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Niedersachsen

Nach Wahlausschluss: AfD-Kandidat Sichert reicht Wahleinspruch ein – Bothe will nachziehen

Der von der Landratswahl in Friesland ausgeschlossene AfD-Kandidat Martin Sichert geht gegen das Wahlergebnis vor. Mit einem Wahleinspruch will er erreichen, dass die Wahl für ungültig erklärt und wiederholt wird.

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AfD-Bundestagsabgeordneter Martin Sichert wollte Landrat im niedersächsischen Landkreis Friesland werden. (IMAGO/Revierfoto)

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Der von der Landratswahl im niedersächsischen Friesland ausgeschlossene AfD-Kandidat Martin Sichert hat Einspruch gegen die Wahl eingelegt. In dem zwölfseitigen Schriftsatz, der Apollo News vorliegt, fordert Sichert, die Wahl zum Landrat in Friesland für ungültig zu erklären und zu wiederholen, da er zu Unrecht von der Wahl ausgeschlossen worden sei.

Sichert wurde vom Wahlausschuss des Landkreises nicht zur Wahl zugelassen, weil dieser Zweifel an Sicherts Verfassungstreue hatte (mehr dazu hier). Anschließend hatte er versucht, in einem Eilverfahren gegen seinen Ausschluss vorzugehen. Die Gerichte griffen jedoch nicht ein und begründeten dies damit, dass Sichert nach der Wahl Einspruch einlegen könne (mehr dazu hier).

Sichert bezweifelt in dem Wahleinspruch, dass der Wahlausschuss überhaupt Kandidaten wegen Zweifeln an der Verfassungstreue ausschließen darf. Der Ausschluss von Sichert erfolgte aufgrund von Paragraf 45d Absatz 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, das erst 2026 geändert wurde. Erst seitdem gibt es ein ausdrücklich geregeltes Prüfverfahren für Zweifel an der Verfassungstreue von Kandidaten.

Auch wenn ein solcher Wahlausschluss verfassungskonform wäre, müsste er „im Einzelfall jedenfalls einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung“ unterliegen. „Dafür reichen nicht irgendwelche Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten aus, sondern es wären mindestens schwerwiegende Zweifel erforderlich.“ Die für den Wahlausschluss vorgetragenen Kritikpunkte genügen für einen Wahlausschluss nicht, heißt es in dem Wahleinspruch.

Im Vorfeld hatte besonders für Kritik gesorgt, dass der Wahlausschuss Sichert allein seine Mitgliedschaft in der AfD vorgeworfen hatte. In dem Wahleinspruch wird darauf verwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat, dass eine Partei nicht staatlich eingeschränkt werden darf, solange die Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten wurde.

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Auch die konkreten Aussagen, die Sichert vorgeworfen wurden, belegen laut Sichert und seinem Anwalt nicht seine Verfassungsfeindlichkeit. Sichert wurde beispielsweise vorgeworfen, dass er Union, SPD und die Grünen als „Kartellparteien“, „Blockparteien“ und „Einheitsbrei“ bezeichnet hat und sich mehrfach polemisch gegen die Migration nach Deutschland geäußert hat.

Darüber hinaus wird in dem Schriftsatz auch darauf verwiesen, „dass er (Sichert, Anm. d. Red.) jahrelang im Öffentlichen Dienst ohne irgendeine treuebezogene Beanstandung tätig gewesen ist.“ Sichert war von 2009 bis Juli 2017 bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern in Regensburg beschäftigt.

Seine Freistellung im Juli 2017 erfolgte aufgrund seines Bundestagswahlkampfs und seines anschließenden Einzugs in den Bundestag. Sichert kann nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag wieder in seinen alten Beruf zurückkehren. Sollte der Wahleinspruch abgelehnt werden, hat Sichert bereits angekündigt, den Klageweg zu nutzen.

Neben Sichert wurden noch drei weitere Kandidaten der AfD von den Wahlen in Niedersachsen ausgeschlossen. Darunter war auch der Landtagsabgeordnete Stephan Bothe, der zur Landratswahl in Lüneburg antreten wollte und ebenfalls wegen angeblich fehlender Verfassungstreue vom Wahlausschuss nicht zugelassen wurde. Bothe kündigte gegenüber Apollo News an, am kommenden Montag, einen Tag nach der dortigen Stichwahl, Wahleinspruch einzulegen.

