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Lüneburg

Nächster Eilantrag abgelehnt: Auch Stephan Bothe darf nicht zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen antreten

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl abgelehnt. Wahlzulassungen könnten demnach grundsätzlich erst nach der Wahl überprüft werden, so das Verwaltungsgericht Lüneburg.

Ein Eilantrag von Stephan Bothe wurde vom Verwaltungsgericht Lüneburg abgelehnt (imago images / Joachim Sielski)

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Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl im Landkreis Lüneburg abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig, urteilte das Gericht. Der Beschluss liegt Apollo News exklusiv vor. Bothe wollte erreichen, dass sein Wahlvorschlag vorläufig zugelassen wird und sein Name auf dem Stimmzettel für die Wahl am 13. September 2026 erscheint.

Bothe ist stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen und Mitglied des Niedersächsischen Landtags. Seine Partei hatte ihn im Mai als Kandidaten für das Amt des Landrats vorgeschlagen. Die Kreiswahlleiterin äußerte jedoch Zweifel an seiner sogenannten Verfassungstreue. Dabei geht es um die gesetzliche Voraussetzung, dass ein Bewerber „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten muss.

Das Niedersächsische Innenministerium prüfte den Fall unter Einbeziehung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes. Nach dieser Prüfung bot Bothe nach Auffassung der zuständigen Stellen nicht die notwendige Gewähr für seine Verfassungstreue. Der Wahlausschuss des Landkreises lehnte seinen Wahlvorschlag deshalb am 29. Juli mit sechs zu einer Stimme ab.

Dagegen beantragte Bothe gemeinsam mit seinem Anwalt, dem AfD-Bundestagsabgeordneten Christian Wirth, beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung. Er argumentierte, der Ausschluss verletze sein passives Wahlrecht und benachteilige ihn wegen seiner politischen Überzeugung. Außerdem könne effektiver Rechtsschutz nur vor der Wahl gewährt werden, weil eine spätere Entscheidung seine Teilnahme an der Wahl nicht mehr vollständig ermöglichen würde.

Das Gericht wies den Antrag jedoch bereits als unzulässig zurück. Nach § 46 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes dürften Entscheidungen, die unmittelbar mit dem Wahlverfahren zusammenhängen, grundsätzlich nur im sogenannten Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. Dies gelte auch für die Zulassung oder Zurückweisung eines Wahlvorschlags.

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Nach Auffassung des Gerichts soll dadurch sichergestellt werden, dass Wahlen einheitlich, störungsfrei und fristgerecht durchgeführt werden können. Eine vorläufige gerichtliche Entscheidung aufgrund einer lediglich summarischen Prüfung könne später zu Problemen für die Gültigkeit der gesamten Wahl führen. „Die Konzentration des Rechtsschutzes auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren trägt den Besonderheiten des Wahlrechts Rechnung.“

Bothe sei trotz der Ablehnung nicht rechtsschutzlos gestellt, erklärte das Gericht. Er könne nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl einlegen. Sollte sich herausstellen, dass sein Wahlvorschlag zu Unrecht abgelehnt wurde und dieser Fehler das Ergebnis wesentlich beeinflusst hat, könne die Wahl ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden. Auch der hilfsweise gestellte Antrag auf eine neue Entscheidung wurde abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens muss Bothe tragen.

Bothe erklärte zu dem Urteil: Es ist ein weiterer schwarzer Tag für die Demokratie in unserem Land. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg, meinen Antrag als angeblich unzulässig abzulehnen, wird der Weg frei geebnet, um unliebsame politische Mitbewerber ganz einfach per Dekret und formaler Taschenspielertricks vom Stimmzettel zu streichen.“

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164 Kommentare

  • Das muss diese Demokratie sein von der alle sprechen, wie Erich Honecker, Staatsmann der Deutschen Demokratischen Republik oder Kim Jon Un von der Demokratischen Republik Korea.

    221
    • ** Russlands Justiz fällt erneut Urteile gegen die Anti-Kriegs-Partei Jabloko:
      Der Ausschluss von der Parlamentswahl wurde bestätigt – und ihr Vizechef soll elf Jahre in Haft. **

      fast deutsche zustaende….

