Wilhelmshaven
AfD-Oberbürgermeisterkandidat Moriße scheitert mit Eilantrag gegen Wahlausschluss
Der AfD-Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße ist mit seinem Eilantrag gegen den Wahlausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Er kann dagegen Beschwerde einlegen.
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Der vom Wahlausschuss ausgeschlossene AfD-Oberbürgermeisterkandidat für Wilhelmshaven, Thorsten Moriße, scheitert mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gegen seine Nichtzulassung. Dies teilte die Stadt Wilhelmshaven mit. Der AfD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Kreisverbands Wilhelmshaven wollte mit seinem Eilantrag erreichen, dass er vorläufigen Rechtsschutz erhält, um an der Wahl am 13. September teilnehmen zu dürfen. Moriße kann gegen die Ablehnung Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
Moriße wurde durch den Wahlausschuss von der Wahl ausgeschlossen, weil er laut dem niedersächsischen Innenministerium nicht die „erforderliche Gewähr“ bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Zur Begründung verweist die Behörde unter anderem auf Morißes Mitgliedschaft im AfD-Landesverband Niedersachsen sowie auf seine Funktion als Kreisvorsitzender. In dieser Rolle übe er „eine aktive inhaltliche Mitwirkung und Mitgestaltung“ aus und trage „maßgeblich zur Aufrechterhaltung und zum Funktionieren der Parteiarbeit“ bei.
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Die aktive Unterstützung der Partei begründe demnach „Zweifel daran, dass der Bewerber künftig jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird“, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums weiter, das dem Wahlausschuss übergeben wurde (Apollo News berichtete).
Neben Moriße wurden noch drei weitere AfD-Politiker von den Kommunalwahlen in Niedersachsen durch die lokalen Wahlausschüsse ausgeschlossen. Alle vier gingen gegen die juristische Entscheidung vor. Während es für Justin Vogel noch keine Entscheidung gibt, scheiterten Martin Sichert und Stephan Bothe ebenso wie Moriße mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht. In beiden Fällen begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die Wahlzulassung erst nach der Wahl geprüft werde. Sowohl Sichert als auch Bothe haben angekündigt, gegen die Entscheidung vor das Oberverwaltungsgericht zu gehen.
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Das was da in Niedersachsen abläuft hat mittlerweile noch so viel mit Demokratie zu tun wie die „Demokratische Volksrepublik Korea“ mit Demokratie zu tun hat.
Wenn diese Richter weiterhin Recht „ im Namen des deutschen Volkes“ sprechen, anstatt aus dem Richteramt entfernt zu werden sind wir als Souverän gefordert.
Wahlen und Proteste, „Montagsmärsche“ sind in einer wirklichen Demokratie die Wahl.
Es ist kaum noch zu vermitteln, was in Politik und Justiz abläuft. Auf der einen Seite Spitzenpolitiker mit Plagiatsvorwürfen oder Affären, die trotz der Anschuldigungen im Amt bleiben, munter Wahlkampf machen und auf Zeit spielen. Da gilt plötzlich bis zum Schluss die Unschuldsvermutung.
Aus der anderen Seite wird bei der AfD im Eiltempo aussortiert. Da reichen Entscheidungen politisch besetzter Wahlausschüsse, um Kandidaten wie Thorsten Moriße kurz vor der Wahl vom Stimmzettel zu streichen. Die Verwaltungsgerichte nicken das mit der absurden Begründung ab, man könne das ja alles NACH der Wahl prüfen. Was nützt das einem Bewerber, wenn die Wahl vorbei ist? Das Kind ist dann längst in den Brunnen gefallen.
Wenn Gerichte „Im Namen des Volkes“ urteilen, dürfen sie das Gespür für Gerechtigkeit nicht ignorieren. Wer das Wahlrecht derart beschneidet und bei Etablierten beide Augen zudrückt, betreibt gezielte Ausgrenzung mit juristischen Tricks. Das Vertrauen ist damit endgültig verspielt!
