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Lüneburg

Nächster Eilantrag abgelehnt: Auch Stephan Bothe darf nicht zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen antreten

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl abgelehnt. Wahlzulassungen könnten demnach grundsätzlich erst nach der Wahl überprüft werden, so das Verwaltungsgericht Lüneburg.

Ein Eilantrag von Stephan Bothe wurde vom Verwaltungsgericht Lüneburg abgelehnt (imago images / Joachim Sielski)

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Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl im Landkreis Lüneburg abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig, urteilte das Gericht. Der Beschluss liegt Apollo News exklusiv vor. Bothe wollte erreichen, dass sein Wahlvorschlag vorläufig zugelassen wird und sein Name auf dem Stimmzettel für die Wahl am 13. September 2026 erscheint.

Bothe ist stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen und Mitglied des Niedersächsischen Landtags. Seine Partei hatte ihn im Mai als Kandidaten für das Amt des Landrats vorgeschlagen. Die Kreiswahlleiterin äußerte jedoch Zweifel an seiner sogenannten Verfassungstreue. Dabei geht es um die gesetzliche Voraussetzung, dass ein Bewerber „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten muss.

Das Niedersächsische Innenministerium prüfte den Fall unter Einbeziehung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes. Nach dieser Prüfung bot Bothe nach Auffassung der zuständigen Stellen nicht die notwendige Gewähr für seine Verfassungstreue. Der Wahlausschuss des Landkreises lehnte seinen Wahlvorschlag deshalb am 29. Juli mit sechs zu einer Stimme ab.

Dagegen beantragte Bothe gemeinsam mit seinem Anwalt, dem AfD-Bundestagsabgeordneten Christian Wirth, beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung. Er argumentierte, der Ausschluss verletze sein passives Wahlrecht und benachteilige ihn wegen seiner politischen Überzeugung. Außerdem könne effektiver Rechtsschutz nur vor der Wahl gewährt werden, weil eine spätere Entscheidung seine Teilnahme an der Wahl nicht mehr vollständig ermöglichen würde.

Das Gericht wies den Antrag jedoch bereits als unzulässig zurück. Nach § 46 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes dürften Entscheidungen, die unmittelbar mit dem Wahlverfahren zusammenhängen, grundsätzlich nur im sogenannten Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. Dies gelte auch für die Zulassung oder Zurückweisung eines Wahlvorschlags.

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Nach Auffassung des Gerichts soll dadurch sichergestellt werden, dass Wahlen einheitlich, störungsfrei und fristgerecht durchgeführt werden können. Eine vorläufige gerichtliche Entscheidung aufgrund einer lediglich summarischen Prüfung könne später zu Problemen für die Gültigkeit der gesamten Wahl führen. „Die Konzentration des Rechtsschutzes auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren trägt den Besonderheiten des Wahlrechts Rechnung.“

Bothe sei trotz der Ablehnung nicht rechtsschutzlos gestellt, erklärte das Gericht. Er könne nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl einlegen. Sollte sich herausstellen, dass sein Wahlvorschlag zu Unrecht abgelehnt wurde und dieser Fehler das Ergebnis wesentlich beeinflusst hat, könne die Wahl ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden. Auch der hilfsweise gestellte Antrag auf eine neue Entscheidung wurde abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens muss Bothe tragen.

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91 Kommentare

  • Das muss diese Demokratie sein von der alle sprechen, wie Erich Honecker, Staatsmann der Deutschen Demokratischen Republik oder Kim Jon Un von der Demokratischen Republik Korea.

    • ** Russlands Justiz fällt erneut Urteile gegen die Anti-Kriegs-Partei Jabloko:
      Der Ausschluss von der Parlamentswahl wurde bestätigt – und ihr Vizechef soll elf Jahre in Haft. **

      fast deutsche zustaende….

      • Schurajew präsentierte Dokumente, die beim Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation eingereicht wurden und die die Entfernung der Partei „Jabloko“ von den Wahlen bestätigen.

        Video: Anna Bikaewa/TASS
        https://t.me/tass_agency/389188


        • Nach Angaben von Rosfinmonitoring erhielt die Partei „Jabloko“ über Dritte Finanzmittel aus den USA und Deutschland;

          Die Grünen und die LGBT-Demokraten.

          0
      • Genau. Nur das in Russland die Grünen (Jabloko/Apfel) von der Wahl wegen Korruptionsskandalen wegen einer Klage der russischen Partei die der Partei Die Heimat „NPD“ am nächsten steht, ausgeschlossen wird.

        -16
        • Die russische Partei Einheit (Rodina) hat die Klage wegen illegaler ausländischer Finanzierung eingereicht.
          Nicht der parteilose Putin oder die Russenpartei Medwedews, ‚Einiges Russland‘.

          2
    • NUR wenn man ILLEGALE Wahlen stattfinden/zulässt, hat man erneut seine Grundrechte ALS Wähler verloren.

