„Schwachkopf“-Paragraf? Staatsanwaltschaft wollte wegen Äußerungsdelikt gegen Habeck ermitteln

Robert Habeck sollte die Immunität entzogen werden – der Bundestag lehnte das jedoch ab. Nach Apollo News-Informationen soll Habeck das BSW mit einem Äußerungsdelikt geschädigt haben – aus diesem Grund hatte Habeck zuvor selbst mehrfach Anzeige erstattet. Kommt Paragraf 188 in Betracht, würde sogar eine Haftstrafe drohen.

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Wegen Politikerbeleidigung stellte Robert Habeck selbst mehrfach Anzeige – jetzt sollte gegen ihn ermittelt werden.

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Wegen der Beleidigung als „Schwachkopf“ stellte Robert Habeck im vergangenen Jahr Strafanzeige – nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, dem sogenannten „Politikerbeleidigungsparagraf“. Er stellte zahlreiche Anzeigen wegen Äußerungsdelikten – teils in absurden Beispielen. Jetzt sollte er selbst von so einem Verfahren getroffen werden, ihn schützt allerdings seine Immunität.

Der Süddeutschen Zeitung zufolge hatte Habeck im sächsischen Landtagswahlkampf in Dresden gesagt: „Sich (…) für seine Meinung bezahlen zu lassen, im Internet Stimmen zu kaufen, Troll-Armeen aufzubauen, eine Meinung gekauft zu bekommen: Das ist widerlich, und das gehört sich nicht, und wir wissen, dass AfD und BSW genauso bezahlt werden.“ Dafür musste er bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnen – jetzt sollte ein Ermittlungsverfahren folgen. 

Am Donnerstag lehnte der Bundestag die für weiterführende Ermittlungen notwendige Aufhebung der Immunität von Habeck jedoch ab. Die Hintergründe blieben zunächst unklar, der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hatte lediglich empfohlen, „die Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Robert Habeck“ solle nicht erteilt werden.

Worum es in diesem angestrebten Strafverfahren geht, wollte die Bundestagsverwaltung auf Anfrage nicht mitteilen. Nach Informationen von Apollo News hat die Staatsanwaltschaft Dresden den Fall übernommen. Welche Vergehen dem Grünen-Politiker konkret vorgeworfen werden, bleibt weiter unklar. Weder das BSW, noch Habeck oder die Staatsanwaltschaft antworteten gegenüber Apollo News auf eine entsprechende Anfrage.

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Für das angestrebte Ermittlungsverfahren kommt vor allem die üble Nachrede nach Paragraf 186 des Strafgesetzbuches in Frage. Hier wäre eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren die Folge. Bei gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Fällen kann üble Nachrede aber auch in Verbindung mit Paragraf 188 gebracht werden. Das ist der „Schwachkopf“-Paragraf, der das Strafmaß von Äußerungsdelikten erhöht, wenn sich diese gegen Politiker richten.

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Für dieses Vergehen sieht das Strafgesetzbuch als Mindeststrafe sogar eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor – das kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine Person nicht vorbestraft ist. Das wäre ein echter Hammer, denn bei einer Verurteilung wegen übler Nachrede wäre eine Bewährungsstrafe zwingend.Es ist allerdings nicht klar, ob Paragraf 188 auch wegen der Beleidigung einer ganzen Gruppe statt einer Einzelperson angewendet werden kann. Die Fachliteratur geht eher davon aus, dass man hier nicht von einer Gruppe auf eine Einzelperson rückschließen kann – insofern wäre eine Verurteilung nach Paragraf 188 eher unwahrscheinlich.

Vor einem weiteren Ermittlungsverfahren ist Habeck aber zunächst durch seine Immunität als Bundestagsabgeordneter geschützt. Nach Informationen von Apollo News hatte der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die dafür gegebene Empfehlung auch aus dem Grundsatz der Indemnität der Abgeordneten abgeleitet.

Auf der Seite des Bundestages heißt es dazu allgemein: „Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete zu keiner Zeit wegen Abstimmungen oder Äußerungen im Bundestag, in der Fraktion oder in einem Ausschuss gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Davon ausgenommen sind verleumderische Beleidigungen.“ Bei Äußerungen außerhalb des Bundestages kommt es rechtlich immer zu einer Einzelfallentscheidung über die Indemnität – es handelt sich also lediglich um einen unverbindlichen Grundsatz, den sich der Bundestag selbst gegeben hat.

