespressegesetze in Betracht. Jedoch ist der Vereinsbegriff des Vereinsgesetzes an keine Rechtsform gebunden. Daher kann hierunter potenziell auch eine GmbH fallen. Dennoch ist der Vorgang einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik.
Neben diesen formalen Kriterien muss das Verbot natürlich auch inhaltlich begründet sein. Und hier sieht es nach jetzigem Kenntnisstand äußerst dürftig aus. Ein Vereinsverbot nach dem Vereinsgesetz ist möglich, wenn sich die entsprechende Organisation gegen Strafgesetze richtet, eine kriminelle Zielrichtung aufweist oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung beziehungsweise den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Der Welt zufolge begründet das Innenministerium das Verbot damit, dass sich Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten würde.
Um dieses Merkmal zu verwirklichen sind die Hürden jedoch hoch. Das Innenministerium spricht davon, dass Compact sich „kämpferisch-aggressiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ wenden würde. Das „kämpferisch-aggressive“ Vorgehen gegen die demokratische Ordnung ist ein Kriterium, dass das Bundesverfassungsgericht in den bisher vier durchgeführten Parteiverbotsverfahren entwickelt hat. Anwendung findet dieses Merkmal analog auch bei Vereinsverbostverfahren.
Agitiert Compact wirklich „kämpferisch-aggressiv“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung?
Damit das Merkmal „kämpferisch-aggressiv“ erfüllt ist, müsste Compact gewalttätig gegen die verfassungsmäßige Ordnung, ihre Institutionen oder ihre Vertreter vorgegangen sein. Dass das Compact-Magazin jemals zu physischer Gewalt gegriffen hätten, ist keineswegs ersichtlich. Gewissermaßen als Ausnahmetatbestand kann auch „verbale Gewalt“ ein Vereinsverbot begründen. Die Hürden hierfür sind jedoch äußerst hoch gesteckt. Compact müsste etwa in permanent-aggressiver Weise zum Umsturz der staatlichen Ordnung aufgerufen haben. Solche Umsturzphantasien müssten das innere Wesen des Magazins ausmachen.
Hier führt die Welt tatsächlich einen Sachverhalt an. Vor einem Jahr hätte Compact-Chef Elsässer ein Magazin mit den Worten „das Ziel ist der Sturz des Regimes“ beworben. Dies wird jedoch kaum ausreichen um Compact ein „aggressiv-kämpferisches“ Vorgehen gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorzuwerfen. Offenkundig handelte es sich hierbei um einen Einzelfall. Darüber hinaus ist die Formulierung „Sturz des Regimes“ weit interpretierbar. Weitere von der Welt beschriebenen angeblich rechtsextremistisch Vorfälle dürften völlig unbedenklich sein.
So wurde Wirtschaftsminister Robert Habeck etwa als „Kaltmacher“ bezeichnet. Altkanzlerin Angela Merkel habe man zudem „Königin der Schlepper“ genannt und Annalena Baerbock, Marie-Agnes Strack-Zimmermann sowie Ursula von der Leyen als „Kriegshexen“ gebrandmarkt. Zudem würde Compact regemäßig von der „Lügenpresse“ und der „Hochfinanz“, von „korrupten Politikern“ sowie von „mächtigen Strippenziehern im Hintergrund“ sprechen. Die Formulierungen mögen teils unappetitlich, auch äußerungsrechtlich einzeln vor Gericht ausfechtbar sein. Verfassungsrechtlich bedenklich sind sie jedoch nicht.
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Nancy Faeser feiert jedoch ihren Triumph über ein ihr unliebsames Magazin. „Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie“, so die Innenministerin. Das Verbot sei ein „harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“, dessen „zentrales Sprachrohr“ Compact sei, so Faeser. Man stelle damit unter Beweis „dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen“. Ob das Verbot des Magazins Bestand halten wird, wird sich zeigen. In der Geschichte der Bundesrepublik ist es jedenfalls ein einmaliger Schlag gegen die Pressefreiheit.
