Schunke-Ermittlungen: Grünen-Politiker liefert die ultimative Rechtsstaats-Offenbarung
Um halb zwei Uhr morgens schoß der Grünen-Landtagsabgeordnete Michael Joukov gegen die Journalistin Anabel Schunke, schwingt sich zum Rechtsexperten auf und insinuiert "psychische Probleme". Dabei offenbart er sein bemerkenswertes Verständnis des Grundgesetzes.
Michael Joukov ist Grünen-Politiker und Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg. Er hat Wirtschaftswissenschaften studiert. Was er nicht hat: einen Abschluss in Rechtswissenschaften, einen Abschluss in Psychologie, ein Mindestmaß an Schamgefühl oder Selbsteinsicht. Böse Zungen würden das als ideale Voraussetzung für das Amt eines Grünenabgeordneten bezeichnen, aber mit bösen Zungen möchte ich mich natürlich nicht gemein machen.
Um halb zwei Uhr morgens hat Michael Joukov sich berufen gefühlt, auf X (ehemals Twitter) einen Tweet verfassen zu müssen, eine ganze Reihe von Tweets sogar. Nicht zur Lage der Nation oder zumindest seines Bundeslandes, nicht zu seiner Politik – sondern zu Anabel Schunke.
Was es war, das Joukov dazu verleitete, sich zu so später Stunde noch so intensiv mit dieser Frau zu befassen, ist nicht ganz klar. Vielleicht fühlte er sich von dem Geist Hegels durchströmt und musste ganz einfach die Welt an seinem Universalgenie teilhaben lassen – Sie wissen schon, Rechtswissenschaftler, Psychotherapeut, Frauenversteher.
Die Journalistin Anabel Schunke geht derweil gegen eine nicht rechtskräftige Entscheidung vor, nach der sie wegen Volksverhetzung (Paragraf 130 Strafgesetzbuch) zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt wurde. Auf X kritisierte sie diese Entscheidung: „Dass der Tweet unter dem grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit steht, wurde offenbar gar nicht erkannt, jedenfalls steht davon nichts in der Entscheidung.“
Michael Joukov hat diese Äußerung gelesen und war empört. So empört, dass er über 12 Tweets hinweg eine rechtliche Einordnung der Beziehung von Paragraf 130 StGB und der Meinungsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz) nach seiner persönlichen Auslegung schrieb – inklusive einer Ferndiagnose ihres psychischen Innenlebens.
„Null Ahnung vom Rechtswesen“ unterstellt er Schunke, die sich in dem Tweet, auf den sie sich bezieht, mehrfach auf die rechtliche Einordnung ihrer Anwälte beruft. Ihre persönliche Meinung zu dem Verfahren und dem Umgang mit ihr sind für ihn „Ergüsse“ – dass sie sich auf ihre Meinungsfreiheit zu berufen versucht, bezeichnet er als „Schwachsinn“ und „verräterisch“.
Wie er zu diesem Schluss kommt? Das hat ihm ein Blick in Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz verraten. Da steht, so zitiert er: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze […]“. Ob die Meinungsfreiheit betroffen ist, ergibt sich dabei für ihn so: „Ergo muss in der Entscheidung eines Gerichts nichts von ‘Meinungsfreiheit‘ stehen, es prüft, ob ein konkretes Gesetz verletzt wurde. Wenn nicht, ist Meinungsfreiheit automatisch gegeben.“
Weiter formuliert er: „Wer das nicht kapiert – nun ja, tun einige nicht. Wer aber diese Grundlagen nicht kapiert und dennoch tagein, tagaus belehrt, wie die Justiz zu funktionieren hat, hat sich ein falsches Hobby ausgesucht.“ Im Verlauf seiner Tweetreihe benutzt er Begriffe wie „Schwachsinn“ und „Unsinn“ immer wieder und endet damit, Anabel Schunke indirekt „psychische Probleme“ zu unterstellen.