      94
      • Schurajew präsentierte Dokumente, die beim Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation eingereicht wurden und die die Entfernung der Partei „Jabloko“ von den Wahlen bestätigen.

        Video: Anna Bikaewa/TASS
        https://t.me/tass_agency/389188

        -17

        • Nach Angaben von Rosfinmonitoring erhielt die Partei „Jabloko“ über Dritte Finanzmittel aus den USA und Deutschland;

          Die Grünen und die LGBT-Demokraten.

          15
        • „fast deutsche zustaende…“

          Nicht ganz, das sind immerhin echte westliche Spione

          4
      • Genau. Nur das in Russland die Grünen (Jabloko/Apfel) von der Wahl wegen Korruptionsskandalen wegen einer Klage der russischen Partei die der Partei Die Heimat „NPD“ am nächsten steht, ausgeschlossen wird.

        -27
        • Die russische Partei Einheit (Rodina) hat die Klage wegen illegaler ausländischer Finanzierung eingereicht.
          Nicht der parteilose Putin oder die Russenpartei Medwedews, ‚Einiges Russland‘.

          13
    • Ist das in Niedersachsen kein Staatsstreich von oben?

      32
    • Nun, mit Verlaub, das ist doch Quatsch.

      Prozessuale Verfahrensfehler kann man in den meisten Fällen erst bei einer Berufung gegen das Urteil geltend machen.

      Und wahlrechtliche Einsprüche kann man erst nach erfolgter Wahl geltend machen, indem man die Rechtmäßigkeit der Wahl anficht.

      Das ist geltende Rechtslage seit Gründung der Bundesrepublik, an der sich auch dadurch nichts ändern läßt, daß ein paar von der Kandidatur ausgeschlossene Wahlbewerber nun mit dem Kopf durch die Wand wollen.

      Und sicherlich gibt es an den jüngsten Veränderungen im NS-Kommunlwahlrecht ebenso berechtigte wie begründete Kritik, die nach einer ober- oder sogar höchstrichterlichen Entscheidung verlangt. Aber Rechtsstaat heißt eben, auch, daß die Gerichte nach geltendem Recht urteilen – und das haben sie – ungeachtet aller hier und anderenorts geübten Kritik – in den vorliegenden Fällen getan.

      -14
      • „Und wahlrechtliche Einsprüche kann man erst nach erfolgter Wahl geltend machen, indem man die Rechtmäßigkeit der Wahl anficht.“ Sie haben ja Recht. Man könnte nur vermuten, dass das die Chance, mit einem Einspruch erfolgreich zu sein, tendenziell mindert – wer will schon die Wiederholung der Wahl.

        6
        • Nun, werter HP, die Frage nach dem Willen zur Wahlwiederholung ist – so wie Sie sie gestellt haben, eine zunächst politisch-opportune. Eine „schematische Beurteilung“ über geminderte Chancen eines Einspruchs „verbieten sich“ – um hier den BGH zu zitieren.

          Aber der Punkt war und ist, daß seit Gründung der Bundesrepublik Wahleinsprüche erst nach erfolgter Wahl rechtsfähig sind, weshalb die Klageabweisung eben keine Anti-AfD-Kampagne ist bzw zwingend sein muß, sondern einfach nur geltendem Recht konform erfolgt ist – was auch dazu führt, daß eine trotzdem angenommene Klage spätestens in der Berufungsinstanz verworfen worden wäre.

          2
      • Die Logik, dass z B. die Linke auf „dem Boden des Grundgesetzes“ steht, erschließt sich mir irgendwie nicht.

        5
    • NUR wenn man ILLEGALE Wahlen stattfinden/zulässt, hat man erneut seine Grundrechte ALS Wähler verloren.

      Art20(4) ist gegeben, weil man die Möglichkeit der Wahl geraubt hat durch einen VERWALTUNGSAKT aber NICHT per Gerichtsurteil, würden manche hinweisen.

      Wenn nicht für ALLE eine Wahl stattfinden soll, dann für KEINEN und es braucht dann keine Wahlbeobachter sondern Wahlblockierer würden manche sagen.