Und der Richtet dieses Verwaltingsgerichts gehört genauso vor ein Gericht wie alle anderen, die hier mitmachen. Das was sich hier abspielt ist unbeschreiblich. Buchstäblich Zustände wie 33.
Und dreiviertel der gesammten deutschen Bevölkerung schläft weiter. Oder findet es sogar noch gut. Genausonwie 33.
So langsam macht es mir wirklich Angst was hier passiert….!!
Darum ist es wichtig, dass der Ulrich die Wahl gewinnt, um den Irrsinn zu beenden. Wer weiß was die sich noch einfallen lassen. Womöglich wird die AfD gänzlich von der Wahl ausgeschlossen. Auch ohne Verbot. Das biegen die sich in „Unseredemokatie“ schon zurecht.
Nun, vielleicht zur Versachlichung:
#1: Seit Gründung der Bundesrepublik ist es geltende Rechtslage, daß eine Wahlbeschwerde erst nach stattgefundener Wahl eingelegt werden kann. Gleichermaßen können prozessuale Verfahrensfehler (meist) erst nach erfolgtem Urteil geltend gemacht werden. Das ist – anders als das Kommunalwahlgesetz – keine lex Anti-AfD; das ist geltendes Recht.
#2: Da die Wahlausschüsse keine Verwaltungsorgane sind, sind ihre Beschlusse – rechtsdogmatisch – auch keine Verwaltungsakte (anders als die amtliche Feststellung eines Wahlergebnisses), die vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden könnten.
#3: Gleichzeitig steht indes die Verfassungskonformität des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes in Frage, kraft dessen der Kandidaturausschluß erfolgt ist; aber dafür wäre der Staatsgerichtshof in Bückeburg zuständig.
Falsch.
Die nachgelagerte (dh nach der Wahl) Wahlprüfung eliminiert im Fall der legal zugelassenen AfD das aktive Wahlrecht des Volkes und das passive Wahlrecht der AfD-Mitglieder im Zeitpunkt der Wahl. Wenn das Rechtens sein soll, dann ist Deutschland keine Demokratie.
Außerdem: Die Verfassungstreue spielt im Berufsbeamtentum eine
Rolle. Beim Wahlausschluss geht es aber um Wahlbeamte. Diese Unterscheidung wurde von den Gerichten nicht getroffen bzw. die haben sich damit nicht auseinandergesetzt.
Heißt das, dass man den Staatsgerichtshof einschalten müsste? Und der könnte dann –was–entscheiden?
Dass der Entzug des Wahlrechts gegen das Grundgesetz verstößt-Das Gesetz des Landes Niedersachsen gegen die Verfassung verstößt—Und nur das Bundesverfassungsgericht über einen Entzug entscheiden dürfte-?
Da wäre ja Stuttgart 21 eher fertig als die Nachwahl stattfinden könnte.
Und das wäre eine Adelung für alle Regierungen, die evtl. bewußt gegen das Grundgesetz verstoßen. Schlimmer könnte man eine Demokratie doch nicht schädigen. Warum gibt es dann Eilanträge?
Nun, Sie bringen das Problem auf den Punkt:
Wie ich anderenorts bereits schrieb, ist der sog. „Leitfaden“ des NDS-Innenministeriums – rein rechtlich – gar nichts. Und die Beschlüsse des Wahlausschusses sind keine Verwaltungsakte. Wer dagegen vorgehen will, dem bleibt nur, das diesem Verfahren zugrundeliegende (jüngst geänderte) Kommunalwahlgesetz anzufechten – und das geht eben nur vor dem Staatsgerichtshof.
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen würde zB. das Sozialgericht ebenso abweisen wie das Arbeitsgericht solche nach dem SGB.
Man könnte den Eindruck gewinnen, das hat in Niedersachsen system …
Wenn wir noch unpolitische Verfassungsgerichte hätten, müssten zukünftig viele Wahlen wiederholt werden…
Was da im Moment im Zusammenspiel von Verfassungsschutz, Innenministerium, Wahlauschüssen und Richtern abläuft, könnte einen DDR-Erinnerungsreflex auslösen.
