Correctiv-Recherche als Basis für AfD-Verbot: So wird das Vorhaben im Bundestag begründet
Ein Arbeitsentwurf des AfD-Verbotsantrages mehrerer Bundestagsabgeordneter gibt Einblick in eine noch relativ dünne Argumentationsgrundlage. Wiederholt beruft man sich dabei auch auf unseriöse Quellen oder astreine Desinformation. Auch die Correctiv-Recherche zum „Potsdamer Geheimtreffen“ nimmt großen Raum ein.

Zunehmend hitzig wird in der Politik über ein AfD-Verbot diskutiert – einige Abgeordnete wollen Nägel mit Köpfen machen und ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über den Bundestag anstrengen. Federführend vom CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz verfasst, soll ein Antrag im Parlament diesen politisch hochexplosiven Beschluss herbeiführen – ein aktueller Arbeitsentwurf ist nun an die Öffentlichkeit gelangt. Eine Lektüre eines Entwurfs von Ende September offenbart, wie dünn die Argumentation der Autoren teilweise ist.
Zum Einstieg heißt es: „Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung: Die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot werden durch die AfD, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder mittlerweile unverhohlen infrage gestellt“.
Die Autoren hangeln sich in der Begründung des Antrages zunächst an der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes entlang: „Eine Partei ist demnach verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“ Und: „Ausgangspunkt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist die Menschenwürde. Sie in allen ihren Erscheinungsformen zu achten und zu schützen, ist oberste Pflicht jeden staatlichen Handelns.“
Viele Anschuldigungen bleiben unkonkret und streitbar
Es ist insbesondere dieser Punkt, aus dem die Antrags-Autoren ihr Verbotsbestreben ableiten: Die AfD beziehungsweise ihre Ideen würden gegen die Menschenwürde verstoßen. „Die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot werden durch die AfD, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt. Die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen oder solcher mit nicht-heteronormativer Sexualität sowie Angehörigen autochthoner nationaler Minderheiten und Volksgruppen sollen nach dem Willen der AfD zugunsten einer völkisch-nationalen Stärkung eines vermeintlichen Deutschtums beschränkt oder beseitigt werden“, führen die Abgeordneten dazu aus.
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Im Antrag ist außerdem die Rede von einer wiederholten „Bagatellisierung der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen“, dort schreibt man gar über „klare Bekenntnisse zu diesen durch Funktionäre, Mandatsträger und Mitglieder der AfD“, die man immer wieder verzeichne. „Jüngst wurde der thüringische AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Björn Höcke MdL zweimal für die Nutzung der strafbaren SA-Parole ‚Alles für Deutschland‘ verurteilt. Auch darüber hinaus haben ihre Reden oft sehr bewusste und planmäßige Bezüge zur Sprache der Nationalsozialisten.“
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„Können nach Gutachten nicht einfach weitermachen“: Justizministerin fordert Prüfung von AfD-Verbot
Justizministerin Stefanie Hubig unterstützt die Forderung nach der Prüfung eines AfD-Verbots und verweist auf den Verfassungsschutzbericht als Grundlage. „Nach diesem könne nicht einfach weitermachen, als wäre nichts gewesen“, erklärte die Ministerin.Ebenfalls zitiert wird das Oberverwaltungsgericht Münster: „Es liegen nach der Überzeugung des OVG konkrete und hinreichend verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass nach dem politischen Konzept der AfD Flüchtlingen und anderen Zuwanderern, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und deutschen und ausländischen Staatsangehörigen islamischen Glaubens die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagt werden soll. Die Verknüpfung des von der AfD verwendeten ‚ethnisch-kulturellen Volksbegriffs‘ mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen infrage gestellt wird, sei mit der Menschenwürde nicht vereinbar.“
Darüber hinaus beruft man sich auch auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Thüringen, der festhält, dass unter anderem „die Darstellung des Islam als Gesamtbedrohung und die Aufforderung, der vermeintlich um sich greifenden ‚Veränderung des Staatsvolkes‘ entgegenzuwirken, auf eine Grundeinstellung hinweisen, die mit wesentlichen Verfassungsgrundsätzen der Menschenwürde, Religionsfreiheit, Gleichbehandlung und dem Demokratieprinzip nicht mehr vereinbar sei.“
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Allgemeine Behauptungen und Desinformation – wenig Konkretes
Diese Gerichtsurteile sind das vielleicht substanziellste, was die Autoren im Antrag konkret anführen. Generell scheint der Antragstext aktuell aber auch sehr darauf zu bauen, dass die bloße Behauptung von Dingen oder die Wiederholung von öffentlichen Erzählungen ausreichend sein wird. Bemerkenswerterweise wird auch auf die Correctiv-Story verwiesen: Man spricht von „investigativen journalistischen Recherchen“, die etwa belegt hätten, dass „bei einer Konferenz in Potsdam“ illegale „Pläne zur millionenfachen ,Remigration‘ auch von deutschen Staatsbürgern entwickelt“ worden wären.
