Dieser Artikel ist kostenlos für alle – dank  Apollo A Icon Freunden von Apollo News »

Apollo A Icon
Dieser Artikel ist kostenlos für alle – dank Freunden von Apollo News »

Werbung:

Niedersachsen

„Für ungültig erklären und rückgängig machen“: Ausgeschlossene AfD-Kandidaten legen Einspruch gegen Wahlen ein

Alle bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen ausgeschlossenen Kandidaten der AfD haben Einspruch gegen die betreffenden Wahlen eingelegt. Die Wahlen seien „für ungültig zu erklären und zu wiederholen“.

Von der Kommunalwahl in Niedersachsen ausgeschlossen: Der AfD-Politiker Martin Sichert (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

Werbung

Martin Sichert, Stephan Bothe, Thomas Moriße und Justin Vogel wollen sich mit dem Ergebnis der Kommunalwahlen in Niedersachsen nicht abfinden. Alle vier ausgeschlossenen AfD-Kandidaten haben Einspruch gegen diese Entscheidung eingelegt. Die Wahlen seien „für ungültig zu erklären und zu wiederholen“, heißt es jeweils in den anwaltlichen Schreiben an die zuständigen Behörden, die Apollo News vorliegen.

„Es hätte die Möglichkeit bestanden“, dass die AfD-Männer ihre Wahlen gewonnen hätten, schreibt der Rechtsanwalt Christian Wirth, der gleichzeitig Bundestagsabgeordneter der AfD ist. In allen Fällen kommt er zu dem Schluss, dass ein „rechtswidriger Wahlausschluss aus materiellen Gründen“ einen schwerwiegenden Fehler darstelle – mit „materiellen Gründen“ ist die politische Ausrichtung der Bewerber gemeint.

Betroffen von den Wahlausschlüssen waren neben den beiden Landratskandidaten Martin Sichert und Stephan Bothe in den Landkreisen Friesland beziehungsweise Lüneburg auch die AfD-Politiker Justin Vogel, der für die Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz antreten wollte, und Thorsten Moriße, der als Oberbürgermeisterkandidat in Wilhelmshaven kandidieren wollte.

Im Falle des ausgeschlossenen Kreisvorsitzenden Justin Vogel sei unter anderem sein Engagement in der AfD selbst als Ausschlussgrund angeführt worden – diese Funktion als „rechtlichen Malus“ zu behandeln, sei jedoch ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Parteienprivileg. Darüber hinaus gebe es auch „keine individuell zurechenbaren Äußerungen“, die Zweifel an Vogels Verfassungstreue begründeten.

Auch bei dem Bundestagsabgeordneten Martin Sichert dürfe die Parteimitgliedschaft nicht maßgeblich sein. Für einen Wahlausschluss müsse vielmehr eine „strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung“ durchgeführt werden, die „schwerwiegende Zweifel“ an der Verfassungstreue aufdecke; „irgendwelche Zweifel“ reichten laut Wirth nicht aus. Auch hier seien die individuell zitierten Äußerungen „nicht geeignet, hinreichende Zweifel“ an Sicherts Verfassungstreue zu begründen.

Lesen Sie auch:

Ebenso sei bei Landesvize Bothe und dem Wilhelmshavener Stadtratsmitglied Moriße die negative Berücksichtigung der Parteimitgliedschaft unzulässig, auch wenn die niedersächsische AfD seit 2026 als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Auch hier erklärt Christian Wirth, dass die individuellen Äußerungen keinen Anlass zur Unterstellung mangelnder Verfassungstreue gäben.

Im Folgenden müssen nun die entsprechenden Behörden entscheiden, ob den Anträgen stattgegeben und die jeweilige Wahl wiederholt wird. Lehnen sie eine Wiederholung der Wahl ab, können die Kandidaten vor dem Verwaltungsgericht klagen. Das ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung möglich.

Bereits im Vorfeld der Kommunalwahlen hatten die vier Kandidaten Eilanträge gegen den Ausschluss gestellt; diese wurden jedoch jeweils abgewiesen. In den Fällen von Bothe, Sichert und Vogel hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg darauf verwiesen, dass die Beschlüsse des Senats „unanfechtbar“ seien und eine Prüfung der Rechtmäßigkeit erst nach den Wahlen stattfinden könne (mehr dazu hier).

Moriße hatte einen Antrag vor dem Verwaltungsgericht Wilhelmshaven gestellt, der ebenfalls abgewiesen wurde. Die gesetzlichen Normen seien in allen Fällen korrekt angewendet worden und nicht offensichtlich verfassungswidrig (Apollo News berichtete). Moriße hatte in der Folge darauf verzichtet, noch vor den Wahlen Beschwerde einzulegen.

Eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes hatte Wahlausschüssen ermöglicht, bei Zweifeln an der Verfassungstreue eines Bewerbers für ein hauptamtliches Spitzenamt die Kommunalaufsicht des Innenministeriums einzuschalten. Dies führte zum umstrittenen Ausschluss der vier Politiker von den niedersächsischen Kommunalwahlen.

