Bayern
Staatsanwaltschaft Augsburg: „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ zu singen ist nicht strafbar
In einem ähnlichen Sachverhalt, wie auf Sylt, hat die Staatsanwaltschaft Augsburg entschieden, dass es nicht strafbar sei „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ zu singen. Weder wurde hierdurch zum Hass aufgestachelt noch zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert, so die Staatsanwaltschaft.
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Ist es strafbar „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ zum Lied „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostini zu singen? Dieser Frage ist nun erstmals die Staatsanwaltschaft Augsburg nachgegangen. Bei einem Faschingsumzug im Februar in Landsberg sangen mehrere Mitglieder der Landjugend Hohenfurch diese Zeilen auf einem Wagen. Noch bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kam, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Der Sachverhalt begründe nicht den Tatbestand einer Volksverhetzung und sei mithin nicht strafbar.
„Grundsätzlich steht eine Strafbarkeit bei derartigen Parolen zwar immer im Raum“, so die Augsburger Staatsanwältin Melanie Ostermeier gegenüber der BILD. „Der Straftatbestand der Volksverhetzung erfordert aber, dass im konkreten Fall – über die Kundgabe bloßer Ablehnung und Verachtung hinausgehend – zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Ausländer aufgefordert wird oder Ausländer unter Verletzung der Menschenwürde beschimpft, verleumdet oder böswillig verächtlich gemacht werden“, so Ostermeier weiter. In diesem konkreten Fall sei dies jedoch nicht gegeben. „Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Tatbestand in diesem konkreten Einzelfall nicht erfüllt war“, so die Staatsanwältin.
Für Aufregung sorgte in den vergangenen Tagen ein ähnlicher Vorfall auf einer Party auf Sylt. Bundestagspräsidentin Bärbel Baß forderte für die dortige „Täter“ gar die „Höchststrafe“. Im Falle der Volksverhetzung wäre diese eine Haftstrafe von fünf Jahren. Wie die Justiz in diesem Sachverhalt entschieden wird, ist noch unklar. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Politik und Medien haben die Jugendlichen von Sylt jedoch längst vorverurteilt.
Das interessiert aber niemanden mehr, der Plan ist mal wieder aufgegangen, das Sylt Video hat seinen Zweck erfüllt.
Genauso wie Potsdam, längst ist gerichtlich das Gegenteil bewiesen, es wird aber nach wie vor von Linken und Grünen in den Talkshow und sonstwo mit angeblichen Remigrationsplänen argumentiert.
Ja Ricarda Lang, die unschönen Gesänge von Sylt gleich zu setzen mit dem Tötungsdelikt gegen einen jungen Polizisten , dass muss Frau erst mal drauf kommen.
Für das Nichtbegehen einer Straftat wurde das Leben dieser Jungen Leute Zerstört ?
Wegen keiner Straftat hat die Polizei die Beiden Jugendlichen in Magdeburg als Verbrecher behandelt .?
Wegen keiner Straftat all die Demos und Sonderberichte und Statements der Politik ?
Strafbar oder nicht ist heute doch egal. Faeser und Haldenwang hatten ja angekündigt, daß Äußerungen unter der Strafbarkeitsgrenze verfolgt werden. Und so kam es ja auch. Menschen wurden im Internet bloß gestellt und haben ihre Jobs verloren. Laschet findet das sogar noch gut, obwohl solch eine woke Inquisition rechtswidrig ist.
Unsere Politik hat befolgt Recht und Gesetzt offenbar nur noch, wenn es nicht hinderlich ist. Ansonsten werden Gesetze gebrochen und Werte mit Füßen getreten. Für Linksgrün kein Problem.
Auch „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ war Frau Faesers ausdrücklicher Befehl. Frau Faeser hat nicht die Absicht, sich an Recht, Gesetz und die Gewaltenteilung der Bundesrepublik Deutschland zu halten. Hitler hatte einst ganz offiziell ein Ermächtigungsgesetz erlassen, Faeser und Haldenwang machen es inoffiziell. Im Gewand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung agiert es sich wesentlich entspannter.
Wird die Studentin von Sylt trotzdem exmatrikuliert? Hat es sich gelohnt junge Leute um ihre Existenz zu bringen. Ich hoffe das Ganze hat noch ein Nachspiel für diese Hexenjäger.
Werden die gebrandmarkten jungen Leute jetzt auch öffentlich rehabilitiert? Also in Talkshows zu einem ehrlichen Interview eingeladen und der Betroffenheitspräsident äußert sein Bedauern und ruft dazu auf, die jungen Leute in Ruhe zu lassen?
Tschuldigung, man wird doch mal träumen dürfen.
Döp dö dö döp
Hat das Bundesverfassungsgericht schon 2010 festgestellt.
-1 BVR 369/04 –
– 1 BVR 370/04 –
– 1 BVR 371/04 –
Gerade Bärbel Baß, Olaf Scholz, Steinmeier u.v.m. haben sich direkt nach Veröffentlichung des Videos weit, weit aus dem medialen Fenster gelehnt und z.B. mit „Höchststrafe“ spekuliert. Ein verdammt schlechter Stil, sich nicht neutral gegenüber jedem Bürger zu verhalten!
„Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten. Jeden Schritt zu ihr müßt ihr mit Silber pflastern, und mit Armut und Erniedrigung erkauft ihr ihre Sprüche.“
„Der hessische Landbote“ (Deutschland)
Georg Büchner
1813 – 1837
„Deutschland den Deutschen“. Ja wem denn sonst? Etwa den Franzosen, Italienern, Syrern, Afghanen, Russen oder sonst wem? Wer das verbieten würde, kann ja wohl nur als Vaterlandsverräter bezeichnet werden.
Ist es strafrechtlich relevant, wenn Politiker oder Minister öffentlich Strafvorgaben – auch an Staatsanwaltschaften und Richter – machen. ist damit nicht eine Einmischung in die Straffindung gegeben? Welcher Richter wird da noch völlig autark sein urteil finden?
Dieser Satz alleine ist auch nicht strafbar. Das hatten BGH und BVG schon festgestellt.
Was auf Sylt gesungen wurde, war insofern also nicht strafbar. Strafbar sind nur Symboliken aus der NS- Zeit.
Was allerdings strafbar war, ist das was die Medien daraus gemacht haben. So war die Veröffentlichung der Namen, Adressen, Telefonnummern etc. in den Medien strafbar. Hier greift unter anderem der Datenschutz.
Empfehlenswert ist allemal, dass die Betroffenen sich rechtsanwaltlich beraten lassen und Strafanzeige gegen besagte Medien stellen. Mit Schadensersatzanspruch.
Auch die Entlassungen aus dem Job stehen nicht im Einklang mit den Gesetzen. Auch die Bemerkungen diesbezüglich von CDU- Armin Laschet, welcher damals bei einer Gedenkfeier für die Flutopfer im Ahrtal sich öffentlich amüsierte und in Lachkrämpfen ausbrach, könnten als Anstiftung zu einer Straftat gewertet werden.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Deutschland braucht eine Anzeige- und Klagekultur. Dringend notwendig!
Das nennt sich „Zersetzung“ geht auch ohne Strafbarkeit.
Alles streng nach Muttis Stasi Handbuch.
Die an Pfingsten 2024 erstmals ausgebrochene Krankheit „Sylt-Kampen-Komplex“ befällt immer noch Amtierende und Mandatsträger im politischen Spektrum dieses Landes.
Der deutsche Michel und seine Micheline haben das Grölen, Singen und Saufen auf den übermittelten Bildern längst abgehakt.
Wer nur auf die Politik schaut, bekommt einen ziemlich
verzerrten Eindruck von den Frauen. Aber leider ist es
wohl so, daß die, die wirklich etwas draufhaben, ganz
woanders landen – wie uns auch dieses Beispiel hier
auf schöne Weise zeigt.
Wenn ich an der Stelle der Sylter Kids wäre, würde ich es jetzt auf eine oder mehrere Klagen ankommen lassen. Wegen Diffamierung, Rufschädigung und natürlich auf Schadensersatz wegen Jobverlust.
Zur Not durch mehrere Instanzen. Vielleicht kriegen sich die Politkasper dann mal wieder ein.
Die Entscheidung dieses Gerichts ist unverzeihlich und muss umgehend rückgängig gemacht werden. Was erlauben kleine Richterlein? Soweit kommts noch, dass die Reste des Rechtsstaats noch zucken. Wer an den Segnungen des Regenbogen-Sozialismus zweifelt ist psychisch krank und ist für ein deutsches Richteramt ungeeignet.
Man stelle sich vor, in der Tagesschau gebe es so eine Klarstellung. Eher wird der Sahara der Sand ausgehen.
Die Hymne könnte also nochmal umgetextet werden?
Wegen einer Dummheit, werden junge Menschen landesweit zur Zielscheibe gemacht.
Herr Scholz hatt mal wieder die Chance vertan, größe zu zeigen.
Unsere Politiker und die Medien, die sich darauf stürzen, sind nicht mehr zu ertragen.
DAS SAGTE DER BGH BEREITS, dafür brauche ich keine POLITISCHEN IDIOTEN DIE WEISUNGSGEBUNDEN SIND (Staatsanwälte!). Allein die ERMITTLUNG, obwohl es ein BGH-Urteil gibt, zeigt, dass die Staatsanwaltschaften durchsetzt sind von Idiologen.
Warum soll ein Deutscher für etwas bestraft werden, was die Merkel-Gäste hier schon längst selber singen? Das ist unlogisch. Hört mal rein: https://media.gettr.com/group8/getter/2024/06/03/19/8e556fce-52b2-0216-f9b9-a57ab77c029f/out.mp4
Jetzt wisst ihr ja was Ihr ohne Probleme singen und spielen dürft wenn ihr mal wieder durch eine Parallelwelt in den deutschen Städten fahrt. Auch für den Schrebergarten gut geeignet und am See wenn sich nebendran ein paar Araber aufhalten, die gerade Frauen belästigen.