Mönchengladbach
Anwohnerin meldet „rassistische Gesänge“ zu „L’amour toujours“ – Polizei löst 18. Geburtstag auf
Eine Anwohnerin meldete der Polizei, dass sie aus einer Kleingartenanlage in Mönchengladbach „rassistische Gesänge und Parolen“ zu dem Lied „L’amour toujours“ gehört habe. Die Beamten lösten deshalb die Geburtstagsparty eines 18-Jährigen auf und schalteten den Staatsschutz ein.
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Am Samstag feierten 30 Personen im Mönchengladbacher Stadtteil Windberg den 18. Geburtstag eines jungen Mannes in einer Kleingartenanlage. Doch die Party wurde jäh unterbrochen: Eine Anwohnerin rief die Polizei, weil sie angeblich „rassistische Gesänge und Parolen“ zu dem Lied „L’amour toujours“ gehört haben will. Die alarmierten Beamten lösten daraufhin die Feier auf und stellten die Personalien der Anwesenden fest – nun ermittelt der Staatsschutz.
Wie die Polizei in einer Pressemitteilung bekannt gab, rief die Anwohnerin gegen 23.30 Uhr bei der Behörde an, nachdem sie die Gesänge aus einem Zelt, das in der Kleingartenanlage stand, gehört haben will. Diese Aussage reichte, um Beamte loszuschicken, die die Party beendeten. Sie nahmen die Personalien der Partygäste auf und schalteten den Staatsschutz ein, obwohl bei Eintreffen der Polizei nicht mehr gesungen wurde – das teilte die Polizei auf Anfrage der Rheinischen Post mit.
Die Polizei teilte der Zeitung weiter mit, dass es „widersprüchliche Angaben“ der Vernommenen gegeben habe, weshalb man auf „weitere Zeugen angewiesen“ sei. Der Staatsschutz ermittle, weil zu Gigi d‘Agostino Hit bestimmte Texte gesungen worden seien, die in – so schreibt es die Rheinische Post – „rechtsextremen Kreisen“ üblich seien. Außerdem hätte es Äußerungen gegeben, „die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnten“, so der Polizeisprecher.
Es gibt allerdings auch Aussagen, die ein anderes Bild zeichnen: Bei der Rheinischen Post meldeten sich drei Partygäste, die behaupten, dass es auf der Feier keine rassistischen Gesänge oder Parolen gegeben habe. „Wenn ich so etwas gehört hätte, hätte ich die Party sofort verlassen“, sagte ein Mann der Zeitung, der noch nicht von der Polizei vernommen worden sein soll.
Es bleibt also unklar, ob auf der Party die von Sylt bekannte Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, die sich nach dem Skandal zu einem regelrechten Internet-Meme entwickelte, ertönt ist. Vielleicht hat sich die Anwohnerin auch verhört oder wollte, dass die Party endet, weil sie ihr zu laut war. Doch selbst wenn die Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen die Zeile zu „L’amour toujours“ grölten, dann wahrscheinlich aus Witz und Tollerei – und das mit ziemlicher Sicherheit unter Alkoholeinfluss.
Kürzlich entschied die Staatsanwaltschaft Augsburg zudem, dass es nicht strafbar sei, die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zu singen. Sie hatte ermittelt, nachdem bei einem Faschingsumzug in Landsberg mehrere Mitglieder der Landjugend Hohenfurch diese Zeilen auf einem Wagen gesungen hatte. Bevor es zum Gerichtsverfahren kam, stellte man die Ermittlungen jedoch ein, weil der Sachverhalt nicht den Tatbestand einer Volksverhetzung erfülle und mithin nicht strafbar sei.
Die Staatsanwältin gab an, dass der Straftatbestand erfordere, dass „über die Kundgabe bloßer Ablehnung und Verachtung hinausgehend – zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Ausländer aufgefordert“ worden seien müsste – oder „Ausländer unter Verletzung der Menschenwürde beschimpft, verleumdet oder böswillig verächtlich gemacht werden“ (lesen Sie hier mehr).
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„Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant“
Hoffmann von Fallersleben
DDR 2.0
Das Denunziantentum greift um sich. Glückwunsch Frau Faeser und Frau Ataman, Ihre Maßnahmen wirken. Die Realisierung der Vorlage „1984“ schreitet voran.
Staatsschutz ermittelt obwohl die Parolen nicht strafbar sind, wie bereits schon nach Sylt bekanntgegeben wurde.
Will man jetzt bei jeder Party wo das Lied gespielt und eventuell auch gesungen wird den Staatsschutz ermitteln lassen?
Haben wir keine anderen Probleme?
Hoffentlich fällt der aufmerksamen Anwohnerin ihr Anruf ordentlich auf die Füße. Anzeige wegen übler Nachrede und Schadenersatz wegen der Unannehmlichkeiten mit der Polizei, dem Abbruch der Feier usw. ist das Mindeste.
Solchen Leuten muss klar gemacht werden, dass Denunziationen auch juristische Folgen haben können – für den Denunziant.
Einfach widerlich, wie sich das entwickelt – und nein! So schlimm war es in der DDR nicht.
Döp dö dö döp xD
Mal paar Fragen: Darf die Polizei das? Muß man sie überhaupt reinlassen? Mit welcher Begründung wird Zutritt zu einer privaten Veranstaltung verlangt? Gab es einen Durchsuchungsbeschluß?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Polizei tun darf, was sie getan hat!
Armes Land wie tief bist du Gesunken ????? Diese Anscheisserkultur!!!!!
In Duisburg wird auch rechtsradikal gesungen aber in einer Sprache die die Deutsche Polizei nicht versteht.
Das war doch auch eine private Feier. Und wie soll man denn auf einer privaten Feier „aufstacheln“?
Es gehören immer zwei dazu: Der Denunziant UND der Polizist, der drauf anspringt, OBWOHL die Rechtslage eindeutig ist. Personalien dem Staatsschutz mitgeteilt wegen gar nichts! NRW-Innenminister Reul (CDU!) ist oberster Polizei-Chef. CDU „Wahlsieger“ mit großem Abstand. Die (West-)Deutschen wollen es so …