Nach weiterer Strafanzeige durch Faeser: „Deutschlandkurier“-Chef Bendels muss erneut vor Gericht
David Bendels, Chef des „Deutschlandkuriers“, steht wegen mehrerer Posts auf X erneut vor Gericht – ihm wird unter anderem Volksverhetzung und Verleumdung politischer Amtsträger vorgeworfen. Faeser stellte erneut persönlich Strafantrag, nachdem Bendels sie in einer Bildcollage gezeigt hatte.

Vor gut einer Woche wurde der Journalist David Bendels, Chef des AfD-nahen „Deutschlandkuriers“, durch das Amtsgericht Bamberg aufgrund eines Memes, das er im Februar des vergangenen Jahres auf X (ehemals Twitter) veröffentlicht hatte, zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt (Apollo News berichtete).
Die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ lieferte den entscheidenden Hinweis und informierte das bayerische LKA. Das bestätigten die Staatsanwaltschaft Bamberg und das Polizeipräsidium Oberfranken gegenüber Apollo News. Die scheidende Bundesinnenministerin stellte daraufhin persönlich Strafantrag gegen Bendels.
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Doch dies ist nicht der einzige Strafantrag gegen den Journalisten. Bendels muss sich nun wegen zwei weiterer Fälle vor Gericht verantworten. Es geht unter anderem erneut um Politikerbeleidigung und Verleumdung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs.
Am 6. November 2023 stellte die Ministerin Strafanzeige in einer Angelegenheit, bei der es um einen Angriff auf den AfD-Politiker Andreas Jurca ging. Dieser wurde 2023 von zwei Unbekannten verletzt. Die Polizei ermittelte, doch entlastende Beweise führten zur Einstellung des Verfahrens im März 2024.

Bendels teilte über den Account des „Deutschlandkuriers“: „Migranten-Überfall auf AfD-Politiker: Steinmeier, Faeser und Haldenwang haben mitgeprügelt!“ In einer Bildcollage war der verletzte Jurca zu sehen, im Hintergrund Steinmeier, Haldenwang, mit Baseballschlägern zu sehen. Ebenso war Faeser ohne sonstige Waffen oder Werkzeuge zu sehen. Letztere fühlte sich von diesem Post offenbar persönlich verletzt und stellte den Strafantrag. Der Strafantrag mit Unterschrift der Innenministerin liegt Apollo News vor.
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Fall Bendels
The Economist berichtet über „Bedrohung der Meinungsfreiheit in Deutschland“
Die international renommierte Wochenzeitung The Economist berichtet über die „Bedrohung der Meinungsfreiheit in Deutschland“ und nennt als Beispiele unter anderem die Fälle Niehoff und Bendels. An Nancy Faeser äußert das Blatt deutlich Kritik.Politisierte Justiz
Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ steht sowohl hinter Niehoff- als auch hinter Bendels-Verfahren
Hinter den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bamberg gegen David Bendels und Stefan Niehoff steht dieselbe staatliche Meldestelle: „Hessen gegen Hetze“. Hier wurden sowohl das Faeser-Meme und weitere Bilder von Bendels als auch das bekannte „Schwachkopf“-Meme von Niehoff gemeldet.Ein weiterer Vorwurf betrifft einen Beitrag von Maximilian Krah nach einem Messerangriff in Annecy. Krah schrieb: „#Annecy Wir erleben eine Invasion schrecklicher Wilder. Und es sind die Linken und Netten, die ihnen die Tore öffnen und damit unsere Kinder, Frauen und Schwache ausliefern. Masseneinwanderung tötet.“
Im Bild war der Täter mit einem Messer zu sehen. Das Bild der Tat ging um die Welt. Der syrische Flüchtling mit einer Art Turban und einem Messer in der Hand wurde von Medienhäusern wie der BBC, der Daily Mail oder Sky News verwendet. In Deutschland nutzte unter anderem der Stern Bilder des Täters.

