Hamburg
Exmatrikulation scheitert: Junge Frau aus Sylt-Video fliegt nicht von Universität
Die HAW Hamburg hat beschlossen, kein Exmatrikulationsverfahren gegen die Studentin aus dem Sylt-Video zu eröffnen. Die geplante Maßnahme war hochumstritten und hatte geringe Erfolgsaussichten.

„Es wird kein Exmatrikulationsverfahren gegen die Studierende der HAW Hamburg geben, die sich an den rassistischen Gesängen im Rahmen einer Feier auf Sylt beteiligt hat.“ Dies teilte die Hochschule für Angewandte Wissenschaft Hamburg in einer Pressemitteilung von Donnerstag mit. Ende Mai kündigte die Universität an, dass der Exmatrikulationsausschuss der HAW ein Ausschlussverfahren gegen die Studentin prüfen würde. Die HAW teilte mit, dass der „Exmatrikulationsausschuss einstimmig“ in seiner abschließenden Sitzung zu diesem Ergebnis kam.
Die Hochschule teilte weiter mit, dass man bei der Beurteilung die „Verhältnismäßigkeit abgewogen“ hätte, „da es sich bei einer Exmatrikulation um einen schweren Grundrechtseingriff“ handeln würde. „Dabei wurden das bis Ende Juli ausgesprochene Hausverbot und die individuelle Studiensituation mit einbezogen.“
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Die HAW distanzierte sich erneut von „dem viral gegangenen Video und den darin geäußerten Inhalten“. Man stehe „als weltoffene Hochschule gegen Rassismus in jeglicher Form“. Entscheidungen werden an der HAW „aus der Verantwortung heraus, ein offenes respektvolles Miteinander zu pflegen und auch einzufordern“ getroffen.
Bekannter Islamist darf weiter studieren
Apollo News fragte nach Bekanntwerden der geplanten Exmatrikulation Ende Mai bei der Wissenschaftsbehörde in Hamburg nach, ob das Exmatrikulationsverfahren überhaupt mit dem Hamburger Hochschulgesetz vereinbar wäre. Denn laut Hamburger Hochschulgesetz, können Studenten exmatrikuliert werden, sollten sie der Hochschule durch schweres schuldhaftes Fehlverhalten erheblichen Schaden zugefügt haben.
Grund der Anfrage war ein anderer Skandal an der Universität Hamburg. Dort studiert der bekannte Islamist Joe Adade Boateng, auch bekannt als Raheem Boateng, der als Gesicht der vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Organisation „Muslim Interaktiv“ gilt. Apollo News fragte nach, warum bei einem vermeintlichen Rassismusskandal und einem bekennenden Islamisten nicht die gleichen Standards angewandt werden.
Die Universität Hamburg, die größere der beiden Hochschulen, argumentiert im Fall Boateng, dass ein Schaden an der Hochschule nur vorliegt, wenn eine Person mit ihrem Verhalten der Universität einen nachweislichen schweren Schaden zugefügt hat. So sieht es das Hamburger Schulgesetz vor. Dies sei im Fall Boateng eben nicht so. Weiter erklärt die Uni, dass man keinerlei Einfluss auf die privaten Aktivitäten und Äußerungen ihrer Studierenden u. a. in den sozialen Medien habe.
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Seltsam?! Welcher Schaden ist denn der UNI entstanden? Genau, keiner! Wenn die unrechtmäßige Veröffentlichung der Gesichter und Namen nicht erfolgt wäre, dann hätte es praktisch keiner gemerkt. Die beiden unteren Absätze im Artikel, zeigen auch wieder die Doppelmoral, das eine ist privat, das andere nicht oder wie……echt Leute, kommt mal wieder runter! Elefanten im Raum werden übersehen/ignoriert, aber auf manchen Körnern wird rumgetrampelt.
Und weiterhin wird von „rassistischen“ Äußerungen gesprochen. Das ist das Framing, mit der diese Grölerei in die Medien- und Rechtsgeschichte eingehen wird. Rassismus bedeutet, Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft als minderwertig anzusehen. Dabei steht fest: Ausländer sind keine „Rasse“. Aber mit „Rassismus“ kann man Leute besser in die Schmuddelecke stellen. „Antimuslimischer Rassismus“ ist auch so ein Kampfbegriff von Islamisten im Verein mit links-grünen Aktivisten. Nicht beirren lassen: Islamkritik oder Kritik an unregulierter Einwanderung hat mit Rassismus nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Das war mir glasklar!
Auch ein Arbeitgeber hat im Privatleben der Mitarbeiter nix zu suchen.
Döp Döp Dö Dö Döp….
Der Mullah hat der Uni also keinen Schaden zugefügt, so so. Dann wartet mal schön ab, bis er und seine Kalifat-Brüder eine Messervorführung veranstalten…
Hoffen wir es nicht.
Wäre „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“ rassistisch, dann wäre das verboten.
Ist es aber nicht.
Die Parole „Alles für Deutschland“ ist lediglich ein Ausdruck kollektivistischer Gesinnung und „Ausländer raus!“ nur in Verbindung mit einer Abwertung oder Gewaltandrohung strafbar.
Mit der wahrheitswidrigen Einordnung von legalen Gesängen als „rassistisch“ fügt sich die HAW Hamburg selbst erheblichen Schaden zu.
Tja …………….. wenn es denn rechtlich nicht geht, hofft man von „interessierter Seite“ sicherlich auf ein paar „antifaschistische Aktivisten“, die der Dame an der Uni das Leben zur Hölle machen. Vorbei ist es damit also noch nicht.
Im Unterton der Pressemitteilung der HAW klingt Enttäuschung und gleichzeitig eine Warnung mit:
leider, leider hat es diesesmal noch nicht geklappt mit der Exmatrikulation der bösen rechten Studentin.
Aber wir arbeiten dran. Die anderen „rechten“ Studenten seien gewarnt.
Deren Namen dürfte eigentlich niemand kennen.
Wer ist eigentlich dafür verantwortlich dass deren Name die Uni und eine (von ihr unterstützten?) Bande von „Aktivity“ überhaupt weiß?
Für die diese Veröffentlicher gibt es meines Wissens einen satten Packen an Paragraphen in unseren Gesetzwerke. Paragraphen die diese direkt „ohne Umwege und ohne 2000 Mark einzuziehen“ ins Gefängnis schicken würde – hätten wir eine verlässliche Justiz.
Ich an Stelle dieser Frau würde eh die Uni verlassen und was anderes machen. Denn eine Uni, die meint sich wahre Rassisten leisten zu können müssen, taugt eh nur zum Bauplatz für dringend benötigten Wohnungen.
Die Studentin wird zwar weiterstudieren dürfen und gleichzeitig wird sie einen beschwerlichen Weg vor sich haben.
Sie wird wohl nie mehr eine „wirklich weisse Weste“ haben dürfen.
Während auf den deutschen Strassen ungestraft das Kalifat gefordert werden kann, ist ihr Leben beschädigt.