Niedersachsen
Nach Wahlausschluss: AfD-Kandidat Sichert reicht Wahleinspruch ein – Bothe will nachziehen
Der AfD-Kandidat Martin Sichert hat seinem Ausschluss von der Landratswahl im niedersächsischen Friesland gegen das dortige Wahlergebnis Wahleinspruch eingelegt. Sichert zielt darauf, dass die Wahl für ungültig erklärt und wiederholt wird.
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Der von der Landratswahl im niedersächsischen Friesland ausgeschlossene AfD-Kandidat Martin Sichert hat Einspruch gegen die Wahl eingelegt. In dem zwölfseitigen Schriftsatz, der Apollo News vorliegt, fordert Sichert, die Wahl zum Landrat in Friesland für ungültig zu erklären und zu wiederholen, da er zu Unrecht von der Wahl ausgeschlossen worden sei.
Sichert wurde vom Wahlausschuss des Landkreises nicht zur Wahl zugelassen, weil dieser Zweifel an Sicherts Verfassungstreue hatte (mehr dazu hier). Anschließend hatte er versucht, in einem Eilverfahren gegen seinen Ausschluss vorzugehen. Die Gerichte griffen jedoch nicht ein und begründeten dies damit, dass Sichert nach der Wahl Einspruch einlegen könne (mehr dazu hier).
Sichert bezweifelt in dem Wahleinspruch, dass der Wahlausschuss überhaupt Kandidaten wegen Zweifeln an der Verfassungstreue ausschließen darf. Der Ausschluss von Sichert erfolgte aufgrund von Paragraf 45d Absatz 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, das erst 2026 geändert wurde. Erst seitdem gibt es ein ausdrücklich geregeltes Prüfverfahren für Zweifel an der Verfassungstreue von Kandidaten.
Auch wenn ein solcher Wahlausschluss verfassungskonform wäre, müsste er „im Einzelfall jedenfalls einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung“ unterliegen. „Dafür reichen nicht irgendwelche Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten aus, sondern es wären mindestens schwerwiegende Zweifel erforderlich.“ Die für den Wahlausschluss vorgetragenen Kritikpunkte genügen für einen Wahlausschluss nicht, heißt es in dem Wahleinspruch.
Im Vorfeld hatte besonders für Kritik gesorgt, dass der Wahlausschuss Sichert allein seine Mitgliedschaft in der AfD vorgeworfen hatte. In dem Wahleinspruch wird darauf verwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat, dass eine Partei nicht staatlich eingeschränkt werden darf, solange die Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten wurde.
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Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt spricht sich gegen die Ausgrenzung eines möglichen AfD-Ministerpräsidenten bei der Ministerpräsidentenkonferenz aus. Voigt rät davon ab, die Partei weiter in einer „Opferrolle suhlen zu lassen“.Auch die konkreten Aussagen, die Sichert vorgeworfen wurden, belegen laut Sichert und seinem Anwalt nicht seine Verfassungsfeindlichkeit. Sichert wurde beispielsweise vorgeworfen, dass er Union, SPD und die Grünen als „Kartellparteien“, „Blockparteien“ und „Einheitsbrei“ bezeichnet hat und sich mehrfach polemisch gegen die Migration nach Deutschland geäußert hat.
Darüber hinaus wird in dem Schriftsatz auch darauf verwiesen, „dass er (Sichert, Anm. d. Red.) jahrelang im Öffentlichen Dienst ohne irgendeine treuebezogene Beanstandung tätig gewesen ist.“ Sichert war von 2009 bis Juli 2017 bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern in Regensburg beschäftigt.
Seine Freistellung im Juli 2017 erfolgte aufgrund seines Bundestagswahlkampfs und seines anschließenden Einzugs in den Bundestag. Sichert kann nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag wieder in seinen alten Beruf zurückkehren. Sollte der Wahleinspruch abgelehnt werden, hat Sichert bereits angekündigt, den Klageweg zu nutzen.
