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Niedersachsen

Wahlausschuss schließt AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert von Landratswahl aus

Ein Wahlausschuss hat den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert von der Landratswahl im niedersächsischen Friesland ausgeschlossen. Auslöser für das Prüfverfahren gegen den 46-Jährigen wurde zunächst lediglich seine AfD-Mitgliedschaft.

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Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wurde vom Kreiswahlausschuss nicht zur Landratswahl im Landkreis Friesland zugelassen. (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Martin Sichert sitzt seit 2017 im Deutschen Bundestag. Bei der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland wird der AfD-Politiker dennoch nicht auf dem Stimmzettel stehen. Der Kreiswahlausschuss entschied am Dienstagabend in Jever mit fünf zu einer Stimme gegen seine Zulassung. Zuerst hatte die Nordwest-Zeitung berichtet. Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am 13. September statt.

Der Entscheidung war eine Überprüfung von Sicherts Verfassungstreue vorausgegangen. Landräte sind kommunale Wahlbeamte. Für sie gelten deshalb andere Voraussetzungen als für Bundestagsabgeordnete: Bewerber müssen nach niedersächsischem Kommunalrecht erwarten lassen, dass sie als Amtsinhaber für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten.

Ausgelöst wurde die Prüfung zunächst durch Sicherts Mitgliedschaft im niedersächsischen AfD-Landesverband. In einem Schreiben der Kreiswahlleitung, dessen Echtheit die stellvertretende Kreiswahlleiterin Andrea Jeske nach Angaben von NIUS gegenüber dem Medium bestätigte, heißt es ausdrücklich: „Weitere Anhaltspunkte lagen mir nicht vor.“

Erst im weiteren Verfahren erhielt der Wahlausschuss nach Angaben des NDR zusätzliches Material des niedersächsischen Innenministeriums. Dabei soll es sich unter anderem um öffentlich zugängliche Beiträge Sicherts in sozialen Netzwerken gehandelt haben. Genannt werden Äußerungen über Migranten und „Ausländer mit deutschem Pass“, der Begriff „Kartellparteien“ sowie ein Beitrag, in dem Sichert die Tagesschau als „Propaganda-Kanal einer Diktatur“ bezeichnet haben soll.

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Der niedersächsische AfD-Landesverband war im Februar vom Landesverfassungsschutz zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ bestimmt worden. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte Anfang Juni einen Eilantrag der Partei gegen diese Hochstufung ab.

Lesen Sie auch:

Im schriftlichen Bericht des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtags heißt es, die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen, als verfassungsfeindlich bewerteten Partei könne zwar ein Indiz sein. Um einem Bewerber die notwendige Verfassungstreue abzusprechen, müssten jedoch weitere persönliche Umstände hinzukommen. Verlangt werde eine besonders sorgfältige und ergebnisoffene Prüfung des Einzelfalls.

Sichert sprach nach der Entscheidung von einem „massiven Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“. Er sei „fassungslos“ und werde sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen. Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde bezeichnete die Entscheidung als „skandalösen Wahlausschluss“ und erklärte, es sei absurd, einen seit Jahren amtierenden Bundestagsabgeordneten allein wegen seiner AfD-Mitgliedschaft als nicht verfassungstreu zu behandeln. Die Landespartei forderte die sofortige Zulassung Sicherts.

Sichert gilt innerhalb der AfD nicht als einer ihrer besonders radikalen Vertreter. Als bayerischer Landesvorsitzender griff er Björn Höcke öffentlich an und warf ihm vor, die Partei zu spalten.

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332 Kommentare

  • Unsere Demokratische Republik (UDR) verträgt offenbar keine Opposition.

    516
    • Das ist eine Farce die bald möglichst juristisch beendet werden muss. Die AfD sollte hier zu allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln greifen.

      Die Aussagen, die ich hier lese, egal ob „Kartellparteien“, „Propagandakanal“, die Unterscheidung zwischen Einheimischen und Migranten usw. sind garantiert alle vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

      In der „Welt“ las ich sogar, dass er u.a. auch wegen seiner kritischen oder gar feindlichen Haltung gegenüber dem Islam, nicht zur Wahl zugelassen worden sei.

      Das muss man sich mal vorstellen!!!

      Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Kritiker oder gar ein „Feind“ der Kirchen,oder anderer Religionsgemeinschaften, von einer Wahl ferngehalten.

      Der Islam hat ganz offenbar in unserem (!) Land mittlerweile einen Sonderstatus. Allein das muss umgehendst durch eine ganz andere Politik korrigiert werden.