Werbung

Kommentar schreiben

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

Ohne Account kommentierenKein gesicherter Name, von jedem frei wählbar

Mit Account kommentieren Ihr Nutzername für Sie gesichert & einmalig

Anmelden ›Kostenlos registrieren

130 Kommentare

  • Viel Erfolg für die AFD Politiker. Wir müssen für die Demokratie kämpfen!

    218
    • Das wünsche ich den Politikern auch. Im Fall von Martin Sichert würde ich es aber fast schade finden, denn dieser Mann ist in der Art wie überzeugend er immer wieder im Bundestag argumentiert, eine wahre Freude. Ich würde ihn vermissen.

    • Gegen eine politische, linke Justiz?

    • „Wir müssen für die Demokratie kämpfen!“

      Ja, sicher. Aber wie? Und wer ist „wir“?
      Ah, ich weiß schon: Alle die hier schreiben und blaue Herzchen posten. Was für heldenhafte Kämpfer für die Demokratie.

      -94
      • @@CC :
        …schreibt ein lupenreiner Demokrat „unsererDemokratie“…

      • @CC:

        Entweder Sie kommen mit KONSTRUKTIVEN Vorschlägen rüber was und wie man es besser machen kann

        ODER Sie schweigen gefälligst still

        Von Ihrer Sorte Dummschwätzern wimmelt es zuhauf in den Kartellparteien

      • Hals Maul

  • Wieder werden diese „Behörden“ sehr viel Zeit für ihre Entscheidungen benötigen und erst dann kann dieser Staat beweisen, ob er tatsächlich noch ein Rechtsstaat ist.

    Ich befürchte, wir wissen alle wie es ausgehen wird.

    145
    • ja, das wird sehr gut ausgehen

      -76
      • Der Tag kommt, an dem sich die Deutschen gene dieses kollektive Unrecht erheben. Die Korrektur ist nun bei 30 %, Tendenz streng monoton steigend.

      • ich nehme an, auch ein(e) Professionelle(r) („Zionazis stoppen“)
        nochmal meine Frage: Bezahlung pro post oder fest Angestellt bei UNSEREDEMOKRATIE-Retten?

  • Die Ausschlüsse klingen eher nach Willkür,… bleibt zu hoffen, dass ein (evtl.) noch vorhandener Rechtsstaat sich durchsetzt, in dem wirklich Recht gesprochen wird.
    Auch unsere Justiz täte gut daran, verloren gegangenes Vertrauen wieder zurückzugewinnen.

    102
    • Welcher Rechtsstaat? Der weisungsgebunde?🤔

    • Die Ausschlüsse sind auch Willkür!
      Und entschuldigung, ich habe mich eben erst verlesen und statt „Ausschlüsse“ einfach „Ausschüsse“ gelesen; weil es ja auch Wahlausschüsse waren, die die AfD ausschlossen!
      Und die sind auch Willkür.

      • Die sind der Wächterrat der Blockflötenparteien.

    • Der Rechtsstaat ist genauso tot wie die Demokratie in diesem Land. R.I.P.

    • Welcher Rechtsstaat?

      -19
      • An die, die vorschnell abwerten, zuvor nachdenken über:
        1. zu einem Rechststaat gehören unabhängige Staatsanwälte. Die haben wir nicht, wir haben Befehlsabhängige Büttel. Beweis: die Manigfaltigen Prozesse wegen weinungsäußerungen, obwohl Art. 5 GG was anders als Norm vorgibt. Q.E.D
        2. Zu einem Rechtstaat gehören unabhängige Richter. Die haben wir nicht. Hier herrscht bei der Richterbesetzung in den Gerichten klare Günstlingswirtschaft. Befördert werden nur die, die Regierungtreue Urteile sprechen, die unabhängigen bekommen den Rauswurf in Form einer Anklage wegen Rechtsbeugung.
        3. In einem Rechtstaat werden die Richter und Staatsanwälte in freier, geheimer Wahl gewählt, um wahrlich Unabhängigkeit sicher zu stellen. Haben wir nicht.
        4. In einem Rechtstaat kann man Regierungshandelnde auch belangen für Machtmißbrauch, u.v.a. q.e.d.
        Wir haben keinen Rechtstaat (sieht die EU übrigens auch so, in Deutschland von Staatsanwälten ausgestellte EU Haftbefehle sind ungültig).
        Wir haben einen Knüppel und Büttelstaat, keinen Rechtstaat.

        • „Wir haben keinen Rechtstaat (sieht die EU übrigens auch so…“
          ——–
          Die EU ist eine lupenreine Diktatur, deren Ansichten sollte man nicht als Argument benutzen. Ansonsten gebe ich Ihnen recht.

          11
      • Sind hier die ganzen Linken unterwegs oder die ganz Doofen?

  • Wurden dann nicht auch die Ausschußprotokolle gelöscht?

