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Behörden-Wahnsinn

Stuttgart will japanische Kirchenmusikerin abschieben – kriminelle syrische Familie darf bleiben

Eine japanische Musikerin soll abgeschoben werden. Und das, obwohl sie ihren Unterhalt verdient, Sozialleistungen und Miete zahlt und hier studiert hat. In einem anderen Fall entschied die gleiche Behörde ganz anders - als es um eine syrische Familie ging, die 100 Straftaten begangen hat.

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Mizuki Iyaka soll abgeschoben werden.

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Die Stadt Stuttgart droht der Japanerin Mizuki Ikeya mit einer Abschiebung zurück in ihr Heimatland. 2015 war die Japanerin nach Deutschland gekommen, um hier Orgel zu spielen und zu studieren. In Japan hatte Ikeya bereits einen Abschluss. Die Katholikin spielt Musik und konnte schnell einen Studienplatz an der staatlichen Hochschule für Musik und darstellende Kunst in der Fachrichtung Master Orgel erreichen, die notwendige Aufenthaltserlaubnis erhielt sie ebenfalls in Form eines Studentenvisums. Sie war dort, wo sie unbedingt hinwollte, als sie in Stuttgart ankam, so Ikeya.

Doch dann nahm ihre akademische Karriere eine Wendung – die ihr jetzt das Bleiberecht in Deutschland kosten könnte. Ikeya konnte ihr Studium in Stuttgart nicht beenden. Wegen der Corona-Pandemie fiel die Abschlussprüfung in Form eines Orgelkonzertes für die Japanerin aus. Ikeya erkrankte dann sogar selbst an Corona, was ihrer angeschlagenen Lunge arg zusetzte und es ihr unmöglich macht, sich ihren Lebenstraum zu erfüllen.

Seitdem hat Ikeya ihren Lebensunterhalt trotz der Hindernisse mit Online-Unterricht verdient. Sie zahlt Krankenversicherungsbeiträge, Miete, spricht Deutsch und hat einen vertrauten Bekanntenkreis in Deutschland. Trotzdem droht ihr jetzt die Abschiebung – weil die Stadt Stuttgart unnachgiebig versucht, die Japanerin zur Ausreise zu bewegen. Zuerst hatte Stuttgarter Zeitung über den Fall berichtet.

https://twitter.com/argonerd/status/1834353520310661463

Vor einigen Wochen erhielt Ikeya ein irritierendes Schreiben von der Ausländerbehörde der Stadt Stuttgart, mit der Mitteilung, dass ihre Fiktionsbescheinigung, also ihre Bescheinigung, dass sie eine Aufenthaltsgenehmigung hat, erloschen sei und damit ihr Recht, in Deutschland zu bleiben, verstrichen ist. Ikeya reagierte erst alleine, dann mit Anwalt. Als sie ihre Nachweise für ihren Lebensunterhalt, ihre Jobs, Miete etc. an die Ausländerbehörde der schwäbischen Stadt schickte, in der Hoffnung sie würde endgültig eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommen, erhielt sie zunächst keine Antwort.

Dann die Wendung: Die zuständige Sachbearbeiterin drohte mit der Abschiebung zum 16. August. Der Grund: Zwar arbeitet Ikeya mehrere Jobs, sie ist Klavierlehrerin, lehrt online Sprachen. Eine Tätigkeit in Festanstellung kann sie jedoch nicht vorweisen. Eine solche würde ihr die Aufenthaltsgenehmigung sichern.

Als der Brief bei Ikeya ankam, war das angedrohte Abschiebedatum schon verstrichen. Ikeya holte sich anwaltliche Unterstützung und bat dann zunächst um Fristverlängerung. Ihre vielen Nachweise, die in der Regel immer dazu reichen müssten, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, wurden von der Ausländerbehörde offensichtlich bei der Betrachtung des Falles ignoriert. Das Einzige, was Ikeya jetzt wenigstens ein bisschen Hoffnung gibt: Sie erhielt ihre Fristverlängerung um ein weiteres halbes Jahr. An der Tatsache, dass sie abgeschoben werden soll, änderte das jedoch nichts.

Mizuki Ikeya ist aktuell im Krankenhaus. Während Ikeya als Musikerin mit Einkommen und stets geleisteten Sozialleistungen ausreisen soll, scheiterte etwa die Abschiebung des Solingen-Attentäters aufgrund fatalen Behördenversagens (Apollo News berichtete). Auch eine syrische Familie, die seit 2016 100 Straftaten begangen haben soll, ist laut denselben Stuttgarter Behörden nicht abschiebbar.

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