Neben Sichert wurden noch drei weitere Kandidaten der AfD von den Wahlen in Niedersachsen ausgeschlossen. Darunter war auch der Landtagsabgeordnete Stephan Bothe, der zur Landratswahl in Lüneburg antreten wollte und ebenfalls wegen angeblich fehlender Verfassungstreue vom Wahlausschuss nicht zugelassen wurde. Bothe kündigte gegenüber Apollo News an, am kommenden Montag, einen Tag nach der dortigen Stichwahl, Wahleinspruch einzulegen.
Dass sich ein solches Verfahren lange hinziehen kann, zeigt der Fall Joachim Paul. Der AfD-Landtagsabgeordnete aus Rheinland-Pfalz wollte an der Oberbürgermeisterwahl am 21. September 2025 teilnehmen, wurde jedoch vom Wahlausschuss der Stadt am 5. August 2025 nicht zugelassen. Auch hier waren Zweifel an seiner Verfassungstreue ausschlaggebend. Das Verfahren von Paul liegt aktuell beim Verwaltungsgericht Koblenz. Wann dieses entscheidet, ist bislang unklar.
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Wer immer noch glaubt, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten….
Urteil steht schon fest, entweder Absage oder Zeitverschleppung.
Kennt man ja von Bundestagswahl 2025, wo bald 2 Jahre geschafft werden, um die Bezüge in vollem Umfang einer 4jähigen Legislatur zu erhalten.
Und selbst wenn nun hier und dort Recht gegeben wird, werden ALL die illegitimen Aktionen NICHT rückabgewickelt.
Das bunte Verfassungsgerücht wird ihm Recht geben, in sechs bis acht Jahren.
Auch wenn es wen9ig Aussicht auf Erfolg gibt, kann man mit solchen Verfahren die Spreu vom Wezen in der Justiz unterscheiden; für danach.
falls es wen interessiert, hier
**Veröffentlichung der Entscheidung des LG Berlin II in Sachen Hüber gegen Apollo News**
https://haintz.media/artikel/recht/veroeffentlichung-der-entscheidung-des-lg-berlin-ii-in-sachen-hueber-gegen-apollo-news/
Alles beim Alten. Es werden die selben Verwaltungsgerichte sein, die in der Hauptsache entscheiden, die schon vorher den Eilantrag verworfen haben.
Ich hoffe, die Beschlüsse in der Hauptsache liegen nicht schon unterschrieben in der Schublade und warten darauf, dass nur noch das Datum eingesetzt werden muss.
Furchtbare Juristen sind nicht nur eine einmalige Epochenerscheinung.
UnsereRichterschaft wird schon im Sinne von…entscheiden…
Bravo Jungs, weiter so.
Das wird interessant. Wie will sich die willfährige Justiz erklären?
Da Unseredemokratie auch Unserejustiz zersetzt hat, zumindest unten, im Verwaltungszweig, der hier zieht, aber auch bis ganz nach oben, sehe ich kein rechtstaatliches Verfahren und keine Chance für Sichert.
Anderer Fall: Dem BSW fehlen weiterhin nur 0,02%. Eine Überprüfung wird von allen Instanzen abgelehnt. Demokratie war vorgestern.
In Niedersachsen lässt sich für die AfD kein Recht durchsetzen. Ist einfach so. Deshalb sind die Parteien der „demokratischen Mitte “ auch so erpicht darauf, die AfD selbst bei Wahlsiegen von jeglichen Ämtern fernzuhalten. Die wollen diesen Sumpf einfach nicht trockenlegen lassen.
In einem Bananenstaat ist Rechtsprechung gar nicht mehr möglich. Sichert hätte von der Wahl in Niedersachsen gar nicht ausgeschlossen werden, während in Berlin Antisemiten, Hamas-Unterstützer und kriminelle Clanunterstützer zu Wahlen zugelassen werden und jetzt sogar einen Berliner Senat anführen sollen.