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Hamburg

Exmatrikulation scheitert: Junge Frau aus Sylt-Video fliegt nicht von Universität

Die HAW Hamburg hat beschlossen, kein Exmatrikulationsverfahren gegen die Studentin aus dem Sylt-Video zu eröffnen. Die geplante Maßnahme war hochumstritten und hatte geringe Erfolgsaussichten.

Campus der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg - dort hat die Studentin noch Hausverbot

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„Es wird kein Exmatrikulationsverfahren gegen die Studierende der HAW Hamburg geben, die sich an den rassistischen Gesängen im Rahmen einer Feier auf Sylt beteiligt hat.“ Dies teilte die Hochschule für Angewandte Wissenschaft Hamburg in einer Pressemitteilung von Donnerstag mit. Ende Mai kündigte die Universität an, dass der Exmatrikulationsausschuss der HAW ein Ausschlussverfahren gegen die Studentin prüfen würde. Die HAW teilte mit, dass der „Exmatrikulationsausschuss einstimmig“ in seiner abschließenden Sitzung zu diesem Ergebnis kam.

Die Hochschule teilte weiter mit, dass man bei der Beurteilung die „Verhältnismäßigkeit abgewogen“ hätte, „da es sich bei einer Exmatrikulation um einen schweren Grundrechtseingriff“ handeln würde. „Dabei wurden das bis Ende Juli ausgesprochene Hausverbot und die individuelle Studiensituation mit einbezogen.“

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Die HAW distanzierte sich erneut von „dem viral gegangenen Video und den darin geäußerten Inhalten“. Man stehe „als weltoffene Hochschule gegen Rassismus in jeglicher Form“. Entscheidungen werden an der HAW „aus der Verantwortung heraus, ein offenes respektvolles Miteinander zu pflegen und auch einzufordern“ getroffen.

Bekannter Islamist darf weiter studieren

Apollo News fragte nach Bekanntwerden der geplanten Exmatrikulation Ende Mai bei der Wissenschaftsbehörde in Hamburg nach, ob das Exmatrikulationsverfahren überhaupt mit dem Hamburger Hochschulgesetz vereinbar wäre. Denn laut Hamburger Hochschulgesetz, können Studenten exmatrikuliert werden, sollten sie der Hochschule durch schweres schuldhaftes Fehlverhalten erheblichen Schaden zugefügt haben.

Grund der Anfrage war ein anderer Skandal an der Universität Hamburg. Dort studiert der bekannte Islamist Joe Adade Boateng, auch bekannt als Raheem Boateng, der als Gesicht der vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Organisation „Muslim Interaktiv“ gilt. Apollo News fragte nach, warum bei einem vermeintlichen Rassismusskandal und einem bekennenden Islamisten nicht die gleichen Standards angewandt werden.

Die Universität Hamburg, die größere der beiden Hochschulen, argumentiert im Fall Boateng, dass ein Schaden an der Hochschule nur vorliegt, wenn eine Person mit ihrem Verhalten der Universität einen nachweislichen schweren Schaden zugefügt hat. So sieht es das Hamburger Schulgesetz vor. Dies sei im Fall Boateng eben nicht so. Weiter erklärt die Uni, dass man keinerlei Einfluss auf die privaten Aktivitäten und Äußerungen ihrer Studierenden u. a. in den sozialen Medien habe.

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