Für jemanden, der selbst juristischer Laie ist, hängt sich Michael Joukov hier ganz schön weit aus dem Fenster. Ich an seiner Stelle hätte angenommen, dass die Formulierungen Schunkes, die in dem Tweet den X-Account des renommierten Medienrechtsanwalts Ralf Höcker (dessen Mandantin sie ist) verlinkt hat, von einem Anwalt gegengelesen wurden. Das ist bei öffentlichen Statements zu laufenden Verfahren wie dem vorliegenden jedenfalls ratsam und gängige Praxis.
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Das Zitat von Schunke „Mein Anwalt sagte mir nach der Verhandlung, dass man 90 Tagessätze für gewöhnlich dafür kriegt, wenn man jemandem den Kiefer bricht. Aber so ist das eben mit den Prioritäten hier in diesem Land“ kommentierte Joukov mit dem Satz „vielleicht selber im Netz recherchieren?“ und fügte einen Lokalpresse-Artikel zu einem Einzelfall an, in dem ein Angeklagter wegen eines Kieferbruchs eine einjährige Haftstrafe bekommen hat.
Was für ein intelligenter Konter, da hat er es ihr und ihrem Anwalt aber richtig gegeben. Weil sich pauschale Äußerungen zu einer Regel ja auch mit einem Einzelfall widerlegen lassen. Ich eigne mir dieses amateurhafte Argumentationsmuster nur sehr ungern an. Aber das ist die Sprache, die er offenbar nur versteht.
In Hinblick auf eine ganze Reihe von Fällen, in denen Angeklagte wegen übler Nachrede und Beleidigung zu ähnlich hohen Strafen wie Frau Schunke verurteilt wurden, weil sie andere als psychisch krank bezeichnet haben, würde ich an der Stelle von Herrn Joukov überlegen, ob ich die Bemerkungen zu ihren „psychischen Problemen“ so stehen lassen wollen würde.
Nebenbei bemerkt behauptet Joukov auch in Tweet 7, dass Anabel Schunke von dem Medium Nius bezahlt werden würde. Das ist falsch, Schunke gab bereits vor Monaten bekannt, dass sie nicht mehr für Nius arbeitet.
Die ganze Analyse – oder um es in seiner eigenen Sprache zu sagen, „Ergüsse“ – beruhen bereits auf einem grundlegenden Fehler. Anabel Schunke spricht von einem strafrechtlichen Verfahren, in dem sie, wie sie findet, zu Unrecht für etwas strafrechtlich belangt wurde, das sie gar nicht getan hat. Sie argumentiert, dass ihre Äußerung keine Volksverhetzung, sondern freie Meinungsäußerung war.
Joukov selbst will das widerlegen, indem er anführt, dass es Grenzen der Meinungsfreiheit gäbe. Problem: Beide Argumentationen schließen sich nicht aus. Anabel Schunke ist nicht vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil sie die Ansicht vertritt, dass der Paragraf der Volksverhetzung sie in ihrer Meinungsfreiheit verletzt. Sie geht in Berufung, weil sie findet, dass ihre Äußerung gar nicht in den Tatbestand der Volksverhetzung fällt.
Um Schunkes Behauptungen zu widerlegen, müsste man nun argumentieren, dass ihre Äußerung sehr wohl den Tatbestand des Paragrafen 130 StGB erfüllt. Doch der Paragraf ist ja sooo lang und der Artikel 5 viel kürzer, da ist es schon klar, dass man lieber mit der Wand spricht.
Da Joukov also gar nicht inhaltlich auf die Behauptungen von Anabel Schunke eingegangen ist, ist es unklar, was daran denn nun „verräterisch“ sein soll. Wenn überhaupt, verrät er sich selbst. Denn so wie Joukov die Rechtsordnung verstanden haben will, definieren sich die Grundrechte durch ihre Schranken. So funktioniert das aber nicht. Das Grundgesetz heißt so, weil es den grundsätzlichen Rahmen der Rechtsordnung bildet. Alle anderen Gesetze sind darauf aufgebaut und müssen verfassungsgemäß sein. Der Paragraf zur Volksverhetzung kommt nach der Meinungsfreiheit. Das heißt, er ist so auszulegen, dass er die Meinungsfreiheit nicht verletzt – nicht umgekehrt. Das Strafgesetz steht nicht über dem Grundgesetz.