Weiterhin behauptet der Antrag, dass die AfD auch einer „Vielzahl von Extremisten und Verfassungsfeinden (…) Zugang zum Deutschen Bundestag“ gewähren würde: „Die AfD beschäftigt nach BR-Recherchen mehr als 100 Mitarbeitende, die individuell dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen sind. Mehr als die Hälfte der AfD-Abgeordneten beschäftigen Personen, die in Organisationen aktiv sind, die von den Verfassungsschutzbehörden als rechtsextrem eingestuft werden.“ Recherchen von Apollo News zu dieser Frage deckten auf, dass die hier zitierte „BR-Recherche“ in Wahrheit auf einem windigen Zirkelschluss basiert: Auf Anfrage unserer Redaktion im März verwies der BR auf einen internen Podcast, in dem explizit erklärt wird, dass auch Mitglieder der AfD-Teilverbände „berücksichtigt“ wären.
Soll heißen: Von den „über 100 rechtsextremen AfD-Mitarbeitern“ ist ein Großteil allein deshalb rechtsextrem, weil sie Mitglieder der AfD oder ihrer Jugendorganisation sind. Die Autoren des Verbotsantrages drehen diesen Zirkelschluss einfach eine Runde weiter und argumentieren: Die AfD ist rechtsextrem, weil sie rechtsextreme Mitarbeiter hat – die vor allem rechtsextrem sind, weil sie in der AfD sind. Reichlich dünn für ein Verbotsverfahren. Am Ende des Antrages bleibt vor allem die Erkenntnis: Wenn dies das Fundament sein soll, dann ist das Verbotsvorhaben in relevanten Teilen auf Sand gebaut.
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Das Parteienverbot ist ein scharfes Schwert – wer es ziehen will, muss zum Schutze der Demokratie ganz sauber damit hantieren. Dieser Verantwortung wird man mit teils unseriös konstruierten Argumenten, die in der Sache schon die Grenze zur Desinformation überschreiten, nicht gerecht. Und so wird man sicherlich auch kein Verfahren gewinnen – dafür sind die Hürden für ein Parteienverbot zurecht zu hoch angesetzt. Der „Kollateralschaden“ eines solchen, scheiternden Vorhabens wäre aber immens. Insbesondere für die demokratische Gesellschaft.
Man begründet ein Verbotsverfahren also auf Frasen und Behauptungen, ohne Substanz. Desweiteren stützt man sich auf die Correctiv Lügengeschichte, die ja schon einmal vor Gericht nicht standgehalten hat. Dann behauptet man noch, die AfD würde Menschen ausgrenzen und diskriminieren. Da fällt mir gerade ein, liebe Abgeordnete der Altparteien, wie war das denn nochmal bei Corona? Ich dachte die Würde des Menschen ist unantastbar. Schon vergessen wir ihr die Nichtgeimpften entmenschlicht und diskriminiert habt 🤨☝️
Sollen Sie so machen, wenn sie sich einmal mehr lächerlich machen wollen. Das zeigt für mich vor allen Dingen auch eines, große Teile der Politik stecken so sehr in ihrer selbst gemachten Blase, wo nicht einmal mehr auffällt, wenn dort falsche Informationen verteilt werden. Solange es in ihr Weltbild passt, wird nicht einmal mehr nachgefragt.
Das ist einfach nur noch erschreckend was da läuft. Nicht die AfD ist das Problem, sondern große Teile der etablierten Parteien.
Obwohl GERICHTLICH festgestellt wurde, dass diese ganze Geschichte nur eine ausgebuffte Erfindung war, wird dieses nun zum Anlass genommen, um eine DEMOKRATISCHE Partei zu verbieten!!
Würde DAS in einem anderen Land passieren, würde unsere Regierung empören, von Demokratievernichtung und von Betrug reden. Es ist ungeheuerlich, WAS in DIESEM Land vor sich geht, mit dieser Hampelregierung!
Wie weit kann eine DEUTSCHE Regierung überhaupt noch sinken?????