      Art20(4) ist gegeben, weil man die Möglichkeit der Wahl geraubt hat durch einen VERWALTUNGSAKT aber NICHT per Gerichtsurteil, würden manche hinweisen.

      Wenn nicht für ALLE eine Wahl stattfinden soll, dann für KEINEN und es braucht dann keine Wahlbeobachter sondern Wahlblockierer würden manche sagen.

      Diese „friss oder stirb Demokratie“ ist eben nur noch Machterhalt dank Selbstermächtigung auf den eigens geschaffenen Verwaltungsweg vorbei an rechtsstaatlichen und vor allem demokratischen Wegen, würden manche sagen und gilt von Kleinkleckersdorf über Berlin bis Brüssel.

      Aber es war ja auch eben der Traum aus Davos, „Wahlen sind nicht mehr notwendig dank KI“ und wer die Parameter für die KI einfüttert weis man genau
      https://www.youtube.com/watch?v=6X1mdh8M5pQ

      Da D. noch nicht so digital ist, hat man es eben auf analogem Wege getan…

    • Eine S au bande ist das! Ich hoffe die >Menschen kapieren es endlich, nur die AfD kann uns noch retten.

  • Politik und Justiz haben dem Deutschen den Krieg erklärt.

    • D.h. das für das Deutsche Volk der Verteidigungsfall eingetreten ist und Art. 20 Abs. 4 GG zum Tragen kommt.

    • Richtig. Aber der Michel schläft weiter und sieht den wahren Feind weiterhin in der einzigen Opposition und in Nordost-Europa.

      „Wahlzulassungen könnten demnach grundsätzlich erst nach der Wahl überprüft werden“. Kennt man ja in Deutschland bereits. Gab kürzlich erst ein Impfung, die zwar mehrfach in jeden Arm sollte, wo man aber erst im Nachhinein anfing zu prüfen ob sie Nebenwirkungen hat.

      Man kann das echt alles nicht mehr ertragen, was hier läuft und von 70% der Bevölkerung sogar noch befürwortet und per Wahlen immer wieder legitimiert wird.

  • Im Iran schließt der Wächterrat Kandidaten aus, hier machen es unsere Demokraten.

    • Und das Stadtbild ist wie in Teheran oder Kabul.

  • Und jetzt stellen wir uns vor wie die nächste Bundestagswahl verlaufen wird …..

    • Geiler nickname ! 😀 Safe!

  • Wenn ein Regime die Opposition verbietet befindet man sich in einer Diktatur.

    • Mich würde mal die Vita und das Parteibuch des Richters interessieren, der dieses Urteil gefällt hat.

  • Wann bricht der Bürgerkrieg aus? Das sind ganz klare Verstöße gegen die demokratisch freiheitliche Grundordnung der Verfassung. Sie wollen eine DDR 2.0 entstehen lassen.

    • Das mit der Bahnsteigkarte und den Deutschen. LOL, wird nie was. Zumindest nicht bei den Westdeutschen.

  • 12.05.2026

    Kandidat Nr. 4 scheitert bei Landratswahl in Saalfeld-Rudolstadt auch im zweiten Anlauf
    Rudolstadt/Saalfeld. Mario Ralf Brehme hat seine Einwendungen gegen den Beschluss des Kreiswahlausschusses vorgebracht. Am Ergebnis änderte das nichts.
    https://www.otz.de/lokales/saalfeld-rudolstadt/article411972865/kandidat-nr-4-wehrt-sich-gegen-ausschluss-von-landratswahl-in-saalfeld-rudolstadt.html
    .

    • Die AfD wurde trotzdem zur Wahl zugelassen. Womöglich hat der „Freundeskreis Israel“ unter der AntiFA das letzte Wort gesprochen haben.

      -12
  • Ich habe leider nichts anders erwartet. Man wird alles tun um die Opposition zu zersetzen und zu zerschlagen. Was den Protagonisten nicht klar sein dürfte, ist der Umstand das die Bürger dadurch grundsätzlich das Vertrauen in die Demokratie verlieren werden.

  • „UnsereDemokratie“ … hüst, hüst … Sowas hätten sich die PIS oder Orban mal trauen sollen, oh, was es da für EU-Sanktionen gegeben hätte …

    • Unsere Medien zeigen mit nackten Fingern auf Russland, dabei sind hier die Zustände ähnlich.
      Eine Demotatur eben.

  • Der linke Durchlauf durch die Institutionen war erfolgreich. „Wenigstens“ etwas haben sie mal hinbekommen.

  • Ich habe nicht mehr das Gefühl in einer rechtsstaatlichen Demokratie zu leben. Ich habe die KI befragt. Sie kennt kein anderes EU Land in dem Kandidaten aus der Opposition nicht zur Wahl zugelassen wurde (also durchgesetzt durch ein Wahlgremium). Das bereitet mir wirklich sehr große Sorgen.

    • Deutschland ist ja auch keine Demokratie mehr.

