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Paul-Ehrlich-Institut will potenziell tödliche Impfstoff-Chargen nicht nennen – oder kennt sie nicht

Eine Rechtsanwältin hat vom Paul-Ehrlich-Institut die Herausgabe aller Todesfall-Meldungen nach einer Corona-Impfung gefordert. Dazu wünschte sie explizit die Angabe der jeweiligen Chargen-Nummern. Die Antwort des Instituts zeugt von erschreckender Inkompetenz.

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Gab es Chargen des Corona-Impfstoffes, die mit besonders vielen schweren Nebenwirkungen und Todesfällen einhergegangen sind? Diese Frage stellen sich Statistiker und Ärzte auf der ganzen Welt, spätestens seitdem im März 2023 dänische Wissenschaftler eine Studie veröffentlichten, aus der hervorging, dass neun früh gelieferte Chargen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs Comirnaty die Hälfte aller in Dänemark im Zusammenhang mit der Impfung gemeldeten Todesfälle verursacht haben könnten. Da Teile der Chargen auch in Deutschland verimpft wurden, ist man auch hierzulande hellhörig geworden. 

Die Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth beantragte diesbezüglich am 14. August 2023 beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Herausgabe aller im Zeitraum vom 27.12.2020 bis zum 31.12.2022 beim PEI eingegangenen Verdachts-Todesfallmeldungen nach einer Covid-19-Impfung in anonymisierter Form, einschließlich der Chargen-Nummern. Am vergangenen Freitag erhielt die Anwältin die Antwort vom PEI. Die online einsehbaren Dokumente zeigen vor allem eins: Die Weigerung des Instituts, sich ernsthaft mit der Frage nach potenziell schädlichen Impfstoff-Chargen zu befassen – beziehungsweise nachvollziehbar offenzulegen, welche Informationen dem PEI zu dieser Frage vorliegen. 

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So führt das PEI in seiner Antwort aus, dass die Todesfallmeldungen des betreffenden Zeitraums bereits online aufgeführt seien – und verlinkt auf einen Sicherheitsbericht des Instituts aus dem März 2023, aus dem zwar die Anzahl der Impftoten-Verdachtsmeldungen hervorgeht (3.315 Fälle), nicht aber die entsprechenden Chargen-Nummern – geschweige denn sonst irgendeine spezifische Aufschlüsselung der Todesfälle beispielsweise nach Alter, Geschlecht et cetera. 

„SafeVac 2.0-Studie“ soll Impfstoff-Chargen erfasst haben

Dass das zur Beantwortung der Frage der Rechtsanwältin nicht gerade hilfreich ist, scheint das PEI selbst zu wissen und verweist daher zusätzlich auf eine Stellungnahme des Instituts vom 18. August. Darin erklärt das PEI, bei einer Auswertung der hauseigenen „SafeVac 2.0-Studie“ keine char­gen­bezogene Häu­fung von Ver­dachts­fall­mel­dun­gen zu Impf­ne­ben­wir­kun­gen nach der Biontech-Impfung festgestellt zu haben. Interessant: Das PEI führt aus, dass bei der „SafeVac 2.0-Studie“ (eine Beobachtungsstudie des PEI zur Erfassung potenzieller Impfschäden, deren Ergebnisse bis heute nicht abschließend ausgewertet sind – Apollo News berichtete) jede Nebenwirkungsmeldung zwingend mit einer Chargen-Nummer verknüpft sei. Dies sei bei den Verdachtsmeldungen, auf denen der oben genannte Sicherheitsbericht beruht, nicht so. 

Konkret heißt es: „Die Angabe der Chargenbezeichnung wird bei der Meldung eines Nebenwirkungsverdachtsfalls nach einer Impfung zwar abgefragt, ist allerdings nicht verpflichtend für die Validierung einer Meldung und Aufnahme in die Auswertung. Eine Auswertung der Anzahl von Verdachtsfallmeldungen von Nebenwirkungen im Spontanmeldesystem, um der Frage nachzugehen, ob ein Zusammenhang zwischen einer erhöhten Anzahl gemeldeter Verdachtsfälle und einer bestimmten COVID-19-Impfstoffcharge existiert, ist daher methodisch in Frage zu stellen.“

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Was will uns das PEI damit sagen? Dass bei den Verdachtsmeldungen (die von Ärzten und Betroffenen abgegeben wurden) nicht immer eine Chargen-Nummer angegeben war und man die Daten deswegen nicht verwenden will? Wäre es nicht die Aufgabe des PEI gewesen, genau dafür zu sorgen? Wie auch immer – darüber konnte man ja hinwegsehen, wenn denn die super tolle „SafeVac 2.0-Studie“ stattdessen die entsprechenden Informationen liefern würde. Ob sie das tut, erfahren wir in der Stellungnahme des PEI jedoch nicht. Anstatt die Studiendaten nachvollziehbar offenzulegen, wirft das PEI mit Zahlen und Grafiken um sich, die sehr viel zeigen sollen, aber nichts beweisen. 