Zu behaupten, es sei „Schwachsinn“, in der Auslegung des Paragrafen 130 StGB die Meinungsfreiheit zu berücksichtigen und dass es gänzlich isoliert von den Grundrechten des Angeklagten zu betrachten sei, ist nicht nur falsch – es zeugt auch verräterisch von einer wenig liberalen Rechtsauffassung.
Joukov scheint der Ansicht zu sein, dass die Meinungsfreiheit da aufhört, wo das Strafrecht anfängt, und die Meinungsfreiheit damit im Rahmen der Volksverhetzung keine Rolle mehr spielt. Doch Grundrechte – darunter auch Artikel 5 – schützen die Bürger vor ihrem Staat. Es gibt wohl kaum ein rechtliches Gebiet, in dem der Bürger in einer verletzlicheren Position und damit mehr auf einen solchen Schutz angewiesen wäre, als im Strafrecht.
Obwohl der Tweet Freitagnacht geschrieben wurde, muss man annehmen, dass er diesen Tweet so meinte, wie er ihn geschrieben hat. Denn am Samstag verteidigt er ihn weiter eifrig.
Was jedoch an diesen Äußerungen im Gedächtnis bleiben sollte, ist Joukovs Vorstellung von unserem Rechtsstaat. Denn nach seiner Fantasie scheint dieser dem Staat Schlupflöcher zu bieten, in denen er frei von den lästigen Zwängen des Grundgesetzes gegen seine Bürger agieren kann.
Die Grünen zeigen gerne konservative Journalisten an und erheben den moralischen Zeigefinger. doch bei Baerbocks Visa-Skandal oder Habecks Graichen-Clan gibt es keine Anzeigen oder Untersuchungen. Der Skandal im Umweltministerium mit dem leeren Hühnerställen muss auch noch benannt werden. Die Doppelmoral der Grünen ist unerträglich.
Ich mache es kurz: meiner Meinung nach steht Joukov sinnbildlich dafür was in unserer heutigen Zeit katastrophal schief läuft.
Treffer und versenkt, Frau David 👍
Dieser kleine grüne Joukov hat sich ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt und die Jalousie ist ihm auf den Kopf geknallt. Das zeigen auch die Reaktionen auf seine Tweets. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die … halten. Typisch grüne Überschätzung.
Wieder ein wunderschöner Beleg für das Nicht-Experten-Tum bei den Grünen.
Ich kann Frau Schunke verstehen. Sie ist psychisch angeschlagen und gibt das auch in ihrem Tweet öffentlich zu. Aber genau das sollte sie nicht.
Der Druck, unter dem sie steht, ist gewollt. Das Ziel ist, sie zu brechen.
Bleiben sie stark, Frau Schunke. Geben sie „denen“ keine Angriffsfläche, indem sie ihre Schwächen präsentieren. Die Wahrheit siegt am Ende immer, auch wenn sie zwischendurch misshandelt wird.
Das Verhalten von Herr Joukov ist leider kein Einzelfall mehr in der Politik. Unsere Volksvertreter fühlen sich mehr und mehr berufen, in „über allen Dingen stehender“ Vorbildfunktion Dritte pauschal und öffentlich anzugreifen. Nicht nur die Nähe zum Volk fehlt mehr denn je, sondern auch Wissen und Anstand.
Ideologen sind Recht und Gesetz völlig gleichgültig, für sie zählt nur, dass sie „Haltung“ zeigen und die „Moral“ auf ihrer Seite wähnen. Und sie wissen einfach nicht, wann sie verloren haben, was dann dazu führt, dass sie irgendwann zu totalitären Mitteln greifen.
Joukov ? Wer ist das denn ? Egal, muß man nicht kennen. Ergo: kann weg. Auf die Müllhalde der Politik.
Die geistige Schwäche der Grünen wird immer offensichtlicher. Die meisten haben nichts gelernt oder das Studium abgebrochen. Aber mit gefälschten Lebensläufen Karriere machen wollen. Da gibt es ja ein sehr populäres Beispiel.