Dass sich ein solches Verfahren lange hinziehen kann, zeigt der Fall Joachim Paul. Der AfD-Landtagsabgeordnete aus Rheinland-Pfalz wollte an der Oberbürgermeisterwahl am 21. September 2025 teilnehmen, wurde jedoch vom Wahlausschuss der Stadt am 5. August 2025 nicht zugelassen. Auch hier waren Zweifel an seiner Verfassungstreue ausschlaggebend. Das Verfahren von Paul liegt aktuell beim Verwaltungsgericht Koblenz. Wann dieses entscheidet, ist bislang unklar.

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47 Kommentare

  • Wer immer noch glaubt, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten….

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    • Deutschland ist nach dem Marsch der Kommunisten durch die Institutionen zum Linksstaat verkommen.

    • Sie erinnern sich doch gewiss noch an diesen kleinen Schüler-Blog, dessen Mitglieder bei der seinerzeitigen Berlin-Wahl in erheblichem Anteil daran beteiligt waren, dass genau diese verunglückte Wahl wiederholt werden musste? Dabei blieben sie stets beharrlich am Ball entgegen der Widerstände aus der Politik, bis es dann endlich juristisch zu einem klaren Urteil kam: Da war Pfusch in Berlin, also bitte noch einmal!

      Das alles hat sehr lange gedauert. Das wird auch hier nicht anders sein. Der Rechtsstaat ist träge, ja.
      Aber was glauben Sie, was los sein wird, wenn die oberen Instanzen diesen Irrsinn in Niedersachsen dann einkassieren?
      Un peu d’optimisme, s’il vous plaît !

      • Nichts.
        Haben wir ja bei Merkel gesehen: „Upsie, die Rückgängigmachung der Wahl war rechtswidrig? Tja, da kann man jetzt nichts mehr machen…“

        • Ich hoffe, dieses drecks 💩💩💩Niedersachsen💩💩💩Loch bekommt seinen gerechten Denkzettel, die Polit Darsteller Kaffeerunden💩💩💩

          7
      • Da passiert gar nichts, die stecken alle unter einer Decke. Die Fristen lassen sowieso alles im Sande verlaufen. MEHR DEMOKRATIE GEHT NICHT! Ironie ist auch gestorben, die Gegenwart ist zu brutal!

    • Fehlt einem Staate die Gerechtigkeit, was ist er denn anderes als eine große Räuberbande!
      Das wußte schon der heilige Augustinus

    • ,,, und Fallschirmjäger Fallschirme jagen. KATASTROPEHNSTAAT

      • Und Feldjäger jagen das Feld. Aber wohin?

  • Urteil steht schon fest, entweder Absage oder Zeitverschleppung.

    Kennt man ja von Bundestagswahl 2025, wo bald 2 Jahre geschafft werden, um die Bezüge in vollem Umfang einer 4jähigen Legislatur zu erhalten.

    Und selbst wenn nun hier und dort Recht gegeben wird, werden ALL die illegitimen Aktionen NICHT rückabgewickelt.

    • Und Strafen wird es dafür auch keine geben, obwohl Mindesthaftstrafen auf diesen Vergehen stehen.

      Kennt man ja mit Mutti: da dauerte es auch Jahre, bis ein Gericht sagte „Jo, war gesetzwidrig, was Mutti da getan hat“, aber keine Strafe, keine Rückabwicklung, keine Entschädigung und nichts.

    • Ein Ansatz wäre dann, bei einer für ungültig erklärten Wahl auch sämtliche Bezüge der zu Unrecht gewählten Abgeordneten von ihnen zurückzufordern. Nur mit Geld lässt sich wirklich regieren. Dann hätte jeder Gewählte ein ureigenes Interesse daran, dass die Wahl korrekt verlaufen ist.

  • „Wann dieses entscheidet, ist bislang unklar.“
    Nein, das ist völlig klar: Nach der nächsten Wahl!

  • Die ablehnenden Urteile gründeten sich auf Formelles (Zulässigkeit der Klage). Nunmehr müssen die Richter konkret zur Sache entscheiden.

  • Bei Hr. Paul (Ludwigshafen) gibt es bis heute keine Entscheidung im Hauptverfahren. Der Fall wurde von Gericht zu Gericht weitergereicht.

  • Immer wenn ich lese, dass wieder Gesetze oder Verfassung durch die Altparteien geändert wurden um eine andere Partei auszuschließen, muss ich an 1933 denken.

