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Mit der IP-Adressen-Speicherung verschärft die Regierung den Kampf gegen „Hass im Netz“

Die neuen Pläne zur IP-Vorratsdatenspeicherung werden durch die Bundesregierung vor allem mit dem Kampf gegen Kinderpornos gerechtfertigt. Doch in Wahrheit verfolgt man ein anderes Ziel: den Kampf gegen „Hass im Netz“ und Politikerbeleidigung noch schärfer führen zu können.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist federführend bei dem Vorhaben. (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Die Bundesregierung plant einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung: Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht vor, dass Internet-Provider zukünftig die IP-Adressen von Nutzern grundsätzlich drei Monate speichern müssen.

Gerechtfertigt wird das Vorhaben vor allem mit der Bekämpfung von Pädophilie-Straftaten, insbesondere der Verbreitung von Kinderpornographie. Ein Thema, das bei Überwachungsmaßnahmen oder verstärktem staatlichen Zugriff auf das Netz immer gerne vorgeschoben wird – wer wäre nicht für die Bekämpfung von Kinderpornographie?

Auch Medien schieben diesen Spin an. Die Tagesschau etwa eröffnet einen Bericht zu dem Gesetzesvorhaben mit der Einleitung: „Kriminelle, die im Internet schwerste Verbrechen wie Kinderpornographie begehen, kommen oft davon, weil sie nur schwer zu finden sind. Die Bundesregierung will die Suche nach den Tätern erleichtern“. Auch Bild titelt: „So will die Regierung Sexualstraftäter stoppen“.

Justizministerin Hubig macht in ihrer Kommunikation klar, was das eigentliche Hauptziel des Gesetzes ist: Es gehe „vor allen Dingen“ um die Bekämpfung von „Hass und Hetze im Internet“, sagte die SPD-Politikerin in der ARD. Zu viele „Täter“ würden „einfach nicht gefasst werden können und anonym bleiben“. Im Gespräch mit Bild meint die Ministerin, auch bei strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang „viel zu oft davon“.

Im Gesetzentwurf des Ministeriums heißt es: „Im Phänomenbereich Hasspostings gibt es Fälle, bei denen auch mehrere Monate alte IP-Adressen ermittlungsrelevant sein können.“

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Daraus folgt, dass die geplante Maßnahme auch zur Verfolgung von Delikten nach Paragraph 188 des Strafgesetzbuches einsetzbar sein wird – der sogenannten Politikerbeleidigung. Auf Basis dieses umstrittenen Paragraphen zeigte etwa Robert Habeck den pensionierten Soldaten Stefan Niehoff an, der ihn satirisch als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte.

Klar ist also: Der Politik geht es mit diesem Gesetz vor allem um das, was sie „Kampf gegen Hass im Netz“ nennt – hinter dieser Floskel verbirgt sich bekanntermaßen vor allem der Kampf gegen Meinungs- und Redefreiheit im Netz. Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz die nächste Eskalationsstufe in diesem Kampf zünden und noch mehr Menschen für Meinungsäußerungen ins Visier nehmen.

Was als bessere Rechtsdurchsetzung verkauft wird, ist vor allem ein neues staatliches Kontrollinstrument, mit dem diese grundrechtsfeindlichen Maßnahmen noch verschärft werden sollen. Absehbar würde es zu mehr Strafverfolgungen in diesem Bereich kommen – und auch zu mehr Hausdurchsuchungen.

Es ist perfide Kommunikation, das Vorhaben mit einer besonders abstoßenden Straftat wie der Verbreitung von Kinderpornos zu begründen – dabei geht es den handelnden Politikern eigentlich um etwas ganz anderes, wie Hubig mit ihren Äußerungen klargemacht hat. Diese Kommunikation grenzt an bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Verstärkt wird sie von Medien, die diesen Spin fast 1:1 übernehmen, anstatt das Vorhaben kritisch zu begleiten – redaktionelle Unterstützung für die Kommunikationsstrategie der Bundesregierung.

Echte schwere Straftäter derweil würden von der Maßnahme wohl kaum betroffen sein: Das Verschleiern von IP-Adressen ist mittlerweile selbst für den Durchschnitts-Internetnutzer kein Hexenwerk. Sogenannte VPNs verbergen diese Daten und sind längst verfügbar wie Sand am Meer. Fassen wird man mit der Adressen-Speicherung also vor allem arglose Bürger, die in das Visier eines immer aggressiver werdenden Zensor-Staates geraten.

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56 Kommentare

  • Wenn du über VPN surfst:
    • Die Webseite sieht die IP-Adresse des VPN-Servers
    • Nicht die IP-Adresse deines Internet-Providers (Telekom, Vodafone usw.)
    • Deine echte öffentliche IP bleibt für die Webseite verborgen
    👉 In diesem Sinne bleibt die IP deines Providers gegenüber der besuchten Webseite geheim. Übrigens sitzt der VPN-Server von NordVPN in Panama.