Ich kann und will nicht verstehen, dass diese Partei unbehelligt weiter machen darf, mit der Zerstörung der Gesellschaft und des Landes im Allgemeinen.
In der Natur steht „Grün“ für unreif. Ich finde das passt trefflich. Und nach der Reife oder wenn der Apfel vom Baum gefallen ist, wird aus“Grün“ ganz schnell „Braun“. Auch das passt trefflich…
Ein Mindestmass an Schamgefühl oder Selbsteinsicht? Bei Grünen?
Diese Erwartungshaltung ist aufgrund der Erfahrungen, die Deutschland mit den Grünen in der Regierung erleben darf, leider wohl einfach zu hoch.
Die “ Moral“ der Grünen ist ja wohl inzwischen bekannt– Beispiele dafür gibt es genügend.
Die Verfassung wurde nicht für die Regierung geschrieben. Sie soll vielmehr den Bürger vor der Regierung schützen.
Früher wollte die Grünen ein wenig mitreden, warnten empört davor, dass man sie mit allen möglichen Mitteln kriminalisieren wolle. Auf der Machtebene angekommen, sind sie voll dabei, schalten Grüne K@der wie Jukow auf Repression und dozieren darüber frei fabulierend, was andere so noch äußern dürfen. Sie müssen dringend wieder zurück in die Nische, denn ihre missionarisch geladene Neigung zur Repression, droht in der gesellschaftlichen Destruktion zu enden.
Bei solchen Tweets zur nächtlichen Stunde frage ich mich manchmal, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn X eine Alkoholtest-App vorschalten würde, bevor ein Tweet abgesendet werden kann.
„Wer dennoch tagein, tagaus belehrt, wie die Justiz zu funktionieren hat, hat sich ein falsches Hobby ausgesucht.“ Kann sein, aber warum macht Herr Joukov es dann in einem nächtlichen Fiebertraum selbst?
Es klingt paradox, aber auch die grotesk falsche Rechtsmeinung fällt ihrerseits unter die Meinungsfreiheit.
Was er zu Art. 5 Absatz 2 GG twittert, ist aus Sicht eines Juristen komplett lachhaft. Etwas so, als ob er schreiben würde: „Wer nicht versteht, dass drei Ecken ein Tor sind, der sollte von Fußball besser die Finger lassen.“ Oder: „Wer schon nicht weiß, dass es nachts kälter als draußen ist, der sollte besser keine Wettervorhersagen machen.“
Trotzdem darf er das natürlich. Er darf das Grundgesetz auch von seiner Oma auslegen lassen und das dann twittern. Es spielt juristisch auch keine Rolle, dass er Abgeordneter ist. Das Grundprinzip lautet, dass das Volk jeden Vollhorst zum Abgeordneten wählen darf, weder Kenntnisse noch Intelligenz oder gar Demut gegenüber schwierigen Materien sind Voraussetzungen.
Man wird solche „grotesken Rechtsmeinungen“ im Nachgang von Verfahren daher schlucken müssen.
1.Ich wünsche Fr.Schunke jede erdenkliche Unterstützung im Bezug auf diesen kranken Wahnsinn, der jeden von uns treffen kann!
2. Ich finde die Begriffe Schwachsinn, Unsinn und psychische Probleme sehr passend. Und zwar für die Grünen!
Tja, mir stellt sich hier auch die Frage, wird Nius uns allen die große Freude bereiten und dieses Juristische Genie von etwas der/die/Grün*In nun ebenfalls verklagen? Immerhin hat diese Person fälschlicher Weise unterstellt, Schunke würde bei Nius in. Lohn und Brot stehen!
Ich will mir einfach nicht vorstellen, das Reichelt und Steinhöfel diesen herrlichen Ball nicht nutzen wollen, um dem Grünen Clown zu zeigen wie man juristisch mit Studenten spielt.
Komm Julian, lass uns nicht hängen, zeig der Grün*In Person wo der juristische Hammer hängt 😉
Sehr gute Analyse…. vielen Dank für die Recherche….
Der Herr ist eben eine echte Wassermelone. Außen grün, innen rot mit braunen Kernen.
