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„Shlomo Finkelstein“: Behörden hörten monatelang das Umfeld von rechtem Streamer ab

Um den rechten Streamer „Shlomo Finkelstein“ festzunehmen, überwachten die Behörden monatelang dessen Umfeld und zeichneten Telefonate auf. Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Vorgang gegenüber Apollo News.

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Im Fall des rechten YouTubers und Streamers Aron P. alias „Shlomo Finkelstein“ sind neue Details über das Vorgehen der Behörden ans Licht gekommen. P. war im August verhaftet worden, nachdem er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde (Apollo News berichtete exklusiv). Um den recht zurückgezogen lebenden Streamer ausfindig zu machen, überwachten die Behörden im großen Stil dessen Umfeld, u.a. seinen Streamer-Kollegen KasperKast – das bestätigte die Staatsanwaltschaft Köln gegenüber Apollo News. Es ist demnach zu „gerichtlich angeordneten Telefonüberwachungsmaßnahmen“ gekommen – als „letztes Mittel“, um den Aufenthaltsort des Verurteilten herauszubekommen. Gegen die von den Maßnahmen betroffenen Personen wird dabei nicht selbst ermittelt, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Ein Streamer-Kollege von P. erklärt den Vorgang selbst in einem Video, er sei monatelang überwacht worden. Das sei ihm in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Köln mitgeteilt worden, die ihn im Nachgang über die Überwachung sowie deren Zeitraum informierte. Demnach war der Telefonanschluss des YouTubers, der mit seinen YouTubekanälen „Idiotenwatch“ und „KasperKast“ bekannt ist, vom 16. Mai an fast drei Monate lang überwacht worden, um P. ausfindig zu machen. Alle seine Gespräche wurden aufgezeichnet. Die Überwachung endete am 14. August, einen Tag, nachdem P. in Frankfurt (Oder) festgenommen wurde.

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P. wurde wegen Volksverhetzung ursprünglich zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt – hatte aber offenbar gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Insgesamt soll er drei Auflagen gehabt haben, von denen er zwei nicht befolgt haben soll, wie aus den Gerichtsakten zu dem Fall hervorgeht. Er war verpflichtet, sich bei einem Umzug unverzüglich bei den Behörden umzumelden und sollte eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen. Diese Auflagen erfüllte P. offenbar nicht beziehungsweise erst verspätet, weil er nicht an seiner gemeldeten Adresse gewohnt hat und ihn deshalb die Briefe nicht erreicht haben.

Die Behörden beriefen sich in ihrem Vorgehen auf die Strafprozessordnung. Gemäß Paragraph 100a der StPO ist eine Überwachung zulässig, wenn „bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat, die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.“

Solche Straftaten sind unter anderem „Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit“, sowie viele weitere, teils schwere Straftaten. Auch Volksverhetzung wird dort erfasst – letzteres wird Streamer P. vorgeworfen. Der YouTuber, der sich das Pseudonym „Shlomo Finkelstein“ ursprünglich in Abgrenzung zu rechtsextremen Antisemiten zugelegt hatte, verwendet gerne verschiedene Avatare in seinen Videos, die auf dem englischen Philosophen Samuel Johnson basieren. Einer dieser Avatare war eine Fledermaus mit Johnson-Kopf und jüdischen Schläfenlocken, einem für orthodoxe Juden typischen, schwarzen Hut, und Hakennase. Im Hintergrund sieht man einen Scheinwerfer, der einen Davidstern in den Nachthimmel projiziert – angelehnt an das Bat-Symbol in „Batman“, mit denen der Superheld alarmiert wird.

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Mit dieser Karikatur soll sich P. insgesamt sechsmal der Volksverhetzung schuldig gemacht haben. Die Karikatur soll seine Kunstfigur darstellen – das Amtsgericht schloss daraus, „dass für einen Betrachter des Videos ersichtlich war, dass besagte Kreuzung aus Fledermaus und Mensch einen jüdischen Menschen darstellen sollte“, womit er Juden ihre Menschlichkeit absprechen wolle – er habe damit „die in Deutschland lebenden Menschen jüdischen Glaubens nicht als gleichwertige Menschen, sondern sie als verachtenswert, minderwertig und den Tieren gleichstehend“ darstellen wollen. Diese Interpretation wird allerdings bestritten. P. bezog in der Vergangenheit durchaus pro-israelische Positionen bzw. wendete sich gegen Antisemitismus.

In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, P. habe eine Geldstrafe nicht gezahlt. Tatsächlich zahlte er diese mit Verspätung. Wir haben den entsprechenden Abschnitt korrigiert.


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