  • Die Freiheit stirbt scheibchenweise

  • Wieviele Demonstrieren nächsten Samstag in Hannover?. 10 oder 20

    • Am Status Quo würde sich auch dann nichts ändern, wenn 20.000 demonstrieren würden.

      • Dez.2025 in BG. Der Status Quo hat sich geändert. Informieren müssen Sie sich allerdings selbst.

    • 0! Es gibt kein Demonstrationsrecht im Totalitarismus!

      • Na dann, herzlichen Glückwunsch im besten Deutscheland aller Zeiten. Ps. Und viel Glück noch.

  • Es ist Zeit für Art. 20 Abs. 4 GG

  • Justiz im Dienste der Mächtigen. Hat tradition in Deutschland.

  • Ich darf also die 110 erst wählen, wenn ich umgebracht wurde. Wenn das kein liberal-demokratischer Rechtsstaat ist, dann weiß ich auch nicht. – Ist das ein Justizputsch?

  • gegen seine Nichtzulassung ??? Strafrechtliche Klage wegen Diskriminierung, Übler Nachrede, Rechtsbeugung und ob das Gesetz bzw. diese Verordnung überhaupt mit einem Rechtstaat und der Verfassung zu vereinbaren ist.

  • Die Diktatoren sind die Ersten die sich hinstellen und sagen, das ihre Aktionen für „Demokratie, Frieden, Freiheit, Wohlstand und Sicherheit des Volkes“.
    Man erinnere sich an das Titelblatt von der Parteizeitung der Arbeiterpartei aus Adolfs Reich. „Freiheit und Brot“

  • Danke für die erneute Steuerverschwendung und ich freue mich bereits auf die dann fälligen Neuwahlen.

    Hier geht es nicht mehr nur um Geld und Macht, diese Leute haben was zu verbergen. Das wird noch lustig…

    • Es wird keine Neuwahlen geben! Ist nicht vorgesehen!

  • Wer sitzt denn da in diesem Verwaltungsgericht?
    Menschen mit Parteibüchern in der Tasche?!
    Frage für einen Freund.

    • Die Namen und evtl. Parteizugehörigkeit werden wir noch erfahren.

      • Und, was folgt dann daraus, Ihr Schwafler und Schwätzer?

        -15
        • Das steht dann schon irgendwann in der Zeitung.

          2
        • Schwafeln und Schwätzen

          5
        • Zersetzer!

          3
        • Bleib in Hintertupfing, da gehörst du wohl hin.
          Und wähle weiter CSU.

          0
    • Auf alle Fälle Richter, die sich ihre Karriere nicht versauen wollen.
      Und wie üblich gilt natürlich:
      „Wehret den Anfängen“ und
      „Wir müssen die Demokratie retten“.

  • UnsereDemokratie hat gesprochen. Ich hoffe dass es denen bald die Sprache verschlägt wenn die AfD in Sachsen-Anhalt regiert. Und dann, das werden wir sehen, kommen dieselben Figuren daher und erzählen uns genau das Gegenteil. Siehe Jens Spahn, der Corona-Lügenbaron mit seiner „Wirksamkeit und Sicherheit der Impfung“ von damals und „Ich habe immer gesagt….“ von jetzt.

  • Naja, immerhin habt ihr die Namen der „Akteure“ jetzt schwarz auf weiß. Jedes Urteil wird mal Gold wert sein, denn es werden andere Zeiten kommen. Dann wendet sich das Blatt. Hoffentlich haben wir dann noch Reste von einem Rechtsstaat. Sonst wirds übel.

  • Wir werden von einer politischen Justiz beherrscht.
    Jeder der sich dieser Autorität entgegen stellt wird abgeurteilt. Und wandert ohne Prozess in den Knast. Es sind aber genau die Gleichen, die auf der anderen Seite die Politik von Nordkorea oder China aufs schärfste kritisieren.

  • Da war doch was… System der sog. „Konkurrentenschutzklagen“… Motto: Wenn man es selbst nicht kriegen kann, dann kann man erreichen, daws es der Gegner auch nicht bekommt… naja… könnte man mal prüfen…. wer weiss… aber bei DER Justiz möchte man meinen, da bekommst Du jedes Urteil, aber ob Du Recht bekommst, steht auf einem anderen Blatt…

  • Behrens‘ Niedersachsen war erst der Anfang. Wer es noch nicht gelesen hat:
    „AfD vor Gericht“: Verfassungsschutzchef Kramer für Grundrechtsentzug und Wahlausschluss von AfD-Politikern
    https://apollo-news.net/afd-vor-gericht-stephan-kramer-spricht-sich-fuer-grundrechtsentzug-und-wahlausschluss-von-afd-politikern-aus/

    Da kann man sich ausmalen, wie – auch – die „Wahlen“ in Magdeburg und Schwerin ablaufen werden: die politische Opposition käme selbst bei 80 Prozent der Stimmen auf keinen grünen Zweig … 🤮🤮

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