Doch die Staatsanwaltschaft Bamberg wirft Bendels nun wegen der Nutzung dieses echten Bildes in Verbindung mit dem Beitrag von Krah Volksverhetzung vor. Laut Staatsanwaltschaft könne der Mann „nach Kleidungsstil und Bartwuchs als Araber angesehen werden.“ Die Staatsanwaltschaft wirft Bendels vor, er habe mit der „Verwendung des Bildes eines messerführenden Arabers und der Beschreibung von Menschen als ‚Wilde‘“ gezielt Vorurteile und Hass gegen Menschen mit arabischen Wurzeln schüren wollen.
Bendels soll laut der Staatsanwaltschaft Bamberg die „Reputation“ der drei „abgebildeten Personen“ (Faeser, Steinmeier und Haldenwang) geschädigt haben. Im Zuge dieses Beitrags sowie des geteilten Beitrags von Krah wirft die Staatsanwaltschaft Bendels „Volksverhetzung und gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Verleumdung in drei Tatfällen gemäß §§ 130 Abs. 1 Nr. 1, 188 Abs. 1, Abs. 2, 194, 47 Abs. 1 und 2, 52, 53 StGB“ vor. Bendels sollte eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 270 Tagessätzen zahlen – er erhob Einspruch gegen diesen Strafbefehl und muss nun erneut vor dem Amtsgericht Bamberg erscheinen. Die Verhandlung beginnt am 9. Mai.
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Es ist gefährlich Recht zu haben, wenn die Regierung falsch liegt.
Voltaire, französischer Philosoph
Und schonwieder Bamberg. Bin gespannt, was in der nächsten Instanz entschieden wird und wann dem Treiben in Bamberg endlich mal ein Riegel vorgeschoben wird.
„Bendels soll laut der Staatsanwaltschaft Bamberg die „Reputation“ der drei „abgebildeten Personen“ (Faeser, Steinmeier und Haldenwang) geschädigt haben.“
Bei wem ?
Muss man einen Schaden denn nicht mehr beweisen ?
Und kann man eigentlich auch Politiker anzeigen, die ihre eigene Reputation schädigen? Müsste eigentlich möglich sein, denn so ein Politiker repräsentiert schließlich seine Partei und deren Wähler und wenn er sich Öffentlichkeitswirksam selbst in ein schlechtes Bild manövriert, ist das ein großer Schaden für Partei und Wähler.
Ich würde mal in der US-amerikanischen Botschaft anrufen und um paar Prozessbeobachter bitten. Das dürfte Deutschland international weiter blamieren.
Es scheint die Obrigkeit hat extrem Angst vor dem Volk.
Was ich von solchen Juristen halte, darf ich wegen der regulierten Meinungsfreiheit nicht sagen.
J.D.Vance hatte Recht, was er in München sagte.
Das ist Einschüchterung durch die Obrigkeit und soll diejenigen, die die Wahrheit aussprechen, nachhaltig und existenzbedrohend den Mund verbieten. Wie lange geht das noch gut ? Wann werden die ersten Andersdenkenden langfristig inhaftiert, ihr Vermögen beschlagnahmt und das Wahlrecht entzogen?
Obwohl Schwarzseher von Natur(nein, kein TV)
bin ich trotzdem überrascht, wie schnell eine Demokratie in die Diktatur hin abkippen kann.
Den Juristen scheint nicht bekannt zu sein, dass man Wörter in konkreten Sinn verwenden kann – oder im übertragenen Sinn. Wenn also jemand sagt, Herr X und Frau Y haben „mitgeprügelt“, dann ist das nicht im konkreten Sinn gemeint, sondern im übertragenen Sinn. Das „Prügeln“ ist ein sprachliches Bild. – Nicht ganz dumm wäre es gewesen, Anführungszeichen zu verwenden. — Auch in dem anderen Kommentar, wo von „Wilden“ die Rede ist, hätte man Missverständnisse vermeiden können durch Anführungsstriche. Eine Formulierung „sie benehmen sich wie Wilde“ (d.h. unzivilisiert) wäre unverfänglicher gewesen.