    • Das die die Protokolle gelöscht haben, wird früher oder später ein gewaltiges Eigentor, nur Geduld…

  • Die Kosten für Neuwahlen werden sicherlich den Mitgliedern der jeweiligen Wahlausschüsse angelastet? 🤐

    • Dem Steuerzahler

    • Quatsch, die werden belobigt und befördert. Leider nicht dahin, wo sie eigentlich hingehören.

  • Das ist deren „Demokratie“. Einfach unliebsame Oppositionelle von Wahlen ausschließen und dann wegen Russland und Putin meckern.
    #Doppelmoral

    • Haben die Nazis auch gemacht. März 1933.

  • Man kann sich in eine Diktatur hereinwählen, aber nicht heraus. Genau das beobachten wir hier gerade.

    • Und es war schon mal fast identisch. Und die Leute haben nichts gelernt bzw. wurden in der Schule daran gehindert.

    • ja, in Sachsen-Anhalt wird das ganz deutlich

      -27
  • In einem Rechtsstaat wäre das so, wird also nicht passsieren.

  • Sehr guten Vorgehen. Ich wünsche euch gutes Gelingen AFD💙💙💙💙💙

  • Eine Demokratie-Simulation.

  • Ich erwarte aber auch persönliche finanzielle Konsequenzen für den Wahlvorstand der anscheinend dadurch zur Wahlmanipulation beigetragen hat.

  • Ein Wahleinspruch eines einzelnen oder mehrerer Kandidaten beeinflusst die Wahl und ihr amtliches Endergebnis nicht. Gewählte dürfen die Wahl annehmen (§ 40 NKWG). Der Einspruch eröffnet nur das Wahlprüfungsverfahren. Es gibt keine unmittelbaren Auswirkungen.

  • Ich hoffe es gelingt, in Deutschland muss wieder Recht und Ordnung herrschen.

  • Ich gehe jede Wette ein dass da nichts passieren wird. Das zeigt dass die Justiz auf dem besten Weg zur gelenken Demokratie ist

  • Bearbeitungszeit bis zur nächsten Wahl. Genauso wie mit dem Nachzahlen des BSW im Bund.

    So geht Unsere Demokratie.

  • WELT: Schwedens Sozialdemokraten erklären Regierungsbildung für gescheitert.
    Frage: Kommt jetzt die Schweden-AfD (SD) an die Macht? In Schweden hätte man kein Problem damit und niemand fordert ein Verbotsverfahren.

    -16
    • Na Kunststück ! Schweden ist ja auch eine richtige Demokratie mit echten Politikern !
      Deutschland ist doch nur eine Parlamentarische Diktatur mit einer Horde von Statisten und Sozialversagern !

    • Huhu Olaf die sind es schon die ganze Zeit.
      Immer schön den Spliter beim anderen suchen, statt den Baumstamm im eigenen Augen.

      Es gibt eine klare Formulierung aus der Anfangszeit der BRD
      „Rotlackierte Faschisten“

      Kurt Schumacher
      Der Widerbegründer der SPD in der BRD dreht sich angesichts des Zustandes der SPD und der von ihr seit Jahrzehnten regierten BRD im Grabe um.

  • Für UnsereDemokratie™ ist es auch mal notwendig, den Kandidaten der Opposition von der Wahl auszuschliessen, damit Wähler nicht falsche Entscheidungen treffen. ☝️🙄
    (frei nach Rot-Grünen Politikern)

  • Entscheidung im Hauptverfahren dann in 4,9-Jahren.

    • Wie bei der „Dame“ damals aus Afrika. Wahlergebnis torpedieren. War Unrecht. Gericht: war Unrecht. Strafe: dududu!

  • Nie im Leben hätte ich gedacht, daß ich so etwas noch mal erleben muß. Dagegen war Honecker und seine Kumpanen Waisenknaben.

    • Wächterrat wie im Iran.

    • na ja, das waren halt auch Mauerschützen, bei manchen wirkt die Selbstschussanlage bis heute nach

  • Die Justiz ist inzwischen in Teilen auch schon unterwandert und Erfüllungsgehilfe für die „demokratische Mitte“ der Parteien. Das lässt schon deutliche Zweifel in den Rechtsstaat aufkommen, wenn man so einfach Mitbewerber von Wahlen ausschließen kann. Man sollte die Mitglieder der betroffenen Wahlausschüsse öffentlich namentlich mit ihrer Parteizugehörigkeit benennen!

  • Wenn dann rechtskräftige Urteile ergehen, braucht es keine Neuwahlen deswegen, weil diese erst in 4…7 oder noch mehr Jahren feststehen, je nachdem wieviel Instanzen in Anspruch genommen werden müssen – auch so kann man ganz einfach Unrecht festsetzen und mit diesem Kalkül wurde das sicherlich auch angegangen von den anderen Parteien.

  • Verfassungsfeinde „prüfen“ Verfassungstreue?

  • Die Verfassungstreue auf Anweisung des niedersächsischen Innenministeriums: eine Gummibestimmung von Posteninhabers Gnaden.

  • Aber sicher nicht in „unserer Demokratie“…

    -27

Werbung