Die Aufhebung der Immunität von Bundestagsabgeordneten ist in der Geschäftsordnung und dem Grundgesetz geregelt – und es ist auch in der Regel reine Formsache, die Immunität bei einem Antrag einer Ermittlungsbehörde anzunehmen. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, dass sich die Bundestagsabgeordneten willkürlich über das Gesetz stellen könnten.

Deswegen gibt es ein geregeltes Verfahren im Bundestag: Beantragen Ermittlungsbehörden oder Gerichte die Aufhebung, wird der Antrag an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung weitergeleitet, der dann eine Beschlussempfehlung an den Bundestag richtet.

Grundsätzlich sind Mitglieder des Bundestags nach Artikel 46 des Grundgesetzes für die Dauer ihres Wirkens immun. Aufgehoben werden kann das in gerechtfertigten Fällen. Die Staatsanwaltschaft Dresden sah einen solchen Fall offenbar vorliegen.

Die diesem Vorgang zugrunde liegende Aussage von Habeck war im Rahmen des Landtagswahlkampfes gefallen. Der Grünen-Politiker soll damit auf die Finanzierung des BSW abgezielt haben, weil die Partei „nicht die versprochene Transparenz hergestellt hat, woher die Gelder eigentlich kommen“, teilte damals eine Grünen-Sprecherin mit. Für russische Zahlungen an die Partei gibt es bislang aber keine Belege.

Sahra Wagenknecht hatte sich nach den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen über die Äußerung echauffiert und angekündigt, zu prüfen, ob die Partei juristisch gegen Habeck vorgehen könnte. Das BSW forderte daraufhin eine Unterlassungserklärung – Habeck lenkte ein und versprach, sich nicht erneut diesbezüglich äußern zu wollen.

Eine Anfrage von Apollo News ließ Habeck jetzt im Kontext der neuen Entwicklungen unbeantwortet.

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62 Kommentare

  • Die Grünen müssen natürlich keine Meinung im Internet kaufen, die zahllosen linksgrünen NGOs werden aus Steuermitteln vom Staat
    mit finanziert.

    192
  • Die Farm der Tiere: alle sind gleich, aber manche sind eben gleicher

    123
  • Habeck oder Höcke. Ist schon ein Riesen-Unterschied in UnsererDemokratie.

    114
    • Auch zwischen Höcke und Cathy Hummels eiert der Rechtsstaat wohl etwas.

  • Irgendwann wird auch er das Ernten, was er gesät hat. Immer nur andere beleidigen, etwas unterstellen, Gelder wegschaffen, dass kann auf die Dauer nicht gut gehen. Es ist gut, dass das jetzt passiert ist und öffentlich wurde. Passieren wird momentan nichts, aber es ist schon mal eine Akte angelegt.

  • Habeck geht übrigens als Gastdozent nach Berkeley, was laut „Focus“ eine „Eliteuniversität“ und „eine der renommiertesten Universitäten“ der USA sein soll. Ich verbinde es zwar eher mit Herbert Marcuse und Angela Davis, die ich nicht unbedingt zu den Spitzenforschern zählen würde. Es kommt da vielleicht auf die Fakultät an. (Die US-Universitäten haben schon öfter abgehalfterten deutschen Politikern eine Sinekure verschafft; man denke an Heinrich Brüning oder Joschka Fischer).

    • Was soll er denn da dann machen… ?

    • Brüning ist aber nicht mit Joschka zu vergleichen…

    • ……ins woke Kalifornien passt er und mit Krisen kennt er sich auch aus. Hat ja genügend verursacht.

  • Ich verliere den Glauben an diesen Rechtsstaat und an die Demokratie.

    • Welchen Glauben auch…

  • Das war alles ?
    Ich hatte anderes erwartet.

  • Mir fallen da noch ganz andere Sachen ein, womit sich die Staatsanwaltschaft beschäftigen müsste.

  • Der Polit Artenschutz für gefährdete muss unbedingt aufrecht gehalten werden

  • Wenn Habeck seine Lehrtätigkeit in den USA
    antritt, muß er doch seinen Abgeordnetenposten
    aufgeben und verliert damit seine Immunität.
    Oder nicht?
    https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/neuer-job-fuer-habeck-engagement-an-elite-uni-im-gespraech,UnMS8kF

    • Nö, muss er nicht. Er muss nur eine gewisse Anwesenheitszeit im Bundestag aufbringen, um seine damit verbundenen Kosten zu rechtfertigen und er darf seine Reisekosten und sonstiges für eine andere Tätigkeit nicht über sein Mandat abrechnen. Nebenjobs sind erlaubt, er muss sie nur melden. Das hat er mit Sicherheit schon vorher ausgetüftelt. Ein Mandat ist wertvoll, das gibt man nicht für Arbeit auf.