Warum denn AfD-Verbot? Es waren doch viel mehr Mitglieder der CDU dort.
Der Wanderwitz von der traurigen Gestalt wird das Bundesverdienstkreuz im Denken wohl nie erhalten.
Es wird nun daran gearbeitet, dass alle mühsam – und teuer – gestreuten Framings, Lügen und Dünkel gegen die AfD durch das Bundesverfassungsgericht mit einem Wisch hinweggefegt werden. Und es wird so viel Aufmerksamkeit erzeugt, dass es auch der letzte im Land mitbekommt, wenn die AfD zur rechtmäßigen demokratischen Partei erklärt wird.
Die Correctiv-Erzählung die vor Gericht bei Prozessen wegen Falschbehauptungen nicht standhält, soll Grundlage für ein Verbotsverfahren sein?
Man kann es sich nicht ausdenken.
Hoffentlich wird das armselige Schauspiel irgendwann verfilmt, Oskarverdächtig ist das jetzt schon!
Dieses drehen und winden schadet dem ganzen Land.
Es schädigt den Ruf unseres Landes im Ausland
und die Leute verlieren das Vertrauen auch in deutsche Produkte.
Habek und co wissen das genau und fahren Deutschland weiter gegen die Wand!
Ist klar Lügen sind die neuen Fakten. Wenn der Kanzler lügt, warum sollten seine Vasallen das dann nicht auch? So wird es dann irgendwie schon geglaubt.
18:00 auf WELT
Alice Weidel vs. Wagenknecht
Wozu all die Mühe? Warum ein gerichtlich bereits invalidiertes Schriftstück heranziehen, löchrige Syllogismen schmieden etc.? Warum nicht einfach gemäß dem verblödeten Zeitgeist argumentieren: „Ich finde aber, die sind irgendwie echt voll Natsieh und so. Ich fühle mich jedenfalls als Opfah, und damit habe ich doch automatisch recht.“ – ?
Wer von den Bundestäglern noch halbwegs seinen Verstand beisammen hat, wird sich gegen diesen Verbotsantrag stellen – ganz einfach, weil er unter diesen Voraussetzungen keinerlei Aussicht auf Erfolg haben wird.
Am Ende geht die AfD hoch erhobenen Hauptes aus diesem Prozess und fegt die Umfragen zu ihren Gunsten. Die Altparteien haben dann jede Chance einer Gesichtswahrung vertan.
Betrachtet man allerdings, wer hinter diesem Treiben steckt, so ergibt sich das Bild von Hinterbänklern, die sich um jeden Preis profilieren wollen oder müssen – und für die dieser Antrag in manchen Fällen sozusagen der letzte Grashalm bedeutet, an dem ihre politische Karriere hängt.
Wenn die sich lächerlich machen, ist es für die anderen kein Verlust.
Diese dünne Argumentationsgrundlage wird weiterhin dünn bleiben.
Dass auf Zeit gewählte Abgeordnete gegen Kollegen aus einer anderen Partei vorgehen, zeigt deren Missverhältnis zu parlamentarischer, politischer Arbeit für die Bürger des eigenen Wahlkreises.
Diese Bürger haben diese Abgeordneten gewählt und erwarten vollen Einsatz!
Sicherlich nicht gegen Kollegen!
Gut für die AfD. Deren Anwälte müssen nur all die Gerichtsurteile vorlegen, die belegen wie falsch und fehlerhaft der correctiv Schwachsinn gewesen ist.
Da an dem Treffen auch CDUler teilgenommen haben,sollte sich auch die CDU sorgen machen.
Die Meldung ist Satire, oder?
Wenn die sich auf die Correctiv-Nummer berufen, wird’s noch lustig. Schließlich wurde ja gerichtlich festgestellt, dass das nur die Meinung derer war. Nur zu, ich hole schon mal Popcorn.
Nun, Kardinal Richelieu schrieb in seinem politischen Testament, daß Menschen stets vorgeben, hehre Ziele zu verfolgen, um ihre persönlichen Interessen zu verschleiern. Und, so warnte der Kardinal, je hehrer die angeblich verfolgten Ziele seien, desto egoistischer oder niederträchtiger die dahinterstehenden persönlichen Interessen.
Der wandernde Erzgebirgswitz will Deutschland und die Demokratie retten, kuriert aber wohl gerade seinen gekränkten Narzißmus, weil er das Direktmandat in seinem Wahlkreis an einen AfD-Kandidaten verloren hat.
