Werbung:

Werbung:

Tobias Schmid

„Meinungsfreiheit hat Grenzen“: Chef der Landesmedienanstalt verteidigt Vorgehen gegen „Ben ungeskriptet“

Die Landesmedienanstalt NRW fordert von „Ben ungeskriptet“, die Podcast-Folge mit Björn Höcke nachträglich zu bearbeiten. Der Chef der Behörde rechtfertigt das Vorgehen nun – und hofft auf einen „präventiven Effekt“ bei anderen Medien.

Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW: Tobias Schmid. (imago/Horst Galuschka)

Werbung

Im Interview mit dem Spiegel hat der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Tobias Schmid, das Vorgehen seiner Behörde gegen den Podcaster Ben Berndt gerechtfertigt. Der Betreiber des Podcasts „Ben ungeskriptet“ war zuvor mit einem Schreiben dazu aufgefordert worden, sein YouTube-Video mit dem AfD-Politiker Björn Höcke nachträglich zu bearbeiten. Die Behörde sieht Korrekturbedarf, weil sie die Aussage Höckes, der Slogan „Alles für Deutschland“ sei nicht das offizielle Motto der SA gewesen, als falsche Tatsachenbehauptung auffasst (Apollo News berichtete).

Berndt sei als Journalist dazu verpflichtet, die Aussagen seiner Gäste angemessen auf ihre Richtigkeit zu prüfen und entsprechend zu „kontextualisieren“, meint der Chef der Landesmedienanstalt. Berndts Auffassung, dass er Höcke lediglich zu einem Gespräch eingeladen habe und deswegen gar nicht im engeren Sinne journalistisch tätig sei, wies er als „falsche Bezeichnung“ zurück.

Insbesondere dass Ben Berndt von „Zensur“ spricht und die Forderungen der Behörde öffentlich zurückweist, sorgt bei Schmid für Unverständnis. Da lediglich eine nachträgliche Bearbeitung gefordert werde und keine Vorabzensur, sei die Bezeichnung „Zensur“ unzutreffend. Außerdem hält er die Forderungen der Behörde für zumutbar.

So verstehe er nicht, „dass jemand, der ein journalistisch-redaktionelles Angebot auf einem derart professionellen Niveau betreibt, glaubt, für ihn würden keine Regeln gelten“, sagte Schmid. Allerdings räumte er ein, dass seine Behörde wahrscheinlich nicht interveniert hätte, wenn „Ben ungeskriptet“ eine geringere Reichweite hätte.

„Videos, die nicht mal auf eine fünfstellige Zahl an Views kommen, lassen wir eher durchlaufen, weil vieles dafürspricht, dass sie nicht so relevant für die öffentliche Meinungsbildung sind“, begründete Schmid das Vorgehen. Insgesamt habe seine Behörde vergleichbare Schreiben lediglich „im niedrigen zweistelligen Bereich“ versendet.

Lesen Sie auch:

Dass aufgrund der Vielzahl an Videos im Internet nicht jeder Inhalt geprüft werden könne, sei im Hinblick auf einen möglichen „präventiven Effekt“ derartiger Interventionen unerheblich. „Zu wissen, dass Meinungsfreiheit Grenzen hat, ist für Menschen mit so großer Reichweite ja vielleicht auch eine interessante Erkenntnis“, sagte Schmid weiter. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Regeln sei „nicht so schwer“.

Auch dass die Behörde von Ben Berndt verlangt, seine bereits über 300 veröffentlichten Videos auf vergleichbare Mängel zu untersuchen, verteidigte Schmid. „Das ist sein Job! Wenn man ein solches Geschäftsmodell betreibt, muss man das tun. Ich bin nicht dafür da, Herrn Berndt auf den Keks zu gehen, er ist mir sozusagen wurscht.“ Er habe nur „freundlich darauf hingewiesen“, dass er die Pflicht habe, „die journalistische Sorgfalt einzuhalten“.

Werbung

Kommentar schreiben

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

Ohne Account kommentierenKein gesicherter Name, von jedem frei wählbar

Mit Account kommentieren Ihr Nutzername für Sie gesichert & einmalig

Anmelden ›Kostenlos registrieren

139 Kommentare

  • Wenn eine Freiheit Grenzen hat, ist es keine Freiheit mehr!

    175
    • Steinhöfel hat ihm die Grenzen mehr als deutlich zu Papier gebracht.

      Nun darf er mal als Privatperson mal dagegen seine Meinung äußern, JEDOCH als Behörden-Chef wird er wohl juristisch „kneifen“.

    • Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen.
      Die bestimmt aber nicht dieser Herr
      Medienanstalt, sondern unsere Gesetze,
      z.B. ist Beleidigung strafbar. Fühlt sich
      etwa der Herr Medienanstalt durch das
      Höcke-Interview persönlich beleidigt?

    • Dann sollten diese Zensurbehörde doch den Höcke anzeigen, wenn das so falsch war was er gesagt hat.

      Aber es ist natürlich effektiver schon gleich solche freien Formate zu verbieten

      • hätten sie es gekonnt, hätten sie es gemacht. das wäre die erste wahl gewesen!

