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Doppelmoral

Exmatrikulation für Sylt-Gröler, Kalifatsredner unbelangt? Die unfassbare Antwort der Hamburger Hochschulen

Die HAW Hamburg strebt ein Exmatrikulationsverfahren gegen eine Studentin an, die im Sylt-Video auftauchte. Im Fall des Islamisten Raheem Boateng von der „Kalifatsdemo“ sieht die Universität Hamburg aber keinen Grund, diesen zu exmatrikulieren - an Hamburger Hochschulen hat man offenbar ein diametral unterschiedliches Rechtsverständnis.

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Weil sie am Pfingstwochenende „Ausländer raus“ gesungen haben soll, muss eine Studentin jetzt ein Exmatrikulationsverfahren an der staatlichen Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg fürchten. Das teilte die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) am Montag mit. Die Studentin wurde zuletzt bereits von einer Hamburger Influencerin entlassen, für die sie als Assistentin tätig war. Angesichts des Videos „in dem eine Studierende in einem hochschulfremden Umfeld rechtsextreme Parolen skandiert, sieht sich die HAW Hamburg mit einem enormen Reputationsschaden konfrontiert.“

Mit der gleichen Argumentation hätte auch der Islamist Joe Adade Boateng, auch bekannt als Raheem Boateng, der als Gesicht der vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Organisation „Muslim Interaktiv“ gilt, exmatrikuliert werden müssen. Doch das sehen die beiden großen Hamburger Universitäten ganz unterschiedlich. Apollo News fragte bei der Hamburger Wissenschaftsbehörde, der Universität Hamburg und der HAW nach.

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Laut Hamburger Hochschulgesetz, auf das sich die Wissenschaftsbehörde bezog, können Studenten exmatrikuliert werden, sollten sie der Hochschule durch schweres schuldhaftes Fehlverhalten erheblichen Schaden zugefügt haben. Die Universität Hamburg, die größere der beiden Hochschulen, argumentiert im Fall Boateng, dass ein Schaden an der Hochschule nur vorliegt, wenn eine Person mit ihrem Verhalten der Universität einen nachweislichen schweren Schaden zugefügt hat.

„Konkret heißt das, ob Vorfälle vorliegen, die die Person nachweislich verantwortet und sich gegen die Universität, ihre Mitglieder oder den Hochschulbetrieb richten.“ Dies sei im Fall Boateng eben nicht so. Weiter erklärt die Uni, dass man keinerlei Einfluss auf die privaten Aktivitäten und Äußerungen ihrer Studierenden u. a. in den sozialen Medien habe.

Dass Boateng in Hamburg auf einer Demo Ende April die Forderung nach einem Kalifat stellte, ist für die Universität Hamburg wohl nicht von Relevanz. „Was außerhalb des universitären Kontexts passiert, ist auch außerhalb der Einflusssphäre der Universität, das ist eine Aufgabe für Polizei und Justiz“, erklärt die Universität Hamburg weiter. Das Thema sieht die HAW aber offenbar anders.

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Auf eine detaillierte Apollo News-Anfrage, in der die HAW mit dem Vergleichsfall Boateng konfrontiert wurde, antwortete man lediglich mit der bereits zuvor veröffentlichten Stellungnahme und ging nicht näher darauf ein, warum man Aktivitäten „außerhalb des universitären Kontexts“ bestraft oder inwiefern man eine andere Rechtsauffassung als die Universität Hamburg vertritt.

Neben der Einleitung des Exmatrikulationsverfahrens verhängte die HAW ein zweimonatiges Hausverbot, sodass die junge Frau bis auf Weiteres nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen kann. Diese Maßnahmen würden ergriffen, weil die Hochschule ein Ort sei, „an dem Menschen unabhängig von ihrer Nationalität, ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität willkommen sind“.

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