      Diese „friss oder stirb Demokratie“ ist eben nur noch Machterhalt dank Selbstermächtigung auf den eigens geschaffenen Verwaltungsweg vorbei an rechtsstaatlichen und vor allem demokratischen Wegen, würden manche sagen und gilt von Kleinkleckersdorf über Berlin bis Brüssel.

      Aber es war ja auch eben der Traum aus Davos, „Wahlen sind nicht mehr notwendig dank KI“ und wer die Parameter für die KI einfüttert weis man genau
      https://www.youtube.com/watch?v=6X1mdh8M5pQ

      Da D. noch nicht so digital ist, hat man es eben auf analogem Wege getan…

      13
    • Das sagt ChatGPT über das Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 4 GG:

      „Solange das [Bundesverfassungs]Gericht kein Verbot ausspricht, dürfen staatliche Stellen eine Partei und ihre Anhänger nicht wie eine verbotene Organisation behandeln oder in ihren Rechten (z. B. Chancengleichheit bei Wahlen) beschränken.“

      Hallo liebe Richter: Wo haben Sie Examen gemacht? Haben Sie Staatsrecht gehört? Oder im Examen versiebt? Wie können Sie einer Regierung einen so evidenten Verfassungsbruch durchgehen lassen, wie es jetzt in NS (=Niedersachsen) geschieht? Schande über Sie!

      12
      • Nun, vielleicht sollten Sie, werter Leser, auch verschiedene Rechtsmaterien differenzieren (lassen):

        #1: Wer verfassungsrechtliche Einwände geltend machen will, muß diese bei der zuständigen Verfassungsgerichtsbarkeit erheben und verfolgen – zB. Verweigerung des passiven Wahlrechts als unzulässige Grundrechtseinschränkung.

        #2: Wer verwaltungsrechtliche Einwände geltend machen will, muß durch einen Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde individuell und persönlich in seinen Rechten eingeschränkt worden sein – allerdings erfolgt die Nichtzulassung eines Wahlbewerbers eben nicht durch eine staatliche Verwaltungsbehörde und ist damit kein Verwaltungsakt.

        #3: Wer wahlrechtliche Einwände geltend machen will, kann dies nach geltendem Recht erst im Rahmen einer Wahlanfechtung nach erfolgter Wahl tun.

        -9
        • So argumentiert jemand, der sich ausschließlich mit Paragraphen und Verordnungen beschäftigt hat. Und wie findet so jemand, dass die amtierende Innenministerin 2017 als parlamentarische Staatssekretärin wegen Korruption zurücktreten musste?
          Schon mal den Begriff „Gschmäckle“ gehört?

          4
    • Eine S au bande ist das! Ich hoffe die >Menschen kapieren es endlich, nur die AfD kann uns noch retten.

      16
  • Politik und Justiz haben dem Deutschen den Krieg erklärt.

    162
    • D.h. das für das Deutsche Volk der Verteidigungsfall eingetreten ist und Art. 20 Abs. 4 GG zum Tragen kommt.

      33
      • Deutsche Gerichte sprechen kein Recht mehr solange die Diktatur regiert, nur noch politisch parteiisch. Widerlich 🤢🤢🤢🤢🤢

        18
        • In diesen Gerichten sitzen Richter der Altparteien, was erwartest Du.

          0
      • Na, wieder mit fremden Federn schmücken? Was gibt Ihnen das? Sie klauen nicht nur meinen Namen, sondern auch die Zahl dahinter, weil Sie sonst wohl keine Zustimmung finden würden.
        Also, nur die angemeldete Angelique66 und jetz mit drei Punkten, ist die Echte, hier haben wir es mit einem Looser zu tun, der ohne meinen Namen ein Nichts ist.

        2
    • Richtig. Aber der Michel schläft weiter und sieht den wahren Feind weiterhin in der einzigen Opposition und in Nordost-Europa.

      „Wahlzulassungen könnten demnach grundsätzlich erst nach der Wahl überprüft werden“. Kennt man ja in Deutschland bereits. Gab kürzlich erst ein Impfung, die zwar mehrfach in jeden Arm sollte, wo man aber erst im Nachhinein anfing zu prüfen ob sie Nebenwirkungen hat.

