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Gesänge zu „L’amour toujours“

Mann wird wegen Sylt-Video gekündigt – obwohl er nicht mitgesungen hat

Nach dem Skandal um das Sylt-Video, in dem „Ausländer raus“-Gesänge zu hören waren, drohten mehreren Personen arbeitsrechtliche Schritte. Jetzt meldete sich ein weiterer Betroffener zu Wort – dem gekündigt worden war, obwohl er nicht mitgesungen hatte.

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Der Pony-Club auf Sylt war am Pfingstwochenende Schauplatz eines bundesweit diskutierten Vorfalls.

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Weil er auf dem brisanten Sylt-Video zu sehen war, wurde einem Mann gekündigt. Das geht aus Aussagen des Betroffenen gegenüber dem Stern hervor. Demnach habe er sich nicht an den ausländerfeindlichen Gesängen zu Gigi D’Agostinos „L’amour toujours“ beteiligt. Er kannte zwar die Partygäste, zeigte sich jedoch schockiert: „In sowas bin ich noch nie reingeraten. Mir sind brüllende Horden immer unangenehm. Ich bin ein verträglicher Mensch. In der Situation war ich vollkommen überfordert und habe es ignoriert.“

Im Mai war ein Video aus dem Sylter Pony-Club verbreitet worden, das eine singende Menschenmenge am Pfingstwochenende zeigt. Zu dem Refrain von „L’amour toujours“ wurden Zeilen wie „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen, ein Mann soll einen Hitlergruß angedeutet haben. In der Folge mussten auch andere Beteiligte um ihre Anstellung oder Einschreibung an einer Universität bangen (Apollo News berichtete).

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Gegenüber dem Stern erklärte der Betroffene, er habe seit dem Vorfall auf Sylt und den daraufhin aufkeimenden Tiraden gegen die Teilnehmer der Feierlichkeiten sieben Kilogramm abgenommen, auch sein Arbeitsvertrag sei gekündigt worden, nachdem er in dem Video identifiziert worden war. Unter Instagram-Beiträgen seines Arbeitgebers, einem großen deutschen Unternehmen, haben sich daraufhin zahlreiche Nutzer für die Entlassung des Betroffenen starkgemacht.

Das Landgericht Hamburg hat mittlerweile festgestellt, dass der Mann nicht in die Gesänge zu „L’amour toujours“ einstimmte. Ein Verfahren bezüglich der Kündigung des Betroffenen läuft derzeit noch vor dem Arbeitsgericht. Sein Anwalt hielt fest, der Mann sei lediglich „zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort“ gewesen und in der Folge an den „Medienpranger“ gestellt worden.

Ähnlich erging es zahlreichen weiteren Personen, die an den Feierlichkeiten auf Sylt teilnahmen. Die Hamburger Akademie der Wissenschaften strebte zwischenzeitlich gar die Exmatrikulation einer Studentin an, die aber letztlich nicht vollzogen wurde (Apollo News berichtete). Bundesweit kam es infolge der Videoveröffentlichung zu ähnlichen Vorfällen – bei denen die Polizei teilweise drastisch eingriff (Apollo News berichtete hier und hier).

Währenddessen meldeten sich auch Spitzenpolitiker wie Bundeskanzler Olaf Scholz oder Innenministerin Nancy Faeser zu Wort und verurteilten die Parolen als „eklig“ oder „Hasskriminalität“. Der umgedichtete Refrain von „L’amour toujours“ verbreitete sich dennoch rasend schnell: bis Mitte Juli wurden bundesweit 368 Polizeieinsätze wegen derartiger Gesänge registriert (Apollo News berichtete) – obwohl beispielsweise die Staatsanwaltschaften in Augsburg und Neuruppin keine Strafbarkeit erkennen.

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