  • Was genau ist denn diese „Verfassungstreue“? Ist man verfassungstreu, wenn man politischen Konkurrenten vorwirft, nicht verfassungstreu zu sein?

    • @MenWithoutHead
      Verfassungstreue bedeutet seit der Regierung Scholz wohl eher ‚Linientreue‘. Die Altparteien scheuen sich nicht Verfassung und andere Gesetze, nach ihrem politischen Gusto zu verändern und anders Denkende als Straftäter/Staatsdelegitimierer abzustempeln.

  • Wünsche viel Erfolg

  • Wir (2 Personen Haushalt) haben mal ausnahmsweise Briefwahl gemacht. Wir mussten 4× zum Rathaus, um die Unterlagen rechtzeitig und vollständig zu erhalten.

  • Bravo Jungs, weiter so.

  • Das wird interessant. Wie will sich die willfährige Justiz erklären?

  • Unsere Jurisprudenz ist auf die schiefe Bahn geraten und es wird allerhöchste Zeit, Rechtsstaatlichkeit wieder in allen Rechtsständen einzuführen. Wenn sich die Richterschaft der Logik verweigert, ist der Souverän in der Pflicht, nachvollziehbare Entscheidungen einzufordern. Die für diese schräge Rechtsauslegung verantwortlichen Richter sollten zumindest disziplinarische Konsequenzen tragen.

  • Von der Justiz in Niedersachsen kann man nichts erwarten. Das Urteil wird x Jahre auf sich warten lassen und dann ist nichts mehr zu ändern!

  • Da ist vermutlich schon weit mehr, nur wird halt von Unsererdemokratie mit allen Mitteln und an allen Fronten getan, was getan werden muss, um das – so gut es geht – zu unterdrücken.

  • In Niedersachsen lässt sich für die AfD kein Recht durchsetzen. Ist einfach so. Deshalb sind die Parteien der „demokratischen Mitte “ auch so erpicht darauf, die AfD selbst bei Wahlsiegen von jeglichen Ämtern fernzuhalten. Die wollen diesen Sumpf einfach nicht trockenlegen lassen.

  • Ja, so läuft es in unserer Deutschen Demokratischen Republik. Die Ossis kennen diese Demokratie Simulation nur zu gut.

  • Da Unseredemokratie auch Unserejustiz zersetzt hat, zumindest unten, im Verwaltungszweig, der hier zieht, aber auch bis ganz nach oben, sehe ich kein rechtstaatliches Verfahren und keine Chance für Sichert.

    Anderer Fall: Dem BSW fehlen weiterhin nur 0,02%. Eine Überprüfung wird von allen Instanzen abgelehnt. Demokratie war vorgestern.

  • Jetzt wird Farbe bekannt. Es wird sich zeigen, ob in Deutschland noch Reste von Demokratie und Rechtsstaat vorhanden sind, oder nur noch „unsere Demokratie“ existiert.

  • UnsereRichterschaft wird schon im Sinne von…entscheiden…

  • Die zuständigen Richter lachen sich jetzt schon kaputt. „Du, da klagt wieder so ein AfDler wegen Diskrimidingsda. Willst du, oder soll ich?“

  • Ob Sichert den Richterspruch noch vor Eintritt ins Rentenalter erleben wird?

  • Na und? Sichert geht jetzt im „Normalverfahren“ dagegen vor, eilig ist es ja nicht, oder? Während er den Gang durch die Instanzen durchzieht, vergehen drei, vier, fünf Jahre, dann hat sich seine Klage überholt. Ausser Spesen nichts gewesen. In der Zwischenzeit haben „die Anderen“ schön Gebürgermeistert, Gelandrätet oder so…
    In meinen Augen haben Sichert et al vergessen, die Gegenkandidaten vom Amt fernzuhalten. Konkurrentenschutz.
    Und deswegen war die Wahl ein schöner Spaß, der zwar mit Demokratie nichts zu tun hatte, aber das Ziel, AfD- Kandidaten auszuschalten voll erreicht hat.
    Meine Meinung.

  • Gestaltungsmissbrauch, Manipulation von Wahlen, Vertrauensverlust on die politisierte, willfährige Justiz, Schleifung des Rechtsstaats, Machterhaltung mit sehr dubiosen Mitteln, Unaufrichtigkeit, Heuchelei, Doppelmoral, und, und, und…..

  • So wie man diese linken Richter und Staatsanwälte kennt, lehnen sie ein Verfahren einfach ab.

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