    • Dann ist es ein Fall für das FBI.

  • Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

  • Da wird nichts draus. Gegen die Behauptungen können die Parteien Unterlassung erwirken. Aber für 186/88 fehlt der persönliche Bezug, der im Individualstrafrecht nunmal Voraussetzung ist. Hätte er gesagt, Fr. Weidel oder Fr. Wagenknecht würden von Russland bezahlt o.ä., sähe die Sache anders aus. Hat er aber nicht. Er ließ es (wohl bewußt) im Vagen.

  • So schützen sie eben die ihren, während „das einfache volk“ morgens um 5:30 einen bademantel braucht.

  • Ist doch super, oder? Immerhin klopft mal was an.
    Geht halt nur, wenn man mal was gegen die anschiebt.
    Machen halt nur sehr sehr wenige. Sollte mehr geschehen. Irgendwann kommt man durch. Nur wer nix macht, kriegt auch nie was hin.

  • Wenn das stimmt, dann her mit dem Popcorn.
    Es wäre zu schön, wenn Roland seine eigene Medizin schlucken muss.

  • Dieser Paragraf gehört abgeschafft, der läd geradezu zu Interpretationen in alle Richtungen ein. Und wenn die alltägliche manchmal nicht sehr feine Umgangssprache kriminalisiert wird, sind wir weit gekommen mit unserer Demokratie.

    • In der Tat sollte etwas mit den Beleidigungsparagraphen passieren. „Nazischlampe“ OK, „Schwachkopf“ Gefängnis droht. Versteht keiner! Die willkürliche Rechtsprechung, so scheint es, führt auch zur Verrohung der Gesellschaft. Die Immunität müsste m.E. auch Grenzen haben! Ich stimme Ihnen zu, das Misstrauen in den Staat und in „unserer Demokratie“ zunimmt!

  • Mein Name ist Programm.

  • Interessant wie es der Bundestag wagt sich über das Gesetz zu stellen.
    Eine Regierung, die sich dem Gesetz beugt und dessen Regeln akzeptiert, nennt man „DEMOKRATIE“!
    Eine Regierung, die sich über das Gesetz stellt, sich selbst also außerhalb des regelbasierten Grundordnung bewegt, nennt man „TYRANNEI“!
    Wie schön, das sie sich selbst offenbaren.

  • Wer nun traurig ist, dass man Habeck dafür nicht belangen kann, kann sich nicht glaubhaft spiegelverkehrt für andere stark machen, nur weil die nicht Habeck heißen.

    -22
  • Warum genießen Abgeordnete grundsätzlich überhaupt Immunität?
    Das ist quasi ein halber Freifahrtschein.
    Genauso Diplomaten, die Menschen totfahren, aber auf Grund ihrer Immunität nicht belangt werden können. (gab vor Jahren einen solchen Fall)

    • Dagegen gibt es grundsätzlich nichts einzuwenden.
      Aber eine monatliche Dotierung Richtung 20 000 € riecht nach Korrumpierung der Abgeordneten. Da braucht es keine Argumente, um den Einzelnen bei der Stange zu halten.

  • Diese Person sollte sich nach meinem Rechtempfinden für die mutwillige Zerstörung der deutschen Wirtschaft vor einem Gericht verantworten müssen. Dieses Thema ist dagegen nur ein Abfallprodukt ohne Relevanz und es lenkt von seiner wahren Schuld ab.
    Man sollte nicht ständig am Grundgesetz herumdoktern, aber für Fälle wie Merkel, Habeck, Lauterbach, Baerbock usw. sollte es eine Möglichkeit geben, sie zur Verantwortung zu ziehen. Jeder, der selbst denken und sehen kann, sieht und spürt die Folgen ihrer maßlosen Verfehlungen jeden Tag.

  • der Mann hat so viel zerstört u.a. (Northvolt Pleite) und wird mit Kalifornien Lifestyle Job belohnt. Unerträglich

    • Gegen die Zerstörung der Energieinfrastruktur war Northvolt Peanuts.

  • „Rules for thee but not for me“ um einen alten Anglizismus zu bemühen.
    Im UK spricht man aktuell von einer „two tier justice“ und einem MP „two tier Starmer“.
    In Engel-land ist man eben schon ein paar Stufen weiter…

  • Herr Niehoff ist ein Held für die Freiheit. Habeck ist ein Feigling der sich hinter der Immunität als Abgeordneter versteckt. Die Arroganz der Macht in Aktion

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