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Mönchengladbach

Anwohnerin meldet „rassistische Gesänge“ zu „L’amour toujours“ – Polizei löst 18. Geburtstag auf

Eine Anwohnerin meldete der Polizei, dass sie aus einer Kleingartenanlage in Mönchengladbach „rassistische Gesänge und Parolen“ zu dem Lied „L’amour toujours“ gehört habe. Die Beamten lösten deshalb die Geburtstagsparty eines 18-Jährigen auf und schalteten den Staatsschutz ein.

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Symbolbild - ein nordrhein-westfälischer Polizist bei einem Einsatz.

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Am Samstag feierten 30 Personen im Mönchengladbacher Stadtteil Windberg den 18. Geburtstag eines jungen Mannes in einer Kleingartenanlage. Doch die Party wurde jäh unterbrochen: Eine Anwohnerin rief die Polizei, weil sie angeblich „rassistische Gesänge und Parolen“ zu dem Lied „L’amour toujours“ gehört haben will. Die alarmierten Beamten lösten daraufhin die Feier auf und stellten die Personalien der Anwesenden fest – nun ermittelt der Staatsschutz. 

Wie die Polizei in einer Pressemitteilung bekannt gab, rief die Anwohnerin gegen 23.30 Uhr bei der Behörde an, nachdem sie die Gesänge aus einem Zelt, das in der Kleingartenanlage stand, gehört haben will. Diese Aussage reichte, um Beamte loszuschicken, die die Party beendeten. Sie nahmen die Personalien der Partygäste auf und schalteten den Staatsschutz ein, obwohl bei Eintreffen der Polizei nicht mehr gesungen wurde – das teilte die Polizei auf Anfrage der Rheinischen Post mit. 

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Die Polizei teilte der Zeitung weiter mit, dass es „widersprüchliche Angaben“ der Vernommenen gegeben habe, weshalb man auf „weitere Zeugen angewiesen“ sei. Der Staatsschutz ermittle, weil zu Gigi d‘Agostino Hit bestimmte Texte gesungen worden seien, die in – so schreibt es die Rheinische Post – „rechtsextremen Kreisen“ üblich seien. Außerdem hätte es Äußerungen gegeben, „die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnten“, so der Polizeisprecher.

Es gibt allerdings auch Aussagen, die ein anderes Bild zeichnen: Bei der Rheinischen Post meldeten sich drei Partygäste, die behaupten, dass es auf der Feier keine rassistischen Gesänge oder Parolen gegeben habe. „Wenn ich so etwas gehört hätte, hätte ich die Party sofort verlassen“, sagte ein Mann der Zeitung, der noch nicht von der Polizei vernommen worden sein soll. 

Es bleibt also unklar, ob auf der Party die von Sylt bekannte Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, die sich nach dem Skandal zu einem regelrechten Internet-Meme entwickelte, ertönt ist. Vielleicht hat sich die Anwohnerin auch verhört oder wollte, dass die Party endet, weil sie ihr zu laut war. Doch selbst wenn die Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen die Zeile zu „L’amour toujours“ grölten, dann wahrscheinlich aus Witz und Tollerei – und das mit ziemlicher Sicherheit unter Alkoholeinfluss.

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Kürzlich entschied die Staatsanwaltschaft Augsburg zudem, dass es nicht strafbar sei, die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zu singen. Sie hatte ermittelt, nachdem bei einem Faschingsumzug in Landsberg mehrere Mitglieder der Landjugend Hohenfurch diese Zeilen auf einem Wagen gesungen hatte. Bevor es zum Gerichtsverfahren kam, stellte man die Ermittlungen jedoch ein, weil der Sachverhalt nicht den Tatbestand einer Volksverhetzung erfülle und mithin nicht strafbar sei.

Die Staatsanwältin gab an, dass der Straftatbestand erfordere, dass „über die Kundgabe bloßer Ablehnung und Verachtung hinausgehend – zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Ausländer aufgefordert“ worden seien müsste – oder „Ausländer unter Verletzung der Menschenwürde beschimpft, verleumdet oder böswillig verächtlich gemacht werden“ (lesen Sie hier mehr).

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