      375
      • Rechtsmittel? Hier? Fragen Sie mal Herrn Ballweg…

        109
        • Oder Joachim Paul in Ludwigshafen…

          92
        • Oder die Rollstuhlgeneräle, die einen Staatsstreich geplant haben…. 🥴
          Seit über drei Jahren in „Untersuchungshaft“….

          19
      • Sie wissen, dass sie die AfD nicht verboten bekommen und deswegen versuchen sie es eben so. Ein Verbot durch die Hintertür. Das wird Schule machen, wetten? Mal sehen, wie lange die offenbar immer noch überwiegend an Long Tagesschau Erkrankten sich das noch bieten lassen. Wie gesagt: zur Wahl gehen, Namen des Herrn Sichert drauf schreiben und Kreuz danebensetzen. Mal sehen wie das ankommt, wenn vielleicht 30% ungültige Stimmen auftauchen, da ist dann wohl Erklärungsbedarf. Jedenfalls mehr als wenn die Wahlbeteiligung massiv sinkt.

      • Hallo lieber Lindblom, der entscheidende Punkt ist doch nicht, dass Herr Sichert den Islam kritisiert hat, sondern wie der Wahlausschuss seine Äußerungen rechtlich bewertet hat. Ob die Entscheidung richtig oder falsch ist, werden die Gerichte klären. Daraus aber abzuleiten, der Islam habe in Deutschland einen Sonderstatus, überzeugt mich nicht und wirkt voreilig. Religionskritik ist grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit geschützt und das gilt für Islam, Christentum und andere Religionen gleichermaßen. Falls der Wahlausschuss seine Entscheidung tatsächlich auf unzulässige Gründe gestützt haben sollte, muss und wird sie aufgehoben werden. Gerade deshalb gibt es den Rechtsweg. Dafür können wir dankbar sein. Und bevor das geprüft ist, erscheinen mir pauschale Schlussfolgerungen über eine angebliche Bevorzugung des Islam oder das Ende der Meinungsfreiheit ziemlich voreilig und argumentativ sehr dünn.

        -322
        • Etwas grundsätzliches möchte ich noch schreiben. Ich denke, dass wir uns da auch einig sind.

          Es kann und darf nicht sein, dass ein Wahlausschuss ohne rechtliche Expertise darüber entscheidet, welche Meinungen von Wahlbewerbern zulässig sind und welche nicht.

          Es ist ein Unding, dass das ohne ein direkt (!) folgendes juristisches Verfahren überhaupt möglich ist.

          Das sind massivste Kompetenzüberschreitungen. Sollte es da jursistische Lücken geben, so sind diese endlich mal allgemeinbindend zu klären und zu schließen.

          127
        • Ja der Rechtsweg wird das entscheiden. Aber interessant und für mich nicht nachzuvollziehen ist das ein Einspruch gegen diese Entscheidung beim neuen Kreistag oder beim Verwaltungsgericht laut Gesetz erst nach der Kommunalwahl möglich ist. Und da komme ich dann doch ins zweifeln ob manche Gesetze dem Bürger so zu vermitteln sind.

          101
        • Ich kann Ihren Einwand gut nachvollziehen, denke jedoch, dass eine Bevorzugung des Islams vor allem durch die Politik der Altparteien ziemlich offensichtlich ist.

          Und diese Sonderstellung des Islams hat sich durch die von oben dirigierte politische Korrektheit mittlerweile wie Mehltau über die öffentliche Diskussion gelegt.

          Politisch, medial oder z.B. auch kabarettistisch sehe ich immer wieder, dass man die Kirchen und das Christentum massiv kritisieren, ja verbal sogar regelrecht „unter Beschuss“ nehmen darf. Das bleibt folgenlos.

          Was wiederum auch für unsere freiheitliche Grundordnung spricht.

          Mit dem Islam geschieht das in unserem Land nicht gleichermaßen. Da hat sich auch etwas verselbständigt.
          Erst die PC und jetzt die Sorge und auch berechtigte Angst vor Gewalt.

          Ich könnte das jetzt hier noch deutlich weiter ausführen. Das sprengt den hiesigen Rahmen.

          26
        • Die oberste Pflicht eines Staates, die erste Verantwortung jeder Regierung jeglicher Art, ist der Schutz seiner Menschen, der Schutz seines Landes. Dies ist eine heilige Pflicht, die über alle politischen und ideologischen Lager stehen sollte. Deshalb haben wir Militär, Geheimdienste, Antiterror-Einheiten und Polizei. Die Sicherheit unserer Menschen zu gewährleisten ist der Grund, warum jedes Land diese Dinge hat. Diese Tatsache wird die, die das zu interessieren hat, nicht erreichen. Selbst wenn, würde der überwiegende Teil derer nicht verstehen um was es geht und der Rest leugnet einfach.
          M.G.