Und der Grüne wird rot von der Anstrengung, die es ihn kostet, nicht endlich das begehrte Wort „KONTERREVOLUTION!“ in die Welt hinauszubrüllen…
Während die AfD kriminalisiert wird: Kinderporno-Skandal in Ramelows Linkspartei – und keinen interessiert’s
Dabei zeigt das herrschende Ambiente jener, die andere zum “Demokratiecheck” schicken und die Opposition kriminalisieren wollen, stets aufs Neue seine eigene moralische Verkommenheit. Besonders deutlich wird das gerade in Thüringen, wo ebenfalls am 1. September gewählt wird: Am Dienstag wurden dort die Büro- und Privaträume eines Abgeordneten der Linken-Landtagsfraktion, also eines Parteigenossen von Ministerpräsident Bodo Ramelow, wegen Besitzes und Beschaffung von Kinderpornog
Dass eine Selbsthilfegruppe mental verknoteter Dunning-Kruger-Fälle, Ausbildungsabbrecher und Kompetenzversager als Partei eingetragen werden kann, ist ja irgendwie noch nachvollziehbar, aber dass die auch genug Wähler finden, um bis in Regierungspositionen aufzusteigen, zeigt den Zustand der Gesellschaft mehr als deutlich.
So sehen sich die Grünen, über alles stehend in Deutschland, jeden beleidigen, verurteilen und als psychisch Gestört hinzustellen zu können, der nicht ihrer Meinung ist. Diese Grünen sind mittlerweile das größte Problem in Deutschland!! Wenn die CDU meint nach den nächsten Wahlen mit dieser Sekte zu regieren wird sie genau so untergehen wie die SPD u. FDP. Diese Sekte schrottet alles und jeden, so etwas hat es in DE seid Hitler nicht mehr gegeben.
Anzeigen wegen Beleidigung und übler Nachrede, den aufrechten Kämpfer für alles Grünende – mal sehen was passiert. Wie, aussichtlos? Wir leben doch in einem Rechtsstaat mit unabhängiger Justiz, in dem und vor der alle Menschen gleich sind!? Oder etwa nicht?
Es gibt nur eine Möglichkeit:
DIE GRÜNEN MÜSSEN ABGEWÄHLT WERDEN!
Irgendwem ist Frau Schunke wohl in die Quere gekommen. Der Kommentar zu dem Verhalten einiger Zigeuner kann es nicht sein. Die kommen hier bei uns immer wieder. Es sind immer Frauen in weite Lumpen gekleidet und schauen, wo etwas zu holen ist. Wir wohnen abgelegen und der Hund meldet jeden, der da nicht hingehört und meist gehen sie dann.
Einmal jedoch kam eine Armada von drei solchen Lumpenfrauen, klingelten und verlangten, dass ich das Kind, das sie dabei hatten, mit in die Wohnung nehme, denn es hätte Durst.
Ich sagte, sie sollen warten und schenkte ihnen eine Flasche Mineralwasser. Sie bedankten sich nicht, sondern entfernten sich schimpfend.
Der Arzt Karl Jaspers kritisierte schon vor über einhundert Jahren „die spießbürgerliche Art, den Begriff ‚krank‘ zur Herabsetzung zu benutzen“. Angesichts dessen muss es erlaubt sein, danach zu fragen, ob nicht zuletzt Michael Joukov sich in derselben Weise bloß selbst überhöht, noch immer abschätzig von angeblich psychischen Problemen eines anderen Menschen zu reden. Nicht nur, dass der Landtagsabgeordnete dadurch längst nicht auf der Höhe der Zeit wäre. Vielmehr offenbart sich darin auch, wie es Wirklichkeit um die Grünen bestellt ist. Mithin scheint die Partei in weiten Teilen der Tat lediglich eine Ansammlung von Spießbürgern zu sein.
Nun, der Ökosozialist mit dem osteuropäischen Namen beweist (bestenfalls) zweierlei:
1) Daß sich Nichtjuristen besser nur zu nichtjuristischen Problemstellungen äußern sollten.