So gibt das PEI an, dass an der „SafeVac 2.0-Studie“ 734.394 Personen teilgenommen haben, bei denen 1.179.877 Impfungen ausgewertet wurden (erste und zweite Dosis), die aus 401 verschiedenen Impfstoffchargen stammten. Davon waren 703.164 Impfungen mit dem Biontech-Vakzin erfolgt – wiederum aus 244 Chargen. Das Ergebnis: Es wurden 5.074.069 „unerwünschte Ereignisse“ (sprich Impfnebenwirkungen) gemeldet, davon 3.061.920 nach einer Biontech-Impfung. Bei 3.935 Biontech-Impfungen seien „schwerwiegende“ Nebenwirkungen aufgetreten, diese konnte man wiederum 137 Biontech-Chargen zuordnen.

Viele Zahlen und Grafiken belegen: Nichts 

Soviel zum Zahlensalat. Danach folgen vonseiten des PEIs nur noch zwei Grafiken, die belegen sollen, dass die Anzahl der gemeldeten Nebenwirkungen linear mit der Anzahl der verimpften Dosen pro Charge korreliere. Das ist zwar an sich plausibel: Wenn mehr geimpft wird, kommt es statistisch auch zu mehr Nebenwirkungen. Eine lineare Abhängigkeit könnte zeigen, dass es keine „Ausreißer“ gab, also Impfstoff-Chargen, in denen zwar wenig geimpft wurde, jedoch viele Nebenwirkungsmeldungen erfolgten. 

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Seltsam ist jedoch: Das PEI verlangt, dass wir ihm diese Einordnung einfach blind glauben. Eine Aufschlüsselung der Impfnebenwirkungsmeldungen mit namentlicher Angabe der zugehörigen Impfstoff-Charge gibt es nicht. Ebenso wenig eine Aufschlüsselung, um welche Nebenwirkungen es sich überhaupt handelt. Zu den „schweren unerwünschten Ereignissen“ gehört ja so einiges. Guckt man sich Meldeformulare des PEIs an, fallen darunter „Tod“, aber auch „Lebensbedrohende Erkrankung oder Schädigung“, „Dauernde Beeinträchtigung einer Körperstruktur oder -funktion“, „Krankenhausaufnahme oder Verlängerung eines bestehenden Krankenhausaufenthaltes“ sowie „Medizinischer oder chirurgischer Eingriff zur Verhinderung einer dauernden Beeinträchtigung einer Körperstruktur oder -funktion“. 

Eine Aufschlüsselung der Todesfallmeldungen nach Impfstoff-Charge, nach der die Rechtsanwältin eigentlich gefragt hatte, liefert dieser Sicherheitsbericht jedenfalls nicht. Stattdessen erklärt man seinen Lesern, warum die dänische Studie schlecht sei: Laut PEI weise sie „methodische Mängel“ auf, die die Aussagekraft der Ergebnisse „stark einschränken“ würden. So seien bei der Untersuchung weder die Dosis der Impfung (Erst-, Zweit- oder Drittimpfung), noch das Intervall zwischen Impfung und Nebenwirkung oder das Alter und Geschlecht der geimpften Personen berücksichtigt worden. 

Wieso hat das PEI die Chargen-Nummer nicht besser erfasst?

Diese Kritik würde man ja akzeptieren, wenn das PEI eine bessere Analyse gemacht hätte, bisher behauptet sie das aber nur, stellt die Daten jedoch nicht zur Verfügung. Übrigens: Eine ausführliche Aufschlüsselung der Todesfälle anhand der Verdachtsmeldungen (nicht durch die „SafeVac 2.0-Studie“) existiert bei PEI durchaus. Diese Übersicht lieferte das Institut bei der Beantwortung der Anfrage der Rechtsanwältin mit (Anlage 5). Die Daten waren im März 2023 auf Anfrage eines AfD-Abgeordneten herausgegeben worden. Dort zeigt sich, dass dem PEI zwischen dem 27.12.2020 und dem 31.12.2022 3.246 Verdachtsfälle einer Nebenwirkung mit tödlichem Ausgang gemeldet wurden. Davon 19 bei Minderjährigen, 714 bei unter 60-Jährigen. Die restlichen Meldungen betrafen über 60-Jährige oder waren ohne Altersangabe. 

Hätte man diese Übersicht nicht um die Angaben zu den jeweiligen Impfstoff-Chargen ergänzen können? Auch hier wäre es ja möglich gewesen, eine Extrakategorie „Chargen-Nummer unbekannt“ hinzuzufügen. Hätte, hätte, könnte, könnte – eins ist klar: Das PEI weiß entweder nicht, welche Impfstoff-Chargen in Deutschland mit besonders vielen schweren Nebenwirkungen oder Todesfällen einhergegangen sind – oder möchte es uns nicht sagen. Mal wieder sollen wir Geduld haben, bis mehr Daten zur Verfügung stehen. Das ist bald drei Jahre nach Beginn der Impfkampagne eine Farce. 

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