          15
        • Gerichte entscheiden. Witzig.

          11
        • „rechtliche Bewertung duch wahlausschuß“ Die Mitglieder des Wahlausschusses sind Partei. Sie können somit schwerlich als neutral eingestuft werden. Es geht doch ziemlich offensichtlich darum, einen Kandidaten der Opposition von der Wahl auszuschließen. Der Grund ist klar: wenn ich die Argumente der Opposition nicht widerlegen kann, schränke ich ihre Verbreitung ein, um meine eigene Macht zu zementieren und so meine Pfründe zu erhalten. Das ist undemokratisch. Sowas zerstört das noch vorhandene Restvertrauen in die Demokratie. Macht, die zementiert werden muss, zerbricht irgendwann, mit bösen Folgen für alle.

          31
        • @Lindblom (22.07.2026 um 09:55 Uhr)

          In einem christlich geprägten Land, in dem die einheimischen Menschen immer gottloser werden und sich zunehmend vom Christentum entfernen, kann es durchaus sein, dass bei manchen der Eindruck entsteht, der Islam nehme eine bevorzugte Rolle ein. Auch terroristische Anschläge im Namen des Islam können Angst verursachen und dazu führen, dass manche Menschen den Islam weniger offen kritisieren möchten als andere Religionen.

          Das sind gesellschaftliche Entwicklungen, die ich ebenfalls so sehe und aufs Schärfste kritisiere. Aber sie sind eben kein Beweis dafür, dass der Islam rein rechtlich bevorzugt wird oder dass die Meinungsfreiheit erodiert. Dafür bräuchte es konkrete Beweise und Beispiele, etwa eine nachweisbar unterschiedliche rechtliche Behandlung von Kritik am Islam im Vergleich zu anderen Religionen. Und seien wir mal ehrlich: Solche Belege würden in dieser Diskussion wohl längst eine zentrale Rolle spielen, wenn es sie gäbe.

          -27
        • Arnd, Sie haben mit Ihrem Einwand einen wichtigen Punkt angesprochen. Wenn ein Kandidat tatsächlich zu Unrecht ausgeschlossen wurde, kommt eine Klärung erst nach der Wahl für die betroffenen Wähler möglicherweise zu spät. Dass solche Entscheidungen nachvollziehbar und möglichst zeitnah überprüft werden können, ist aus meiner Sicht ein berechtigtes Anliegen, berührt jedoch eine andere Fragestellung und steht nicht im Zusammenhang mit der Behauptung einer „Bevorzugung des Islams“ oder einer „Erosion der Meinungsfreiheit“.

          -29
        • Na klar…und dann sind die Wahlen vorbei…man kennt es ja inzwischen in dieser Bananenrepublik…

          99
        • Eine pauschale Schlussfolgerung über die nicht erfolgende Vorzugsbehandlung der vielfältigen islamistischen Glaubensvertreter, erscheint sich mir hingegen, argumentativ auf sehr dünnen Eis zu bewegen.

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        • @UnsereDemokratie (22.07.2026 um 08:29 Uhr)

          Das ist eine rhetorische Verschiebung der Begründungslast. Damit belegst du nicht die ursprüngliche Behauptung („Der Islam hat einen Sonderstatus“), sondern erwartest, dass sich die Gegenposition („Es gibt keinen solchen Sonderstatus“) rechtfertigen soll. Das dreht die argumentative Richtung um.

          Eigentlich würde hier jetzt stehen, was ich davon halte. Aber ich spare es mir aus Gründen des Selbstschutzes.

          -54
        • „Eigentlich würde hier jetzt stehen, was ich davon halte. Aber ich spare es mir aus Gründen des Selbstschutzes.“

          Schau mer ma, wie lange noch.
          Hast du schon leichte Entzugserscheinungen?
          Tapfer bleiben!

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        • Ist eben Atlas – naiv ist er auch noch.

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        • Na dann träumen Sie mal weiter, ich will Sie in ihre Träumen nicht stören…

          11
        • Das ist rechtsstaatlich nicht haltbar, wie so vieles bei Ihnen, Atlas. Ein Wahlausschuss kann und darf niemals so ein Verbot aussprechen. Er kann nur prüfen, ob ein Gerichtsbeschluss vorliegt und ein Kandidat trotzdem auf eine Liste gesetzt wurde. Schon dieser Akt ist reine politische Willkür, die das GG ausdrücklich verbietet.

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        • gabs dafür Geld

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        • Ein Kommentar wie aus dem Handbuch des VS/Stasi.

