Werbung

Tauchte unter

Solinger Messerterrorist hätte schon 2023 abgeschoben werden sollen

Der Messerterrorist von Solingen hätte bereits Anfang 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Die Abschiebung missglückte, weil Al H. mehrere Monate untertauchte.

Von

Der Messerterrorist von Solingen kam als Flüchtling nach Deutschland und hätte bereits Anfang 2023 abgeschoben werden sollen.

Werbung

Anfang 2023 sollte der Messerterrorist von Solingen, der bei dem „Festival der Vielfalt“ drei Menschen ermordete, Issa Al H., nach Bulgarien abgeschoben werden, wie die Welt aus Sicherheitskreisen erfuhr. Doch zu dieser Abschiebung kam es nicht, weil Al H., der zu diesem Zeitpunkt in Paderborn wohnte, kurz vor der Abschiebung untertauchte und mehrere Monate untergetaucht blieb. Später tauchte Al H. wieder auf und wurde nach Solingen gebracht, wo er bis zu seinem Terroranschlag in einer Flüchtlingsunterkunft lebte.

Da Al H. über Bulgarien in die Europäische Union eingereist war, wäre nach den Dublin-Regeln Bulgarien für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig gewesen. Von Bulgarien aus wäre Al H., der am 20.01.1998 in der syrischen Stadt Deir al-Zor geboren wurde, dann höchstwahrscheinlich in ein anderes EU-Land verteilt worden, wenn seinem Asylantrag zugestimmt worden wäre.

...
...

Die islamistische Terrororganisation IS bekannte sich zu dem Terroranschlag. Al H. soll nach Angaben des IS ein „Soldat des Islamischen Staates“ gewesen sein. Konkret hieß es in der Mitteilung: „Der Angreifer auf die christliche Versammlung in der Stadt Solingen in Deutschland gestern war ein Soldat des Islamischen Staates.“ Laut der Stellungnahme führte der Attentäter die Tat als Vergeltung für das „Leid der Muslime in Palästina“ aus.

Aufgrund des Terrorverdachts hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen. Gegen Al H. wird wegen dreifachen Mordes, mehrfachen Mordversuchs und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Der Syrer, der sich Samstagabend der Polizei stellte, wird noch am heutigen Sonntag nach Karlsruhe überführt und einem Richter am Bundesgerichtshof vorgeführt. Dieser muss entscheiden, ob Al H. in Untersuchungshaft kommt.

Werbung