Die Vorgänge dieses Morgens machen deutlich, dass Faeser in ihrem „Kampf gegen Rechts“ alle Hemmungen hat fallen lassen. Angesichts zahlreicher Fotos der Razzien sowie einer erstaunlich ausführlichen Presseberichterstattung schon am frühen Morgen ist es zudem wahrscheinlich, dass – ähnlich wie bei dem angeblichen Reichsbürgerputsch – auch hier wieder Informationen vom Innenministerium an die Presse durchgestochen wurden. Große Teile der Medienlandschaft haben im Austausch für Insider-Tipps also ein weiteres Mal bereitwillig Berichterstattung für die Regierung betrieben.
Das Compact-Magazin konnte zu Spitzenzeiten eine Auflage von 80.000 verkauften Magazinen aufweisen. Auch im Vorfeld der Landtagswahlen im Osten wollte das Magazin massive Präsenz zeigen. Hier kündigte Compact an, die AfD durch eigene Auftritte im Wahlkampf unterstützen zu wollen.
Bin gespannt ob sich ein wackerer Anwalt findet die Sache mittels Eilverfahren vor Gericht zu bringen um eine Entscheidung noch vor den Wahlen im Osten zu erlangen, nicht im Sinne von Campact sondern eher im Sinne von Meinungs-und Pressefreiheit, denn man muß nun davon ausgehen, dass es früher oder später auch Andere treffen wird wie beispielsweise dieses Medium oder Nius, achgut etc. Ich vermute, dass Faeser und ihr Haldenwang bis zu ihrer Abwahl noch möglichst viele Pflöcke einschlagen werden. Eine weitere Frage stellt sich mir, ob Faeser/Haldenwang hier geltendes Recht gebeugt haben und welche Konsequenzen ggf. darauf folgen
Ich habe das Magazin noch nie gelesen, insofern kann ich es inhaltlich nur schwer beurteilen. Die von Faeser aufgeführten Gründe klingen aber recht abenteuerlich und sollten vor Gericht keinen Bestand haben.
Offenbar hat sie aber auch nicht mehr und nutzt auch hier die Methode, welche bereits bei AfD Abgeordneten angewandt wurde. Die Anklage erfolgt mit fragwürdigen Begründungen, um damit den Zugang zu den Räumen der Beschuldigten zu erlangen und um dann ggf. etwas Verwertbares zu finden. Gelingt das nicht wie z.B. im Fall Bystron, gibt es die Rolle rückwärts.
Faeser legt in diesem Fall sogar noch einen drauf und versucht alles Geld zu konfiszieren, damit auch kein Geld mehr für rechtliche Schritte da ist.
Das ist kein Kampf gegen rechts mehr, sondern die pure Verzweiflung, im Kampf gegen den Absturz der SPD. Erreichen wird sie damit das Gegenteil. Es würde mich nicht überraschen, wenn die SPD in Sachsen und Thüringen von der Bildfläche verschwindet.
ja ja Pressefreiheit Meinungsfreiheit so sieht Demokratur aus
Es hat begonnen. Freie und kritische Medien sollten das Verbot als Warnung verstehen. Wer ist der Nächste? Apollo News, Cicero, Boris von Morgenstern, Kitchen News, Demos Kratos und alle anderen „freien Geister“ sind nun im Visier der linksgrünen Faschisten.
Begründung des BMI:
Die von der „COMPACT-Magazin GmbH“ verbreiteten Inhalte zielen zudem darauf ab, Angehörige bestimmter ethnischer, insbesondere arabischstämmiger Bevölkerungsgruppen als Menschen zweiter Klasse herabzuwürdigen. Ihnen werden pauschal Negativeigenschaften wie Gewaltneigung und ein Hang zu Kriminalität zugeschrieben. Hierdurch soll ein gesellschaftliches und politisches Klima der Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppen geschaffen werden.
Diese Begründung darf nie vor einem Gericht standhalten.
Faeser grenzt AFD Wähler aus. Zudem unterstützt sie gewaltbereite Antifa Gruppen
Faeser ist das Problem.
Jetzt hat‘s begonnen. Aus Worten werden Taten. Und der Bürger schweigt und duckt. Wie ehedem… Grausig!
Wie erschreckend weitsichtig die DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley doch war:
„Alle diese Untersuchungen, die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen.
Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.“