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        • Seht euch diesen heuchlerischen Schreiberling Atlas an! Wie eifrig er Speichel leckt und das Unrecht Seiner Majestät als edles Recht verkauft, während der unbotmäßige Parvenü schlicht aus dem Saal geprügelt wird!
          Das ist keine Justiz, sondern reinste Willkür der Herrschenden. Wo die Macht der Feudalherren bedroht ist, wird das Gesetz, das man dereinst selbst erlassen hat, genutzt, bis das Fußvolk wieder im Dreck kriecht. Dieser elende Hofhund bellt brav im Takt der Throne – und wagt es noch, den Betrogenen die Knechtschaft als gnädige Ordnung zu verkaufen, während sich der König mit seinen eitlen Hofschranzen daroben auf dem Schloss weiter gar köstlich amüsiert und sich daran auch nichts ändern möge.

          48
        • ,,Ob die Entscheidung richtig oder falsch ist, werden die Gerichte klären.“

          …und bis zur Rechtskraft werden zwei Jahre vergehen!

          23
        • Alles schön reden!
          Ich wollte nach Deutschland reisen mach ich aber nicht will ja nicht in Nordkorea aufwachen!
          Schwaches Land sehr schwaches Land.

          18
        • Sie leben anscheinend auf einem Ponyhof in einer Parallelwelt. Man muss sich die Gründe für den Wahlausschluss nur langsam durchlesen, um zu verstehen. Hr. Siechert ist von der AfD und somit wahluntauglich. Hr. Sichert kritisierte die Regenbogenfahne auf deutschen Ämtern und Regierungsgebäuden und meinte, dort dürfen nur die deutschen Flaggen sein. Deshalb wurde er als homophob und Queerfeindlich und somit als wahluntauglich eingestuft. Die Scheiss Regenbogenfahne hat dort nichts zu suchen und, entgegen den absurden Urteilen von Weinkönigin Klöckner, gilt die Nationalfahne immer noch im Bundestag. Ebenso hat Hr. Sichert jeden rechtlichen Grund, die Massenmigration und Islamisierung unseres Landes zu kritisieren, was ihn als wahluntauglich abstempelte. Ich, und viele andere Mitbürger aus, würden es bevorzugen, wenn die US Besatzungstruppen wieder das Recht in Deutschland übernähmen und mit dem marxistisch/sozialistische-kommunistischen Spuk in diesem Land aufräumten! ☝️😠

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        • Das Verhältnis von Beleidigungen zu sachlichen Argumenten spricht für sich. Bitte gerne mehr davon. Denn je weniger Argumente und je mehr persönliche Angriffe kommen, desto mehr bestätigt mich das in meiner Einschätzung.

          -48
        • Was für ein Blödsinn!!!

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        • @He_Ra
          Wie erstaunlich, dass man das dem intellektuellen Überflieger @Atlas überhaupt erklären muss. Naja, der ist geistig noch nicht ganz auf der Höhe. Sein Gehirn schaltet sich erst nach der richtigen Dosis Beleidigungen ein. Kommt schon noch.

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        • Nachgerade widerlich, wie der agent provocateur der AgitProp-Brigade der Stasi-SED Atlas hier mit ellenlangen pseudo-philosopgischen Tiraden versucht, die Islamisierung und die Zerstörung der Meinungsfreiheit zu verharmlosen und zu leugnen.

          17
        • Oh Junge du bist wie meine Alte Religionslehrerin nur nicht so helle….

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        • @Yossarian: „Nachgerade widerlich,… “ Es stammt doch alles nicht von ihm. Eigene Gedanken in sinnvollen Sätzen zu formulieren, lassen seine geistigen Fähigkeiten gar nicht zu. Wir wissen doch, was herauskommt, wenn er mit eigenen zwei bis drei Worten kommentiert. Aber mit dem Vortäuschen eigener „Werke“ ist er ja in bester Gesellschaft mit seinen niveaugleichen „Führungsoffizieren“ auf den Regierungssitzen in diesem verkommenen Regime.

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        • @Kai Dabei: Sehr gut den Charakter dieses kleinen, schleimigen Regime-Ab-Schreiberlings beschrieben. „Elender Hofhund“ trifft es ganz besonders hervorragend. (Oh, wie ich sehe, lässt AN kein Lob ihres Beitrages zu, warum wohl? Also schreibe ich einfach nochmal: SUPER Kommentar! Mal schauen)

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    • Jetzt ist die Zeit gekommen, wo man das folgende Zitat von Bärbel Bohlay nicht oft genug wiederhohlen muß, damit es auch der Allerletzte begreift:
      Alle diese Untersuchungen, die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen. Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles

      • Ich mag die Polit-Propheten nicht, wie der Afrikaner, der die Neger-Invasion vorhergesagt hatte, oder eben Bohley. Normalerweise würde man so etwas nie als Gewissheit formulieren, sondern als Möglichkeit. Also muss man in diesen Fällen das Wissen um eine Agenda unterstellen.