    • Wenn jemand in einem Gespräch „Grenzen“ aufzeigen darf, dann nur einer der Gesprächspartner! Wenn diesen Leuten nicht gefällt was sie hören, können sie sich doch Watte in die Ohren stecken oder einfach nicht den Kanal aufrufen 🤪
      Wir wollen keinen sozialistisch-kommunistischen Staat!!

    • „Wenn eine Freiheit Grenzen hat, ist es keine Freiheit mehr!“

      Sorry, aber das ist Blödsinn. Freiheit hat dort seine Grenze, wo sie Leben, Freiheit und Wohlergehen anderer tangiert. Betrifft zwar nicht Ben Bernd und das Hoecke-Interview, aber dass Sie für so einen dummen Satz so viele Daumen hoch bekommen, lässt mich etwas irritiert zurück.

    • Selbstverständlich hat jede Freiheit ihre Grenzen. Alles andere ist (linke) Utopie.

  • Das ist ein aktives Untergraben des Grundgesetzes.

    125
    • Ist auch verlangt worden, Falschaussagen von Habeck, Merkle, Baerbock u. a. zu korrigieren?

    • Hoffentlich vergeht dem sein dreckiges Grinsen. Unerträglich dieses Anti Dummland Kartell🤢🤢🤢🤢🤢

      • Dem wird sein Grinsen noch vergehen. Denn wenn Meinungsfreiheit verboten wird, heißt der präventive Effekt bei den YouTubern Steinhövel. Bis es Herrn Schmid zu den Ohren rauskommt.

        • man schaue sich mal das foto von dem typ hier an. looks do matter !

          1
        • Welche Meinungsfreiheit?🤔

          0
  • Die Kontrolle über „die öffentliche Meinungsbildung“, darum geht es.

  • Eine Zensur findet statt.

    Die Landesmedienanstalten werden wegen Verfassungsbruch zum Verdachtsfall.

  • „Der Chef der Behörde rechtfertigt das Vorgehen nun – und hofft auf einen „präventiven Effekt“ bei anderen Medien.“

    Offener Druck und offen ausgesprochene Einschüchterung, würde ich eher sagen …

    • Ganz genau. Bestrafe einen, erziehe viele. Oder so ähnlich.

  • Müssten denn dann nicht auch ARD und ZDF bei ihren Sendungen die Aussagen ihrer Gäste „zurechtrücken“?
    Da habe ich noch nie gehört, dass die Medienanstalten da tätig werden.
    Wie war das mit der Aussage, dass Kirk die Steinigung von Homosexuellen forderte. Oder die ganzen falschen Aussagen von der Hayali und und und.
    Und außerdem ist die SA wirklich nicht der Erfinder von „Alles für Deutschland“. Der älteste Nachweis, den ich kenne, stammt aus dem Jahr 1848.

    Alles für Deutschland
    Quelle: „Proklamationen und Versprechungen deutscher Fürsten 1813- 1849“,
    Leipzig, 1851, S.60
    „Bayern Euer Vertrauen wird erwiedert es wird gerechtfertigt werden!
    Schaaret Euch um den Thron
    Mit Eurem Herrscher vereint, vertreten durch Eure verfassungsmäßigen Organe, laßt uns erwägen was uns was dem gemeinsamen Vaterlande noth thut.
    Alles für Mein Volk!
    Alles für Deutschland!
    München den 6. März 1848, Ludwig

    • Nein, denn ARD und ZDF sind öffentlich rechtlich. Mit denen haben die LMAs nur die Finanzierung durch den Zwangsbeitrag gemein und sonst nichts. Die LMAs kümmern sich ausschließlich um PRIVATE Anbieter!

  • Für das ZDF und seine vielen Falschbehauptungen ist m.W. keine Behörde zuständig, oder?

    • Man kann sich bei dem jeweils zuständigen Rundfunkrat.und beim Presserat beschweren!

  • Man kann darüber diskutieren, was Meinungsfreiheit darf, oder man hat sie.

  • Noch feixt er …

  • Eine Aussage die auch gut nach Nordkorea passt.

  • „Alles für…“ plus Nennung der eigenen Nation ist laut einem Urteil des OLG Hamm vom 1. 2. 2006, der die Revision eines u.a. deswegen Verurteilten zurückwies, als „Parole der SA“ und „allgemein bekannt“ eingestuft worden.
    Mir war das, wie wohl den allermeisten Bürgern auch, überhaupt nicht bekannt. Aber so kann historisch ein Alles-Allerweltsspruch kontaminiert, kriminalisiert und in Richtung einer „offenkundigen Tatsache“ gewichtet werden. Daran scheitert chancenlos jeder Einspruch, jede Berufung und auch die von Höcke bis zum BGH.

    „Alles“ ist nur ein Indefinitpronomen, das eine Gesamtheit unbestimmter Dinge oder Sachverhalte bezeichnet, „für“ eine Präposition und „Deutschland“ ein Substantiv. Die SA hat diesen Spruch zwar verwendet (eingraviert auf den Klingen sog. Ehrendolche), aber auch unzählige andere Personen. Ohne das dies früher rechtlich geahndet wurde.