    Folglich ist es sinnlos, die IP-Adressen von dem Provider zu sammeln.
    In der Regierung sind nicht sonderlich intelligente Leute.

    • Sie werden einen Weg finden um das auszuhebeln.

      • Das befürchte ich auch.

      • Jep…. VPN verbieten

    • Es gehe „um die Bekämpfung von „Hass und Hetze im Internet“, sagte die SPD-Politikerin in der ARD.
      Wird dann künftig auch bestraft, wenn man Menschen immer wieder als Nazis bezeichnet, die sich keines Vergehens schuldig gemacht haben?

    • Wer sagt denn, dass NordVPN und andere Anbieter nicht mit den Behörden zusammenarbeiten (müssen)? Selbst TOR ist nur halbwegs sicher, wenn Eingangs- und Ausgangsknoten außerhalb der EU liegen.

    • Ich sag jetzt besser nix dazu, außer 0xFF.

    • Bei extrem beworbenen Anbietern wie NordVpn wäre ich eher skeptisch.

    • Ein Konjunkturprogramm für CyberGhost und Co

  • Nochmal: was um alles in der Welt soll „strafbarer Hass“ sein? Welcher StGB-Paragraph ist das?

    Oder wird da ein neuer erfunden? So wie der zur Kriminalisierung der Kritik am Politadel?

    • Was nicht direkt das zentral vom Gesinnungsministerium herausgegebene Narrativ lobt und wiederholt, ist rechtsextrem. Vielleicht sogar „nazi“.
      So geht der Ausbau einer totalitären Diktatur.

    • „strafbarer Hass“ ist Kritik an der Regierung und den Zuständen im Land.

    • Ha-s

      hat keinen eigenen Paragraphen.

      und was angeblich Ha-s sein soll,
      ist und bleibt BEWUSST SCHWAMMIG.

  • Politik und Sachverstand – Zwei Welten treffen aufeinander

    • Es sollte nun langsam jedem noch verbliebenen CDU-Wähler dämmern: diese Partei verfolgt weder christlich noch demokratische Ziele.

  • Die Bulgaren haben es vor ein paar Wochen vorgemacht, und Ihre Regierung in die Wüste geschickt! Ich glaube das es auch in Deutschland Zeit wird diese Politiker und Parteien von Ihrem hohen Roß zu holen.

    • Aber nicht mit „der Bevoelkerung“

  • Der Hass gegen Indigene findet im öffentlichen Raum statt.

    • Der ist nicht strafbar!

  • Kann dann auch die IP-Adressen des Verfassungsschutzes und seiner unzähligen Zugänge und Anmeldungen registriert werden? Was soll hier wirklich geprüft werden? die nächste klagewelle der Politiker gegen Kommentare? Wir sind bereits jetzt schon in einer totalitären Region angekommen.

  • Deutschland hat zu viele Günther.

    • >Deutschland hat zu viele Günther!.< nicht nur das, sondern auch zu viele GIERIGE Politiker ohne ausreichendem Sachverstand…. wie lange sollen wir diesen "BIMBES" noch erdulden??

    • WTF soll das denn heißen?

  • Jedes 3-Jahres-Abo bei einem VPN-Anbieter ist günstiger als eine Hausdurchsuchung.

    (Ein VPN ist aber auch nur bestenfalls ein Pflaster für die klaffende Fleischwunde im Leib der geschundenen Freiheit)

  • Mir fällt auf, daß sich bei solchen Dingen besonders die weiblichen Politiker hervortun.

    Oder täusche ich mich?

  • Nun, ich schrieb´s schon gelegentlich: Inhaltlichen Nonsens erkennt man meist (aber dann sicher) am sprachlichen Nonsens, mit dem er kommuniziert und verkauft werden soll:

    „… bei strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang `viel zu oft davon´“, ließ die Frau Justizministerin das staunende Volk wissen. – Dazu einige Anmerkungen:

    #1: Wenn es „strafbaren Haß“ geben sollte, müßte es doch auch „straffreien“ geben?
    #2: Wie grenzt man diese voneinander ab? – Bis zu einer Haßquote (Meßverfahren?) von 10-20-25-50% bleibt er straffrei, aber darüber wird es strafbar?
    #3: Welche Tatbestandselemente gelten für „strafbaren Haß“? – Mimik, Gestik, Interjektionen, (non-) verbale Äußerungen?
    #4: Wie grenzt man „strafbaren Haß“ als inneres Gefühl von den äußeren Tatbeständen der Kundgabedelikte oder strafbaren Handlungen ab?
    #4: Welche Strafen (außer Durchsuchungsbefehlen) sind dafür vorgesehen?