    • Markus Krall hat diese totalitäre Staatsform sehr treffend als „Unsokratie“ bezeichnet!

    • Hochste Zeit mal den Wahlausschuss auf Verfassungstreue zu überprüfen!
      5 Leute entscheiden was 1/3 der Wählerschaft nicht wählen soll.
      Kann ja wohl nicht wahr sein.
      Nennt mal die Klarnahmen von den Undemokraten!

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      • Ausschüsse sind KEINE Gerichte.

        NUR durch Urteil gem. §45 StGB darf man entziehen
        https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__45.html

        Wer illegales Handeln (hier Ausschluss) durch Akzeptieren legalisiert, dann sind illegale Wahlen durch Stattfinden legalisiert, würden manche hinweisen.

      • Habe gerade gehört, in Nicaragua soll das gleiche passieren.

        • Die Welt ist ein Schachbrett. Der König soll fallen.

          2
    • Moin,#Bauer hier geht es nicht um Opposition sondern nur um Macht und Posten. Wer verlässt den gerne die Fleischtöpfe..
      Was mir in diesem Land schleierhaft ist ,dass die Parteien die diese Misere verursacht haben wieder gewählt werden.
      Nur weil Sie den Leuten Sand in die Augen streuen.

    • Sobald einer die Wahrheit über die aktuellen Zustände sagt, wird er ausgeschlossen, in die Rechte Ecke gestellt oder als NAZI diffamoiert.

      • Moin,Adelbert v Hochstein ja so ist es der Wessi hat Angstschweiß auf der Stirn wenn er was falsches sagt. Wenn der Osten auch so gedacht hätte wäre 1989 nicht passiert. Und im Ernstfall wären die Strafen sichtlich härter gewesen..

    • «Niemand urteilt schärfer als der Ungebildete. Er kennt weder Gründe noch Gegengründe und glaubt sich immer im Recht»
      [Ludwig Feuerbach]

      Das trifft auch auf diesen Wahlausschuss zu!

    • denen geht die muffe in niedersachsen. sie sind nachbarland von sachsen anhalt, wo die afd moeglicherweise im september die wahlen gewinnen koennte. selbst in niedersachsen ist ja die afd im aufwind. da ist natuerlich panik bei den altparteien.

    • Nach Art. 21 GG ist dem Verfassungsgericht die Feststellung der Verfassungstreue einer Partei vorbehalten.
      Bis zu dieser Feststellung (Verbot) dürfen keine Maßnahmen gegen Mitglieder und Sympathisanten unternommen werden.
      So jedenfalls das Bundesverfassungsgericht.

  • Und ich dachte immer, in einer Demokratie können nur Gerichte das aktive und passive Wahlrecht entziehen und nicht die Wettbewerber. Entweder habe ich mich geirrt oder wir sind keine lupenreine Demokratie mehr. Und ich sage das, obwohl ich Herrn Sichert teilweise widersprechen würde.

    317
    • Demokratie war gestern, unsere „Demokratie“ ist ein totalitäres System der Parteien, die sich den Staat zur Beute gemacht haben. Allen voran CDU, SPD, Grüne, Linke. All diese Parteien haben, verfassungsgerichtlich festgestellt, das Demokratieprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1) in seinem Kernbereich verletzt.

      251
      • Der „Staat“ sind wir Bürger. Damit sind wir zur Beute der Regierenden geworden. Wir finanzieren deren ausschweifendes Leben mit mehr als der Hälfte unseres Arbeitslohnes. Und dann schreien die Regierenden uns ins Gesicht dass wir noch mehr und noch länger arbeiten müssten und erfinden nebenher weitere Steuern.

      • Das ist leider das Resultat; wenn man Dinge/Wahrheiten beim Namen nennt!
        „Kommunikation ist immer Ursache und Wirkung.“
        Auf jede Kommunikation (= Ursache)
        folgt eine Reaktion (= Wirkung), die wiederum eine Reaktion auslöst.