      Man kann das echt alles nicht mehr ertragen, was hier läuft und von 70% der Bevölkerung sogar noch befürwortet und per Wahlen immer wieder legitimiert wird.

      37
    • „Widerstandsrecht zum Schutz der Verfassung – Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung“ in:
      „bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054“

      1
      • 1. Zensur findet nicht statt. Achja……
        2. Ordnungsgemäße Wahlen nach Art. 38 GG haben Priorität vor dem Ausnutzen einer angeblichen Regelungslücke bei Wahlausschüssen, die an sich schon paradox sind. Eine Parteiendemokratie war und ist immer eine Wettbewerbsdemokratie um die Stimmen der Wähler. Und die Wahlausschüsse schränken diese Freiheit ein und führen Art. 38 GG ad absurdum.
        3. Das Grundprinzip „Keine Schuld ohne Urteil“ wird verletzt. Das passive Wahlrecht als Grundrecht wird von einem inkompetenten Gremium von Konkurrenten abgeschafft.
        4. Die Exekutive sanktioniert Bürger, schränkt deren Grundrecht ein, ohne dass sie rechtliches Gehört erlangen. Das ist in der EU Praxis gegen Putins Freunde und solche, die dafür von der EU-Bürokratie gehalten werden: Sanktionierung bedeutet: Sperrung der Konten, der Kommunikation, die Exekution der bürgerlichen Existenz, ohne vor Gericht gehört zu werden.

        Ist das nicht bereits die Skizzierung einer „Revolution von oben“?
        Widerstandsrecht?

        5
  • Wenn ein Regime die Opposition verbietet befindet man sich in einer Diktatur.

    97
    • Mich würde mal die Vita und das Parteibuch des Richters interessieren, der dieses Urteil gefällt hat.

      44
      • Ich denke eher der will noch Karriere machen. Könnte sein das der sich da täuscht.

        13
  • Im Iran schließt der Wächterrat Kandidaten aus, hier machen es unsere Demokraten.

    131
    • Sehr zu empfehlendes short
      über den Zustand „unserer Demokratie“ im neuen Links-staat BRDDR 2.0

      Alexander Jungbluth AFD im EU Parlament

      die am schlechtesten funktionierende Demokratie in der EU Deutschland

      https://www.youtube.com/watch?v=qEaa3P8sPA8

      10
  • Und jetzt stellen wir uns vor wie die nächste Bundestagswahl verlaufen wird …..

    85
    • Geiler nickname ! 😀 Safe!

      15
  • Wahlzulassungen könnten demnach grundsätzlich erst nach der Wahl überprüft werden, so das Verwaltungsgericht Lüneburg. Man muss wohl Jurist sein, um dieses Verfahren nicht unlogisch zu finden.

    28
    • Die Rente können Sie demnächst auch erst nach dem Tod beantragen.

      5
    • Exakt!

      3
  • Wann bricht der Bürgerkrieg aus? Das sind ganz klare Verstöße gegen die demokratisch freiheitliche Grundordnung der Verfassung. Sie wollen eine DDR 2.0 entstehen lassen.

    63
    • Das mit der Bahnsteigkarte und den Deutschen. LOL, wird nie was. Zumindest nicht bei den Westdeutschen.

      19
    • Präsens statt Futur I.

      3
  • Ich habe leider nichts anders erwartet. Man wird alles tun um die Opposition zu zersetzen und zu zerschlagen. Was den Protagonisten nicht klar sein dürfte, ist der Umstand das die Bürger dadurch grundsätzlich das Vertrauen in die Demokratie verlieren werden.

    50
  • Ich habe nicht mehr das Gefühl in einer rechtsstaatlichen Demokratie zu leben. Ich habe die KI befragt. Sie kennt kein anderes EU Land in dem Kandidaten aus der Opposition nicht zur Wahl zugelassen wurde (also durchgesetzt durch ein Wahlgremium). Das bereitet mir wirklich sehr große Sorgen.