2) Daß Sozialismus stets zu einem unheilbaren Verlauf des Vitium tecti mit symptomatischer Megalomanie führt.
Die nächtlichen Ergüsse eines Grünen eben. Wenn man alleine nachts zuhause herumlungert, lange Weile hat, dann beschleichen solche Menschen das Bedürfnis, gehässig zu werden. Nicht, dass Grüne ansonsten irgendwie Salonfähig wären.
Aber was juckt es Schunke, wenn sich ein Grüner mal Schluckauf hat……
Das ist seine Meinung und somit eine Einzelmeinungen die man ignorieren kann und auch sollte. Es ist natürlich die falsche Meinung aber da wir in einer Demokratie leben dürfen auch die falschen Meinungen geäußert werden solange sie nicht gegen das Gesetz verstoßen. Seien wir mal ehrlich Er wird es bestimmt schon versucht haben bei Frau Schuncke und Sie hat ihn abblitzen lassen(auf X),ihn denn tollen Abgeordneten Hecht. Pech gehabt Sie kann sich die Männer aussuchen und jeden Tag einen anderen haben wenn Sie das will. Warum sollte Sie da ausgerechnet einen kleinen Landtags Politiker und dann noch von der Verqueren Grünen alles verbieten wollenden Partei etwas anfangen. Es gibt viele Wiederlinge auf Twitter deshalb bin Ich da auch nicht mehr.PS: Ich stehe nicht auf Frau Schuncke Sie ist nicht mein Typ und Mir auch zu teuer. Aber Sie sieht schon toll aus und ist ziemlich schlau da hat der Grüne Politiker keine Chance.
Ein Regler: „nichts ist geregelt, solange es nicht gerecht geregelt ist“ – dieser Spruch von Abraham Lincoln prägt mein politisches Selbstverständnis.
https://www.gruene-landtag-bw.de/abgeordnete/detail/michael-joukov/
Mal ganz ehrlich,
der Hauptgrund,warum alles in Deutschland und auf der Welt so gekommen ist liegt in meinen Augen im Internet und sonst nirgendwo.
Früher haben sie die jeweiligen Gruppierung durch Proteste,Demonstrationen auf sich aufmerksam gemacht.Heute brauche sie nicht mal die Schuhe anziehen,ein Klick auch X,Telegramm und wie der Mist alle heißt und ich habe mich mitgeteilt(im Fall der Grünen meinen unqualifizierten Beitrag gemacht) und alle können es lesen und drauf reagieren.
Unser Gehirn erlebt nur noch Reizüberflutung durch Informationen,die wir alle gar nicht so schnell verarbeiten.Und viele können sie nicht verarbeiten,weil ihr Gehirn zu klein oder zu langsam ist.Solche Leute gehen dann in die Politik.
Ohne Internet war die Welt schöner,auch kranker natürlich,aber nicht so wie heute.Natürlich erleichtert das Internet auch vieles,es macht aber auch sehr viel kaputt.
Heute wird unsere Welt von den Regierenden durch das Internet missbraucht!!!!
Dazu fällt mir nur die übliche Steigerung ein: Dumm, dümmer, grün. Mehr kann man dazu eigentlich nicht sagen.
Michael Joukov ist vom Wahlkreis Ulm in den Landtag von Baden-Württemberg abgeordnet. Ohne die dortige Wissenschaftsstadt als dem regional größten Arbeitgeber hätten Bündnis 90/Die Grünen niemals einen solch hohen Zuspruch. Fraglich bleibt angesichts dessen allerdings, ob insbesondere den Angehörigen der Universität die dort geltenden Ordinarien geläufig sind. So ist im Geburtsort von Albert Einstein ausdrücklich ausgeschlossen, einem Relativismus zu frönen, der versucht, vor allem die vorausgehende Arbeit des späteren Nobelpreisträgers fortwährend ad absurdum zu führen. Es wäre dann kein Wunder, wenn der in Rede stehende Landtagsabgeordnete sich derselben Gedankenlosigkeit befleißigt und daraus auch öffentlich keinen Hehl macht, sich gleich wem gegenüber in Herabsetzungen zu gefallen. Zumindest seine Wähler verlangen aber offenbar nach schierer Selbstüberhöhung.