        • Ob nach Regierungserklärungen oder Debatten über Gesetzentwürfe der Staatsregierung: Als stärkste Oppositionskraft darf die AfD-Fraktion im Plenum des Bayerischen Landtags als erste auf Worte des Ministerpräsidenten oder von Ministern antworten.
          Zwar gehören den Fraktionen von AfD u. Grünen gleichermaßen jeweils 32 Abgeordnete an, die AfD hatte bei der Landtagswahl 2023 aber ein
          etwas besseres Ergebnis.
          https://www.br.de/nachrichten/bayern/afd-fraktion-koennte-schrumpfen-und-hinter-gruene-zurueckfallen,VQ1gok0
          – BayernTraum

          9
        • ja, und die Reaktion ist manchmal eminent vehement

          -31
      • Sie wissen das wir es wissen und sie machen es trotzdem!

      • Eher ausgehebelt.

    • Das ist die letzte Rettung der sogenannten ”unsere Demokratie” Demokraten. Gleiches in anderen Europäischen Ländern wie Frankreich.

      • „Das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde!“
        (Shakespeare, King Lear)

        • Gärige gehen sich an die Gurgel (Don Schowanni, Brunzbär)

          -18
  • Reine Willkür. Der Verfassungsschutz ist eine dem Innenminister unterstellte Behörde. Also nicht neutral und ohne jegliche neutrale Aufsicht.
    Was hier also passiert ist, dass die amtierende Regierung aktiv die Opposition einschränkt und behindert.
    Das ist nicht demokratisch, das ist nicht rechtsstaatlich. Das ist totalitär.
    Die einstige Bundesrepublik Deutschland gibt es nicht mehr. Rette sich wer kann!

    220
    • Diese Vorgänge, wie so viele andere, sollten direkt an die USA weitergegeben werden.
      Wir können uns doch nicht, durch irgendwelche einfältigen Leute in Friesland oder sonstwo die Demokratie nehmen lassen.
      Allein, dass man im Landkreis höhere Hierarchien beratend braucht und mitmischen lässt, spricht dafür, dass die Friesen auch schon lange nicht mehr das sind was sie einst waren.

      Der friesische Leitspruch „Lewwer duad üs Slaw“ scheint nicht mehr zu gelten.

      Selbst dort nur noch feige Schlafschafe.

      Ohne die mittlere und untere Verwaltungsebene mit ihren vielen kleingeistigen Piefköpfen und einer Einwohnerschaft, die sich allem ergeben hingibt, wäre der Spuk der üblen Machenschafter der „unsere Demokratie“-Typen überhaupt nicht möglich.

      Und wenn noch nicht einmal mehr die Friesen ein Fünkchen Widerstand leisten.

      Gute Nacht!

  • So funktioniert ein Parteiverbot.

    128
    • So ersticken diese Parteien die Demokratie.

      • Welche Demokratie ?

        • So ganz ist die Demokratie noch nicht abgeschafft, obwohl kräftig daran gearbeitet wird. Z.B. Denunziantenstellen, immer mehr Einschränkung der Meinungsfreiheit, die sogar im Ausland schon bemerkt wird. Ein mit immer mehr „Rechten“ ausgestatteter Innlandsgeheimdienst usw.
          Der totalitäre Staat wird sukzessive ausgebaut.

          30
        • @Erebus
          Wann ist eine Diktatur eine Diktatur?
          Ich würde es negativer betrachten: noch sind nicht alle Aspekte einer Diktatur erfüllt. Das bedeutet nicht, dass es sich nicht schon um eine Diktatur handelt.
          Für mich reicht es dabei, dass die politische Konkurrenz Mitgliedern einer anderen Partei ohne juristische Grundlage das passive Wahlrecht entziehen kann.

          15
        • @FJS:
          Die Demokratie, die wir Jahrzehnte Land hier in Deutschland hatten.

          2
    • Stattdessen würde man von engagierten Demokraten Demos vor den Verwaltungen erwarten.

      Aber, wir drehen uns nochmal gemütlich und schlafen so lange, bis auch uns der Verfassungsschutz aus dem Bett holt.

      • @Lindblom
        Uns bezahlt eben niemand dafür.
        Das ist das große Plus der Antifa. Während die alten Konservativen die Kohle für sie ranschaffen, können sich die jungen Terroristen in aller Seelenruhe organisieren und zu ihren „Kundgebungen“ driven, jetten, robben, wie auch immer.
        Berufsdemonstranten hat die Rechte nicht. Bei den Rechten wird gearbeitet. Wir sollten den Scheixx lassen. Dann „verhungern“ die Linken und wir haben viel Zeit, ihnen dabei genüßlich zuzugucken.
        Gewusst wie!

        • ja die Rechten arbeiten immer weiter an ihrer Dekadenz

          -42
    • Es ist ein Parteiverbot ohne die Partei zu verbieten, was ohnehin gar nicht möglich ist. Bin gespannt was vor den Wahlen in Sachsen-Anhalt noch passieren wird. Die werden schon noch dafür sorgen dass mehr als 40% der Wähler plötzlich keine Wahl mehr haben.