  • Alle Jahre wieder wirds versucht, bis es schließlich klappt.

  • Zum Glück gibt es X. Da wird alles unmissverständlich benannt. Nichts für Zensoren und Blockierer.

  • Das nennt sich dann totalitärer Staat.

  • DDR. DDR. DDR.

    • Es wird noch schlimmer.

    • Bei Apollo werden Kommentare jetzt schon blockiert !!

  • Ich wäre sogar damit einverstanden, wenn g l e i c h z e i t i g eine permanente und unabhängige Kontrolle und öffentliche Auswertung der Abwässer der Berliner Behörden beschlossen wird. Nur dann ist es möglich, Rückschlüsse auf die mentale Gesundheit unserer Vertreter zu erlangen.

    • Mich vertreten nur die Abgeordneten, die hinter Alice sitzen.
      Alle anderen wolen mich entrechten, enteignen und manche von ihnen sogar ausrotten.

  • Gibt es dann demnächst „guten Hass“ und „gute Hetze“, wenn es gegen die „Richtigen“ geht und strafbar, wenn es angeblich gegen die Falschen geht?

    • Gibt es doch jetzt schon oder?

  • Wie schon im AN-Artikel gesagt:

    Der eigentliche Zweck besteht darin die Meinungs-und Redefreiheit im Netz einzuschränken und am besten gleich ganz zu unterbinden

    Die dt ReGierung ist wohl angesichts sinkender Umfragewerte und Beliebtheit derart verzweifelt daß sie nach allen Seiten beisst…was man auch eine Agoniephase nennt

    Kurzum erkennt die ReGierung ihr nahendes Ende will und kann es aber nicht wahrhaben

    Dabei ist das Rezept dagegen so einfach: Politik FÜR und nicht GEGEN die Bürger zu machen

    • Dafür gibt es weder Lob noch Geld von den fremden Auftraggebern….

  • Politiker, die die sog. Frühsexualität von Kindern fördern, rechtfertigen die Vorratsdatenspeicherung – also den Verdachtsfall für alle – mit der Bekämpfung von Kinderpornographie.
    Einfach mal drüber nachdenken ……

  • Hass kommt aktuell aus der linken Politik.

    • ….aber auch Anschläge und Gewalt.
      Die RAF rekrutierte sich aus dem linken Milieu genau wie Hitler und seine NSDAP-Schergen.

  • Selbstverständlich werden die „Maßnahmen“ sämtliche Internetquellen einschließen wie Darknet und diverse Browser die die IP-Adressen nicht abfragen?
    Vermutlich soll nur die Jagd auf die freie Meinungsäußerung intensiviert werden.
    Ich muß dringend Bademantelaktien kaufen….

  • Vorratsdatenspeicherung wurde bereits mehrfach vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig bewertet – und trotzdem versuchen die es schon wieder einzuführen.

    Wenn sich noch irgendwer fragt, wer hier die tatsächlichen Verfassungsfeinde sind, reicht eigentlich dieses Gesetzesvorhaben, das auf den Punkt zu belegen.

  • Da es auch Beleidigungen des Volkes oder Teile daraus durch Politiker gibt, müsste das ebenfalls verfolgt werden. Allerdings sollte die Beleidigung durch einen Bundespolitiker in der Schwere mit dem Faktor einer Millionen bewertet werden und die Beleidigung durch einen Landespolitiker mit dem Faktor einhunderttausend. Die Beleidigung des Volkes durch die Medien und dessen Vertreter sollte mit der Reichweite multipliziert werden. Oder?

  • Gut oder schlecht, da scheiden sich die Geister. Aber wenn nach den nächsten Wahlen die AfD die Regierung stellt, kann das ein Vorteil sein. Dann stehen alle Antidemokraten, Rassisten, Demokratiefeinde, die gegen die AfD hetzen schon auf einer Liste und man kann sie dafür zur Verantwortung ziehen 😉

  • Irrtum, diese Vorgehensweise befeuert Hass und Hetze! Was ich zu verkünden habe geht raus, ansonsten wäre tatsächlich klar in einer Diktatur zu leben. Wenn dem so ist, muss man sich wappnen, Wege suchen und nicht schweigen. Wenn ich registriere, was die Politik und sogenannte „öffentliche Stimmen“ an Hass und Hetze absondern, das gleicht einer bewussten Provokation. Schweigen ist Blech, reden ist Gold, mundtot waren unsere Vorfahren schon, wer das „Spiel“ kennt, sucht und findet Wege. Geschwiegen wird erst im Tod.

  • Schon 3 Kommentare blockiert…was soll das !?

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