Die Resonanz auf dieses Bemühen unter den MdB´s schien ja über mehr als ein Jahr doch eher verhalten, bis die AfD unzweifelhafte Erfolge in Thringen, Sachsen und Brandenburg eingefahren hat. Jetzt wollen auch andere Deutschland und die Demokratie retten, weil auch sie allmählich Angst haben um ihren Parlamentssitz und die eigene Altersversorgung.
Man sollte mehr Richelieu lesen …
Ja, nur immer weiter so machen, da braucht die AFD keinen Wahlkampf machen.
Wenn die Kläger dann auch noch über fake mittels staatlich geförderter NGOs entscheiden, dann ist offensichtlich, wo die Reise hingeht.
Das können die doch nicht ernst meinen, so dumm kann man doch gar nicht sein! Mit der Begründung kriegen die den Antrag doch sowas von um die Ohren, die machen sich doch lächerlich. Das kann doch nur ein Fake-Entwurf sein. Aber: Es gibt auch nichts Handfesteres. Die AfD kann dem jedenfalls mit der allergrößten Gelassenheit entgegensehen und sich beruhigt zurücklehnen. Aber ich denke, dass sie sich deswegen eh keine Sorgen gemacht haben. Da wird auch ein CDU Harbarth seinem Parteifreund Wanderwitz keinen Gefallen tun können und wollen.
Ich würde mich nicht so sehr auf die Sachlichkeit und differenzierte Herangehensweise eines Gerichts verlassen. Wenn es der Bequemlichkeit und dem eigenen Nutzen dient: Warum nicht diese dünnen Anschuldigungen und, wenn auch als wahrheitswidrig nachgewiesenen Behauptungen, argumentativ irgendwie so hin basteln, dass es zugunsten der Ideologie des Klägers ausgelegt werden kann. Alles schon da gewesen. Aber, ich hoffe dennoch auf die Unparteilichkeit, Gewissenhaftigkeit und die Waage der Justizia.
ich finde ein Verbotsverfahren wäre wichtig um ein für alle mal zu klären auf was für Informationen unserer Verfassungsschutz seine Einschätzung als gesichert rechtsextrem fußt – ich bin stark gelangweilt immer zu hören „die sind rechtsextrem“ und dann aber nie eine Beweisführung zu sehen
Es sind nun mal nur dumme kleine (TikTok-)Wichtel, scheinheilige woke Kleingeister und staatsgepamperte Dummschwätzer mit eingebildeten großen Schatten im ÖRR und an der geistigen Brandmauer flackernd.
Und diesen armseligen, menschlichen Nullouverts geht nun der „Arsch auf total Grundeis“, weil sich zukünftig wohl nicht alle Wahlschmarotzer, produktive Versager und mental Minderbegabte an die staatlichen Versorgungströge festkleben können.
Also hilft nur Hass & Hetze, verstärkt durch Ausgrenzung & Diskriminierung, gerne in Tateinheit mit Entmenschlichung & Staatsdelegitimierung …
Wer wählt so etwas?
Ich höre immer nur gesichert rechtsextrem (auf Grundlage eines politisch gesteuerten Verfassungsschutzes), Höcke und Nazi….das wars.
Argumente sind Fehlanzeige, diese werden jedoch auch von keinem Systemjournalisten eingefordert. Sie erzählen es ja selbst bei jeder Gelegenheit, ohne es zu begründen.
In einem normalen Land würde man diese Verbotsgestalten nur noch auslachen, weil sie nichts in der Hand haben und wie oben beschrieben sich im Kreise drehen.
In einem mittlerweile Verbotsstaat, der Zensur ausüben und Leute grundlos überwachen lässt, kann man sich aber über nichts mehr sicher sein, was einmal in einem ehemaligen demokratischen Rechtsstaat gegolten hat.
Wenn der Schrieb, dessen Informationen ausgerechnet der Mainstreampresse und dem persönlichen Empfinden der teilnehmenden Abgeordneten entnommen sind, international viral geht, wird Deutschland endgültig von keiner einzigen anderen Nation mehr ernstgenommen.
Wir machen uns zum Running Gag schlechthin – na, das passt ja immerhin perfekt zum Namen des Initiators…
Eine von der ReGIERung finanzierte NGO liefert der ReGIERung also Argumente um die Opposition zu verbieten. Deutschland ist einfach nur noch grotesk.
Unterschätzt das Bundesverfassungsgericht nicht! Da findet am Vorabend ein Diner im Kanzleramt statt und da wird das Urteil beauftragt. Und Karlsruhe ist nur noch mit der Formulierung der Begründung befasst.