    • So funktioniert das wenn man kein Parteiverbot durchsetzen kann

    • Ein Parteien Verbot gegen die AFD hat keine Chance, aber das Kartell von Unserer“ Unsere Demokratie“ ist ja nicht „Dumm“, jetzt kommt halt das Verbot durch die Hintertür!, dazu braucht das Kartell kein Gericht, da langen ein paar Politiker vom Kartell!!

      • wir müssen dem Kartell mal die Karten legen, ganz schnell

        -15
  • Wenn Kandidaten von ihren politischen Konkurrenten das aktive oder passive Wahlrecht entzogen werden kann und nicht ausschließlich durch ein Gericht, ist das das Ende der Gewaltenteilung und damit das Ende von FDGO und Demokratie.

  • Faschismus ist eine politische Herrschaftsform, die durch extreme, autoritäre Führung, Ablehnung der Demokratie, Unterdrückung politischer Gegner und starke Kontrolle von Staat und Gesellschaft gekennzeichnet ist. Individuelle Freiheiten werden dabei zugunsten der Macht des Staates oder einer als überlegen dargestellten Nation eingeschränkt.

    • Ein wesentliches Merkmal von Faschismus gemäß seiner ursprünglichen Wortherkunft ist auch die Bündelung von Staat und Wirtschaft, wie wir sie im Rahmen der „public-private Partnerships“ nach WEF-Vorgaben sehen können, etwa bei der sogenannten „Pandemie“ oder aktuell bei der global orchestrierten Aufrüstung.

      Darüber hinaus die Gleichschaltung aller Institutionen, die wir in Deutschland auch erleben, seien es die Medien, die Staatsanwaltschaften, Kirchen, Universitäten bis hin zum Bundesverfassungsgsgericht.

  • Wie in Nicaragua:
    Vor wenigen Tagen erklärte Ortega öffentlich, dass es in Nicaragua “nie wieder Wahlen” geben werde. Damit verabschiedete er sich auch formal von dem bisher zumindest auf dem Papier bestehenden Wahlsystem.

    Seine Begründung lautete im Wesentlichen:

    * Die Opposition werde von den USA gesteuert und finanziert.
    * Wahlen könnten dazu führen, dass diese “vom Ausland unterstützten” Kräfte wieder an die Macht kämen.
    * Dies müsse verhindert werden, um die Sandinistische Revolution und die nationale Souveränität zu schützen.
    * Er kündigte zudem an, Gesetze zu schaffen, die eine Rückkehr der Opposition dauerhaft unmöglich machen sollen.

  • Es ist schon interessant, daß ein Ausschuß von wohl letztlich Konkurrenten den Mitbewerber von einer Wahl ausschließen kann. Kam das vorher jemals zum Tragen?

    Und ein Verfassungsschutz mag meinetwegen beobachten und seine Beobachtungen und Einschätzungen auch veröffentlichen. Daß diese Einschätzungen aber nicht nur hergenommen werden können – vielleicht schon problematisch genug -, um „privaten“ Umgang mit bestimmten Menschen und Organisationen zu meiden, sondern Grundlage für die Verweigerung von Rechten und Grundrechten sein können – das ist ein Unding. Kann das verfassungsgemäß sein?

  • Das Parteiverbot durch die Hintertür

    109
  • Evident verfassungswidrig, Art. 21 Abs. 4 Grundgesetz.

  • Das würde ich bis zum Bundesverfassungsgericht durchfechten.

  • Unsere Demokratie

  • Herr B. Niebuhr
    Dezernat 2 – Recht und Ordnung (Leitung)
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  • Das ist „Unsere Demokratie“, also keine Demokratie.

    • „Unsere Demokratie“ ist das Synonym für totalitär.

  • EILMELDUNG: Explosionen im Süden Israels

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  • Die Entscheider dieses undemokratischen Vorgangs werden sich später vor einem ordentlichen Gericht zu verantworten haben. Wir werden es nicht vergessen!

    • Nutzlos. Die linken Gerichte vertrödeln das wieder, bis die Wahlen vorbei sind. Sah man ja in NRW.

      • Laut Gesetz ist ein Einspruch dagegen erst nach der Wahl möglich. Unglaublich.

      • NRW, ist das nicht das Bundesland, wo sich Blauen kloppen ?

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        • @Pritl
          Ja, leider. In Anbetracht der Tatsache, dass die Grünen von ehemaligen NSDAP und SA Größen gegründet wurden und die heutige Linke aus der SED hervorging, scheint mir die AfD in NRW das geringere Übel zu sein.