    47
    • Deutschland ist ja auch keine Demokratie mehr.

      44
      • Die DDR war eine Volksdemokratie. Ist doch was Feines. Und wer nicht spurte, kam als junger Mensch mal in den Jugendwerkhof. Und wer nicht gendert und die Regenbogenfahne grüßt, fährt in Bautzen ein.

        9
    • Leider geht’s noch schlimmer in Europa, Ellen. Die EU hat in Rumänien eine ganze Wahl für ungültig erklärt.

      1
  • 12.05.2026

    Kandidat Nr. 4 scheitert bei Landratswahl in Saalfeld-Rudolstadt auch im zweiten Anlauf
    Rudolstadt/Saalfeld. Mario Ralf Brehme hat seine Einwendungen gegen den Beschluss des Kreiswahlausschusses vorgebracht. Am Ergebnis änderte das nichts.
    https://www.otz.de/lokales/saalfeld-rudolstadt/article411972865/kandidat-nr-4-wehrt-sich-gegen-ausschluss-von-landratswahl-in-saalfeld-rudolstadt.html
    .

    10
    • Die AfD wurde trotzdem zur Wahl zugelassen. Womöglich hat der „Freundeskreis Israel“ unter der AntiFA das letzte Wort gesprochen haben.

      -28
      • Thomas Benninghaus ist Mitglied von „Freundeskreis Israel“ unter der AntiFA Katharina König Preuss.

        -4
  • Sie werden auch versuchen, die Wahl in Sachsen-Anhalt zu manipulieren und sabotieren. Da fallen gerade die letzten Hemmungen.

    38
  • „UnsereDemokratie“ … hüst, hüst … Sowas hätten sich die PIS oder Orban mal trauen sollen, oh, was es da für EU-Sanktionen gegeben hätte …

    33
    • Unsere Medien zeigen mit nackten Fingern auf Russland, dabei sind hier die Zustände ähnlich.
      Eine Demotatur eben.

      19
  • Die Freiheit stirbt scheibchenweise

    31
  • Der linke Durchlauf durch die Institutionen war erfolgreich. „Wenigstens“ etwas haben sie mal hinbekommen.

    24
  • Ich darf also die 110 erst wählen, wenn ich umgebracht wurde. Wenn das kein liberal-demokratischer Rechtsstaat ist, dann weiß ich auch nicht. – Ist das ein Justizputsch?

    23
  • wir leisten uns mittlerweile eine Gesinnungs-Justiz, mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts mehr zu tun.

    22
  • Justiz im Dienste der Mächtigen. Hat tradition in Deutschland.

    22
  • Bei Walter Ulbricht musste es noch demokratisch aussehen.

    16
  • Es ist Zeit für Art. 20 Abs. 4 GG

    15
  • Man stelle sich diese „Argumentation“ des Gerichtes einmal anders gelagert vor:
    Nehmen wir an, wir hätten in Deutschland noch die Todesstrafe oder die Strafe für Handabhacken nach einem Diebstahl.
    Dann könnten genau diese Richter damit argumentieren, dass zunächst die Strafe vollstreckt werden muss, aber im Nachhinein bei einem evtl. Fehlurteil in der Vorinstanz aber nochmals Beschwerde eingelegt werden könne….

    12
  • Das war klar. Soviel zum Thema „Rechtsstaat“.

    11
  • Absurd! „1984″ ©G. Orwell, bzw. DDR 2.0 (getarnt als „UnsereDemokratie“™).

    11
  • Zur Demokratie gehörte immer eine strikte Gewaltenteilung! Aber so…

    10
  • Die Demokratie kann auch erst gerettet werden, wenn sie mal weg ist.

    7
  • Mal sehen, wann es zu ersten Festnahmen von 1.) AfD Politikern, 2.) von Personen die für die AfD in Parlamenten kandidieren (wollen), 3.) von AfD Sympathisanten, 4.) von AfD Wählern kommt? Von wegen das geht nicht oder wird es nicht geben? Wartet mal ab! Das Kandidaturen von Parteien im Wettbewerb untersagt werden, hat bis vor kurzer Zeit auch keiner für möglich gehalten!

    3

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