Eigentlich liebe ich unseren Rechtsstaat. Selbst wenn man die Gesetze nicht kennt–kann man einschätzen, was Recht und Unrecht ist. Das ist genialen Gesetzeserfindern zu verdanken.
Wenn ich den Eindruck hätte–jemand hat Unrecht–dann kann unser Rechtsstaat doch nicht sagen–halt, stopp, deine Beschwerde kann ich jetzt nicht annehmen—wir haben erst noch Kirchweih, dann haben wir Stuhlkreis–dann kommt mein Arzttermin….
Komm, wenn der Markt verlaufen ist noch einmal–dann kannst du Rechtshilfe erhalten. Oder zumindest tun wir dann so, als wollten wir entscheiden. Denn eigentlich sind wir ja auch gar nicht zuständig.
Es geht um WAHLEN –und um ein im Grundgesetz verankertes Recht für jedermann.
Selbst wenn jemand als noch nicht verurteilter im Gefängnis sitzt–dürfte man das Wahlrecht nicht ohne Urteil entziehen.
Siehe EU-Parlament–Beschuldigte bzgl. Hammerbande
Aber vielleicht sollte man Grüne und Linke über diesen Nicht-Wahlrechtsentzug befragen-die kennen sich aus
Hat jemand dieser abgewiesenen Kandidaten gleichzeitig auch einen Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht geschickt?
Denn eigentlich ist nur das Bundesverfassungsgericht für den Entzug des passiven Wahlrechts zuständig.
Gleichzeitig würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Entscheider vor Ort beim übergeordneten „Amt“ einreichen.
Mir ist schon einmal gelungen ,über eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Länderjustizministerium eine Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens zu erreichen–weil alle Staatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte dazu wohl „keinen Bock“ hatten–und der von mir angezeigten „NGO“ wohl mehr „Rechtsschutz“ zugebilligt wurde , als es der Rechtsstaat erlaubt.
Und siehe da–eine Schuld konnte nachgewiesen werden. Ein Urteil erfolgte allerdings nicht–dafür gab es einen „einseitigen “ Deal–zugunsten Beschuldigtem und „nichtrechtsstaatlicher“ Staatsanwaltschaft.
Die Demokratie wird mit undemokratischen Mitteln von „unserer Demokratie (DDR 2.0)“ zum sozialistischen Machterhalt abgeschafft. Die größte Gefahr für die Demokratie sind die Altparteien.
„In beiden Fällen begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die Wahlzulassung erst nach der Wahl geprüft werde.“
Was für widerliche linkisch-linke Bazillen!!
Auch dieser Richter wird sich eines Tages für seine Urteile verantworten müssen!
Denn es hat nichts mehr mit Demokratie zu tun, sondern es hält nur ein kriminelles Regime am Leben!
Sie rotzen dem Wähler und somit der Demokratie eiskalt ins Gesicht. Alles klar über „Unsere Demokratie“.
Die Nazis/Stasi war nie weg.
Merkel hat die alten Seilschaften wieder in Position gebracht! Und der blöde Michel hat sich von ihr, wohl die Mieten aus der DDR erhofft!
Mein Gott , was ist den da los??? Was sind das nur für Tyrannen?? Das knallt bald
„WeisungsGEBUNDEN…“ Ihr EUGh!
Der Schuss geht irgendwann nach hinten los. Anhand dieser verfassungswidrigen Aktionen merkt man, dass der korrupte linksextremistische Komplex (von SED bis CSU) am Ende ist. Die ersten Wendehälse wurden bereits gesichtet; der Kipppunkt ist erreicht.
Das ist so – ich formulieren bewusst drastisch – als würden Menschen vor Freisler oder dem obersten Gericht der DDR einen Eilantrag stellen. Fehlt noch „Sie sind ja ein schäbiger Lump!“
Diese Freisler-Richter gehören in den Knast!
AH und JG und Konsorten tanzen in der Hölle zusammen – wir haben es doch geschafft