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    • Ach, sorry ich würds ja gerne glauben… aber wie viele echte NAZU Verbrecher standen vor Gericht. Wie viele DDR-Regim-Verbrecher standen vor Gericht? Wie konnten Merkel und Scholz und Merz Kanzler werden? M.M. nach nur in einem korrupten, asozialen System.

  • Die Opposition wird von Wahlen ausgeschlossen. Nennt sich „Unsere Demokratie“.

  • Interessant. Jetzt abwarten was mit Kandidatinnen passiert denen die Mitgliedschaft in Parteien nachgewiesen werden kann die ein Frauenstatut haben oder ein Frauenrecht beschlossen haben. GG Art 3…

    • Da passiert doch nichts.

      Wir können doch alles sehen, wie z.B. Linke alles machen können.

      Da gäbe es so viele Beispiele dafür, dass ganze Parteien nicht auf dem Boden der freiheitlichen Grundordnung stehen……….. nichts geschieht.

      Die sagen laut was sie wollen und, dass sie von Demokratie nicht allzuviel halten…………. Egal!

      Ich erinnere nur an Claudia Roth, die dereinst auf einer Demo neben einem riesigen Plakat stolzierte, auf dem Stand „Deutschland Du Stück Scheiße verrecke!“.

      Es gab kaum Kritik und danach macht diese Frau noch reichlich Karriere.

      Daher hilft es uns nichts, uns etwas vorzumachen. Linke und Rechte werden mit einem extremen zweierlei Maß gemessen.

  • Wazu noch wählen? „Unsere Demokratie“ nimmt dem Bürger alles ab. Bravo, kenne ich noch aus der DDR.

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  • Wenn darüber in einem befangenen Gremium abgestimmt werden darf, haben wir eine strukturelle Vergleichbarkeit mit dem DDR-System. Juristisch sehen es die Richter aber anders, s.u.
    Wer früher in der DKP war und nur Post-Briefträger war, konnte aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Wer als Student sich an gewalttäigen Anti-AKW-Demonstrationen, Brokdorf usw., oder man denke an die Startbahn West, beteiligt hatte, dabei Polizisten verletzt hat und dafür verurteilt wurde, konnte damit rechnen, nicht für den Referendardienst für Lehrer oder Juristen zugelassen zu werden, weil er vom Verfassungsschutz registriert worden war. Gleichwohl war dies der gerichtlichen Prüfung zu unterziehen.
    Wenn jetzt bei termingebundene Wahlen der Rechtsweg faktisch ins Leere läuft – und der Fall Joachim Paul – OB-Wahl Ludwigshafen – beweist dies eindrücklich, wird aber gerichtlich anders gesehen. RLP gibt die Linie vor.
    Man lese die Pressemitteilung des VerfGerHofes RLP: verfgh.justiz.rlp.de vom 17.9.25

  • „Unsere Demokratie“ live.

    • „Unsere Demokratie“ erstickt gerade die Demokratie.

  • Nordkorea 🇰🇵 schickt liebe Grüße

    • Da kann sogar der Kim aus Nordkorea etwas lernen.

  • Das Imperium schlägt zurück! Mehr fällt mir dazu nicht ein.

    • ja toller Film

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  • Ja, der Wahlausschuss hat entschieden.
    Diese Entscheidung ist in einer Demokratie nicht gut, besonders wenn es wieder einmal massiv gegen die Opposition geht.
    Aber vielleicht sollte man auch einmal darüber informieren, wie solche Entscheidungen in einem Wahlausschuss getroffen werden.
    Eigentlich prüft das jeweilige Wahlamt nur die formellen Gründe für eine Nichtzulassung einer Partei oder Person zu einer Wahl und gibt dieses dann als Empfehlung an die Mitglieder des Ausschusses. Das habe ich selber für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen mitgemacht. Eine Prüfung der Verfassungstreue gibt es erst seit letztem Jahr und ist ein schickes Hintertürchen für die Nichtzulassung von Kandidaten. Deshalb musste es in Ludwigshafen bis zum obersten Gericht durchgepeitscht werden. Nur so kann letztendlich jeder aussichtsreiche Kandidat der AfD verhindert werden.

    • Wenn es aber wirklich um Verfassungstreue ginge, dann dürfte ja kaum ein Linker oder ein gläubiger Mohammedaner antreten.

  • Ohne Nennung von konkreten Gründen. Ist das Demokratie?

    • Nein ist es nicht. Aber sie können alles machen, weil die Deutschen es sich gefallen lassen.

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