    Die neuen Regeln zur „Einhaltung der Grenzen der Meinungsfreiheit“ ziehen sich wie eine enge Schlinge um dieselbe.

    • Dorothee Bär von der CSU hat den Spruch auf Twitter geschrieben. Die darf das. Unrechtsstaat.

  • Die Landesmedienanstalt zeigt die Grenzen auf? Hier geht nur das was links und weichgespült ist. Alles andere wird bekämpft. Zum Glück können die Ben nicht die Existenzgrundlage nehmen. Da ist er ja unabhängig! 😁

  • Legt euch doch mit Joachim Steinhöfel an. Viel Spaß dabei!

    • Das ist denen doch egal. Die müssen aus eigener Tasche nichts dafür bezahlen. Ben aber zahlt das exorbitante Anwaltshonorar. Und das wissen sie genau, und genauso wollen sie es auch.

  • Vielleicht sollten der Herr mal unser Grundgesetz lesen.
    Nur zur Erinnerung:
    Art 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich
    aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
    Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
    Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Man muss das was Herr Höcke dort gesagt hat, nicht gut finden oder teilen. Ich kann in diesem Fall, aber nicht erkennen, dass (2) hier Anwendung finden könnte.

    • Wenn Herr Schmid an der Aussage von Herrn Höcke
      etwas auszusetzen hätte, steht es ihm frei, diesen anzuzeigen
      und die Sachlage vor Gericht klären zu lassen.

  • Ich behaupte mal wir befinden uns im Juli 1989.

  • Er habe nur „freundlich darauf hingewiesen“, dass er die Pflicht habe, „die journalistische Sorgfalt einzuhalten“.

    Wenn etwas falsches behauptet wurde kann sich die Person die es betrifft dagegen wehren. Aber die Strafbarkeit eines Satzes oder von 3 alleinstehend belanglosen Wärtern zu kritisieren oder über damit zusammenhängende Urteile öffentlich zu diskutieren kann wohl kein Thema für die Justiz sein.
    Da ist doch an der journalistischen Sorgfalt nichts auszusetzen und von irgendeiner Pflicht kann da auch keine Rede sein.
    Er kann freundlich darauf hinweisen-aber mehr wohl eher nicht. Und ich glaube auch nicht, daß sich bei den anderen unabhängigen Medien jemand von so etwas einschüchtern lässt. Eher angespornt. Ben unscripted ist zum „Helden“ geworden.
    Und die Medienanstalt macht sich zum „Böhmermann“

  • Unglaublich was in vielen Deutschen noch schlummert.

  • Präventiv geht der Staat immer vor, es soll die Bürger einschüchtern. Ballauf, Hausdurchsuchungen, AfD Mitgliedschaft im ÖD, usw. Im Mittelalter wurden die Leute an den Pranger gestellt, heute arbeiten sie mit anderen Methoden.

    • „…heute arbeiten sie mit anderen Methoden…“

      De-Banking.

  • „Eine Zensur findet nicht statt“.
    Man könnte meinen, das Grundgesetz ist nicht ehrlich, sondern zynisch gemeint,
    bei dem, was sich manche Politiker und NGO-Vorsitzende hier so rausnehmen.

  • Nein, Herr Schmid. Meinungsfreiheit ist ein verfassungsmäßiges Grundrecht. Sie verwechseln die BRD mit der DDR.

    • So einfach ist das leider nicht. Bei Kollisionen mit anderen Grundrechten kann Artikel 5 eingeschränkt werden. Die muß Schmid allerdings gerichtlich festellen lassen. Was er nicht will und wohl auch nicht kann.

      • Kann er nicht Nach Art. 5 (2) betraf es ja eine Meinung, die ja nicht Bernd geäußert hat, sondern über die gesprochen wurde. Der, der die äußerte, ist der Interviewpartner. Den kann er ja gerne anzeigen, wegen (2). Die Selbstermächtigung der Medienanstalten ist ein Skandal.

  • Das Pendel schlägt langsam in die andere Richtung. Merkt euch ihre Namen damit sich angemessen bedankt werden kann. Liebe geht raus 👄💘

  • Der Chef der Behörde rechtfertigt das Vorgehen nun – und hofft auf einen „präventiven Effekt“ bei anderen Medien.

    Offensichtliches Vorbild Diktator Mao: „Bestrafe einen, erziehe tausende.“

  • Für wen keine Regeln der journalistischen Sorgfaltspflicht gelten, kann man jeden Tag in den Nachrichten des Staatsfunks bewundern.

  • Diese Behörde muss schnellstens geschlossen werden !
    Dieser Mensch tritt das Grundgesetz mit Füßen.

  • Zweierlei Maß: Wenn aber mit der Reichweiter des ÖR beispielsweise immer wieder behauptet wird, „Stromerzeugung aus Sonne und Wind würden die Strompreise entlasten oder Atomstrom würde die Übertragungsnetze verstopfen, dann muss das nicht entsprechend kontextualisiert werden. Zweierlei Maß, wie immer bei den Sprachrohren unserer Demokratie, egal was man liest, sieht oder hört.

Werbung