Vielleicht hatte er ein Glas zuviel soll ja vorkommen das Kiffen kommt noch dazu.
Da muss das Gericht aber noch etwas nachlegen. Sie hat schließlich auch noch ungekehrt die Inizialen SA und ist 1988 geboren. Das ist eine ganz böse rechtsradikale. Diesen Staat kann man schon lange nicht mehr ernst nehmen und ich tu es auch nicht.
Anabel macht es richtig und geht den steinigen Weg. Das sollte jeder. Dafür braucht es auch keine 4 Anwälte, jeder kann selbst Strafanträge bei Gericht stellen. Man sollte halt mal das Grundgesetz, Strafprozessordnung, Strafgesetzbuch und Bürgerliches Gesetzbuch gelesen haben, mehr braucht es in der Regel nicht. Es gilt eben auch eine Normenhierachie, die klar besagt das ganz oben national das Grundgesetz steht und alle anderen untergeordnet sind. International steht diesbezüglich das Völkerrecht, dann das EU-Recht. Alles kein Hexenwerk.
Hilfreich: https://www.cmshs-bloggt.de/compliance/kleine-fehler-grosse-folgen-wirksam-strafantrag-stellen/
Hervorragend analysiert Frau David. Kompliment. Das GG legt die Grenzen des Staates fest, nicht umgekehrt. Fakt ist allerdings, dass der Staat sich das GG gekapert hat…
Der Lebenslauf des in St. Petersburg geborenen Juden steht für ein erfolgreiches Ankommen in der Mitte der deutschen Gesellschaft.
Was ist sein Grund, das Grundsetz in Frage zu stellen?
Ich finde super, was er (und viele andere Politikdarsteller) in letzter Zeit so von sich geben…so merkt irgendwann der Dümmste (oder zumindest große Teile der tumpen Masse), dass diese Leute von ihren von uns Steuerzahlern hochbezahlten Posten entfernt werden müssen… selbstverständlich friedlich.
„In der Grünen-Landtagsfraktion ist Joukov in der 17. Wahlperiode Sprecher für studentische Belange und akademischen Nachwuchs sowie Sprecher für Bahnpolitik. Er ist der erste jüdischstämmige Landtagsabgeordnete seit Gründung des Landes Baden-Württemberg und war 2022 Mitglied der 17. Bundesversammlung.“
Quelle: Wikipedia
Ob es sich eine bloße hetzerische Meinung oder um eine mittels Tatsachen beweisbare Feststellung handelt, lässt sich sicher von einem ordentlichen Gericht herausfinden.
Aus eigener Erfahrung könnte womöglich eine offizielle Entscheidung stehen, die dem Anliegen des Joukovs nicht entgegen kommt.
wenn das Schule macht darf z. B. Stern TV nicht mehr über Duesburg Marx. berichten.
Er ist so „offen“ und zeigt klar und deutlich, was er vom Grundgesetz und der Meinungsfreiheit angeblich freier Bürger hält – gar nichts! Grüne sind, das tritt immer klarer zutage, machtbesessene Sozialisten mit einer eingebildeten Mission, die letztlich „1984“ und „Fahrenheit 451“ wahr werden lassen soll.
Es geht einfach nur um Macht, die auf einer seit Marx und Lenin herumgeisternden Ideologie beruht. Dass überall auf der Welt, wo die verwirklicht werden sollte, die Staaten zusammenbrachen und bei der Einführung eine Hunderterzahl an eigenen Toten produzierte, spielt für wahre Ideologie-Überzeugungstäter überhaupt nicht die allergeringste Rolle. Wie sagte Esken sinngemäß? Ich weiß, wie der Sozialismus funktioniert!!!!!
Vielleicht hat er ja auch 7 Sylvester auf der Unität storniert wie so viele andere!?
Der kennt noch nicht einmal den Unterschied von „Paar“ und paar. Eben „Grüner“.
Also ich würde mich mit der Schunke nicht anlegen. Die Alde hat was an sich das mir Angst macht. 😆